Gericht: Kein Recht auf Platz an der Wunschschule

0

FRANKFURT/MAIN. Ein Schüler hat nicht immer das Recht auf einen Platz in der von ihm gewünschten Schule. 

Nach dem Hessischen Schulgesetz bestehe dieser Anspruch nicht, wenn es vor Ort weitere Schulen mit demselben Bildungsgang gebe, teilte das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Freitag, 19. Juli 2019, seinen Beschluss vom Vortag mit (Az. 7 L 2073 /19.F). Zudem seien in dem aktuellen Fall keine Fehler in den Auswahlverfahren der Schulen festgestellt worden.

Am Auswahlverfahren der Schule konnte das Gericht keine Fehler feststellen. Foto: Bayreuth2009 / Wikimedia Commons (CC BY 3.0)

Mit seinem Beschluss lehnte das Gericht den Eilantrag eines Schülers ab, der im kommenden Schuljahr von der Grundschule aufs Gymnasium wechselt und zwei Wunschschulen angegeben hatte. Dort war jedoch kein Platz mehr, daher wurde er in einer anderen Schule in Frankfurt aufgenommen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. dpa

Tränen, Enttäuschung und Wut: Wenn das Kind nicht an der Wunschschule unterkommt, ziehen etliche Eltern vor Gericht

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments