
Eine Lehrerin aus dem Kreis Recklinghausen kann vom Land nicht verlangen, dass sie eine schnelle Freigabe für eine Versetzung nach Ostfriesland erhält. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte im Eilverfahren den Wunsch der Frau ab und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16. Juli, wie das OVG mitteilte. Der Beschluss aus Münster ist nicht anfechtbar.
Die Frau hatte im Jahr 2024 ein Haus in Greetsiel an der Nordsee gekauft und dort auch ihren Hauptwohnsitz angemeldet. Ihren fast 14-jährigen Sohn meldete sie dort an der Schule an. Ihr Lebenspartner hatte in Ostfriesland einen Job angenommen. Im Frühjahr 2026 lehnte die Bezirksregierung Münster ihren Antrag auf Freigabe nach Niedersachsen ab. Begründung: Der Personalmangel im Bereich Recklinghausen lasse dies aktuell nicht zu. Eine Freigabe spätestens in zwei Jahren sei aber denkbar.
Daraufhin zog die 49-Jährige vor das Verwaltungsgericht. Das Gericht in Gelsenkirchen aber entschied, dass die Behörde dem Interesse der Öffentlichkeit an der Unterrichtsversorgung zu Recht den Vorzug vor den persönlichen Belangen der Lehrerin gegeben habe. Zumal die Antragstellerin die hohen Anforderungen für eine Freigabe nicht erfüllt habe.
Lebensmittelpunkt am Dienstort ausrichten – nicht umgekehrt
Der Beamte habe seine Wohnung und damit seinen Lebensmittelpunkt am Dienstort auszurichten und nicht umgekehrt, hatten die Richter betont. «Mit dem Beamtenverhältnis ist es nicht vereinbar, wenn der Beamte sich in erheblicher, nicht täglich pendelbarer Entfernung von seinem Dienstort niederlässt, um dann zu erwarten, dass der Dienstherr ihm unverzüglich die Freigabe für eine Versetzung dorthin erteilt», sagte das Gericht in Gelsenkirchen zur Begründung. Dem schloss sich das OVG an und wies die Beschwerde der Lehrerin jetzt ab.
Die Bezirksregierung hat nach Überzeugung des 6. Senats in Münster die persönlichen und familiären Verhältnisse der Lehrerin eingehend berücksichtigt. Entscheidender aber sei der Personalengpass in der Unterrichtsversorgung. Und hier sei nicht nur die allgemeine Situation im Schulbezirk gemeint, sondern auch die speziell an der Grundschule, an der die Antragstellerin zum 1. August 2024 eine Klassenleitung übernommen hatte.
Das Argument, die Seeluft bekomme ihr und ihrem Sohn besser als die Luft in Recklinghausen, spielte für die Entscheidung der Verwaltungsgerichte keine Rolle. Ihre privaten Entscheidungen sind nach Überzeugung des OVG nicht mit ihren Dienstpflichten als Beamtin zu vereinbaren. Die Konsequenzen müsse sie jetzt tragen. Der Dienstherr sei nicht verpflichtet, das auszubügeln. News4teachers / mit Material der dpa
Weinende Kinder, weinende Lehrerinnen, protestierende Eltern: Zwei Versetzungen – mit Folgen










Hier werden mal die nicht ganz unerheblichen Nachteile des Beamtentums deutlich. Ist aber auch ein bisschen dämlich, sich erst ein Haus zu kaufen und dann erst um Freigabe zu bitten.
Für mich wirkte das wie ein sehr naiver bzw. dreister Versuch, die Freigabe/Versetzung zu erzwingen.
Klar, dass das scheitern musste.
Was ist daran dreist? Es ist doch ein legitimer Wunsch, sich einen anderen Lebensmittelpunkt zu suchen, zumal wenn der Ehepartner dort einen Job hat….
Naiv ist es schon, denn eine Versetzung ist oft schwierig und langwierig.
Ich halte es auch für legitim alle Rechtsmittel auszuschöpfen….
Und im Vergleich zu Rechtslinkssausen ist Greetsiel ein echter Sehnsuchtsort.
Allein die Alte Teestube und die Eisdiele im Sielhafen sind das Leben dort wert… 😉
So ist es! Ich war auch mal da und es war grandios.
Einfach per AirBNB vermieten. Da verdient sie dann mehr als mit ihrer Lehrer-Stelle…
Untauglicher Vorschlag, denn Nebenverdienst ist ab einer bestimmten Höhe und Umfang genehmigungspflichtig. Kann also auch verwehrt werden.
Das kann aber nur mit einem guten Grund verwehrt werden. In der Regel heißt das, dass der Aufwand für den Nebenverdienst so hoch wäre, dass die eigentliche Arbeit darunter leiden würde.
Das ist heir wohl nicht der Fall.
Eine Ablehnung wäre höchstwahrscheinlich rechtswidrig, da Lehrkräfte, die z.B. vermietete Immobilien erben, diese naürlich auch weiterhin vermieten dürfen.
Vermietung und Verpachtung muss aber keiner dem AG anzeigen.
Die Verwaltung des eigenen Vermögens ist (in BW) weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.
Als Angestellte Lehrerin hätte Sie doch genauso keine Feigabe bekommen. *rolleyes
Dann könnte sie aber kündigen und sich woanders bewerben (auch außerhalb des Schuldienstes) ohne über die Hälfte der Altersbezüge zu verlieren. Zudem hätte sie dann bessere Chance ein vergleichbaren Lohn zu bekommen, auch wenn der schon jetzt geringer wäre.
Die finanzielle Lebensplanung würde mit der Kündigung nicht kollabieren.
Das ist ja der „Trick“, mit dem der Staat seine Beamten bei der Stange hält. Die Bedingungen sind so, dass eine Kündigung für viele einfach zu teuer ist.
Stimmt so nicht ganz. Die Stufenlaufzeit bei Angestellten startet wieder von vorne, auch wenn man kurz vor dem nächsten Stufenaufstieg steht (nicht so wie bei Beamten) und meines Wissens nach wird vorherige Berufserfahrung nur bis (inklusive) zur Stufe 3 anerkannt. Darüber hinaus (Stufe 4 oder höher) ist es eine Kann-Bestimmung und wurde schon oft verweigert. Somit ist es ein immenser Lohnverlust für die angestellten Wechsler. Und das mit dem Kündigen ist auch so eine Sache… da gibt es auch Fristen, beispielsweise am Quartalsende und das andere Bundesland stellt aber zu diesem Termin nicht ein.
Und wie meinen Sie das bitte…kann sich bewerben außerhalb des Schuldienstes…. kann doch der Beamte auch! Man könnte es auch anders sehen… als Beamter hat man ja zuvor schon etliche 10.000 mehr Nettolohn bezogen als ein vergleichbarer Angestellter, da hält sich mein Mitleid mit dem „halben Rentenverlust“ in Grenzen. Zumal, auch wenn es nicht auf alle Bundesländer zutrifft, es auch das Altersgeld für ehemalige Beamte gibt.
Wenn es einem so wichtig ist, sollte mandas tun, was einem das Herz sagt. Und wie besagte Frau auf die Insel möchte, soll sie es tun- auch wenn es eben dafür weniger Rente gibt.
Naja, der verbeamtete Lehrer wird als Quereinsteiger in der Wirtschaft kaum Chancen haben ein vergleichbares Gehalt zu bekommen. Der angestellte Lehrer schon, weil er ein geringeres, realistischeres Gehalt hat und sein Leben darauf eingerichtet ist.
D.h. der Angestellt kann eher den Schuldienst verlassen und ganz wo anders auf annähernd gleichem finanziellen Niveau quereinsteigen, der verbeamtete Lehrer kann das zwar auch quereinsteigen zu normalen Gehältern, bekommt dann aber vermutlich Probleme, weil er seine finanzielle Lebensplanung an den Beamtenprivilegien ausgerichtet hat.
Diesen Unterschied meine ich.
Bundesländer stellen zu jeder Zeit ein, man kann sich ganz normal am Bewerbungsverfahren beteiligen, auch wenn man dann erst z.B. ab Oktober den Vertrag erfüllen kann.
Während man als Beamte auf Freigaben warten muss, jahrelang, kann man als Angestellte kündigen und nahtlos im anderen BL beginnen.
Altersgeld zahlen nur wenige BL, NRW nicht,
und Greetsiel liegt nicht auf einer Insel.
Welche Insel? Greetsiel ist Festland!!
Letztendlich ist Eurasien auch nur eine Insel. Denken Sie größer
Stimmt !!! – irgendwie … sorry…bin und bleibe ein spießiger Kleingeist… 😉
Mach dir nix draus, so hamse uns halt sozialisiert. Und wegen „dem“ Zaun war der Blick nach Osten ja auch begrenzt.
Die angesprochene Sozialisation hätte des „des Zaunes“ bedurft, aber der Lauf der Zeit ist nicht aufzuhalten. Der Zahn der Zeit, er nagt halt
Quatsch. Beamte haben keine Privilegien.
Dann gäbe es vermutlich keine mehr. Unkündbarkeit ist übrigen nur eins.
… und Dreibeine kein Viertes.
Beamtenrecht eben!
Sie ist im Bundesland NRW verbeamtet, hat dort eine Arbeit. Nun möchte sie nach Niedersachsen wechseln und das geht eben nicht so einfach…
Wäre das außerhalb des Lehrerberufs so anders? Wenn ich bspw. bei BASF in Ludwigshafen eingestellt wurde, dort lebe und arbeite, kann ich doch auch nicht einfach an die Nordsee ziehen und erwarten, dass man mir dort einen Arbeitsplatz ermöglicht. Im Zweifelsfall muss ich eben kündigen und mir einen neuen Job suchen…
Wesentlicher Unterschied:
Schulen und Lehrerstellen gibt es in ganz Deutschland, BASF-Arbeitsplätze hingegen nicht.
Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
BASF = „Bundesamt für Soda-Fabrikation“. Der Laden ist so bürokratisch, da ist eine Behörde echt flexibel.
Schulen und Lehrerstellen gibt es in ganz Deutschland, BASF-Arbeitsplätze hingegen nicht.
Ihr Vergleich hinkt leider auch – Stellen für Chemiker gibt es nicht nur bei der BASF in Ludwigshafen, sondern z.B. auch in Holzminden bei einem großen Aroma-Hersteller. Dafür müsste man nur kündigen und einen neuen Job annehmen.
Wenn sie in NRW verbeamtet ist, warum sollte das Land Niedersachsen ihr einen Arbeitsplatz geben?
Sie könnte auch die Verbeamtung in NRW aufgeben, in Niedersachsen in den Schuldienst gehen und sich dort verbeamten lassen, sofern sie die Anforderungen dafür erfüllt…
Ihr Vorschlag ist doch völlig unrealistisch.
Das grundsätzlich ist ein Wechsel in ein anderes BL ja möglich, meist im 1 zu 1 Tausch, aber es dauert uU eben länger, weil es eben nicht immer Tauschpartner gibt. Darüber hinaus wird ja im Artikel oben auch gesagt, dass vermutlich in den nächsten zwei Jahren ein Wechsel möglich ist. Der Lehrkraft ging das nur eben nicht schnell genug….
SH hat zum Beispiel Absprachen mit anderen Ländern (HH und Niedersachsen) getroffen.
Früher haben Beamte, die in SH wechseln wollten, es aber nicht durften oftmals den Beamtenstatus aufgegeben und wurden dann in Niedersachsen oder Hamburg, an ihren neuen Schulen, direkt wieder verbeamtet. Das geht seit einigen Jahren nicht mehr.
Wenn man nun wechseln will, es abe rnicht darf hat man halt Pech.
„Sie könnte auch die Verbeamtung in NRW aufgeben, in Niedersachsen in den Schuldienst gehen und sich dort verbeamten lassen, sofern sie die Anforderungen dafür erfüllt…“
So funktioniert das nicht.
Sie verglichen Lehrerstellen mit Arbeitsplätzen z. B. bei BASF, darauf bezog ich mich.
„Wäre das außerhalb des Lehrerberufs so anders? Wenn ich bspw. bei BASF in Ludwigshafen eingestellt wurde, dort lebe und arbeite, kann ich doch auch nicht einfach an die Nordsee ziehen und erwarten, dass man mir dort einen Arbeitsplatz ermöglicht.“
Gedanken, die Sie darüber hinaus hatten, konnte ich nicht …lesen.
…Kristallkugel nicht geputzt 😉
Wenn ich bei der BASF in Ludwigshafen arbeite, lasse ich mich rauskaufen, kassiere eine fette Abfindung und suche mir in aller Ruhe dirt etwas,wo ich will.oder, wenn ich alt genug bin, gehe über eine Altersteilzeitregelung komplett raus.
Die BASF hat da super Programme und damit gerade den Mitarbeiterstamm reduziert.
Sehr interessant. Bitte näher erklären, wie sie das meinen und praktisch umsetzten wollen.
Besser nicht nachfragen.
Das ist der gleiche Typus Mensch, der glaubt, man könne an der Börse mal eben richtig abkassieren, aber das nie unter Beweis stellen möchte. Und dabei jeden Vorbehalt, man würde Cherry Picking betreiben, völlig entrüstet von sich weist.
Halt nur in der Beamtenversion davon.
Wer? Ich? Als Beamter kurz vor 71%?
Eine Bekannte ist vor 2 Jahren nach Jahrzehnten als Ingenieurin im Rahmen eines solchen Programms bei BASF ausgeschieden mit damals 59. Wenn Sie Interesse haben, kümmern Sie sich selbst. Machen alle, die Personal abbauen wollen und sich nicht vorm Arbeitsgericht streiten wollen.
Also ja, Cherry Picking.
Als könnten man planen, dass man mit einer Traumabfindung in den Vorruhestand entlassen wird. Das ist genau die Mentalität derjenigen, die die Gewinner an der Börse sehen und dabei völlig vergessen, dass es auch die anderen gibt.
Was reden Sie denn? Ich ein Beamter und lebe in diesem Dienstverhältnis. Mit all seinen Rechten und Pflichten und nach dann 40 Dienstjahren bin ich damit fein, rechnet sich das für mich. @Herr Sepp hat das Beispiel der BASF angeführt- da könne der Arbeitsort auch nicht einfach usw. Und dazu (!) führte ich die Möglichkeiten eben in diesem Konzern an, da ich sie durch unsere Bekannte ziemlich kenne. Für mich selbst nichts, eben weil ich mich entschieden habe, als Beamter…na Sie wissen schon.
Damit, sich das beste aller Welten heraussuchen zu wollen, hat das rein gar nichts zu tun.
Tipp: Statt hier Leute anzugehen, lieber vollständig und sinnentnehmend lesen!
Schöne Ferien!
Meist lohnen sich die Abfindungsprogramme mehr als die Blockaltersteilzeit, die die gleichen HR-Abteilungen anbieten.
Das muss man für sich berechnen und entscheiden. Block-ATZ will die Bundesregierung ja abschaffen.
Aber die Unternehmen nicht, da die BlockATZ die Erstellung der Schichtpläne deutlich vereinfacht.
Und die Arbeitnehmenden auch nicht. Dann wird die Absicht womöglich ebenso kassiert bzw.es nicht ins Gesetz schaffen wie die Attestpflicht ab Krankheitstag 1.
Googeln Sie einfach das Unternehmen und Abfindungsprogramm.
Ach so einfach ist das mit den Abfindungen?
Muss ich mir das so vorstellen, wie die vorgetäuschte Dauerkrankheit bei Beamten.
