„Beim Blockflöten darf die Spucke nicht herausgeblasen werden“: Schulstart in Bayern

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MÜNCHEN. Nun geht sie wieder los – auch in Bayern, die Schule. Das vergangene Schuljahr endete unter denkwürdigen Umständen, wochenlang mussten die Kinder und Jugendlichen zu Hause lernen. Auch das neue Schuljahr beginnt wegen Corona mit zahlreichen Auflagen – unter anderem einer Maskenpflicht.

Morgen fängt auch in Bayern die Schule wieder an – mit besonderen Auflagen für den Musikunterricht. Foto: Shutterstock

Am Dienstag geht für 1,65 Millionen Schüler im Freistaat wieder der Unterricht los. Die etwa 6200 Schulen im Land mussten sich diesmal noch intensiver als sonst auf den Beginn des Schuljahrs vorbereiten, gibt es wegen der Corona-Pandemie doch zahlreiche Auflagen und Abweichungen vom gewohnten Ablauf. Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen:

Werden denn überhaupt wieder sämtliche Kinder in den Schulgebäuden unterrichtet?

Ja, allerdings unter Auflagen und Schutzvorkehrungen. Und: Es kann jederzeit wieder auf Heimunterricht umgestellt werden, sollten die Infektionszahlen in der jeweiligen Region steigen.

Werden alle Fächer wieder unterrichtet?

Anders als bei der Wiederaufnahme des Unterrichts nach dem Lockdown werden nun auch Fächer wie Sport, Musik oder Ernährung gelehrt. Dabei gelten zusätzliche Hygieneauflagen. So darf die Spucke beim Blockflöten nicht wie üblich herausgeblasen werden, nach dem Turnen am Barren sollen die Schüler ihre Hände waschen, beim Kochen müssen die Küchenutensilien vor der Weitergabe gründlich abgewaschen werden.

Welche Vorsichtsmaßnahmen sollen die Ansteckungsgefahr sonst noch gering halten?

Außerhalb des Klassenverbunds, für den es nun eine feste, frontale Sitzordnung gibt, müssen die Kinder und Jugendlichen Mindestabstände zueinander einhalten. Stifte, Lineale oder ähnliches dürfen nicht mehr an Klassenkameraden verliehen, die Tastaturen in Computerräumen müssen nach jeder Benutzung gereinigt werden. Auf dem Pausenhof können Zonen für feste Gruppen ebenso eingerichtet werden wie eine Wegeführung mit Bodenmarkierungen im Schulhaus.

Selbstverständlich muss auch die Hygieneetikette beachtet werden. Grundsätzlich besteht auf dem Schulgelände nun eine Maskenpflicht für alle Personen, die für die Schüler allerdings im Regelfall nicht während des Unterrichts gilt. Zudem sollen sämtliche Räume mindestens alle 45 Minuten intensiv gelüftet werden. «Das Stichwort Lüften-Lüften-Lüften ist wichtig» betonte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Freitag – doch nicht alle Schulen haben Fenster, die (weit) geöffnet werden können.

Wie funktionieren feste Gruppen etwa im Kurssystem der Oberstufe oder bei Wahlfächern?

Kommen in einer Lerngruppe (etwa Spanisch oder Religion) Schüler aus verschiedenen Klassen einer Jahrgangsstufe zusammen, müssen sie «blockweise» in Teilgruppen sitzen. Werden jahrgangsübergreifende Gruppen gebildet, greift der Mindestabstand von 1,50 Metern.

Wann müssen Schüler und Lehrer Masken tragen?

Grundsätzlich müssen alle Kinder ab der ersten Klasse etwa auf dem Weg zur Toilette oder in der Pause eine Maske tragen. Nur zum Essen und Trinken oder aufgrund einer Behinderung/Krankheit darf sie abgenommen werden. Am Sitzplatz im Unterrichtsraum dürfen die Masken ebenfalls runter. Lehrer müssen ihre Maske tragen, sobald sie durch die Reihen gehen, können sie aber bei entsprechendem Abstand zu den Schülern am Pult und an der Tafel ablegen.

Eine Sonderregel gilt während der ersten neun Schultage dieses Schuljahres: Mit Blick auf die Gefahren durch Reiserückkehrer müssen die Masken ab der fünften Jahrgangsstufe bis zum 18. September auch im Unterricht getragen werden.

Und wenn die Infektionszahlen wieder steigen?

Dann gilt der sogenannte Stufenplan. Sollte in einem Landkreis der Grenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche überschritten werden, müssen alle Schüler der weiterführenden Schulen auch am Sitzplatz einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei mehr als 50 Neuinfektionen «gäbe es im Präsenzunterricht eine Maskenpflicht für alle, auch für Grundschüler», wie Piazolo sagte.

Zudem wird dann der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern im Klassenzimmer wieder eingeführt, was in der Regel aufgrund der baulichen Beschränkungen dazu führen wird, dass die Klassen geteilt und erneut wochenweise im Wechsel zu Hause und in der Schule unterrichtet werden. Allerdings können Gesundheitsamt und Schulaufsicht auch anders entscheiden, wenn der Anstieg der Infektionen etwa auf einzelne Gemeinden im Landkreis beschränkt ist.

Was passiert, wenn sich Schüler oder Lehrer weigern, eine Maske zu tragen?

Schüler können von der Schule verwiesen werden; allerdings sollen pädagogische Gespräche sie zuvor von der Notwendigkeit überzeugen. Scheitern diese, liegt ein Verstoß gegen die Schulpflicht vor, was Ordnungsmaßnahmen nach sich führen kann. Bei Lehrern greifen Sanktionen nach dem Dienstrecht. Hat ein Schüler seine Maske nur vergessen, entscheidet der Schulleiter vor Ort, ob und wie er trotzdem am Unterricht teilnehmen kann.

