Rabe: Trotz Warnung im Risikogebiet? Quarantäne gilt als Schulschwänzen

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HAMBURG. Wer wegen der verpflichtenden Quarantäne nach der Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet sein Kind nicht pünktlich zum Schulstart in die Schule schicken kann, muss im drastischsten Fall ein Bußgeld zahlen. Das hat Hamburgs Schulsenator Rabe klargestellt.

Droht mit Konsequenzen: Ties Rabe ist Hamburger Bildungssenator. Foto: Senatskanzlei Hamburg / Michael Zapf

«Ich sage ganz offen: Wenn hier tatsächlich – trotz intensiver Warnungen der Schulleitungen – einzelne Familien wissentlich dieses Risiko eingegangen sind und jetzt die Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, dann ist das in meinen Worten Schulschwänzen und wird entsprechend geahndet», sagte Schulsenator Ties Rabe (SPD) am Dienstag bei der Landespressekonferenz in Hamburg. Die Ahndung selbst müsse «unter klugen pädagogischen Abwägungen» vollzogen werden. «Da ist vieles möglich. Von ermahnenden Gesprächen und vielem mehr.»

In Fällen, bei denen ein solches Verhalten regelhaft vorkomme, könnten allerdings auch Bußgelder verhängt werden. «Das muss sich dann zeigen», so Rabe weiter. Das gelte aber vor allem dann, wenn sehr klar gegen entsprechende Auflagen verstoßen wurde. «Das kann allerdings durchaus in einigen Fällen der Fall sein.» In Hamburg gehen in der kommenden Woche die Sommerferien zu Ende. Schon jetzt haben sich der Sozialbehörde zufolge hunderte Reiserückkehrer aus Risikogebieten bei den Gesundheitsbehörden gemeldet und in Quarantäne begeben. dpa

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