Die gibt es angeblich nicht, aber man soll sich als Angestellter über Abfindungen die Taschen vollmachen können?
Dann ist das ja auch eine super Option für die Dame aus dem Artikel.
Raus aus dem Beamtenverhältnis, rein in die Wirtschaft und gleich wieder mit „fetter Abfindung“ raus.
???
Auf derlei polemisches Geblubber muss ich jetzt nicht antworten. Von meiner Seite ist alles gesagt- Ihr Mütchen kühlen Sie gern weiter.
Keine Sorge, ist mir eh lieber, wenn Sie keinen weiteren Stuss mehr von sich geben.
Sie kennen Konzerne durch Ihre Bekannte „ziemlich“ und der Horizont mancher Beamten ist auch ziemlich hinlänglich bekannt.
Jetzt ist es aber mal gut! Ich „kenne [nicht] Konzerne“, sondern kann für den einen Fall, den Herr Sepp als Beispiel anführt, eine Erfahrung aus dem persönlichen Umfeld nennen. Viele andere Unternehmen haben (ebenso) Programme, um die Mitarbeiterzahl zu reduzieren, auch wenn es Beschäftigungsgarantien, Betriebsvereinbarungen etc. gibt. Kann man nachlesen/ recherchieren. Gerade ältere Arbeitnehmer nehmen sie oft gerne an- Abfindung oder ATZ sind für viele lukrativ.
Als Lehrer für BWL/VWL ist der fachliche Horizont durchaus weit. Das hat mit den Beamtenstatus nichts zu tun.
Aber wenn’s derart triggert bzw. konveniert, pöbeln Sie eben weiter. Mag sich die Leserschaft selbst ein Bild machen.
Der Traum aller Beamtenhasser:
Verdienst wie ein Angestellter, Pflichten wie ein Beamter.
Im Studienseminar waren einige angehende Lehrkräfte, die klar auf die lebenslange Verbeamtung aus waren, ohne sich mit den (potenziellen) Einschränkungen in der zukünftigen Lebensführung beschäftigt zu haben. Von schlichtem Unwissen über „wird schon nicht passieren“ bis hin zu „meine Eltern sind auch Lehrer und hatten das Problem nie“ war alles dabei.
Und sicherlich versucht der Staat, seinen Dienern nicht aktiv grenzwertig zumutbare Härten angedeihen zu lassen… aber in diesem Fall kam der Impuls ganz klar von der anderen Seite.
Insofern eine nachvollziehbare und imho richtige Entscheidung.
Des Königs Rock ist eng, aber warm. Aber eben auch bisweilen eng.
Einen Tod muss man eben sterben: Als Beamte haben wir Vergünstigungen an vielen Stellen, dafür hat der Dienstherr eben die Hand drauf.
Ich möchte als Anfestellter auch zur SAP versetzt werden.
Oder innerhalb der Bahn von Hamburg nach München.
Ich seh hier jetzt keine Einschränkung durch das Beamtenrecht.
AN können sich ja auch nicht aussuchen, wo und bei wem sie arbeiten.
Die gute Frau kann sich aus dem Beamtenvwrhältnis entlassen lassen.
So wie AN kündigen können/müssen, wenn sie ohne Job umziehen.
Was das nun konkret für ein beamtenspezifischer Nachteil ist möge man mir erklären.
Angestellte können sich jederzeit bei einem anderen Arbeitgeber bewerben.
Im Fall der Lehrerin, kann sie sich nicht einfach bei einem anderen Arbeitgeber (einem anderen Bundesland) bewerben. Der jetzige Arbeitgeber kann die Freigabe verweigern.
Das hat schon etwas von Leibeigenschaft. Das finden Sie in der „freien Wirtschaft“ nicht.
Als angestellte Lehrkraft können Sie innerhalb des Bundeslandes genauso schlecht den zugewiesenen Dienstort wechseln wie die Beamten.
Klar. Bewerben kann man sich jederzeit.
Aber man muss damit auch erfolgreich sein.
Keine Vakanz, keine Stelle. Qualifiziertere Mitbewerber (oder besserer Eindruck trotz geringerer Qualifikation etc), keine Stelle.
Wenn es so einfach wäre, würden alle, aber wirklich alle AN an ihrem Wunschort bei ihrem Wunscharbeitgeber zu den Wunschkonditionen arbeiten.
Fragen Sie mal beim nächsten Klassentreffen, wie sehr ihre Schulkameraden an den Ort wollten, an dem sie jetzt arbeiten….
Bewerben geht auch für Beamte. Die können sich auch von ihrem Beamtenstand beurlauben lassen.
Ich muss doch auch kündigen, wenn ich bei einem anderen Arbeitgeber eine Stelle annehme.
Wenn es mir dabei hauptsächlich um den Ortswechsel geht, nehme ich dafür möglicherweise auch finanzielle Einbußen in Kauf.
Insofern könnte man auch die Verbeamtung in NRW auflösen und sich in Niedersachsen verbeamten lassen…
…wenn das so einfach wäre! 🙁
Ist es? Warum denn nicht?
Gerne näher erläutern. Besprechen wir dann.
Rein formal ist das absolut einfach.
Wenn man die Privilegien jedoch „braucht“/“haben will“ … Dann halt nicht. Das haben andere aber halt gar nicht. Sie hätte dann zumindest BISHER die Privilegien dann. Bei Wechsel noch Folgeprivilegien. Und „danach“ erst „Gleichstellung wie Angestellte“.
Gerne können wir auch einen „Zinseszins“ Effekt und „Mehrausreizung“ bis dahin mal durchgehen.
Bin gespannt, warum es „nicht so einfach ist“.
1. Gilt das für angestellte Lehrkräfte ähnlich.
2. Kann man selbstverständlich wechseln. Man stellt einfach einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Diesen müssen sie zustimmen. Punkt.
Klar verliert man die Beamtenprivilegien [welche andere ja gar nicht erst haben/hatten …]. Das dann der Preis dafür.
Unterschied: Man hat die Wahl. Andere nicht.
3. Sehe ich es ebenfalls so: Die Nachteile haben eben auch Angestellte (insb. LuL). Man kann sich nicht rein alles aussuchen. Manches fällt einem einfach leichter ohne diesbezügliche Privilegien.
Was man hier will … Cherry-Picking:
Man will die (Ver)Beamtung unbedingt weiter haben. Und man will gar keine „Nachteile“ haben.
Haha.
Sehr sehr naiv von der Antragstellerin. Insbesondere, wenn man das so begründet. Dazu schon ein Haus kauft … Was soll man denn dazu sagen … Bin ja echt baff …
Sie kann wechseln … Nur eben nicht die Verbeamtung dann mitnehmen.
Das ist der Kompromiss. Und diesen hat sie auch nur, weil es „jetzt soweit ist/wäre“. Manche kommen ganz ohne Kompromisse – v. A. mit Privilegienseite halt durch. Sie offensichtlich nicht.
Mitleid? Nö. Ganz und gar nicht.
Ich würde auch sehr gerne einiges „wollen“ … Juckt halt nicht.
Absolut richtige Entscheidung des Gerichts.
Ich wäre im Übrigen auch (sehr wahrscheinlich) mein Leben lang in München „einquartiert“ gewesen … So der Plan. Nur nicht von mir.
Wäre dann „doppelt/mehrfach“ so gegen meine „Anträge“ und „Wünsche“ gewesen.
Wieviele haben/hätten da denn „Bock drauf“?
Man muss auch nicht alles sich gefallen lassen und mitmachen.
Aber im Rahmen der Verbeamtung mit den Privilegien? Das zumindest schon. Oder man entlässt „sich“ eben. Auch eine (gute) Option für ihr Vorhaben.
Dann jedoch „das als Unfair“ zu sehen? Oder sowas … Wow. Sehr schräg finde ich.
Genau so sehe ich das auch. Cherry-Picking! Den Angestellten wird unterschweillig unterstellt, es sei nicht so schlimm zu wechseln, weil sie ja sowieso weniger verdienen und das könnte keinem Beamten zugemutet werden. Echt absurd.
Der Punkt dürfte sein, dass die Dame nicht kündigen kann weil der wirtschaftliche Absturz zu groß ist. Das dürfte hier auch der Unterschied zwischen Beamten und Angestellten sein.
Sie würde den Pensionsanspruch verlieren (schlimmer als Halbierung der Altersbezüge) und in der Wirtschaft kaum einen Verdienst erzielen, der das auch nur annähernd ausgleichen kann. Selbst der gleiche Bruttolohn ist schwer zu erreichen, aber spätestens bei den Altersbezügen wird das für die meisten unmöglich.
Als Beleg dafür seinen „Realistin“ und „Petra“ genannt, die trotz Jammern weiter Beamte bleiben (wollen).
Meinen Sie, Petra und Realistin seien zwei verschiedene Personen? Grübel…
Da verweigere ich die Aussage. 🙂
… aber nur wenn Sie sich selbst belasten würden …
Die wirtschaftlichen Konsequenzen sind natürlich negativ. Aber kein Hinderubgsgrund. Das liegt in der persönlichen Abwägung.
Bei Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis wird die gute Dame in der RV nachversichert und bekommt wie alle anderen AN eine Rente. Aber dafür wohnt sie an ihrem Wunschort…
Der Unterschied zwischen Beamten und Angestellten ist, dass für AN die Rente eine Realität ist und keine vermeidbare Bedrohung.
Und wenn ein AN umzieht ohne eine Arbeit zu haben, dann hat er gar kein Einkommen….
Und die Nachversicherung in die Rente ist weniger als die Hälfte der Pensionsansprüche, wie ich ja geschrieben hab. Zudem muss man für das weniger plötzlich bezahlen, was man vorher nicht musste.
Und genau das ist ja das Problem, weil die persönliche finanzielle Lebensplanung dann u.U. unmöglich wird.
Nein nicht unmöglich. Ungemütlich. Das ist in diesem Fall der Preis und das Risiko der „Freiheit“.
Ich finde das trotzdem nicht so ungeheuerlich. Beamtentum hat nunmal seine eigenen Regeln.
Das ist für die Dame bedauerlich, aber dennoch haben alle Beamten ihre Privilegien. Jetzt hat hier eine mal einen echten „Nachteil“ (der bei wechselwilligen AN das Gleiche in grün ist).
Ich kritisier die Entscheidung des Gerichtes nicht, es hat nach den Regel entschieden, denen die Dame zugestimmt hat.
Ich mein nur, dass sie vielleicht nicht kündige kann, weil vielleicht Hausratenzahlungen Gehaltseinbußen gar nicht möglich machen.
Warum ist es dann bei Bundesbeamten wesentlich leichter den Dienstort zu wechseln? Selbst bei Landesbeamten anderer Geschäftsbereiche ist das im Gegensatz zum Geschäftsbereich des MSB deutlich einfacher. Für den Lehrkräftemangel können die Lehrkräfte doch nichts.
Bundesbeamte sind im Bundesgebiet eingesetzt, Landesbeamte sind im Bundesland eingesetzt. Warum es für andere LBs leichter ist zu wechseln, keine Ahnung…ist halt so….kann man beklagen, ändert aber nichts….
Aber als Lehrkraft haben sie ja schon Probleme innerhalb einer Kommune die Schule zu wechseln, egal ob verbeamtet oder angestellt. Selbst der bezirksüberkreifende Stellenwechsel ist eine Hürde sondergleichen.
Btw Bundesbeamte können sogar den Geschäftsbereich wechseln, also aus dem Zuständigkeitsbereich des BMVg in den des BMI oder anderer Ministerien wechseln.
Ich weiß nicht wie die Organisation von Dienstorten funktioniert, daher hab ich auch keine Ahnung ob oder warum es in anderen Bereichen anders ist.
Das mit dem „nichts dafür können“ zählt doch nie. Rentner können auch nichts dafür, dass die Politik sie jahrzehntelang schlicht verarscht und belogen hat, trotzdem haben einige jetzt Armutsrenten zum Flaschensammeln.
Abgesehen davon: Wer verbeamteter Lehrer wird weiß (oder sollte wissen), dass er sich den Ort nicht aussuchen kann. Auch wenn diese Information irgendwie vergessen wird.
Die Regelungen für angestellte Lehrkräfte sind nicht anders. Die Bindung an den AG beruht auf der tariflichen Eingruppierung, die beim Wechsel in ein anderes Bundesland flöten geht – zumindest die Erfahrungsstufe geht verloren.
Es wäre auch mehr als dämlich zu kündigen. Sie ist den Weg gegangen, der ihr offenstand, das Gericht hat entschieden, jetzt muss Sie damit zurechtkommen.
Exakt.
Zumal sie ja die Freistellung vermutlich bekommen wird, nur eben später.
Warum?
Ernstgemeinte Frage.
Ich kenne (inzwischen) einige, die wegen/aus unterschiedlichen Gründen die Verbeamtung „gekündigt“ haben. Also die „Entlassung aus dem Beamtenverhältnis“ gestellt haben.
Hatte ich auch. Als „wäre auch mehr als dämlich zu kündigen“ würde ich das nicht bezeichnen.
Falls sie die Privilegien will – dann ja.
Aber ansonsten? Warum?
Okay, wenn der Arbeitgeber die Nachversicherung komplett übernimmt, dann scheint es dahingehend ja keinen Nachteil zu geben…..
Ich ging in der Tat davon aus, dass der Arbeitgeber nur die Arbeitgeberseite übernimmt und die zukünftige Rente dann noch schmaler ausfällt…..
Wie verhält es sich denn mit der PKV, wenn man die 55 überschritten hat?
Altersgeld statt Nachversicherung.
Dann gibt’s aber keine Beihilfe mehr. Also auch nur eine Option, wenn man früh genug zu den „bösen Kapitalisten“ in der „freien Wirtschaft“ wechselt um krankenversicherungspdlichtig zu werden.
Für „alte Säcke“ also sinnlos.
Wer jenseits der Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann sich ja entscheiden, ob er in die PKV abwandert oder in der gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig versichertes Mitglied bleibt.
Der AG [Staat] zahlte „weniger Geld“ – da eben der AG weder AG-Anteil, noch AN-Anteil eingezahlt hat.
Daher übernimmt der AG auch den kompletten Betrag.
Der Pensionstopf basierte ja mitunter auch auf „Gehaltseinbußen“. Daher ist das „der logische Schritt“.
Jedoch sind das halt Gelder, welche Angestellte „nie sahen“. Das „die Perversion“ dahinter.
Was ist der Nachteil?
Gegenüber „gleich Angestellten“? Gar keiner. Man hat Folgeprivilegien und Urprivilegien.
Gegenüber Beamten („seinem ‚alten‘ Status)?
Naja, man bekommt halt keine Pension … Das kann schon „weh tun“. Man verliert die Privilegien halt diesbezüglich und tauscht sie je nach Bundesland gegen Nachversicherung (oft Wahlweise Altersgeld) ein. Kann es sich ggf. halt dann mal ausrechnen, „was“ besser passt/ist.
Das schonmal ein Folgeprivileg bspw.
Also ja, es gibt „Nachteile“ – klar. Aber nicht „über den Nachteilen von Angestellten“ hinaus.
Nix da, NRW zahlt bei der Nachversicherung lediglich den AG-Anteil an die DRV. NRW zahlt kein Altersgeld.
Das mit dem Altersgeld stimmt für NRW.
Der AG-Anteil ist jedoch „der Gesamtanteil“ [also AG + AN].
SGB VI § 181 Abs. 5 deckt dies ja auch.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__181.html
Daher hatte ich „Wahlweise Altersgeld“ auch in (Klammern) geschrieben … Das ist bundeslandabhängig.
Jedoch zahlt der AG „alle Kosten“.
Da kann auch NRW wohl nichts aus, da das klare Gesetzeslage ist. Sie können es versuchen … Das war’s dann aber auch. Vor Gericht ist das ziemlich eindeutig dann würde ich meinen. Hier besteht schlichtweg kein „Spielraum“. Das ist eindeutig.
Der Spielraum wäre maximal der Versuch dies „weiter zu geben“.
Muss und sollte man dann eben ggf. gerichtlich vorgehen.
Oder wie sehen Sie das?
Wer hat das Haus denn dann in Raten gekauft?
Mal im Ernst … Ein vernünftiger Gedanke … Man stellt erst den Antrag und kauft sich dann ein Haus DORT auf Raten?
Hier habe ich irgendwie … Das Gefühl, dass man das Haus erst kauft, um dann „einen Punkt“ zu haben. Das finde ich ehrlicherweise auch moralisch etwas kritisch. Ist bisschen wie ein „moralische Erpressung“ [Überspitzung von mir].
Absolut nachvollziehbar und richtig, dass sie den Antrag abgelehnt bekommen hat.
Wäre ja noch schöner …
Jetzt kann und sollte sie eben prioritäten setzen und entscheiden.
Optionen gibt es da so einige … Man kann auch ein Haus wieder verkaufen (notfalls). Der angestellte(?) Ehepartner kann dann auch seinen Job ja „einfach wechseln“ … Wenn das so leicht hier dargestellt wird … Kein Stress.
Sie hat IMMER eine Option mehr, als angestellte Lehrkräfte in ihrer Lage. Das sollte man sich einfach mal bewusst machen.
Und wer sich ein Haus auf Raten kauft und mit einem Gehalt als Beamtin berechnet „ohne Lücken/Puffer“ …und dazu ohne bewilligten Antrag … Puh, da frage ich mich ehrlicherweise erstmal, was sie so studiert hat, unterrichtet und wie sie sich das so (naiv) ausgedacht hat.
Wir sprechen hier von jemandem mit akademischen Abschluss in einem Erziehungs- und Bildungsbereich. Dazu noch ein Ehemann [ich gehe mal von „Besserverdiener“ einfach aus … Stereotypisch und als „Begründung des Umzugs“ …] welcher wahrscheinlich auch nicht gerade in der untersten Sozialschicht agiert.
Sorry, absolut kein Verständnis.
Schaun Sie mal ins GG.
Bringen Sie mir Ihr Zitat dazu. Das GG ist recht lang. Da steht so einiges drin. Gerne können wir dann diskutieren.
Ansonsten ist das ja absurd. Ist wie zu sagen: Lesen Sie mal ein Buch. Dann kommt bestenfalls die Rückfrage „wenn ein Buch – welches?“.
Also auch hier … Wo soll ich in’s GG schauen? Das habe ich mehrfach gemacht … Oh wunder.
Bisschen was einbringen müssen Sie ja schon.
Freie Berufswahl sowie freie Wahl des Aufenthaltortes innerhalb des Geltungsbereiches des GG(Freizügigkeit).
Ja, die man ja mit Beamtenpflichten wiederum „entgegnet“.
Wo sehen Sie das Problem?
Ein Soldat kann auch nicht einfach sagen: „Die Jahre ohne Krieg waren ja ganz schön – aber jetzt will ich doch nicht in ein Krisengebiet. Danke.“
Also … Kann er schon. Juckt halt nur nicht sonderlich.
Freie Berufswahl und freie Wahl des Aufenthaltsortes ist so eine „freie offene Sache“. Ich kann mir eben nicht „alles frei wählen“. Manchmal brauche ich dazu halt einfach die Voraussetzungen. Und die Rahmen. Und die ändern sich durch Verbeamtung durchaus.
Ich kann schon wollen … Aber einfach so „Arzt“ werden kann ich halt nicht. Klar im Rahmen des GG und Geltungsbereichs.
Und bei der Verbeamtung geht man eben (bewusst normalerweise … oder naiv …) diese „Änderung“ auch ein. Man wird ggf. versetzt im Geltungsbereich des Berufes.
Dann kann man „nach freier Berufswahl“ natürlich den Job wechseln. Falls Sie dies meinten. Aber beim „Beamtenjob“ ist das [Versetzung] eben Teil des Jobprofils.
Das Gericht hat dementsprechend richtig be- und geurteilt meiner Meinung nach.
Kein Cherry-Picking.
Weder bei Gesetzen, noch beim Berufsprofil [und Verbeamtung].
Viele Gesetze „stehen sich paradox in ‚Konkurrenz‘ „. Das gar kein Problem. Dann entscheiden eben die Gesetze im Ernstfall. Oder es gibt schon „Einordnungen/Priorisierungen/Klauseln“.
Wer nur die Vorteile haben will … Wie im Artikel erstmal rauszulesen … Der muss eben dann auch bei den Nachteilen (falls diese eintreffen wie im Artikel/Fall) überlegen und ggf. handeln. So oder so.
Kann der Soldat doch, er kann zu jedem Zeitpunkt, auch nach der Vereidigung den Dienst an der Waffe verweigern.
Seit wann denn das?
Man kann einen Antrag stellen und auf „Gewissensentscheidung“ plädieren.
Ein Berufssoldat bindet sich. Das geht nicht als „einseitiges Rücktrittsrecht“. Man kann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Dann muss man nach der Genehmigung eben einen gesetzlichen Ersatzdienst (ab)leisten. Die Bereiche sind soweit ich weiß jedoch „eingeschränkt“. Also auch hier ist es keine „komplett freie Berufswahl“. Sondern die eingeschränkte Berufswahl nach der Antragstellung und „Ausscheidung“.
Wenn man ohne Antrag usw. „einfach so für sich selbst entscheidet zu verweigern“, dann
tritt normalerweise die Wehrstraftat ein. Also bspw. „Fahnenflucht“ oder „Gehorsamsverweigerung“. Das WStG regelt das doch auch?
Deshalb habe ich ja das „Bundeswehrbeispiel“ genommen. Weil es sich um ein streng geregeltes Verwaltungsverfahren mit klaren rechtlichen Pflichten ist.
Genauso … Wie die Verbeamtung im Prinzip.
Das Beispiel des Vergleiches von „Soldat auf Zeit/Berufssoldat“ liegt hier eben näher dran, als „sonstige Regelungen“ [gefällt mir nicht als Begriff … Aber Sie verstehen schon.].
Also: „Kann der Soldat doch, er kann zu jedem Zeitpunkt, auch nach der Vereidigung den Dienst an der Waffe verweigern.“
Wie kommen Sie denn darauf? Bin bisschen verwundert?
Man kann den Antrag stellen. Klar.
Das kann man als beamtete Lehrkraft ja auch.
Man kann sogar die Verbeamtung „ganz einfach“ auflösen.
Aber beide „Eide“ haben eben auch eine „begrenzte Kette“.
Und als verbeamtete Lehrkraft geht man dadurch eben die Versetzungsmöglichkeit mit ein. Als Recht des AG.
Beim Berufssoldat eben den Einsatz bei Bedarf/Nöte.
Da kann man noch so gerne „aber am Strand sein wollen“.
Vorsicht, NRW zahlt kein Altersgeld, es versichert nur den AG-Anteil nach. Und das auf Grundlage des im Vergleich zum Tarifgehalt niedrigeren Soldes.
Wobei der AG-Anteil der Gesamtanteil ist … Also der AG zählt „beide Teile“, da es diese ja „zuvor nicht gab“.
Das macht die Diskussion um „wir haben gar keine Privilegien“ ja so absolut absurd.
Da es Privilegien gibt und sogar noch „Folgeprivilegien“.
