MAINZ. Eine Hochschule darf nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz einen Professor wegen respektloser und herablassender Äußerungen vom Hochschulbetrieb ausschließen.

Die nicht näher bezeichnete Hochschule hatte dem Mann im Oktober vorläufig und mit sofortiger Wirkung das Betreten der Diensträume und seine Dienstgeschäfte untersagt, wie das Verwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte. Die Hochschulleitung begründete dies damit, dass der Hochschullehrer Vorgesetzte und Kollegen monatelang in E-Mails zunehmend verbal-aggressiv angegangen sei. Dagegen war der Professor in einem Eilverfahren vor Gericht gezogen.
Doch das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Die Vorwürfe seien durch zahlreiche E-Mails belegt, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich.
Dem Gericht zufolge war der Professor mehrere Jahre lang an der Hochschule tätig gewesen. Wegen einer Erkrankung habe er zuletzt nur noch eingeschränkt seine Aufgaben wahrgenommen. Noch sei unklar, ob sein Verhalten mit der Erkrankung zusammenhänge, doch dürfe der Hochschulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch müssten die Kollegen vor seinen verbalen Angriffen geschützt werden. Es bestünde zudem die Sorge, dass der Professor sich auch Studenten gegenüber unzumutbar äußern könnte. News4teachers / mit Material der dpa
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Jetzt wäre noch interessant, welche respektlose oder herablassende Äußerungen das waren.
Als Meldung wäre dieser Artikel nur relevant, wenn man Näheres über sein schriftstellerischen Wirken erfahren würde. So ist es nur erneut ein subtiler Einschüchterungsversuch in Richtung kritischer Bürger.
Wer soll denn hier „kritische Bürger“ einschüchtern wollen – wir? Oder reptiloide Echsenwesen?
Es handelt sich um eine Meldung aus dem Arbeitsrecht, die den Bildungsbetrieb – und damit womöglich auch Lehrkräfte – tangiert. Die Idee, die inkriminierten Mails könnten veröffentlicht werden (von wem denn, vom Gericht?), ist absurd. Sollen die Opfer nochmal vor Publikum herabgewürdigt werden?
Was daran „kritisch“ oder gar „bürgerlich“ sein soll, Kolleginnen und Kollegen aggressiv, herablassend und respektlos (wie das Gericht befunden hat) zu behandeln, erschließt sich uns auch nicht. Die Lehre aus der Geschichte? Ganz offensichtlich: Schlechtes Benehmen kann Konsequenzen haben, auch berufliche. Der öffentliche Dienst schützt nicht alles und jeden.
Eine Anleitung, was schlechtes Benehmen ist, liefern wir hier nicht.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich finde, dass es sich um einen berechtigten Einwurf von @ron handelt und den Urteilen von Gerichten und der Berichterstattung von Journalisten traue ich schon lange nicht mehr. Ich möchte auch wissen, was bzw. wie hat dieser Professor geschrieben? Das würde sicherlich nicht den Datenschutz o.ä. verletzten, aber einen erheblichen Kenntnisgewinn darstellen.
Es kann ja durchaus sein, dass das Gericht „richtig“ entschieden hat, aber ich werde auch immer sehr misstrauisch, wenn wesentliche Informationen fehlen.
Warum lesen Sie dann unsere Berichte und Meldungen, wenn Sie der Berichterstattung von Journalisten „schon lange nicht mehr“ trauen? Dass Sie sich von diesem Rechtsstaat verabschiedet haben, wenn Sie grundsätzlich nicht mal mehr Gerichten trauen, sei hier nur am Rande erwähnt. Wir hoffen sehr, dass Sie keine Lehrkraft sind.
Gerne nochmal: Ihre Neugier steht gegen den Opferschutz. Würde Sie jemand mit beleidigenden Mails traktieren – würden Sie diese Mails dann gerne auch noch tausendfach verbreitet sehen? Selbst wenn Ihr Name dabei nicht genannt würde: Die konkreten Umstände würden eine Identifizierung mit hoher Wahrscheinlichkeit ermöglichen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion