Urteil: Bremer Bildungssenatorin muss Lehrer für Mehrarbeit entschädigen

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BREMEN. Das Bundesland Bremen muss nach einem Gerichtsurteil seine Lehrerinnen und Lehrern für geleistete Mehrarbeit entschädigen. Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht des „Weser-Kuriers“. Die Schulbehörde werde verpflichtet, „eine Ausgleichsregelung zu schaffen“, sagte Gerichtssprecherin Verena Korell. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus (Az. 6 K 1980/18 und 6 K 1658/18). Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) wolle gegen das Urteil nicht in Berufung gehen, hieß es.

Wird von der Leiterin eines Bremer Gymnasiums verklagt: die Bildungsenatorin der Handestadt, Claudia Bogedan (SPD). Foto: Senatorin für Kinder und Bildung
Akzeptiert das Urteil: die Bildungsenatorin der Hansestadt, Claudia Bogedan (SPD). Foto: Senatorin für Kinder und Bildung

Geklagt hatten der Zeitung zufolge zwei Lehrerinnen. Sie gehörten zu den Beschäftigten unter 50 Jahren, denen die Bildungsverwaltung per Verordnung seit 2003 auferlegt hatte, jeweils befristet auf zwei Jahre zusätzlich eine Stunde pro Woche zu unterrichten. In der Verordnung wurde ein Ausgleich versprochen. Der „Weser-Kurier“ zitiert daraus: „Die zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden werden auf Unterrichtskonten festgehalten. Ein Ausgleich dieser Stunden erfolgt im Rahmen einer Altersermäßigung.“

Das Land und die betroffenen Lehrer sind keineswegs quitt

Als die ersten betroffenen Pädagogen in das Alter gekommen seien, in dem sie Anspruch auf den Ausgleich erheben konnten, habe die Behörde jedoch einen Rückzieher gemacht. Sie habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Verordnung von 2003 im Jahr 2015 ausgelaufen sei und es deshalb keine Rechtsgrundlage mehr für einen Ausgleich der Mehrarbeit gebe. Das Bildungsressort habe außerdem auf eine zusätzlich vereinbarte Altersermäßigung verwiesen, durch die Lehrkräfte ab dem 58. Lebensjahr ihre Unterrichtsverpflichtung reduzieren dürfen. Dass das Land und die betroffenen Lehrer damit quitt seien, verneinte jedoch das Gericht nun: Ein Ausgleich muss her.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft schätzt dem Zeitungsbericht zufolge, dass mehr als 1500 beamtete sowie angestellte Lehrer Anspruch auf eine Entschädigung haben könnten. Damit könnten nach GEW-Berechnungen Forderungen von 7,5 Millionen Euro und mehr auf das Bundesland zukommen. News4teachers / mit Material der dpa

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Küstenfuchs
4 Jahre zuvor

Man muss sich doch nicht über den Lehrermangel wundern, wenn mit den Lehrkräften so umgegangen wird. Da wird etwas versprochen und dann nicht eingehalten.