Gericht: Professor, der aggressive E-Mails verschickte, darf vom Hochschulbetrieb ausgeschlossen werden

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Eine Hochschule darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz einen Professor wegen respektloser und herablassender Äußerungen vom Hochschulbetrieb ausschließen.

Das Gericht hat geurteilt. Foto: pxhere

Die nicht näher bezeichnete Hochschule hatte dem Mann im Oktober vorläufig und mit sofortiger Wirkung das Betreten der Diensträume und seine Dienstgeschäfte untersagt, wie das Verwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte. Die Hochschulleitung begründete dies damit, dass der Hochschullehrer Vorgesetzte und Kollegen monatelang in E-Mails zunehmend verbal-aggressiv angegangen sei. Dagegen war der Professor in einem Eilverfahren vor Gericht gezogen.

Doch das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Die Vorwürfe seien durch zahlreiche E-Mails belegt, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich.

Dem Gericht zufolge war der Professor mehrere Jahre lang an der Hochschule tätig gewesen. Wegen einer Erkrankung habe er zuletzt nur noch eingeschränkt seine Aufgaben wahrgenommen. Noch sei unklar, ob sein Verhalten mit der Erkrankung zusammenhänge, doch dürfe der Hochschulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch müssten die Kollegen vor seinen verbalen Angriffen geschützt werden. Es bestünde zudem die Sorge, dass der Professor sich auch Studenten gegenüber unzumutbar äußern könnte. News4teachers / mit Material der dpa

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5 Kommentare
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Alx
1 Jahr zuvor

Jetzt wäre noch interessant, welche respektlose oder herablassende Äußerungen das waren.

Ron
1 Jahr zuvor

Als Meldung wäre dieser Artikel nur relevant, wenn man Näheres über sein schriftstellerischen Wirken erfahren würde. So ist es nur erneut ein subtiler Einschüchterungsversuch in Richtung kritischer Bürger.

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  Redaktion

Ich finde, dass es sich um einen berechtigten Einwurf von @ron handelt und den Urteilen von Gerichten und der Berichterstattung von Journalisten traue ich schon lange nicht mehr. Ich möchte auch wissen, was bzw. wie hat dieser Professor geschrieben? Das würde sicherlich nicht den Datenschutz o.ä. verletzten, aber einen erheblichen Kenntnisgewinn darstellen.

Es kann ja durchaus sein, dass das Gericht „richtig“ entschieden hat, aber ich werde auch immer sehr misstrauisch, wenn wesentliche Informationen fehlen.