Oma gleich zwei Mal beerdigt: Mit welchen Ausreden Eltern kommen, die mit ihren Kindern außerhalb der Ferien Urlaub machen

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DÜSSELDORF. An vielen Schulen fehlen unmittelbar vor den Sommerferien etliche Schülerinnen und Schüler – und zwar immer mehr, wie der Lehrerverband Erziehung und Bildung (VBE) beobachtet. Erfahrungsgemäß liege das häufig daran, dass Eltern mit ihren Kindern bereits ein paar Tage vor Beginn der Sommerferien in den Urlaub fahren, um Geld zu sparen. „Die Ausreden sind manchmal aberwitzig. Die gleiche Oma wurde zwei Jahre hintereinander am Ende der Sommerferien beerdigt. Oder Eltern meinten, sie hätten den Termin vergessen, wann die Ferien enden“, weiß  VBE-Vorsitzender Udo Beckmann.

„Erschummelte Ferien“: Immer mehr Eltern schwänzen die letzten Schultage – Bezirksregierungen wollen durchgreifen

Der VBE weist Eltern und Lehrkräfte darauf hin, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist und im schlechtesten Fall zu einem Bußgeld von über 1000 € führen kann. Denn die Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler gilt bis zum letzten Schultag. „Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung haben Eltern eine wichtige Vorbildfunktion. Es ist schädlich, wenn sie ihren Kindern durch dieses Verhalten beibringen, dass sie sich an Regeln nicht halten müssen“, mahnt Beckmann. Einzige Ausnahme für eine Befreiung von der Schulpflicht sind sogenannte schwerwiegende Gründe, etwa schwere Erkrankungen, Hochzeiten oder Beerdigungen im engsten Familienkreis.

Die Klassenlehrkraft hat dafür die Möglichkeit, Kinder bis zu 3 Tage von der Schule zu befreien. Die Grenzen definiert das Gesetz eindeutig: „Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“ N4t

Kinderparadies Deutschland? Die Schulen kommen bei der Elternumfrage jedenfalls gut weg. Foto: M Cheng / flickr
Lieber Strand als Schule – denken sich manche Eltern. Foto: M Cheng / flickr
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2 Kommentare
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klexel
6 Jahre zuvor

„Die Klassenlehrkraft hat dafür die Möglichkeit, Kinder bis zu 3 Tage von der Schule zu befreien.“

Das stimmt nicht, denn es ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Niedersachsen darf für die direkt an die Ferien angrenzenden Tage NUR der Schulleiter eine Beurlaubung aussprechen, und das in einem äußerst eng gesteckten Rahmen.

Mir fällt immer wieder auf, dass in Artikeln zu Schulrechtsthemen sehr oft verallgemeinert wird, ohne die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen. Das ist schlechter Stil und oft schlecht recherchiert. .

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  klexel

In NRW ebenfalls. Im Regelfall darf eine Klassenleitung bis zu einer Dauer von drei Tagen beurlauben. Darüber hinaus gehende Anträge und solche in unmittelbarer zeitlicher Verbindung von Ferienterminen sind Angelegenheit der Schulleitung. Vor den ferien können Klasenleitungen nicht einmal einen einzigen Tag beurlauben oder SuS al letzten Schultag auch nur eine Stunde früher gehen lassen.