Neue Gesundheitsbestätigung – Sachsens Kitas ab Montag im Regelbetrieb

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DRESDEN. Sachsens Kitas kehren nach coronabedingten Einschränkungen von Montag an wieder zum regulären Betrieb zurück. Mit der Neuregelung fällt das bisher geltende Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb eines Gebäudes und auf dem Außengelände weg. Zudem gibt es auch keine Einschränkung mehr bei den Öffnungszeiten. «Eine große Erleichterung sowohl in der Kita-Branche als auch bei vielen Eltern», sagte Dirk Reelfs, Sprecher des Kultusministeriums auf Anfrage. Gerade von den Eltern habe es etwa über soziale Medien viele positive Rückmeldungen gegeben.

Auch wenn Sachsens Kitas in den regelbetrieb zurückkehren, wird längst nicht alles so sein, wie vor der Coronakrise. Foto: Esther Merbt / Pixabay (P. L.)

Das Ministerium verwies zudem darauf, dass es eine neue Gesundheitsbestätigung zur Vorlage in Krippen und Kindergärten gibt. Demnach müssen die Eltern mit ihrer Unterschrift nur noch bestätigen, dass das Kind symptomfrei ist – nicht mehr wie bisher der gesamte Hausstand. Zudem wurden nach Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Symptome präzisiert – künftig zählen Husten, Fieber oder Erbrechen dazu – nicht mehr aber etwa Schnupfen. Viele Eltern seien in den vergangenen Wochen verunsichert gewesen, ob sie ihr Kind etwa mit laufender Nase in die Kita bringen könnten, so Reelfs.

Corona-Schutzmaßnahmen gelten aber weiter. So müssen Eltern, die ihr Kind zur Kita bringen oder abholen, einen Mundschutz tragen und ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten.

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Die Diakonie, Träger von rund 270 Kitas in Sachsen, begrüßte den Rückkehr zum Regelbetrieb unter Hygiene-Auflagen. Nun könnten auch wieder offene und teiloffene Konzepte und damit verstärkt die Bildung der Kinder in den Blick genommen werden, so Referentin Inga Blickwede. Die vergangenen Wochen mit dem Prinzip der strikt getrennten Gruppen hätten den Einrichtungen viel Kreativität und Engagement abverlangt.

In Sachsen gilt zudem ab Dienstag (30. Juni) eine neue Rechtsverordnung – bis zum 17. Juli. Diese sieht etwa Lockerung für größere Familienfeiern und Musikclubs vor, Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen bleiben aber vorerst bestehen. (dpa)

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