Das kann man doch auch so benennen, weil das faktisch da ist … Checke echt nicht, wie man sowas „leugnen“ kann.
Geht sich mir null ein. Oder man hat halt gar keine Ahnung. Oder man „macht das absichtlich“ halt.
Nein, dem ist nicht so. Ich bin zweimal vom Land NRW nachversichert worden, da ich zwei unterschiedliche Vorbereitungsdienste absolviert habe – zum einem als Referendar in meinem ursprünglichen Arbeitsbereich und zum anderen als Anwärter für Lehramt.
Also gab’s einmal den AG-Anteil zur RV auf der Grundlage von A13/2 und beim nächsten Mal auf der von A12/2. Nachversichert wurde jeweils der 50%-ige AG-Anteil – also zweimal für insgesamt 4 Beitragsjahre ein heftiger Einbruch bei den Entgeltpunkten.
Sie mussten nichts dazuzahlen, oder? Also übernimmt der AG die vollen Kosten.
„Ihr 50% Beitrag des AG“ ist ein „100% Gesamtbeitrag“. Dieser hat eben eine Bemessungsgrundlage im Hinblick auf „Angestellte“. Daher „wirkt“ er deutlich niedriger als „bei Beamtenvergleich“.
Man geht davon aus, dass der Beamte halt eben „als angestellter zählt(e)“ bei einer Nachversicherung. Daher nimmt man das Brutto gehaltspariert.
Rein rechnerisch zahlt der AG trotzdem „beide Anteile“ [die es ja nie gab]. Sie zahlen nichts.
Dass sich das „wenig anfühlt(e)“ – Glückwunsch – das ist eben die Bemessungsgrundlage. Das ist so.
Haben Angestellte auch nicht anders. Man verliert halt … Seine Beamtenprivilegien und wird „gleichgestellt“. Fühlt sich evtl. kacke an … Auf dem Zettel sowieso. Zeigt aber auch die massiven Unterschiede halt auf.
Der Einbruch bei den Entgeltpunkten stimmt. Den gibt es.
Das „mehr an Gehalt [zwecks Verbeamtung – netto und ggf. Zuschüsse] muss man jedoch auch nicht „zurückzahlen“ an den AG. Ebenso die potentiellen „Zinsen/Zinseszinsen“.
Ist bei mir ja auch nicht anders … Hatte meine Verbeamtung auch aufgehoben.
Das muss schon „krass anders“ dann sein zwischen Bayern und NRW. Da dies jedoch keine Landesebene ist … Sollte das nicht so viel anders sein?
Während der Vorbereitungsdienste war ich doch jeweils auf Zeit verbeamtet.
Beim Vorbereitungsdienst für Lehramt wurde mein Antrag, diesen als Tarifbeschäftigter zu absolvieren, abgelehnt, obwohl wegen Alters klar war, dass ich bei unbefristeter Übernahme nicht verbeamtet werden kann. Begründung aus 2004, eine Vorbereitungsdienst im Angestelltenverhältnis ist nicht vorgesehen.
Das haben wir schon immer so gemacht
Nein, rein rechnerisch zahlt der AG bei der Nachversicherung auch nur die 50%, die er auch in einem Angestelltenverhältnis bezahlt hätte. Die 50% AN-Anteile fehlen, man bekommt für Nachversicherungszeiten also nur die Hälfte der Rentenpunkte gut geschrieben.
Das liegt aber doch nicht an den „50%“ [die gibt es nicht … Weil man da Systematiken vermischt].
Das liegt an der Bemessungsgrenze.
SGB VI § 181 Abs. 5 besagt, dass der AG 100% der Kosten übernimmt.
Steht doch ganz klar hier drin:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__181.html
Für NRW sollte das auch gelten:
https://recht.nrw.de/lrmb/verwaltungsvorschrift/nachversicherung-der-gesetzlichen-rentenversicherung-fuer-die-zeit-ab-1/
[Wobei dickebank von 2004 schreibt. Keine Ahnung, ob das „zuvor“ anders war.]
Also übernimmt der AG die vollen Anteile.
Das was dickebank machte waren halt „freiwillige Beiträge“.
Für Bayern habe ich die direkten Hinweise noch:
https://www.lff.bayern.de/media/l4kjhwhz/hinweise_nachversicherung_2016_11_01.pdf
Ich zitiere/entnehme:
„3. Nachversicherung
Liegt beim Ausscheiden kein Aufschubgrund vor, ist die Nachversicherung durchzu-
führen. Die Nachversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) trägt
allein der Freistaat Bayern. Die Nachversicherungsbeiträge werden so behandelt, wie
wenn Pflichtbeiträge entrichtet worden wären. Die/der Versicherte erhält – bei Nach-
versicherung zur Deutschen Rentenversicherung – von diesem Rentenversicherungs-
träger einen Versicherungsverlauf und damit den aktuellen Stand des Rentenkontos.
Wenn keine Aufschubgründe vorliegen, liegt eine baldige Abwicklung der Nachversi-
cherung deshalb auch in Ihrem Interesse.“
Ich entnehme hierbei den genauen Passus:
„Die Nachversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) trägt
allein der Freistaat Bayern. Die Nachversicherungsbeiträge werden so behandelt, wie
wenn Pflichtbeiträge entrichtet worden wären.“
Und ja … Es „fühlt“ sich gerade im/nach Referendariat absolut wie „nur die Hälfte“ an. Das ist so. Und auf die „freiwilligen Beiträge“ werden ggf. hingewiesen. Diese sind und bleiben allerdings „als Aufstockung“ [da das Refgehalt eine absolute Zumutung und Frechheit ist …].
Die (Mindest)Beitragsbemessungsgrundelage ist hier eher das Kriterium …
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__181.html
Ich denke/glaube, dass das was dickebank gemacht hat schlicht freiwillige Beiträge (z. B. um Rentenlücken zu stopfen oder Sonderzeiten auszugleichen) waren.
Weil das Referendarsgehalt als Bemessungsgrundlage so niedrig war, dass hier oftmals/“bestenfalls“ darauf hingewiesen wird, ein eigene Zuzahlung zu machen. Das sind aber nicht die AN-Anteile. Die gibt es nicht.
Und ja, das ist ein Problem, dass die Bemessungsgrundlage so niedrig ist und das Ref-Gehalt eine Zumutung ist. Absolut. Ändert aber doch nichts an der Gesetzeslage.
Als ich meine Berufsausbildung machte, bekam ich auch nur 500 Euro Brutto [1. Lehrjahr] beispielsweise … Was meint man, wie da die Zahlen denn aussehen … Auch dort hätte ich natürlich freiwillig einzahlen können … Hat jedoch nichts mit „AN-Anteil“ dann zu tun. Den musste ich so oder so zahlen.
Und so ähnlich kann man sich das halt vorstellen …
Ich weiß echt nicht, „warum dickebank/Sie (Alex)“ das anders sehen? Steht doch schwarz auf weiß da …
Dass das „gefühlt anders“ ist … Verstehe ich. Ist bei mir ja nicht anders gewesen. Aber die offiziellen Verwaltungsvorschriften sind doch einsehbar? Und bei Bayern steht es sehr klar … Bei NRW habe ich nicht gesondert danach gesucht/geschaut.
Aber auch NRW wird nicht auskommen, wenn es so im 6. Buch Sozialgesetzbuch – gesetzliche Rentenversicherung steht … Das ist nämlich genau die Urquelle dafür. Inklusive Nachversicherung und Sonderfälle zur Nachversicherung.
Sorry … Da „glaube“ ich halt irgendwie der Gesetzgebung erstmal etwas mehr … Dazu den offiziellen Verwaltungsvorschriften … Dazu meine Erfahrung [hatte mich ja ebenfalls aus der Verbeamtung „entlassen“. Wurde dementsprechend logischerweise auch nachversichert …].
