Entsetzen bei Eltern und Lehrern in Bayern: AfD übernimmt Vorsitz im Bildungsausschuss – und will Beamtenstatus für Lehrer streichen

90

MÜNCHEN. Die AfD hat als Oppositionspartei im neugewählten bayerischen Landtag Anspruch darauf, einen Ausschussvorsitz zu übernehmen – und bekommt nun ausgerechnet den Bildungsausschuss zugeschlagen. Ein Augsburger AfD-Abgeordneter freut sich bereits auf die „Herausforderung“. Lehrerverbände und die organisierte Elternschaft zeigen sich entsetzt. Tatsächlich stellt die Partei bemerkenswerte Forderungen auf.

Auch im bayerischen Landtag tobt der Streit um die Schulstrukturen. Die Grünen fordern das Ende des dreigliedrigen Schulsystems - die CSU kämpftunverdrossen für dessen Erhalt. Foto: digital cat / Flickr (CC BY
Die AfD übernimmt wohl den Vorsitz des Bildungsausschusses im bayerischen Landtag. Foto: digital cat / Flickr (CC BY

„Als Förderlehrer unterrichte ich seit 1984 an Grund- und (Haupt-) Mittelschulen. Seit einigen Jahren bin ich Vertrauensperson der Schwerbehinderten im Schulamtsbereich Augsburg Stadt“ – so stellt sich Markus Bayerbach, frischgebackener bayerischer Landtagsabgeordneter der AfD, den Wählern vor. „Besonders die Förderung des Ehrenamtes, die Jugendarbeit und die Teilhabe von Behinderten an dieser Stadt liegen mir am Herzen.“

Wie er die „Teilhabe von Behinderten an dieser Stadt“ mit der Forderung seiner Partei in Einklang bringt, „die ideologisch motivierte Inklusion“ abzuschaffen (und dabei mal eben bestehendes Völkerrecht ignoriert), würde wohl niemanden sonderlich interessieren – käme Bayerbach nicht bald wohl an einen prominenten Posten in der Bildungspolitik: Seine Partei wird ihn als Vorsitzenden des Bildungsausschusses vorschlagen. Und weil die AfD als Oppositionspartei im bayerischen Landtag das Vorschlagsrecht für diesen Posten hat, und die Mehrheit aus CSU und Freien Wählern signalisiert hat, das nicht blockieren zu wollen, wird er in die Funktion wohl auch gewählt werden. „Für einen Neuling ist dies natürlich eine große Herausforderung, der ich mich gerne stelle“, so erklärte er bereits gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“.

Bei Lehrerverbänden und bei der organisierten Elternschaft ruft das Entsetzen hervor. Ein AfD-Abgeordneter wäre damit an exponierter Stelle für die bayerische Schulpolitik mit verantwortlich, so erklärt der GEW-Landesvorsitzende Anton Salzbrunn –und meldet Protest an. „Wer wie die AfD Online-Portale zum Denunzieren von Lehrkräften einrichtet oder einrichten will, hat sich endgültig für solche Funktionen disqualifiziert“, so sagt er. Das Programm der AfD verlangt dem GEW-Chef zufolge eine Rolle rückwärts in der Schul- und Bildungspolitik. So habe die Partei zum Beispiel beantragt, „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, das größte Schulnetzwerk in Deutschland, abzuschaffen.

Tatsächlich finden sich auf der Seite der bayerischen AfD einige bemerkenswerte bildungspolitische Forderungen – darunter die „Abschaffung des Beamtenstatus bei Lehrkräften und die Einführung von Leistungsanreizen im Schuldienst“. Weiter heißt es: „Disziplin, Ordnung, respektvoller Umgang, Pünktlichkeit und Rücksichtnahme sind verstärkt durchzusetzen“ – wie, das bleibt der Fantasie des Lesers überlassen. Darüber hinaus wird ausgeführt: „An Bayerns Schulen muss ein ausgewogenes Bild der deutschen Geschichte aller Epochen vermittelt werden.“ Zur Einordnung: Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke hatte den Schulen in Deutschland mit Blick auf das Holocaust-Gedenken vorgeworfen, die deutsche Geschichte „mies und lächerlich“ zu machen.

„Hebelwirkung in der Bildungspolitik“

Auch der Bayerische Elternverband (BEV) sieht die Entwicklung mit Sorge. „Trotz der demokratischen Grundsätze, nach dem auch dieser Ausschuss arbeitet, kommt der Position der oder des Vorsitzenden eine Hebelwirkung in der Bildungspolitik zu“, sagt Martin Löwe, Landesvorsitzender des BEV. „Wir fürchten, dass Bildungskonzepte, die auf Veränderungen in der Gesellschaft eingehen, zum Beispiel individuelle Förderung, Stärkung der Persönlichkeitsbildung, Förderung demokratischer Strukturen, Anpassung der Lehrinhalte an neue Entwicklungen der Forschung, Aufnahme von Erkenntnissen der Hirnforschung in didaktische Methoden und Ganztagsbetreuungsangebote ad acta gelegt werden.“ Weiter erklärt Löwe: „Man kann dem Parteiprogramm der AfD durchaus entnehmen, dass unsere Kinder durch die Schule zu durchtrainierten, wehrfähigen Jungen und braven, sich auf die häusliche Arbeit beschränkenden Mädchen herangezogen werden sollen. Wer hier nicht in eine der antiquierten Leistungsschubladen passt, wird ausgesondert.“

Die Katholische Erziehergemeinschaft Bayern (KEG) zeigt sich laut zwd.info „verwundert“ darüber, dass die AfD-Fraktion den Vorsitz des Bildungsausschuss im bayerischen Landtag übernehmen will. „Noch im September konnte die Partei auf unsere Wahlprüfsteine aus dem Bereich der Bildungspolitik keine Antwort liefern, da die Partei ,dazu […] keine detaillierte programmatische Position erarbeitet‘ hat“, sagte die KEG-Landesvorsitzende Ursula Lay. Sie verfolge es „mit großer Sorge, dass eine Partei, die sich bildungspolitisch bisher nicht engagiert hat und in anderen Bundesländern Meldeportale gegen Lehrkräfte initiiert, nun den Vorsitz im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags übernehmen wird.“ Die KEG Bayern werde das Geschehen im Bildungsausschuss intensiv verfolgen und darauf achten, dass die bildungspolitischen Themen sachlich behandelt werden und am Gemeinwohl aller ausgerichtet seien, kündigte Lay an. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

AfD-„Meldeportale“ verstoßen gegen den Datenschutz! Kultusminister Tonne gibt Lehrern den Tipp, die Löschung der Daten zu verlangen

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

90 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Herr Mückenfuß
5 Jahre zuvor

Ich würde sagen: ein Sturm im Wasserglas. Seit wann kann denn ein Ausschussvorsitzender die Politik der Regierung bestimmen? Auch in Ausschüssen gilt bei Abstimmungen das Mehrheitsprinzip und die Mehrheit hat in Bayern die CSU-FW-Regierung.

