DÜSSELDORF. Die Klimaschutzgruppe Letzte Generation wird in Nordrhein-Westfalen nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Landesregierung seien auch keine Fälle bekannt, dass Aktivisten der Gruppe an Schulen in NRW referierten. Das stellte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) in einer Antwort auf eine AfD-Anfrage klar. Die kleinste Oppositionsfraktion hatte sich besorgt geäußert, dass «Klima-Chaoten» die Schulen unterwandern und durch Vorträge zivilen Ungehorsam propagieren könnten.

Den Sicherheitsbehörden des Landes lägen keinerlei Erkenntnisse vor, dass es an Schulen in NRW ein Gefahrenpotenzial für klimapolitisch motivierten Extremismus gebe, antwortete Feller. Den Schulleitungen obliege die Entscheidung, Dritte in den Unterricht einzubeziehen. Den Schulen sei «hinreichend bekannt», dass auch dabei das grundsätzliche Verbot einer einseitigen Beeinflussung gelte.
«Eine Tätigkeit politischer Organisationen an nordrhein-westfälischen Schulen mit dem Ziel der Anwerbung oder der Überzeugung von Schülerinnen und Schülern ist unzulässig», sagte die Ministerin. Erst recht dürften keine Straftaten beworben werden. «Der Landesgesetzgeber hat die Schule als Schutzraum für Schülerinnen und Schüler ausgestaltet.» Werbung, die nicht schulischen Zwecken diene, sei hier grundsätzlich unzulässig.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte kürzlich die Frage, ob sie bei der Gruppe Letzte Generation Radikalisierungstendenzen sehe, verneint. Im brandenburgischen Neuruppin ermittelt die Staatsanwaltschaft hingegen wegen des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. In Österreich werden Klima-Aktivisten wie die Letzte Generation vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die Ende 2021 gegründete Gruppe polarisiert mit ihren Klebe-Aktionen und Blockaden auf Straßen, in Museen und an anderen Orten. News4teachers / mit Material der dpa
Eine Unterwanderung ist nicht notwendig. Die Inhalte und Standpunkte stehen schon in den Lehrplänen.
Zitat: „Die Ende 2021 gegründete Gruppe polarisiert mit ihren Klebe-Aktionen und Blockaden auf Straßen, in Museen und an anderen Orten.“
Nette Umschreibung von Straftaten. Wieso benennt die Redaktion diese Straftaten nicht und versucht sich in Umkurvungen und Sonderformulierungen?
Man muss wirklich aufpassen, dass man gewisse Brandmauern und Grenzen nicht einreißt, nur weil einem die Gruppe politisch nahe steht oder sympathisch rüber kommt. Dann ist man nicht mehr weit weg vor Willkür. Ich warte noch auf den Tag wo sich Pegida auf die Straßen klebt, um für die Einhaltung der europäischen Asylgesetze zu „demonstrieren“. Bestimmt werden die dann auch in Rathäuser eingeladen und die Medien umschreiben den „zivilen Ungehorsam“ als legitimes Anliegen
Das Anliegen ist auch legitim. Klimaschutz muss – wie das Bundesverfassungsgericht erst 2021 festgestellt hat – zentrales Staatsziel sein.
Aus dem Urteil: „Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. (…) Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz.“ Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wenn Lehrkräfte im Namen des Klimaschutzes Eltern auffordern an fff-Demos teilzunehmen und ihre Kinder dafür vom Unterricht „zu entschuldigen“, also zum Schwänzen aufrufen, sind wir dort schon längst angekommen.