Kein Kita-Verbot für verschnupfte Kinder: In Bayern sollen die Erzieherinnen entscheiden

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MÜNCHEN. Mit Schnupfen keine Kita – so sind in diesen Corona-Zeiten die Regeln. Doch das soll sich nach den Sommerferien ändern. Die Entscheidung, ob ein Kind die Kita trotz laufender Nase besuchen darf, soll bei den Erzieherinnen und Erziehern liegen. Dazu sollen sie rechtzeitig zum geplanten Start des Kita-Regelbetriebs am 1. September einen Leitfaden erhalten, in welchem Fall sie die Kinder nach Hause schicken sollten und wann sie in der Einrichtung bleiben dürfen. Das kündigte Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag, 21. Juli, an.

Bislang dürfen Kinder mit Erkältungssymptomen in Bayern aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen nicht in die Kita. (c) shutterstock/Vorotylin Roman

Man wolle hier „gutes Augenmaß bewahren“, betonte die Ministerin – sonst wären die Kindergärten zum Start der üblichen Erkältungswelle im Herbst zur Hälfte leer. Rufe nach einer noch schnelleren Änderung der aktuell geltenden Leitlinien wies Trautner aber zurück – im Moment seien die derzeitigen Regelungen „absolut vertretbar“.

Seit dem 1. Juli dürfen wieder alle Kinder in Bayern ihre Kindergärten und Krippen besuchen – allerdings nur in ihren festen Gruppen. Das gilt jedoch nicht für Kinder Krankheitssymptomen. Dies wird oft derart streng gehandhabt, dass auch ein bloßer – und im Kindesalter häufiger – Schnupfen für ein Besuchsverbot ausreicht.

„Andere Maßstäbe“ nach den Sommerferien

Trautner betonte, die aktuellen Regelungen dienten der Sicherheit der Erzieherinnen und Erzieher, aber auch der Kinder und Eltern. Man müsse immer abwägen, ob ein Kind wegen eines Schnupfens zu Hause bleiben oder eine ganze Gruppe notfalls in Quarantäne müsse. Nach den Sommerferien müsse man aber „andere Maßstäbe“ anlegen, sagte Trautner. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erarbeitet deshalb gemeinsam mit Kinderärzten einen Leitfaden für die tägliche Kita-Praxis, der Erzieherinnen und Erzieher bei der Einschätzung von Krankheitssymptomen bei Kindern unterstützen soll.

Grundsätzlich bereitet sich die Staatsregierung mit einem Drei-Stufen-Plan für die für den 1. September geplante Rückkehr zum Kita-Regelbetrieb vor. Hygienevorkehrungen sind weiterhin Pflicht, doch offene Betreuungskonzepte sollen wieder erlaubt sein.
Ziel ist Stufe 1 – ein normaler Regelbetrieb. Stufe 2 sieht gewisse Einschränkungen vor, sollten die Corona-Infektionszahlen wieder steigen. Auch dann soll es aber wenn möglich nur lokal oder regional begrenzte Gegenmaßnahmen geben, beispielsweise wieder reduzierte Gruppengrößen. „Schließungen von Kindertageseinrichtungen bleiben das letzte Mittel und werden auf das infektionsschutzmäßig unbedingt nötige Mindestmaß begrenzt“, versicherte die Staatsregierung.

Sollte sich – das wäre die Stufe 3 – das Infektionsgeschehen deutlich verschlechtern, soll ebenfalls vorrangig lokal oder regional begrenzt reagiert werden – etwa mit einer Einschränkung des Kita-Betriebs und der erneuten Rückkehr zu reinen Notbetreuungsgruppen. Trautner betonte aber: „Wir hoffen alle, dass das nicht der Fall sein wird.“ dpa

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