Corona-Entschädigung für Eltern wird ausgeweitet – Kritik an Lücken

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BERLIN. Schulen und Kitas sind wieder zu, aber nicht überall. Manche Länder heben nur die Präsenzpflicht auf oder bitten Eltern, ihre Kinder nicht zu bringen. Dafür wird jetzt die Corona-Entschädigung für Mütter und Väter angepasst. Kritiker sehen aber Lücken.

Eltern sollen bei Verdienstausfällen durch Schul- und Kitaschließungen oder Wechselunterricht entschädigt werden. Foto: Shutterstock

Die Entschädigungsregeln für Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen oder eingeschränkten Betriebs der Einrichtungen nicht zur Arbeit können, werden angesichts des neuen Corona-Lockdowns ausgeweitet. Eine Verdienstausfallentschädigung vom Staat soll es nun auch geben, wenn Schulen nicht geschlossen werden, sondern wenn lediglich die Präsenzpflicht für die Einrichtungen ausgesetzt wird, so wie das in einigen Bundesländern jetzt der Fall ist.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Regierungspartner SPD ist damit aber unzufrieden und auch von der Opposition und der Gewerkschaftsseite kommt Kritik, weil nicht alle betroffenen Eltern etwas davon haben.

Neuregelung bei der Entschädigung soll auch bei sogenanntem Wechselunterricht greifen

Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte, soll die Neuregelung bei der Entschädigung auch bei sogenanntem Wechselunterricht greifen, an Tagen, an denen die Schüler zu Hause sind oder bei verlängerten Schul- oder Betriebsferien, etwa in Kitas, wenn diese behördlich angeordnet werden.

Bereits im Frühjahr wurde wegen Corona eine Entschädigungsregelung für Eltern in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Bisher hatten demnach Mütter und Väter, die bei der Arbeit ausfallen, weil das Gesundheitsamt ihren Nachwuchs unter Quarantäne gestellt hat oder weil Schule und Kitas behördlich geschlossen wurden, Anspruch auf eine Lohnersatzzahlung von 67 Prozent des Nettos vom Staat.

Dies wird nun an die aktuellen Lockdown-Maßnahmen angepasst. Je nach Bundesland wurden Schulen entweder komplett geschlossen oder es wurde die Präsenzpflicht aufgehoben und auf sogenanntes Homeschooling umgestellt. Auch bei den Kitas gehen die Bundesländer unterschiedlich vor: Es gibt Schließungen oder aber nur dringende Appelle, die Kinder nach Möglichkeit nicht zu bringen. Im diesem Fall dürfte die Entschädigungsregelung nicht greifen, weil die Einrichtung ja prinzipiell weiter geöffnet ist. Wahrscheinlich ist jedenfalls, dass Kitas und Schulen auch nach dem 10. Januar noch für eine ganze Zeit nicht wieder in den regulären Betrieb übergehen werden.

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Geld gibt es nur für Eltern von Kindern bis zwölf Jahre

Die staatliche Verdienstausfallentschädigung gibt es nur für Eltern von Kindern bis 12 Jahren und Eltern von Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind. Die Anträge für die Entschädigung stellt der Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde vor Ort und gibt sie als Lohnfortzahlung an den Arbeitnehmer weiter.

Bund und Länder hatten bei ihrem Corona-Krisengipfel am Sonntag mit dem Lockdown-Beschluss vereinbart, für Eltern «zusätzliche Möglichkeiten» zu schaffen, um für die Betreuung von Kindern «bezahlten Urlaub zu nehmen.» Von bezahltem Urlaub ist nun aber keine Rede mehr. Der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, teilte mit, man habe einen entsprechenden Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) abgelehnt, weil diesen allein die Arbeitgeber hätten finanzieren müssen, obwohl die Betreuungsprobleme durch staatliches Handeln verursacht worden seien.

Von der SPD kam Kritik: «Wir hätten Eltern gerne einen echten Sonderurlaubsanspruch eingeräumt, mit vollem Lohnersatz durch den Arbeitgeber», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Carsten Schneider, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Der Vorschlag der Bundeskanzlerin sei von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt worden.

Kritisch äußerte sich auch die Opposition. Bei der Regelung seien die Eltern von Kitakindern vergessen worden, sagte der familienpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Grigorios Aggelidis, dem RND. «Eine Ergänzung für Eltern, die ihr Kind aufgrund behördlicher Appelle nicht in die Kita geben, obwohl sie dies könnten, wäre dringend notwendig».

Eltern im Homeoffice bleiben außen vor – Gewerkschaft: schlechter Witz

Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik in der Grünen-Fraktion, kritisierte, die Regierung ließe, wie schon im Frühjahr, Eltern im Homeoffice im Regen stehen. «Sie fallen nicht unter die Regelung und müssen gleichzeitig Betreuung, Homeschooling und Homeoffice meistern.» Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der Gewerkschaft IG Metall, Jörg Hoffmann: «Es ist, gelinde gesagt, ein schlechter Scherz, Eltern und Familien diese Möglichkeit zu versprechen und das Homeoffice davon auszunehmen. Wer arbeitet, arbeitet. Wer betreut, betreut.» dpa

Schule und Kita zu: Bei Verdienstausfall Entschädigung für Eltern

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Ich_bin_neu_hier
3 Jahre zuvor

Mein Eindruck ist, ehrlich gesagt, dass das nicht viel besser durchdacht ist als das Vorgehen an den Schulen.

Homeoffice wurde in vielen Fällen für Eltern mit kleinen Kindern (<12 Jahre) unattraktiv gemacht, da die Eltern bei Wechselunterricht (was zunehmend häufiger der Fall ist) gleichzeitig die Kinder betreuen müssen – und damit doppelt belastet sind -, aber dennoch keinerlei Entschädigung für diese Doppelbelastung erhalten:

"Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik in der Grünen-Fraktion, kritisierte, die Regierung ließe, wie schon im Frühjahr, Eltern im Homeoffice im Regen stehen. «Sie fallen nicht unter die Regelung und müssen gleichzeitig Betreuung, Homeschooling und Homeoffice meistern.»"

Dasselbe Problem der fehlenden Entschädigung gibt es bei Kitas, die offiziell geöffnet bleiben, obwohl die Betreuung möglichst nicht genutzt werden soll:

"Auch bei den Kitas gehen die Bundesländer unterschiedlich vor: Es gibt Schließungen oder aber nur dringende Appelle, die Kinder nach Möglichkeit nicht zu bringen. Im diesem Fall dürfte die Entschädigungsregelung nicht greifen, weil die Einrichtung ja prinzipiell weiter geöffnet ist."

Das folgt einem altbekannten Muster: Man versucht die Kosten für notwendige Infektionsschutzmaßnahmen möglichst nicht entstehen zu lassen bzw. – wenn sie doch entstehen – sie auf andere, in diesem Fall die Eltern, abzuwälzen. Und natürlich bekommt man auf diese Weise weniger Infektionsschutz, denn der ist nicht zum Nulltarif zu haben.

Die Eltern tun mir, ehrlich gesagt, Leid.