U. B.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Herr Mückenfuß

„Entsetzen“ kann nur verstehen, wer hier seit Längerem liest. News4teachers scheint es sich zur Aufgabe gemacht zu haben, Entsetzen über die AfD zu äußern.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Nur zur Information: Herr Ströbele von den Grünen (einer der letzten Alt-68-er) hat immer gegen den Beamtenstatus der Lehrer gewettert. Und das Bundesland Berlin — nicht gerade konservativ oder „rechts“ regiert — hat die Verbeamtung von Lehrern abgeschafft. Nur noch beamtete Lehrer aus anderen Bundesländern, die schon 5 Jahre lang Beamte sind, werden als Beamte übernommen.
Diese Diskussion geht also quer duch die Parteien.
„Weiter erklärt Löwe: „Man kann dem Parteiprogramm der AfD durchaus entnehmen, …““ Man sollte lieber mal nachschlagen, was da wirklich steht. Und man sollte mal den Schmus ansehen, den andere Parteien zur Bildungspolitik im Programm schreiben: Massen von unverbindlichen Phrasen.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Ich finde das gut. Dann wird endlich mal deutlich, wie erbärmlich die AfD in der Schulpolitik aufgestellt ist. Der schulpolitische Sprecher der AfD in Schleswig-Holstein ist so wenig im Thema drin, dass es einer erstzunehmenden Partei peinlich sein müsste.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

woher auch? der wurde erst vor kurzem in das Amt gespült. Ein Außenminister hat auch zu Beginn seiner Amtszeit keine Ahnung davon. Die Ministerrochaden nach jeder Wahl bestätigen auch nur, dass Posten nur an ranghohe Politiker unabhängig von ihrer Eignung vergeben werden. Sie können mir nicht erzählen, weshalb eine ehemalige Bundesarbeitsministerin von jetzt auf gleich zur Verteidigungsexpertin wird.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Stimmt. Da ich von S-H redete: Für einen beschränkten Geist wie einen AfD-Abgeordneten sind 1,5 Jahre natürlich viel zu wenig, um ins Thema zu kommen. Da muss man nachsichtig sein.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

nach 1,5 Jahren Lehrer hat man auch noch nicht alles drauf, weil man dazu jedes unterrichtsthema mindestens drei Mal durchgenommen haben muss. Ich habe das in zehn Jahren noch nicht geschafft.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Mehr als das hier konnte ich über die Bildungspolitik der Parteien speziell in Schleswig-Holstein nicht finden:
http://www.kn-online.de/News/Landtagswahl-Schleswig-Holstein/Landtagswahl-2017-Unterschiede-bei-der-Bildungspolitik
Zur AfD in Bayern schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung kurz und knapp (das klingt nicht gerade spektakulär):
„Die AfD gibt sich dezidiert antiklerikal und tritt für die Kündigung der Staatsverträge mit den Kirchen ein. In der Bildungspolitik fordert die AfD die einheitliche Prüfungen beim Übertritt ins Gymnasium und das Ende der „sinnfreien Integration von verhaltensauffälligen bzw. minderbegabten Schülern“ in Regelschulen.“
Quelle: http://www.bpb.de/politik/wahlen/wer-steht-zur-wahl/bayern-2018/274567/afd
Von den „durchtrainierten, wehrfähigen Jungen“ (so der Artikel oben) schreibt die Bundeszentrale nichts. Das scheint eine Erfindung des politischen Gegners zu sein.

Rita
5 Jahre zuvor

die AFD ist tatsächlich eine Gefahr und mit den Meldeportalen, die immer noch nicht verboten wurden!!, zeigt sich deutlich die faschistische Marschrichtung.
Die AFD, die von Milliardären finanziert wird, wird gerne von Kurzsichtigen kleingeredet, die sich nach der Nazizeit sehnen, aber merkwürdigerweise den WK völlig ignorieren.
Eine Umschreibung der Geschichte ist anzunehmendes Ziel.
Wer bestimmt diesen zunehmenden Einfluss?
Das Nwtzwerk derer, die unseren Staat aushöhlen und die Mittel und Unterschicht ihrer Rechte berauben wollen.

dickebank
5 Jahre zuvor

Schon seltsam, dass selbst hier die meisten nicht wissen, wie Ausschussvorsitzende bestellt werden bzw. wie die Vergabe der der Vorsitze der Ausschüsse durch den Ältestenrat aufgrund der erzielten Mandate gereglt ist.
Mit etwas kenntnis über parlamentarische Gepflogenheiten fällt die zur Schau gestellte Entrüstung nämlich wie ein Souffle in sich zusammen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

aus denselben Gründen werden alle, die nicht auf der Mainstreamwelle schwimmen, zu islamophoben frauenhassernazis erklärt.

Nicht umsonst drücken sich merz, spahn & co vor konkreten Haltungen. Einerseits wissen sie, dass eine ganze Menge und was genau schief läuft, andererseits wollen sie auf keinen Fall durch konkrete Benennung der Probleme in die Nähe der AfD gerückt werden. Man kann ja auch tatkräftig wirken, indem man das Näschen nach Umfragen richtet. Bei Merkel hat das seit 2005 gut funktioniert.

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wer ist denn „alle“, xxx? Soll das Pluralis Majestatis sein? SIE sind ein Rassist, weil Sie anderen Völkern unterstellen, weniger intelligent zu sein als die Deutschen – geht’s noch rassistischer? Sorry, das ist Nazi-Ideologie in Reinkultur., die Sie in diesem Forum immer wieder vertreten.

Nebenbei: Ist Ihr Leben so arm, dass Sie sich auf Ihre deutsche Herkunft einen herunterholen müssen? Tut mir leid, das so klar sagen zu müssen: Ihr Verdienst daran ist genau null.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

… wieder mal inhaltsleere Rhetorik, wie schon öfter.

timo
5 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Wer gut lesen kann, ist im Vorteil, Bernd. Zu Ihrer ersten Frage schreibt xxx ganz klar: „alle, die nicht auf der Mainstreamwelle schwimmen“
Zur zweiten möchte ich sagen: Immer gleich rhetorisch und beleidigend.
Die dritte ist so daneben, dass ich mich frage, aus welchem Milieu Sie kommen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  timo

Ich hoffe, dass Bernd nur ein Troll ist, der die Kommentierenden und die Betreiber der Seite einfach so aus Spaß an der Freud ärgert. Alles andere wäre noch viel gruseliger.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Bernd: Ob Sie es glauben oder nicht, ich bin Migrant, noch nicht einmal Passdeutscher.

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Rassisten gibt’s auch unter Nicht-Deutschen. „Alle die nicht auf der Mainstreamwelle schwimmen“? Warum so verklausuliert? Es geht um Neonazis, Rechtsradikale, Rassisten und AfD-Freunde, die Ihren Hass gegen Minderheiten ins Netz tragen – so wie Sie, xxx.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

nein, umgekehrt. es geht um die Mainstreamwelle, die aus Angst vor Shitstorms wie sie von Ihnen und Ihresgleichen losgetreten werden, die Augen vor der Realität verschließt, asymmetrische Rücksichtnahme fordert usw.

