BERLIN. Fast überall darf in Berlin ungestraft gekifft werden – wohlgemerkt: fast überall. Fast jeder darf in Berlin ungestraft einen Joint rauchen und bis zu 15 Gramm Haschisch besitzen – wohlgemerkt: fast jeder. Eine neue Regelung schränkt die großzügige Regelung in der Bundeshauptstadt allerdings ein: Straffreiheit für Kiffer gilt ausdrücklich nicht mehr, wenn sie vor Schulen oder Kitas erwischt werden. Und: Lehrern und Erziehern ist der Cannabis-Konsum grundsätzlich verboten. Die Grünen sehen darin eine unzulässige Ungleichbehandlung. Dies berichten der „Berliner Kurier“ und die „taz“.
Die neue, von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) erlassene „Gemeinsame Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des Paragrafen 31a Betäubungsmittelgesetz“ sieht vor, dass der Besitz von Haschisch und Marihuana von bis zu 15 Gramm straffrei bleibt – außer an Schulen, Kitas, Spielplätzen und neuerdings dem Görlitzer Park. Null Toleranz soll auch gelten, „wenn die Tat von einer Person begangen wurde, welche in den zuletzt genannten Einrichtungen tätig ist“ – im Klartext: von einem Lehrer oder Erzieher. „Die dürfen nicht den kleinsten Krümel besitzen, egal wo“, so zitiert die „taz“ den Grünen Rechtsexperten Bendikt Lux. Für ihn ist das Ausdruck der aktuellen CDU-Verbotspolitik – und ein Fall von Diskriminierung.
Tatsächlich gilt die Sonderbehandlung für Pädagogen in Sachen Cannabis-Konsum aber bereits seit 2010, wie das „Hanf-Journal“ (ein Fachmagazin für Cannabis-Interessierte – sowas gibt es!) weiß. Sie wurde also von der damaligen Koalition aus SPD und Linken beschlossen. „Neu ist lediglich, dass die Pädagogen auch dann nicht mehr mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen können, wenn sie vor oder in einer Kita oder einer Schule Cannabis besitzen“, so berichtet das Fachblatt. Weil sie aber ohnehin nicht mit Straffreiheit rechnen dürfen, sei das auch egal. Für Lux kein Grund, seine Kritik zu entschärfen: „Da hat man bei der Neuregelung verpasst, das zu ändern.“ Er wolle nun nicht, so zitiert ihn der „Berliner Kurier“, dass Pädagogen kiffen dürfen. „Aber genauso gut hätte man in der Verordnung auch Richter oder Ärzte von der Straffreiheit ausschließen können. Denn auch sie sind Vorbilder und können durchaus auch Joints rauchen“, sagte Lux. Das gelte auch für Polizisten.
Heißt das nun, dass Lehrer und Erzieher für einen Tatbestand bestraft werden, der für andere folgenlos bleibt? In der Praxis wohl nicht. Die Justizverwaltung stellte gegenüber dem „Kurier“ klar, dass Pädagogen privat kiffen können, ohne dass ihnen sofort ein Verfahren drohe. Aber sollten sie bei Wandertagen oder Klassenfahrten vor Schülern einen Joint rauchen, werde gegen sie ermittelt – auch wenn sie nicht mehr als 15 Gramm Haschisch dabei haben. „Die Regelung ist eine Maßnahme zum Schutz der Kinder“, erklärte eine Behördensprecherin. „Wir wollen so erreichen, dass es gar nicht erst zu solchen Fällen kommt.“ Das wiederum findet die GEW albern. Denn, so betont ein Sprecher: „Auf Schulveranstaltungen ist generell der Konsum von illegalen Drogen verboten.“ News4teachers
Zum Bericht: Jugendliche kiffen mehr – Hamburg plant Anti-Cannabis-Kampagne
Meine Hauswirtschaftslehrerin war immer betrunken und hat sich während der Stunde öfters Wein oder Rum aus dem Kühlschrank in ihren “Kaffee” geschüttet. Trotz dessen, dass dieser offene Drogenmissbrauch vor den Schülern allgemein bekannt war wurde die Frau erst Jahre später suspendiert.
Aber wenn ein Lehrer oder Erzieher zuhause mal einen Joint raucht, dann steht Polen offen? Wo ist da die Gerechtigkeit?
Sie sind falsch informiert wenn sie denken bzw. in diesem Artikel behaupten ein Besitz von bis zu 15Gramm wäre in Deutschland nicht Strafbar! Jeglicher Besitz ist dies nämlich (auch in geringen Mengen!)! Dieser kann zur Zeit lediglich durch eine schwer zu erhaltenden Ausnahmegenehmigung der Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Einsatz zur eigen Therapie geändert werden. 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Cannabisverbot nicht gegen die Verfassung verstößt, solange bei geringen Mengen keine Strafverfolgung stattfinde. Um sich nicht angreifbar zu machen musste eine Lösung her! Die daraus resultierende “geringe Menge”-Regelung gibt lediglich der Staatsanwaltschaft die MÖGLICHKEIT keine Anklage zu erheben. Dies ist ein KANN KEIN MUSS. Und wird jeh nach Bundesland, Stadt, Vorstrafen, Staatsanwalt, Wetter und Aktienkurs entschieden, zumindest hat man das Gefühl. Wie Urteile und Urteilsbegründungen in der Vergangenheit zeigen in denen Lehrer und Erziehern wegen eben dieser Thematik belangt wurden zeigen auch das ihnen von den Beteiligten oft eine Vorbildrolle bei diesem Thema eingeräumt wird, somit seihen harte Strafen begründet. Laut behörten Erziehung durch harte Strafen? Die frage ist doch wollen wir uns weiter erziehen lassen trotzdem das Thema mittlerweile Erwachsen ist?
Etwas reißerisch, aber sehr unterhaltsam geschriebener Artikel! Allein die Existenz dieser Gesetzesänderung ist natürlich eine Anmaßung! Glücklicherweise agiert unsere Justiz besonnener und belässt die moralisch äußerst fragwürdige versuchte Diskriminierung in der Theorie.