„Wenigstens in einigen Punkten Vorschläge umgesetzt“: Niedersächsischer Philologenverband zur neuen Oberstufenverordnung

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HANNOVER. In einer Stellungnahme hat der Philologenverband Niedersachsen die jetzt vorgelegten neuen Regelungen zur Oberstufe im Vergleich zu den Vorentwürfen in Teilen mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. „Wir hatten an mehreren geplanten Regelungen massiv Kritik geübt, und das Ministerium hat jetzt wenigstens in einigen Punkten unsere sachgerechten Vorschläge umgesetzt“, unterstrich das Vorstandsmitglied Helga Olejnik.

Dies betreffe vor allem die Regelungen für die Versetzung von der 11. Klasse in die zweijährige Kursstufe, die zunächst vorsahen, mangelhafte Leistungen selbst in Pflichtfächern für die Versetzung nicht zu berücksichtigen. Die jetzt vorliegende Verordnung entspreche, wie vom Philologenverband gefordert, wieder den bewährten Regelungen des früheren G9 und beinhalte richtigerweise, dass alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer in die Versetzungsentscheidung einzubeziehen sind, wie das auch in der Mittelstufe der Fall ist.

Seine deutliche Kritik unterstrich der Philologenverband erneut hinsichtlich der ausgehebelten Verpflichtung zu einer 2. Fremdsprache im Jahrgang 11, die durch schulinternen Beschluss umgangen werden könne, was vor allem auch das Erlernen einer dritten Fremdsprache erheblich einschränke. Die sichere Beherrschung mehrerer Sprachen und interkulturelle Kompetenz, wie sie durch Fremdsprachenunterricht vermittelt würden, seien aber unverzichtbare Kernbereiche, die das Gymnasium in seiner qualitativen Arbeit charakterisierten. Hier habe sich die Kultusministerin an einem klaren Bekenntnis zu einer leistungsfähigen Schule vorbeigemogelt und die Entscheidung auf andere abgewälzt.

Auch die Verminderung der Zahl der Klausuren gerade der Prüfungsfächer in der Kursstufe, die Einführung einer „Präsentationsprüfung“ im 5. Abiturprüfungsfach und die deutliche Senkung der Anforderungen für die Fachhochschulreife lehne der Philologenverband weiterhin strikt ab. Die Aufgabe der Präsentationsprüfung könne der Prüfling bereits zwei Wochen vor der Prüfung zu Hause bearbeiten und sich dabei unkontrollierbar in großem Umfang der Hilfe Dritter bedienen. Die Fachhochschulreife würden in Zukunft auch Schüler erhalten, die in zwei ihrer drei Leistungsfächer mangelhafte Leistungen aufwiesen.

 

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