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wie wär’s, wenn Sie ihre Neonazi-Codes mal für normale Bürger übersetzen, xxx? „Mainstreamwelle“ – ist dies das Grundgesetz? Und „asymetrische Rücksichtnahme“ – ist das für Sie Artikel 3, Absatz 1, GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“? Und die „Realität“? Sind das die Lügen- un Hetzgeschichten, die Sie in Ihren braunen Foren finden – und gerne mal hier zum Besten geben?

Bernd
5 Jahre zuvor

PS. Dass man Leute wie Sie auf Kinder loslässt, xxx, finde ich ungeheuerlich. Zeit für eine Neuauflage des Radikalenerlasses!

F. H.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Na ja, der eine findet dies ungeheuerlich, der andere das.
Ich fände z. B. ungeheuerlich, wenn Leute auf Schüler losgelassen würden, die vulgäre Beschimpfungen vorleben und zeigen, wie aggresiv, intolerant und verunglimpfungsfreudig man Mitmenschen behandelt, die nicht haargenau derselben Meinung sind wie man selbst.

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Nicht „haargenau“? Wer die Würde von Menschen missachtet, wer öffentlich (aber natürlich anonym – soviel Feigheit muss sein) Volksverhetzung betreibt und Menschen unterschiedlicher Herkunft nach angeblich biologischen Merkmalen sortiert, wer also das Grundgesetz stetig missachtet, der steht unserem Rechtsstaat und unserer freiheitlichen Gesellschaft feindlich gegenüber – und wird von mir auch so behandelt.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ein Hoch auf die Meinungsfreiheit. Es darf nicht mehr gefordert werden, dass Zuwanderung nach Deutschland aus welchen Gründen auch immer nach spätestens sechs Monaten Respekt vor und Akzeptanz der aufgeklärt-freiheitlichen Lebensweise voraussetzt. Das gilt für die Einheimischen als auch für die eigene Familie, wenn einzelne Mitglieder, insbesondere Frauen, danach leben möchten. Wer das nicht kann, findet reichlich Orte, in denen das geht.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@ xxx dann fangen sie doch endlich mal damit an, respekt und akzeptanz vorzuleben anstatt ständig zu hetzen, indem sie genau diese geforderten werte den geflüchteten absprechen.
sicher gibt es schwarze schafe, aber die meisten hierlebenden hätten mit sicherheit ein problem damit, wenn man im gegenzug allen deutschen eine afd zugehörigkeit nachsagen würde.

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wie grotesk ist das denn? Ausgerechnet xxx, der in diesem Forum immer wieder auch gegen Gleichstellungspolitik und Forschung zu den sozialen Wirkungen von tradierten Rollenbildern polemisiert, spielt sich hier zum Wahrer von Frauenrechten auf. Pffffff.

Die Wahrheit ist, xxx: Rassisten wie Sie und islamistische Spinner sind Extremisten, die in der gleichen trüben Suppen schwimmen – weil sie die Gleichwertigkeit von Menschen nicht anerkennen können. Wer selbst ein Schwächling ist, braucht offenbar jemanden, auf den er noch herunterschauen kann – da tun sich Radikale jeglicher Couleur nicht viel.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Gleichstellung und Gleichberechtigung sind zwei Paar Schuhe. Erstere ist Marxismus, letztere vorhanden.

Mindestens Toleranz, besser noch Akzeptanz und Respekt der westlichen Lebensweise darf man verlangen.

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

… von Ihnen auch?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Natürlich respektiere ich die westlich-aufgeklärte Lebensweise. Ich lebe ja selbst danach.

ysnp
5 Jahre zuvor

Wie es dazu kam, wurde in der Zeitung gut erklärt. Es geht um den Einfluss eines Ausschusses und da wurden andere Ausschüsse von den Parteien, die mehr Prozente bei den Wahlen bekamen als einflussreicher gesehen:
Die Verteilung der Ausschüsse geht je nach Stärke der Fraktion. Die CSU wählte als stärkste Fraktion den Haushaltsausschuss (den mächtigsten). Die Grünen als zweitstärkste Fraktion übernahmen den Innenausschuss. Dann war wieder die CSU dran, die wählte den Verfassungs- und Rechtsausschuss (auch deswegen, weil man den der AFD nicht überlassen wollte wegen möglichen Ärgers der Verfassungstreue von AFD- Mitgliedern). Nun kamen die Freien Wähler. Die hätten gut den Bildungsausschuss nehmen können. Aber was machen die? Die nehmen den Landwirtschaftsausschuss. (Kann man irgendwie nachvollziehen, sie sehen sich als Vertreter des ländlichen Bereichs und haben dort keinen großen Einfluss, da eine CSU – Frau das Landwirtschaftsministerium leitet.). Jetzt kam die AFD dran. Natürlich nahm diese dann den Bildungsausschuss.
Dennoch ist es ärgerlich und ich weiß nicht, ob es sich die Freien Wähler durch diese Aktion mit einer bestimmen Wählerschaft verscherzt haben.

Emil Albert
5 Jahre zuvor

Beim Völkerrecht bzgl. Inklusion geht es darum, dass Behinderte überhaupt am Leben teilnehmen können. Anderswo kommen Menschen mit kleinsten Behinderungen nicht mal aus dem Haus raus. Die Sonderschulen waren für den Geist des Völkerrechts völlig ausreichend. Die Inklusion in normale Schulen ist etwas für Entwicklungsländer, sie ist für alle ein Rückschritt.

Popcorn
5 Jahre zuvor
Antwortet  Emil Albert

Richtig, Herr Albert! Ich möchte sogar sagen: Die Sonderschulen waren „für den Geist des Völkerrechts“ nicht nur ausreichend, sondern vorbildlich.
Auch hier gebe ich Ihnen Recht: Die Inklusion in normale Schulen ist in Entwicklungsländern ein gewaltiger Fortschritt, bei uns aber ein Rückschritt.
Was die Inklusion wirklich bedeutet, stellt sich (wie bei manch anderer Reform) erst nachträglich heraus, wenn sich die tollen Versprechungen in Luft auflösen und viele nach mehr Geld schreien, um die schlimmsten Folgen zu lindern.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Popcorn

Darf man fragen. woher die Herrschaften ihre völkerrechtliche Expertise nehmen? Selbstgezimmert – wie die Haltung der AfD zum Klimawandel?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Da Anna sich ja stets für die Expertise des Inklusions-Theoretikers Prof. Wocken interessiert, hier nochmal sein Statement vom 10.11.18 (12:29 Uhr) im Forum bei N4t:

Prof. Wocken schrieb:
“1. Wenn die Gerichte nach deutschem Schulrecht urteilen, dann gibt es kein einklagbares Inklusionsrecht.
2. Wenn die Gerichte bei der Urteilsfindung aber das internationale Recht, also die UN-BRK, berücksichtigen, dann muss den behinderten Kindern wohl ein Rechtsanspruch auf Inklusion, auch in ein Gymnasium (wenn es das dann noch gibt), zugestanden werden.”

