Der Anteil der Studienangebote in Deutschland mit einer Zulassungsbeschränkung ist weiter rückläufig. Laut einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh geht die Quote der Studienfächer mit Numerus Clausus (NC) im Wintersemester 2022/2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt zwar nur geringfügig von 40,1 auf 39,7 Prozent zurück. Der Trend der vergangenen Jahre setze sich aber fort, teilte das CHE am Mittwoch mit. Im Wintersemester 2017/2018 hatte der Anteil in Deutschland noch bei 42,4 Prozent gelegen.
Die Zahl der Studienanfänger indes ging nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2021/2022 im Vorjahresvergleich um 51 113 auf 811 899 weiter zurück. Die der Studienangebote hingegen nahm zu.
Die Autoren der Studie des CHE, einer gemeinsamen Tochter von Bertelsmann-Stiftung und Hochschulrektorenkonferenz (HRK), wiesen darauf hin, dass Schulabgänger in den Bundesländern beim NC mit erheblichen Abweichungen vom Bundesschnitt rechnen müssen. So haben Hamburg, das Saarland und Berlin bei über 60 Prozent der Fächer einen Numerus Clausus, während der Anteil in Rheinland-Pfalz und Thüringen bei unter 25 Prozent liegt. Die stärkste Zunahme bei der NC-Fächerquote gab es mit einem Plus von 7,8 Prozentpunkten in Mecklenburg-Vorpommern und Bayern (2,6), während Berlin und Bremen einen Rückgang von 4,3 Prozentpunkten vermeldeten.
Der Anteil der NC-Fächer ist im Schnitt bundesweit bei den Rechts-, Wirtschafts, Gesellschafts- und Sozialwissenschaften mit 48,6 Prozent am höchsten. Dann folgen Mathematik und Naturwissenschaften (36,4), gefolgt von Ingenieur- (33,1) und Sprach- und Kulturwissenschaften (26,0).
Schulabgänger müssen in den typischen Studentenstädten und besonders in den Metropolen häufiger mit einem NC rechnen. So sind laut Studie in Leipzig 61 Prozent der Studienangebote mit einer Zulassungsbeschränkung versehen, auch in Göttingen und Köln sind es mit 53 Prozent mehr als die Hälfte.
Bei einem Studienfach mit Zulassungsbeschränkung legt die Hochschule eine Höchstzahl an aufzunehmenden Studierenden (geschlossene Zahl, Numerus Clausus) fest. Schulabgänger müssen sich um einen Platz bewerben. Ausgewählt wird dann anhand von Noten, Testergebnissen oder auch Berufserfahrung. News4teachers / mit Material der dpa
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