BERLIN. Als Konsequenz aus dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Numerus Clausus im Fach Medizin fordert die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing, die Kultusministerkonferenz auf, effektivere Maßnahmen zur Vergleichbarkeit der Abiturnoten zu beschließen.

Dazu gehöre erstens, die Prüfungsleistungen im Abitur höher zu bewerten, denn diesen lägen zentralere Aufgabenstellungen zugrunde als den Kursnoten aus der Oberstufenzeit. Dazu gehöre zweitens, die unterschiedlichen Belegverpflichtungen der Länder aus der Oberstufenzeit anzugleichen. „Beide Maßnahmen sind möglich und dringend nötig, denn die heute gültigen Regelungen gehen auf die Oberstufenreform von 1972 zurück. Sie sind also
mehr als 40 Jahre alt. Es ist an der Zeit, sie zu verändern, um mehr Vergleichbarkeit zu erreichen!“, so Lin-Klitzing. News4teachers
Der Richterspruch zum Numerus Clausus stellt klar: Die Aussagekraft von Schulnoten ist begrenzt
Da die Zentralen Prüfungen häufig einfacher sind als die normalen Klausuren, rate ich davon ab.
Baden-Württemberg führt gerade wieder Grund- und Leistungskurse in der Oberstufe ein. Aber die zentralen Mathematik-Klausuren schreiben nur diejenigen im Leistungskurs, die Grundkursler werden nur mündlich geprüft. Damit wird also die Vergleichbarkeit demonstrativ unterlaufen. Man will nur davon reden, dass es jetzt einen zentralen „Pool“ von Aufgaben gibt. In anderen Bundesländern oder bei bestimmten Schulformen (Berufliche Gymnasien) kann man Mathematik ganz abwählen im Abitur.
Man will ja viele Abiturienten mit guten Durchschnittsnoten. Wirkliches Wissen und Können ist zweitrangig.
Die Forderung wird keinen Bestand vor deutschen Gerichten haben. Die Leistungen aus 4 halben Jahren müssen entsprechend gewürdigt werden. – Oder will man zurück zum Sechziger-Abi?
Die Abiturprüfungen sind so wenig Abschlussprüfungen wie die ZP10.