Daraufhin fragte ich Prof Wocken.

Zitat Aufmerksamer Beobachter:
„Wenn die Frage, ob nun deutsches oder internationales Recht gilt, so eindeutig geklärt wäre, wie manch eine(r) behauptet, wie kommen Sie, Herr Wocken, dann überhaupt zu einer Unterscheidung von Punkt 1 und 2? Die Möglichkeit, dass in Sachen Inklusion rein nach deutschem Recht geurteilt wird, dürfte es dann doch gar nicht geben.“
https://www.news4teachers.de/2018/11/deutsche-unesco-kommission-fordert-verbindliche-qualitaetsstandards-fuer-die-inklusion-und-einen-konkreten-plan-wie-sie-vonstatten-gehen-soll/

Eine Antwort ist Prof. Wocken bisher schuldig geblieben.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Vielleicht könnte mal eine Sache diskutiert werden, ohne die AfD ins Spiel zu bringen – warum müssen die alles dominieren!?

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Hier die stichpunktartige Kurzversion des Wahlprogramms der bayerischen AfD. Nichts davon ist spektakulär oder Nazi-verdächtig. Man findet das leicht im Internet::
„– Mehrgliedriges Schulsystem aus Grundschule, Mittelschule (früher Hauptschule), Realschule, Gymnasium und Förderschule.
— Keine verpflichtende Ganztagsschule.
— Abschaffung des Beamtenstatus bei Lehrkräften und die Einführung von Leistungsanreizen im Schuldienst.
— Ideologisch motivierte Inklusion beenden.
— Altersgemäße Sexualerziehung ohne Gender-Ideologie.
— Eltern, Schüler und Lehrer stehen in der Pflicht, dass Schüler ausbildungs- und arbeitsfähig werden.
— Das oberste Ziel der Schule muss es sein, mündige und selbstständig denkende Menschen heranzubilden.
— Disziplin, Ordnung, respektvoller Umgang, Pünktlichkeit und Rücksichtnahme sind verstärkt durchzusetzen.
— Als sprachliche Verständigungsgrundlage in Deutschland ist der Erwerb von sicheren Deutschkenntnissen für Zuwanderer unabdingbar.
— An Bayerns Schulen muss ein ausgewogenes Bild der deutschen Geschichte aller Epochen vermittelt werden.
— Aufklärung von Schülern in gleicher Weise über die Gefahren von Extremismus von links, rechts und aus religiösen Motiven.
— Aktivitäten des Gender-Mainstreamings sind einzustellen. Insbesondere politisch motivierte Eingriffe in den öffentlichen Sprachgebrauch wie mit Binnen-I, Schluss-x und Gender-*.“
Vieles von dem wird die CSU vor Jahrzehnten auch für richtig erklärt haben. Jetzt klingen „Disziplin, Ordnung etc.“ natürlich etwas altmodisch. Aber wird nicht der „respektvolle Umgang“ von allen Parteien gefordert?

Bernd
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Sie haben vergessen zu erwähnen, Herr AfD-Pressesprecher, dass Mitglieder der bayerischen AfD-Fraktion wegen „Verbindungen in die rechtsextremistische, die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche und die Reichsbürger-Szene“ vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Neonazis und Reichsbürger schreiben natürlich kreuzbrav in ihre Wahlprogramme, was sie gerne mit den Schulen veranstalten würden, wenn sie dazu die Möglichkeit bekämen. Klar.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/verfassungsschutz-afd-bayern-1.4175323

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@Cavalieri
„Niemand darf u.a. wegen seiner Sprache oder Herkunft benachteiligt werden“, so steht es im G.G. und weiter :“Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich“.
Mit welchen Methoden und Mitteln will die AfD denn Disziplin und Ordnung durchsetzen.
Das würde mich einmal interessieren. Es entspricht diese Aussage doch wohl einer Unterstellung gegenüber den Lehrern und Lehrerinnen, dass diese letzteres nicht erreichen.
Wenn dann derartige Typen wie Herr Blex und Herr Höcke im Unterricht auftauchen, so wird es schon schwierig damit „Ordnung“ und „Disziplin“einzuhalten.
Außerdem unterstellt man dem Kultusministerium indirekt, dass die Geschichtslehrer kein ausgewogenes Geschichtsbild vermitteln. Was für eine infame Behauptung !

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Ich habe das doch nur zitiert, nicht etwa selbst geschrieben. Vielleicht kann ja jemand mal belegen, inwiefern die Aussage von dem Herrn Löwe oben im Artikel stimmt („durchtrainierten, wehrfähigen Jungen und braven, sich auf die häusliche Arbeit beschränkenden Mädchen“). Man muss das außerdem mit den Parteiprogrammen der anderen vergleichen.
Von „Disziplin und Ordnung“ in Schulen ging das Grundgesetz im Jahre 1949 gewiss aus, das war selbstverständlich, etwas anderes nicht denkbar. Inzwischen hört man auch was von Disziplinschwierigkeiten. Das wird in der Wissenschaft sogar ganz offiziell als „gesellschaftlicher Prozess“ beschrieben:
https://www.springer.com/de/book/9783531164205

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor

Ist das hier das Werbeforum der AfD?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

nein. eine Plattform für Hetze, Beleidigung und Unterstellung aber auch nicht.

(damit ist nicht cavalieri gemeint)

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wenn hier die Wahlprogramme der Parteienabgebilet werden ist das Maß überschritten.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Das kann nur die Redaktion entscheiden, nicht Sie. Etwas Illegales kann ich in der Auflistung nicht finden.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es wird hier mindestens von zwei Personen aktiv Propaganda für die AfD betrieben.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Was sind Sie nur für zwei scheinheilige Gesellen, die ständig stark verallgemeinernd gegen moslemische Migranten, das politische System, die Institutionen, den staatlichen Umgang mit den Verhältnissen, Minderheiten etc.hetzen !

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Im Ernst, Herr Wrobel:

Ich finde es sehr schade, dass Sie nicht mehr der angenehme Mitkommentierer von vor einem Jahr oder so sind. Ihre Argumentation wird nicht besser, je häufiger Sie das Wort „Hetze“ oder „Würde“ verwenden. Vielmehr verbrennen Sie die Bedeutung dieser Worte, wenn es mal wirklich ernst wird. Sie haben bestimmt Ihre Gründe dafür.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

NRW hat 17.500.000 Einwohner, Sachsen 4.000.000 Einwohner, noch Fragen ?

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sachsen hat ein inzwischen weltweit bekanntes Problem mit öffentlich gezeigtem Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und einer Überalterung der Bevölkerung.
Wer möchte dort unter derartigen Bedingungen noch investieren?