Müssen Schüler in die Schule kommen, wenn sie selbst oder ein Familienangehöriger etwa wegen einer Erkrankung zur Hochrisikogruppe gehören?

In solchen Fällen kann die Schulleitung auf Grundlage ärztlicher Atteste den Schüler von der Präsenzpflicht befreien. Er muss aber stattdessen die Angebote im Distanzunterricht wahrnehmen.

Wie sind die Regeln, wenn ein Schüler erkältet ist?

Bei leichten Symptomen wie Schnupfen und gelegentlichem Husten dürfen die Kinder und Jugendlichen erst dann in die Schule, wenn sie binnen 24 Stunden kein Fieber entwickelt haben. So lange müssen sie zu Hause bleiben, beziehungsweise werden nach Hause geschickt – wobei bei den Grundschülern eine Ausnahme gemacht wird. Kranke Kinder mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben.

Was passiert, wenn ein Schüler oder Lehrer Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte?

Zunächst wird für die Schüler der Lerngruppe/Klasse des Betroffenen umgehend auf Heimunterricht umgestellt. Alle Kontaktpersonen sollen in einem solchen Fall rasch getestet werden, und bei einer bestätigten Infektion müssen alle Klassenkameraden für 14 Tage in Quarantäne. Zum Schuljahresbeginn können und sollen sich zudem alle Lehrer im Rahmen einer Reihentestung bis zum 18. September auf eine Infektion mit Sars-CoV-2 testen lassen. Eine zweite Testreihe soll es nach den Herbstferien geben.

Was ist mit dem Schulweg?

Generell gilt sowohl im öffentlichen Personennahverkehr, mit dem etwa 80 Prozent der Schüler anreisen, als auch in den Schulbussen eine Maskenpflicht. Um das Gedränge in den Schulbussen zu entzerren, stellt der Freistaat zunächst bis zu den Herbstferien 15 Millionen Euro für zusätzliche Schulbusse bereit.

Zudem können die Schulen in Abstimmung mit den Nachbarschulen und den für den Schülertransport zuständigen Trägern (in der Regel der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt) entscheiden, dass der Unterricht morgens gestaffelt beginnt. Dies entzerrt den Andrang bei der Schülerbeförderung ebenso wie etwa auf den Toiletten in den Pausen.

Es wird erwartet, dass auch in Bayern einzelne Schulen wegen bestätigter Infektionen vorübergehend geschlossen werden müssen. Wie sind die Schulen auf das Lernen zu Hause inzwischen vorbereitet?

Das Ministerium hat derweil die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Demnach ist der Distanzunterricht für die Schüler verbindlich, es können sogar mündliche Leistungsnachweise gefordert werden. Aber auch die Lehrer müssen verlässliche Angebote machen und direkten Kontakt zu ihren Schülern halten. Rund drei Viertel aller Lehrkräfte haben sich inzwischen für Fortbildungsangebote zum Thema Heimunterricht angemeldet oder diese absolviert.

Was ist mit den Kindern, denen zu Hause die technische Ausstattung für den Distanzunterricht fehlt?

Landesweit wurden und werden insgesamt 250.000 neue Computer und Laptops für Schüler angeschafft und verteilt. Der Bedarf wird an der jeweiligen Schule ermittelt.

Und wie sieht es bei den Lehrern aus?

Der Freistaat schafft zudem 120.000 Laptops für Lehrer an. Damit hätte rechnerisch nahezu jede Lehrkraft an staatlichen Schulen ein Dienstgerät.

Was ist mit Schülern und Lehrern, die kein Internet haben?

«Man wird sich dann das ein oder andere einfallen lassen müssen», räumte Piazolo ein. Klar sei, dass kein Schüler deshalb benachteiligt werde.

Laufen die viel gescholtenen Lernplattformen inzwischen stabil?

Nach Angaben des Kultusministeriums laufen die Plattformen wie Mebis nach einer Erweiterung der Serverkapazitäten inzwischen zuverlässig.

Wie sollen die Pädagogen es schaffen, alle Kinder nach der langen Phase mit Homeschooling wieder auf einen Lernstand zu bringen?

Mindestens bis Allerheiligen werden die Schulen zusätzliche Förderangebote vor allem in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen anbieten. Auch müssen Klassenfahrten und Schüleraustausche bis einschließlich Januar 2021 abgesagt werden, um mehr Zeit zum Lernen zu haben.

Der Unterricht ist das eine, die Betreuung danach das andere. Was ist mit dem offenen Ganztag, der Mittagsbetreuung und den Horten? Dort essen, lernen und spielen ja normalerweise Kinder verschiedener Klassen und Altersstufen miteinander.

Offene Ganztagsangebote und Mittagsbetreuungen sollen soweit möglich in festen Gruppen mit zugeordnetem Personal stattfinden. Zudem müssen Anwesenheitslisten geführt werden, um Infektionsketten nachvollziehen zu können. Auch in den Horten soll es keine Durchmischung von in den Schulen getrennten Gruppen geben, wie das zuständige Sozialministerium erklärte. Piazolo räumte aber ein: «Es wird, wenn es den Wechsel in die Nachmittagsbetreuung oder den Ganztag gibt, nicht immer so sein, dass man die festen Gruppen einhalten können wird.» Daher sein generelles Credo: «Wir brauchen immer die Flexibilität vor Ort.» Von Elke Richter, dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

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