Missbrauch in der Schultoilette: Wie lässt sich die Sicherheit an Schulen erhöhen?

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AUGSBURG. Ein Mann schleicht sich in eine Schule und missbraucht ein Kind. Nun fällt das Urteil. Der Fall befeuert auch eine Debatte, wie sich solche Übergriffe verhindern lassen.

Wie lässt sich verhindern, dass ein Fremder in die Schule gelangt? Foto: franzi / pixelio.de

Nach dem sexuellen Missbrauch eines neunjährigen Mädchens in einer Augsburger Grundschule hat das Gericht den Angeklagten für schuldunfähig erklärt. Der Mann solle in eine psychiatrische Klinik verlegt werden, entschied das Landgericht Augsburg am Dienstag. Gutachter müssen nun in regelmäßigen Abständen prüfen, ob der Mann weiter gefährlich ist oder freikommen kann. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der 21-Jährige war wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt. Nach Polizeiermittlungen hatte er sich am 23. Oktober 2018 auf der Mädchentoilette der Schule an dem Kind vergangen. Als das Mädchen um Hilfe schrie, holte eine Mitschülerin einen Lehrer. Der Pädagoge hielt den jungen Mann fest, bis die Polizei eintraf. Zum Tatzeitpunkt stand der 21-Jährige der Anklage zufolge unter Drogeneinfluss. Er gab an, Stimmen gehört zu haben, die ihn zum Übergriff getrieben hätten.

Der Angeklagte war einem Gutachten zufolge bereits in seiner Kindheit verhaltensauffällig gewesen und als Jugendlicher in ein Heim gekommen. Zwei Mal kam er in eine psychiatrische Klinik. Wegen aggressiven Verhaltens musste er demnach isoliert untergebracht und zeitweise gefesselt werden. Wenige Monate vor der Tat war er freigekommen, da eine dauerhafte Unterbringung gegen seinen Willen nicht erlaubt war.

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Schultüren sollen verschlossen sein

Der Fall hatte eine neue Diskussion um die Sicherheit von Schulen ausgelöst. In Bayern gibt es seit 2002 Vorschriften zum Schutz der Kinder vor Gefährdungen, auch für den Fall von Amokläufen. Nach dem damals erarbeiteten Leitfaden sollen die Türen nach Schulbeginn verschlossen sein, auch eine Videoüberwachung des Eingangs ist möglich. «Technische Sicherungsvorrichtungen sind kein Allheilmittel», heißt es aber auch in dem Papier.

Die Schulen müssen ihre Konzepte kontinuierlich mit der Polizei überprüfen. Allerdings kommt es trotzdem manchmal vor, dass insbesondere vor oder nach dem Unterricht auch Fremde in Schulen gelangen. Besonders die Vergewaltigung einer Siebenjährigen auf einer Münchner Mädchenschule im Oktober 2001 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Ein 19-Jähriger hatte das Kind damals fast umgebracht. Der Mann wurde gefasst und verurteilt, knapp drei Jahre nach der Tat nahm sich der Häftling im Straubinger Hochsicherheitsgefängnis das Leben. dpa

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