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

12.000.000 der Bürger in NRW sind Christen, rund 7.000.000 Katholiken und 5.800.000 Evangelische Christen.
4.100.000 sind Konfessionslos.
1.200.000,d.h. 7-8 % sind muslimischen Glaubens, davon 80 % Sunniten .

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Diese Kommentare wollte ich eigentlich an anderer Stelle unter die Kommentare eines Parteisprechers der völkisch-nationalen Partei stellen, wo dieser voller Stolz den hohen Anteil von 80 % an Atheisten in sächselnden Gemeinden hervorhob.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

wie kommt eigentlich, dass um 7-8% der Einwohner Deutschlands so ein Brimborium gemacht werden muss? Eine Oppositionspartei in einem Landtag mit diesem Stimmenanteil hat kaum nennenswerten Einfluss, wenn die größeren Parteien das nicht wollen oder zulassen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wikipedia nennt aber andere Zahlen für NRW als oben behauptet werden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Religionen_in_Deutschland
Danach waren 6,3 Millionen im Jahre 2015 „sonstige“, also weder evang. noch kath. Nur 4,5 Millionen waren Protestanten. Die Volkskirchen werden zu MInderheitskirchen wie die Volkspartei SPD zur Minderheitspartei wird (in Bayern unter 10 %). Aber was soll dieses Thema (auch NRW und Sachsen) mit dem Ausschuss in Bayern zu tun haben? Die „Macht“ eines Ausschussvorsitzenden ist sehr begrenzt. Die Freien Wähler haben das Kultusministerium. Übrigens sind auch die Freien Wähler gegen die Unterzeichnung des UN-Migrationspakts:
https://www.t-online.de/nachrichten/id_84801900/freie-waehler-un-migrationspakt-hat-konstruktionsfehler.html

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das sind Angaben der EKD in NRW : Rheinland 2,86 Millionen, Westfalen 2,55 Millionen, Lippe 188 Tausend evangelische Mitglieder, Erzbistum Köln 2,14 Millionen, Bistum Münster 2,01 Millionen, Erzbistum Paderborn 1,67 Millionen, Bistum Aachen 1,15 Millionen

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Und in welchem Jahr? Das wird von Jahr zu Jahr weniger.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ignaz W.: Selbst die eigenen Angaben der EKD sind zum Stichtag 31.12.2015 niedriger als Sie angeben:
https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/kirchenmitglieder_2015.pdf
Und das ist nun wieder knapp 3 Jahre her. Die Zahlen kennen nur eine Richtung: nach unten. Wikipedia nennt für die EKD in ganz Deutschland per 31.12.2017 die Zahl von 21,536 Mio. gegenüber 21,922 Mio. ein Jahr zuvor. (Adresse: „evangelische Kirche in Deutschland“). Das sind noch 26 % der Bevölkerung. In Bremen gab es 2011 schon ca. 10 % Moslems (Tendenz: steigend):
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/201622/umfrage/religionszugehoerigkeit-der-deutschen-nach-bundeslaendern/

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

bewusst religiös leben die wenigsten nicht ausgetretenen Mitglieder der christlichen Kirchen. Bei den Muslimen sieht das schon anders aus.

Übrigens könnten die 10% Muslime in Bremen theoretisch bei der anhaltenden Wahlmüdigkeit bereits einen ordentlichen Stimmanteil für eine offen islamistische Partei im Bremer Senat zusammen kriegen, in 20 Jahren angesichts der demografischen Entwicklung noch deutlich mehr. Ignaz & co würden sich eine AfD in diesem Fall herbeisehnen.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Bewusst religiös leben die wenigsten der mir bekannten Menschen mit einem moslemischen Migrationshintergrund, einige essen sogar Schweinefleisch und noch mehr trinken Alkohol.
Es gibt keinerlei Gemeinsamkeiten mit Leuten von Pegida, AfD etc.,denen der Hass aus dem Frontalhirn entsteigt.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

dann haben sie nur kontakt mit bildungsaffinen, liberalen Muslimen. Solche machen auch keinerlei Stress, sind gut integriert usw. dagegen hat niemand etwas, auch nicht die islamophoben schwulenhassernazis, zu denen Sie die leisesten Kritiker am Mainstream machen. Die Mehrheit der Muslime ist aber leider anders.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Selbsterkenntnis ist der beste Weg zur Besserung und ermöglicht es in besinnlich weihnachtlicher Stimmung über eigene Denkansätze und Verhaltensweisen gegenüber Schwächeren in der Gesellschaft nachzudenken. Konfuzius spricht: Christliche Demut ist ein Weg zur Selbstfindung.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das gebe ich zurück. Während mein Blick auf die Stress machenden Teile der insbesondere muslimischen Bevölkerung richte, konzentrieren Sie sich auf die keinen Stress machenden Teile. Bezogen auf die Anzahl und wenn man den Statistiken glauben darf, ist die von mir betrachtete Gruppe sehr viel größer als die von Ihnen betrachtete, macht unglaublich viel Arbeit und bringt vergleichsweise wenig Ertrag in Form von Wirtschaftsleistung.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ach ja: Die gut integrierten bildungsnahen Muslime gehören nicht zu den Schwachen in der Gesellschaft. Ich bin davon überzeugt, dass diese Muslimen nichts mit den streng religiösen Scharia-Muslimen zu tun haben wollen. Repräsentativ für die Gesamtheit aller Muslime weltweit sind sie leider nicht.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Aha, dann können Sie auch alternativ bei Freunden in Dortmund mit Siggi abhängen oder nach Ostritz zum Konzert fahren und sich bei den Herren Th.Heise, Trinkhaus, Henrik Möbus oder Th.Frenk mit netten T-Shirts mit der Aufschrift 18 oder 88, oder toller Musik eindecken, oder Montags nach Dresden fahren und gegen den Mainstream des Grundgesetzes demonstrieren.
Die machen bestimmt keinen Stress, organisieren tolle Konzerte und sind deckungsgleich mit der Denkweise gegenüber der Gefahr eines selbst entworfenen Ethnozids.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@XXX
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt.
Alle sind vor dem Gesetz gleich.
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung.
Niemand darf wegen seiner Abstammung, seines Geschlechts,seiner Rasse, seiner Sprache und Herkunft, seines Glaubens, seiner politischen und religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ist das der „Mainstream“ ?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Nein, das ist nicht der Mainstream. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Ich wüsste nicht, was ich dagegen anschreibe. Der Mainstream ist das, was Sie hier veranstalten und den Laden vor die Wand fährt.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Was ich hier „veranstalte“, lässt den „Laden“ vor die Wand fahren“, ist Ihre Kernthese.
Eine sehr einfach gestrickte Gedankenwelt und da ist die Lösung wohl auch nicht so schwer.
Der Laden wird vor die Wand gefahren werden, wenn derartige Gassenhauer wie Herr Höcke, Herr Gauland oder Herr Kalbitz das Sagen haben und versuchen werden das in seinen wesentlichen Bestandteilen seit 1949 bestehende Grundgesetz zu ändern trachten, oder am Rechtsstaatprinzip rütteln werden und die Meinungs- und Pressefreiheit einschränken wollen zur Durchsetzung von „Recht und Ordnung“ nach deren Gusto.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie persönlich natürlich nicht, aber die Art Ihrer Kommentare, die im Spektrum der studierten Grünen ihren Anklang finden (damit gleichzeitig bei sehr vielen Journalisten), bei einem großen Teil der restlichen Bevölkerung hingegen nicht. Insgesamt müssen Sie froh sein, dass der Anteil konservativer Wähler nicht noch höher ist als jetzt schon. Schauen Sie sich mal die Position Merkels von 2002 an. Man könnte glatt meinen, dass die AfD von ihr abgeschrieben hat.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wenn die moralischen Inhalte des Grundgesetzes, die unter dem schrecklichen Eindruck der unmenschlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch den SS-Staat als solche von den Vätern des Grundgesetzes so festgelegt wurden und unter einem christlichen Leitmotiv des mitmenschlichen Miteinander niedergeschrieben sind, gelebt werden sollen, so erfordert es aber auch von jedem Mitbürger, sein Verhalten an diese Motive anzupassen und diese Inhalte mit Leben zu erfüllen, so man diese Inhalte ernst nimmt.