Doch, um den vollen Rentenbeitrag für den Zeitraum der Nachversicherung in die gesetzliche rentenversicherung einzuzahlen, hätte ich den AN-Anteil aus den üppigen Referendars-/Anwärterbezügen selbst zahlen müssen.
Letzteres habe ich später aus den E11-Bezügen der unbefristeten VZ-Stelle auch getan und freiwillige Zahlung an die DRV geleistet.
Sie kann „kündigen“. Punkt.
Bessere Strategie: Schon zwei Jahre vor dem geplanten Umzug auf „dauerkrank“ machen. Dann kommt die Freigabe wie von selbst…
Klar, sie kann sich auch in den Burnout arbeiten und dann in die Frühpension irgendwann gehen.
Keine Ahnung, ob das so erstrebenswert allerdings ist.
Ist es erstrebenswert, die Wahl zu haben
A) Bemate zu pimpern und zu kuscheln
B) Burnout/Dauerkrank zu bekommen
Nein. Aber das sind die Blüten des Systems.
PS: Wenn die Lehrerin sch in NRW aus dem Beamtenverhältnis entlassen ließe, würde sie ihre bisher erworbenen Pensionsansprüche verlieren.
Ob das Land Niedersachsen die Frau unter diesen Umständen überhaupt anstellen würde, halte ich für fraglich. Wahrscheinlich würde Niedersachsen die Frau nicht anstellen, weil es Zweifel an der Loyalität der Frau hätte. (Das wäre zumindest die offizielle Begründung. Die wahre Begründung ist natürlich, dass man die monopolartige Stellung der Bundesländer nicht untergraben will.)
Der Lehrermangel ist groß. Ich bin sicher, dass Niedersachsen in diesem Fall sogar gerne möchte..
Ich selbst konnte 2004 das Bundesland für zwei Jahre wechseln, wurde sogar freigestellt und genehmigt, weil mein Mann eben für diesen Zeitraum versetzt wurde. Das waren die Zeiten des Überschusses, da ging (fast) alles, auch Freistellung für den Dienst an einer Auslandschule.
Und man kann auch zu einer Privatschule wechseln. Bin recht zuversichtlich, dass es dort eine/mehrere gibt. Wäre mega erstaunt, falls nicht.
Und das ist „immer möglich“, so lange man halt auch angenommen wird. Halt wie „in der Arbeitswelt“ meist so üblich.
Das im Übrigen das, was 447 an anderer Stelle meint … Manche entscheiden sich im System zu bleiben, statt sich die Rolle im System zumindest etwas auf sich selbst anzupassen. Etwas „Eigenverantwortung“ [Rainer liebt dieses Wort] gibt es halt schon im Leben. Sorry. Nicht „alles ist da“, um einem „zurechtzuliegen“.
Die Mentalität haben immer mehr gefühlt zumindest. Aber so ist es halt aktuell (noch) nicht. Zumindest nicht in allen Ebenen/Bereichen.
Wenn man ehrlich ist dürften die meisten von uns vor der Berufswahl eher zu wenig über den Beamtenstand nachgedacht haben. Sicherer Arbeitsplatz, gute Bezahlung mit Pensionsanspruch, das haben wir vermutlich alle auch als Grund für die Berufswahl gehabt und die Schattenseiten des Beamtentums erst im Referendariat mitbekommen, falls man plötzlich einen Dienstort zugewiesen bekommt an den man nicht möchte.
Vielleicht sollte man zu Beginn des Studiums deutlicher darüber aufklären was der Beamtenstand heißt.
Spätestens im Ref sollte man aufgeklärt werden. Dann kann man sich immer noch für ein Angestelltendarsein entscheiden….
War bei uns nicht so.
Die Seminarlehrer haben uns gründlich (und auch gut) mit der Frage beschäftigt ob der Lehrberuf an der Schule das richtige für uns ist, aber das der Beamtenstand auch Folgen hat, das war immer völlige Nebensache.
Hing also komplett an jedem einzelnen ob das man sich da informiert hat oder nicht.
Es gibt übers Jahr so viele Infoveranstaltungen von der VBE und GEW, die speziell für Refis sind und wo rechtliche Fragen geklärt werden……Aber gut, geht wahrscheinlich an den meisten vorbei.
Das Problem ist ja auch, dass (zumindest in NRW) Stellen künstlich verknappt werden, um den Eindruck zu erwecken, dass jede Planstelle ein Faberge-Ei darstellt…..die Leute bewerben sich und denken gar nicht daran, dass sie von dieser Stelle auf Jahre nicht mehr wegkommen….und die allermeisten greifen dann bei einer Verbeamtung gedankenlos zu, selbst wenn der Partner noch im Studium oder Ausbildung steckt und danach womöglich einen Job am anderen Ende von Deutschland annimmt…..da ist die Falle zugeschnappt….
Übrigens auch, wenn man in der einen Stadt eine ausgeschriebene Planstelle annimmt und dann erstmal zwei Jahre in den Ruhrpott verschoben wird. Wer so eine Stelle annimmt, muss bekloppt sein….ehrlich!
Jepp, finde ich auch … da kann man auch auf ner alt-römischen Galeere anheuern … fester Arbeitsplatz, klar definierte Tätigkeit, man kommt rum in der Welt, Verpflegung und Unterkunft gratis, Drum&Bass den ganzen Tag über – schlicht: PARTY!!
Aber echt anstrengend, wenn der Centurio Wasserski fahren will
Stimmt … aber irgendwas ist ja immer und – nicht vergessen – man kann sich als Teil eines großen Ganzen verstehen. Auch schön!!
Vor allem wenn man so an seinem Arbeitsplatz „hängt“.
Und die Gefahr in den Süden von Essen oder Dortmund verschoben zu werden ist gering. Die Chancen zwischen A40 und A2 – also rechts oder links der A42 zu landen sind unermesslich hoch. Also genau da, wo keiner tot über’m Zaun hängen will. Der POV von Karnap ist die dortige MVA.
Übliche Vorgehensweise: Versetzungsantrag stellen, schwanger werden, maximale Erziehungszeit nehmen oder zweites Mal schwanger werden. In der Zwischenzeit kann die Dienststelle den Versetzungsantrag nur zweimal ablehnen, danach muss sie die Antragstellerin ziehen lassen.
Wichtig der Versetzungsantrag muss regelmäßig neu gestellt werden.
Das stimmt nicht. Versetzungsanträge können weiterhin angelehnt werden.
Aber nicht unbegrenzt oft, und vor allem nicht unbegründet. Die Mangelsituation ist kein Grund.
Natürlich nicht unbegründet- das ist für die dienstvorgesetzte Behörde immer möglich- aber unbegrenzt oft. Tipp: Beamtengesetz, Dienstordnung etc. und die zugehörigen Urteile lesen: Es gibt diese ominöse Zahl nicht.
Aber mit guten Referenten/ Schulleitungen kann man sich oft verständigen.
Und tschüss
Greetsiel – a great place to raise your kids!!
Meine sind groß, die reisen eigenständig
Sie kennen den Weckruf der deutschen Marine?
Die Kollegin ist aber schon über den Kinderwunsch hinaus…denke ich….
Dann ist es vermutlich eine Alterstorheit
Müssen wir jetzt allen Kolleginnen empfehlen, bei Zeiten Eizellen einfrieren zu lassen, für den Fall, dass sie im Alter noch den Dienstort wechseln wollen.
Ach, a bissl was geht allerwei …
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt
Es gibt da, neben GEW u.ä., diese neue Sache, nennt sich Internet. Wer es anders mag, es sollen auch Buchhandlungen und Bibliotheken existieren, manchmal gibt es im ÖR auch gute Dokus zu solchen Themen.
