
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Berufung einer Lehrerin zurückgewiesen, die wegen Hetze gegen den Staat aus dem Dienst entfernt worden ist (News4teachers berichtete). Bislang liege nur der Urteilstenor vor, eine Begründung gebe es voraussichtlich in etwa einer Woche, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage.
In dem Berufungsverfahren hatte sich die ehemalige Lehrerin gegen ihren Jobverlust gewehrt. Das Landgericht Trier hatte im Juli 2023 entschieden, dass die Lehrerin aus dem Dienst entfernt werden soll. Die Frau aus der Pfalz habe mit öffentlichen politischen Auftritten verschiedentlich die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten, hieß es damals zur Begründung.
Sie habe «ohne jegliches Maß an Pflichtbewusstsein» vor allem die Migrations- und Corona-Politik der Bundesregierung kritisiert und mit öffentlichen politischen Auftritten die Grenze zum Verfassungsverstoß überschritten. Der Lehrerin war im Rahmen eines Disziplinarverfahrens vorgeworfen worden, seit März 2018 durch Äußerungen etwa bei Kundgebungen und auf Social-Media-Plattformen in Erscheinung getreten zu sein. News4teachers / mit Material der dpa
Die jeweils Regierenden sind, da abwählbar, nicht der Staat, der bleibt.
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