Maren
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Das ist doch mehr als klar, Herr Wrobel. Daraus aber zu schließen, dass alle eine Regelschule besuchen müssen, ist doch der Denkfehler.
Leuchtet Ihnen überhaupt nicht ein, dass stark behinderte Kinder von extra ausgebildeten Lehrkräften in teuren Kleingruppen, die weit mehr Hilfe und Zuwendung bieten als Regelschulen, mehr zu ihrem Recht kommen und weniger benachteiligt sind als in Regelschulen?
Wer das nicht begreift, den begreife ich nicht.
Nur immer von „Menschenrecht“, mangelnder Gleichberechtigung und „Benachteiligung“ zu schwafeln, ist doch Ignoranz zum Nachteil behinderter Kinder. Es zählt nicht der Schönheitspreis für die besten Sprüche, sondern der Einsatz für das, was behinderte Kinder an Zuwendung und Förderung brauchen, auch wenn diese an Sonderschulen aufwändiger und teurer ist als an Regelschulen.
Wer sich von frommen Parolen blenden lässt oder sie nachbetet, um zum erlauchten Kreis der Guten zu gehören, den werde ich nie verstehen.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Ich bin immer für den Erhalt der Sprachförderschulen und anderer sonderpädagogischer Schulen eingetreten, wenn diese mit den Schüler gezielt arbeiten.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Sie entscheiden also, Maren, was gut ist für „stark“ behinderte Kinder (wer immer das sein soll, das entscheiden wahrscheinlich auch Sie) – und das, glauben Sie, sei keine Benachteiligung bzw. Diskriminierung? Mit welchem Recht, bitteschön?

Lassen Sie mal getrost die Eltern entscheiden, was das Beste für ihre Kinder ist – die Zwangsbeglückung in den Sonderschulen hat sich dank der Behindertenrechtskonvention erledigt.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Anna schrieb: „Lassen Sie mal getrost die Eltern entscheiden, was das Beste für ihre Kinder ist:“

Genau! Allein im Emsland sprachen sich bereits 2015 über 7500 Unterzeichner für den Erhalt der dortigen Förderschulen aus. https://www.noz.de/lokales/meppen/artikel/576002/7627-unterzeichner-fur-erhalt-der-forderschulen-lernen-im-emsland
In anderen Landesteilen verhält es sich ähnlich.

Anna schrieb weiter: „die Zwangsbeglückung in den Sonderschulen hat sich dank der Behindertenrechtskonvention erledigt.“

Falsch, denn die UN-BRK verlangt keineswegs die Abschaffung von Förderschulen. Aber das wissen Sie ja.
Außerdem beantragen aufgrund der Nachfrage durch die Eltern immer mehr Förderschulen in Nds. ihren Weiterbestand.
Glauben Sie ernsthaft, die Politik vor Ort macht diese Institutionen gegen den Willen der Eltern dicht? Muss sie ja auch gar nicht, denn niemand verlangt es von ihnen.
Zitat Prof. Wocken: „Wenn die Gerichte nach deutschem Schulrecht urteilen, dann gibt es kein einklagbares Inklusionsrecht.“
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndr_aktuell/Foerderschulen-beantragen-Fristverlaengerung,ndraktuell44826.html

ABC
5 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

@Anna
Falsch! Entscheiden können die Eltern oft nicht mehr, weil Förderschulen aufgelöst wurden und die Möglichkeit gar nicht mehr besteht, Kinder dorthin zu schicken. Verbreiten Sie also keine Märchen!
Im Übrigen „entscheidet“ Maren in ihrem Kommentar nicht, sondern sagt klipp und klar ihre Meinung. Das darf sie doch wohl noch, oder?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Gerade da, wo den Eltern aus rein ideologischen Gründen die Entscheidung „abgenommen“ wurde, wehren sie sich logischerweise am heftigsten. Die Folge: Die Schulträger müssen teure Doppelstrukturen vorhalten.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@XXX
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist die Aufgabe aller staatlichen Gewalt.
Alle sind vor dem Gesetz gleich.
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Gleichberechtigung.
Niemand darf wegen seiner Abstammung, seines Geschlechts,seiner Rasse, seiner Sprache und Herkunft, seines Glaubens, seiner politischen und religiösen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ist das der „Mainstream“ ?

Maren
5 Jahre zuvor

Zitat: „Gedacht war die Uno-Behindertenrechtskonvention, um allen Kindern einen Zugang zum Bildungssystem zu ermöglichen, auch jenen, die ausgeschlossen sind, weil sie nicht richtig hören können. Es gibt Länder auf der Welt, in denen schon eine leichte Behinderung den Ausschluss aus dem normalen Leben bedeutet. Kaum einer hätte gedacht, dass die Zustimmung dazu verleiten könnte, alle Sonderschulen aufzulösen und jedes Kind, egal wie schwer sein Handicap ist, in eine Regelklasse zu stecken.“
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/migrationspakt-warum-deutschland-nicht-unterzeichnen-darf-kolumne-a-1239796.html

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Sagt wer?

Der Bundestag hat also die Behindertenrechtskonvention zum Gesetz in Deutschland gemacht, um behinderten Kindern in Afghanistan und sonstwo in der Welt zu helfen. Aha.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Sagt z.B. Prof. Otto Speck.

Zitat: „Eine Klarstellung in dieser politischen und ideologischen Spannung wird durch einen Blick in den Text der UN-Vorgabe möglich. Hier lautet die Grundforderung: Die Vertragspartner hätten sicherzustellen, dass kein Kind vom ‚general education system‘, also vom allgemeinen Schulsystem, ausgeschlossen wird. Diese Zielvorstellung geht primär auf die Tatsache zurück, dass weltweit immer noch etwa 25 Millionen Kinder mit Behinderungen im Primärschulalter überhaupt keine Schule besuchen können, wie die deutsche Unesco-Kommission im Jahr 2009 feststellte. ‚Inklusives‘ Bildungssystem bedeutet demnach, es muss alle Kinder, also auch Kinder mit Behinderungen in besonderen Einrichtungen einbeziehen.