Sorry für den leicht unernsten Unterton, aber ich finde es etwas irritierend, meine Zehntklässler über ‚Wege und Überlegungen zur Berufswahl‘ zu informieren und jetzt zu lesen, dass die armen, uninformierten Abiturienten das nicht selber schaffen. Die Abiturienten, die Monate vor der Prüfung ‚Mottowoche‘ feiern und beim Abi nicht die bestandene Prüfung, sondern die Selbstständigkeit und Freiheit feiern. Gerne, dann aber bitte auch die Verantwortung, Kinder bis 25 und mit 30 der große Schock, dass Regeln auch für einen selbst gelten, Regeln, die ‚mir ja niemand erklärt hat‘?
Nein, nicht ‚man sollte aufklären‘, sondern ’selber schuld, denken ist nicht verboten und es ist dein Leben‘.
Privilegien ohne Preis? Wenn es Angestellte und Beamte in einem System mit gleichen Profilbereich gibt?
Wer hätte das nur gedacht.
Sorry für den Zynismus … Aber finde ich auch etwas schräg im Nachhinein dann über „Schattenseiten“ [welche im Übrigen Angestellte auch haben … Versetzung …] so als „unwissend“ zu schreiben. Der Unterschied? Als Angestellter fällt es mir wesentlich einfacher zu kündigen. Insbesondere, wenn ich Systembewusstsein und Erfahrung habe. Und daher gibt es eben auch den Kompromiss, dass man „nur einige“ verbeamtet.
Je länger man „gut an der Kette“ liegt und (erstmal) „Bewegungsfreiheit“ hat … Desto enger werden sie dann ggf. später eben sein. Dann ist die Entscheidung des „Quittings“ auch schon wesentlich schwieriger. Man gewöhnt sich an den Kuchen.
Vielleicht sollte man sich für den Beruf auch nicht (primär) „wegen Beamtentum“ interessieren …
Sorry, aber das ja schon schräg irgendwie. Warum „vor dem Studium“ über Beamtentum aufklären?
Man kommt jederzeit „da raus“ – wenn man möchte.
Folgekonsequenzen sind nicht schlechter, als „ohne Beamtentum“.
Klar verliert man seine Privilegien. So ehrlich sollte man dann schon (auch zu sich selbst) sein.
Ganz unabhängig „wann“ man diesbezüglich aufgeklärt wird.
Vor dem Studium, im Studium, im Ref. und auch danach noch sollte man jedoch generell „so manches“ aufgeklärt bekommen.
Da wäre Beamtentum ein Aspekt davon.
Nicht umsonst fallen so viele „in’s kalte Wasser“ (und das häufig „immer wieder“).
Aber mal ehrlich, das weiß man als beamtete Lehrkraft doch. Schon eine Versetzung innerhalb der Stadt oder zwischen zwei Kommunen kann eine langjährige Prozedur sein. Eine Versetzung in ein anderes Bundesland gelingt meist nur, wenn von der anderen Seite auch ein Wechselersuch vorhanden ist…..zu meinen, dass das ganze zackzack geht, ist doch sowas von naiv….
Lehrkräfte als Ehepartner von Bundeswehrangehörigen sind da eindeutig besser gestellt. Die höheren Interessen wiegen halt höher als die der Dienststelle
Keine Ahnung, ich kenne tatsächlich niemanden in dieser Ehe-Kombination….schon gar nicht mit Wechselwunsch….
Ich kenne aus meinem Bekanntenkreis auch hier doppelte Haushaltsführung..
Früher ließen Ministerium und Oberschulamt durchaus mit sich reden, wenn man einen Termin gemacht hat ( so wie die Kollegin das macht, einfach Tatsachen schaffen, hätte ich allerdings mich nie getraut) Die Beurlaubung für Auslandsschuldienst oder den unbezahlten Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen, erinnert sich noch jemand daran? Heutzutage ist es nur so streng, weil überall Lehrermangel herrscht.
Ich weiß von einem ehemaligen Kollegen, dass er es jahrelang versucht hat von einer Kommune zur anderen versetzt zu werden. Er hat es bis heute nicht geschafft….warum? Keine Ahnung. Immerhin werden Versetzungsanträge bei uns innerhalb der Kommune jetzt sehr zeitnah berücksichtigt….
Es ist wirklich schwer, weil es immer noch so ist, dass SL die Anträge ablehnen müssen, sonst nehmen die KuK ihren Stuhl mit, denn bei positiven Kreuzchen, sagt die SL auch gleichzeitig, dass der Verlust mit eigenen personellen Mitteln aufgefangen werden kann…..Nach dem Motto: „Ach, sie brauchen den KuK gar nicht? dann muss es auch keinen Ersatz geben“….
Übrigens läuft es genauso mit voraussetzungsloser Teilzeit…..sobald die SL das Kreuzchen auf genehmigt setzt, werden die vakanten Stunden der Schule abgezogen….egal welche Gründe (außerhalb von Pflege eines Angehörigen) vorliegen….
So ist es oft in Mangelbereichen und -systemen.
Wir haben halt eine (Art) Bildungstriage im Prinzip.
Wenn man sich die TZ-Anträge mal genauer ansieht, erkennt man, dass eine Stellungnahme der SL erst ab weiterführender Schule gefordert ist. Ist aber unserem Schulamt egal, es „erpresst“ die SL genau mit Ihren angeführten Argumenten.
Eventuell gäbe es noch die Möglichkeit sich als Konrektorin in ein anderes BL zu bewerben….
Verbeamtung ist wie eine Ehe mit dem Staat. Neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile.
So ähnlich formulierte es der Leiter meines Schulamtes. Auch ohne den expliziten Hinweis sollte es aber klar sein. Wer einen Schwur ablegt, sollte sich erstmal informieren, was er bedeutet. Und gerade das Thema Versetzung in andere Bundesländer ist doch kein Einzelfall.
Off topic: Sehr schönes Titelbild.
Tja, da weiß man dann auch, warum die Kollegin nach Greetsiel möchte!
Blick auf den Sielhafen … hach….schön!
Und im Bild zu sehen … der sog. „Otto-Leuchturm“ in Pilsum.
Der einzig rot-gelbe.
Gretsiel ist schöner….gute Wahl der Kollegin…
Aber ohne Ostfriesenabi muss die Kollegin als Migrantin doch erst einmal einen Integrarionskurs machen.
Ist doch ein echter Beweis tiefer Verbundenheit, dass ihre alte Dienststelle ihr diesen Stress ersparen möchte
Also für mich als alten Westmünsterländer fällt es recht einfach, sich dem friesischen Idiom anzunähern … das westmünsterländer Platt in unmittelbarer Grenznähe zu den NL hat ne Menge Gemeinsamkeiten zum ostfriesischen Schnack.
Merke es gerade wieder während meines Ferienaufenthaltes auf N-Ney – meinem zweiten Wohnsitz – alles ganz entspannt. Küste is was Feines!!
Westmünsterland ist doch „Ostholland“. In beiden Regionen gelten „Klompen“ als veganes Schuhwerk
Lediglich Anschleichen ist mit diesem wunderbaren Fußwerk schwierig.
Habe meine Original-Münsterländer-Klompen regelmäßig bei der Gartenarbeit an … da kann man auch mal in ne Brombeerhecke gehen ohne dass des piekt. Handgeschnitzt und nahezu unverwüstlich….
Datt Münsterland ist so platt, datt datt mit Anschleichen auch barfuß nix wird. Da sieh’se doch schon am Mittwoch, wer Sonntags zum Kaffee kommt
Mal sehen, ob andere Bundesländer ab September bei Sachsen-Anhalt bald eine Ausnahme machen und die Lehrer, die sich dort aus dem Dienstverhältnis entlassen lassen, verbeamten.
Können sie ja machen. Die Pensionsansprüche sind dann aber weg. Und die Altersgrenze für die Verbeamtung wird sicher nicht dafür ausgesetzt. Das kann sich kein Bundesland leisten.