Die Verabsolutierung des Inklusionsprinzips durch den Bundestag wurde dadurch möglich, dass der englische Terminus ‚general education system‘ fälschlicherweise mit dem deutschen Begriff der ‚allgemeinen Schulen‘ (im Unterschied zu den Förderschulen) gleichgesetzt wurde. ‚General education system‘ entspricht aber eindeutig dem, was wir als ‚allgemeinbildendes Schulsystem‘ (im Unterschied zu berufsbildenden Schulen) verstehen, und zu dem nach deutschem Schulrecht eindeutig auch die Förderschulen gehören. Insofern könnte das deutsche Bildungssystem formal als ein ‚inklusives‘ angesehen werden.

Ergänzt werden kann, dass es in allen vergleichbaren Ländern, auch in solchen, die als fortschrittlich inklusiv ausgebaut gelten und bei uns immer wieder genannt werden, wie zum Beispiel die skandinavischen Länder, Großbritannien, Holland, die USA und Japan, durchaus ’special schools‘ beziehungsweise ’special classes‘ gibt. In ihnen werden zwei bis drei Prozent aller Schulkinder unterrichtet.“
https://www.sueddeutsche.de/bildung/inklusions-debatte-inklusive-missverstaendnisse-1.2182484

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Und Prof. Hans Wocken schrieb hier im Forum am 10.11.2018:

“1. Wenn die Gerichte nach deutschem Schulrecht urteilen, dann gibt es kein einklagbares Inklusionsrecht.
2. Wenn die Gerichte bei der Urteilsfindung aber das internationale Recht, also die UN-BRK, berücksichtigen, dann muss den behinderten Kindern wohl ein Rechtsanspruch auf Inklusion, auch in ein Gymnasium (wenn es das dann noch gibt), zugestanden werden.”

Daraufhin fragte ich ihn:
„Wenn die Frage, ob nun deutsches oder internationales Recht gilt, so eindeutig geklärt wäre, wie manch eine(r) behauptet, wie kommen Sie, Herr Wocken, dann überhaupt zu einer Unterscheidung von Punkt 1 und 2? Die Möglichkeit, dass in Sachen Inklusion rein nach deutschem Recht geurteilt wird, dürfte es dann doch gar nicht geben.“
https://www.news4teachers.de/2018/11/deutsche-unesco-kommission-fordert-verbindliche-qualitaetsstandards-fuer-die-inklusion-und-einen-konkreten-plan-wie-sie-vonstatten-gehen-soll/

Eine Antwort ist er bis heute schuldig geblieben.

Anna
5 Jahre zuvor

Kommen Sie schon wieder mit der Verschwörungstheorie aus der Mottenkiste?

Wir sind in Deutschland, das Gesetz ist auf Deutsch verabschiedet worden – und es gilt in Deutschland.

Nebenbei: Wer „Sonderschulen“ ernsthaft als integrative Einrichtungen verkaufen will, muss die Betroffenen für bescheuert halten.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

PS. Otto Speck, den Sie hier dauernd anführen (gibt offenbar keinen anderen, der Ihre Position vertritt), ist ein mittlerweile 92-jähriger Sonderpädagogik-Professor, der nicht ganz selbstlos argumentiert hat – schließlich hat er das System über Jahrzehnte mitgetragen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Sie, Anna, reagierten auf Jan Fleischhauers Aussage im Spiegel, die von Maren zitiert wurde.

Fleischhauer schreibt: „Gedacht war die Uno-Behindertenrechtskonvention, um allen Kindern einen Zugang zum Bildungssystem zu ermöglichen, auch jenen, die ausgeschlossen sind, weil sie nicht richtig hören können. Es gibt Länder auf der Welt, in denen schon eine leichte Behinderung den Ausschluss aus dem normalen Leben bedeutet. Kaum einer hätte gedacht, dass die Zustimmung dazu verleiten könnte, alle Sonderschulen aufzulösen und jedes Kind, egal wie schwer sein Handicap ist, in eine Regelklasse zu stecken.“

Daraufhin fragten Sie, Anna: „Sagt wer?“

Die naheliegende (erste) korrekte Antwort wäre gewesen: „Sagt Jan Fleischhauer.“

Ich ergänzte eine zweite: „Sagt Prof. Otto Speck“ und lieferte die entsprechende Quelle, woraufhin Sie, Anna, schrieben: „Otto Speck, den Sie hier dauernd anführen (gibt offenbar keinen anderen, der Ihre Position vertritt) […]“

Na, Anna: Fällt Ihnen etwas an Ihrer „Argumentation“ auf?

Anna
5 Jahre zuvor

Der berühmte Inklusionsexperte Jan Fleischhauer? Was hat er denn noch zum Thema veröffentlicht? Lassen Sie mich raten: nichts.

Fleischhauer ist ein Spiegel-Kolumnist, der heute über Dieselautos schreibt und morgen über Fußball. Und übermorgen in einem Halbsatz über Inklusion – dazu kommt ein 92-jähriger Sonderpädagoge, der seine eigene berufliche Vita verteidigt. Das sind Ihre „Experten“.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Niemand hat etwas anderes behauptet. Es ging um Ihre Art der „Argumentation“, die sich immer wieder selbst entlarvt.
Aber vielleicht kommt ja irgendwann tatsächlich doch noch ein Statement von Ihnen zu meiner Frage an Prof. Wocken:

“Wenn die Frage, ob nun deutsches oder internationales Recht gilt, so eindeutig geklärt wäre, wie manch eine(r) behauptet, wie kommen Sie, Herr Wocken, dann überhaupt zu einer Unterscheidung von Punkt 1 und 2? Die Möglichkeit, dass in Sachen Inklusion rein nach deutschem Recht geurteilt wird, dürfte es dann doch gar nicht geben.”

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Anna, oh Anna: Lesen Sie doch bitte, was Prof. Wocken schreibt. Und lesen Sie es bitte genau. Beide Punkte, die er anführt.

Vielleicht haben Sie dann ja eine Antwort auf die Frage, auf die der Prof. offensichtlich nicht antworten möchte: Wie kann es sein, dass deutsche Gerichte die UN-BRK nicht berücksichtigen, wenn doch angeblich klar ist, dass eben diese UN-BRK berücksichtigt werden muss?

Anna
5 Jahre zuvor

Hat Ihnen Wocken nicht unlängst hier deutlich die Meinung gegeigt?

Der damalige Präsident des Bundessozialgerichtes, Peter Masuch, meinte schon 2012 zur Rechtsverbindlichkeit der Behindertenrechtskonvention (BRK):

„Mit der Ratifikation ist die UN-BRK in das deutsche Recht überführt worden. Eine zwingende Folge dessen ist allerdings auch, dass die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene verpflichtet wurden, alle geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen – nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der UN-BRK. Rechtlich gesehen ist die UN-BRK ein erster Schritt auf einer längeren Reise. Die Gerichte, die an Recht und Gesetz gebunden sind, haben die Regelungen der UN-BRK immer dann zu beachten und mithin umzusetzen, wenn sie über Lebenslagen von Menschen mit körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnes-Beeinträchtigungen zu entscheiden haben.“

Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/gerichten-kommt-bei-der-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-eine-wichtige-rolle-zu/

Mittlerweile greift die Behindertenrechtkonvention immer stärker in der Rechtspraxis, wie Sie beispielsweise der Berliner Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung entnehmen können:

Dass die BRK Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar anwendbare Rechte gegeben hat, „wird für das Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung und der Garantie des Schutzes davor (Artikel 5 Absatz 2 UN-BRK) (…)von Rechtswissenschaftlern mittlerweile mehrheitlich angenommen. Infolgedessen würden überall dort, wo die BRK ein Recht unter Bezug auf das Diskriminierungsverbot formuliert, unmittelbare Rechte der deutschen Bürgerinnen und Bürger bestehen.“

https://www.berlin.de/lb/behi/un-konvention/grundlagen/rechtsverbindlichkeit-der-un-behindertenrechtskonvention-in-deutschland/

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

1. Wieder keine Antwort auf meine einfache Frage:
„Wie kann es sein, dass deutsche Gerichte die UN-BRK nicht berücksichtigen, wenn doch angeblich klar ist, dass eben diese UN-BRK berücksichtigt werden muss?“

2. Die Meinung, die mir als Reaktion auf mein Statement gegeigt wurde, kam am 10.11. um 20:27 Uhr von Sabine und ging so:
„Danke, Aufmerksamer Beobachter, dass Sie den Dingen immer wieder auf den Grund gehen und meinungsmachende fragwürdige Behauptungen nicht stehen lassen.
Auch ich hätte Prof. Wockens Nahelegung, dass internationales Recht grundsätzlich über nationalem steht, einfach geschluckt.“
https://www.news4teachers.de/2018/11/deutsche-unesco-kommission-fordert-verbindliche-qualitaetsstandards-fuer-die-inklusion-und-einen-konkreten-plan-wie-sie-vonstatten-gehen-soll/

3. Die Bundeszentrale für politische Bildung sagt folgendes zum Thema:
“Bildung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Nicht nur der Bund, auch die Länder haben die UN-BRK unterzeichnet. Sie müssen ihre Schulen nun so reformieren, dass die Vorgaben der Konvention erfüllt werden.

Aber was bedeutet ein Schulsystem im Sinn der Konvention? Schon in diesem Punkt herrscht Streit.“
http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/213296/inklusion-worum-es-geht?p=all

Anna
5 Jahre zuvor

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Ein Universalrecht wie die Behindertenrechtskonvention ist nicht mit einem Fingerschnipsen umgesetzt – es braucht Jahre, bis es in die Gesetzgebung der Länder eingegangen ist, bis in der Schulpraxis die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen dafür geschaffen worden sind, bis sich die Rechtsprechung der Gerichte daran ausrichtet. In diesem Prozess befinden wir uns.

Sie können’s auch hier nachlesen – beim Völkerrechtler Prof. Classen: https://www.news4teachers.de/2017/09/hintergrund-inklusion-in-der-schule-was-die-un-behindertenrechtskonvention-wirklich-bedeutet-erklaert-von-einem-voelkerrechtler/

Muss die Inklusion sofort umgesetzt werden?

Nein. Classen: „Die Umsetzung von Artikel 24 stellt eine längerfristig angelegte und schrittweise zu erfüllende Aufgabe dar. Faktische Gegebenheiten wie die Zahl der zur Verfügung stehenden Fachkräfte oder die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen setzen der Geschwindigkeit des von der Konvention gebotenen Inklusionsprozesses Grenzen.“

Kann man es dann nicht einfach beim alten Förderschulsystem belassen – mit dem Hinweis, dass ein funktionierendes inklusives Schulsystem viel zu teuer wäre?

Nein. Classen: Es „muss daran gearbeitet werden, dass die jeweils notwendigen Voraussetzungen auch tatsächlich gegeben sind, mit anderen Worten: dass die Vorbehalte damit im rein Tatsächlichen ihre Grundlage verlieren und dann auch auf der normativen Ebene verzichtbar werden. Dies ist (unbeschadet der Verpflichtung des Haushaltsgesetzgebers, ggf. erforderliche Finanzmittel bereitzustellen) Aufgabe der Verwaltung, denn es ist ihre Aufgabe, im Rahmen der Schulplanung dafür zu sorgen, dass die erwähnten räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für eine integrative Beschulung gegeben sind.“

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ist das denn so schwer zu verstehen?

1. „Diejenigen, die Inklusion strikt befürworten, darunter Expertinnen und Experten für Völkerrecht, folgern aus dem Vertragstext die vollständige Abschaffung der Sonderschulen. Befürworter des gegliederten Schulsystems argumentieren dagegen, dass die Sonderschulen Teil des allgemeinen Schulsystems seien – und damit zur Inklusion im Sinn der Konvention beitragen.” (Bundeszentrale für politische Bildung)
http://www.bpb.de/gesellschaft/bildung/zukunft-bildung/213296/inklusion-worum-es-geht?p=all

2. “Fakt ist: Ratifiziert wurde seinerzeit die UN-Konvention – also der Originaltext. […]
Das heißt, die deutsche Fassung, unabhängig davon ob im Gesetz eine ‚Amtlichkeit‘ festgestellt wird, ist keine authentische Sprachfassung. Maßgeblich im juristischen Streitfall ist daher die englische Fassung, die übrigens auch Teil des Gesetzes ist‘, so führte seinerzeit die SPD-Abgeordnete Sylvia Schmidt aus.“
https://www.news4teachers.de/2015/02/inklusionsgesetz-der-bundestag-wusste-offenbar-nicht-worueber-er-abstimmt/

Anna
5 Jahre zuvor

Ja, wir haben in Deutschland englischsprachige Gesetze und der Mond ist aus Käse.

An dieser Stelle breche ich diese krude Diskussion ab.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Ja, das tat Prof. Wocken damals auch, als er argumentativ nicht mehr weiterkam. Nachzulesen hier: https://www.news4teachers.de/2018/05/inklusion-haben-geistig-behinderte-einen-anspruch-auf-einen-platz-am-gymnasium-experte-sagt-nein/

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

P.S. Wir haben zwar keinen Mond aus Käse, aber einen englischsprachigen UN-Konventions-Text, den der Bundestag ratifizierte, ohne so genau zu wissen, worüber er eigentlich abstimmt. Und das ist und bleibt das Problem. (N4t berichtete.)
https://www.news4teachers.de/2015/02/inklusionsgesetz-der-bundestag-wusste-offenbar-nicht-worueber-er-abstimmt/