Ein Verwaltungsakt soll künftig ausreichen, extremistische Beamte (also auch Lehrkräfte) zu entlassen – ist das zu leicht?

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DÜSSELDORF. Extremistische Staatsdiener – also auch Lehrkräfte – sollen leichter aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden können. Dafür hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) bereits vergangene Woche ausgesprochen. Er bekommt nun – nach der Verhaftung einer Reihe sogenannter Reichsbürger,  darunter einige Staatsbedienstete – prominente Unterstützung. Strittig ist allerdings die Frage, ob ein reiner Verwaltungsakt ausreichen kann, Beamtinnen und Beamte aus dem Staatsdienst zu entfernen.

Umkehrung der Beweislast? Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Foto: Peter Jülich / BMI

«Bei Straftaten, die das Grundvertrauen in den Staat in hohem Maße erschüttern, müssen Beamte ohne weitere Verzögerung aus dem Dienst entfernt werden können. Bei Volksverhetzung ist das eindeutig der Fall», sagte Reul in der vergangenen Woche der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung«. Bei der Innenministerkonferenz in München sei bereits eine Änderung des Beamtenstatusgesetzes beraten worden. So soll eine Verurteilung wegen Volksverhetzung künftig automatisch zu einem Rauswurf aus dem Staatsdienst führen.

Zudem wünscht sich Reul eine Lockerung der Verjährungsfristen bei Volksverhetzung durch Beamte. Beim Beamtenstatusgesetz, das die Stellung der Beamtinnen und Beamten auch der Länder und der Kommunen regelt, handelt es sich um ein Bundesgesetz.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte dazu in dieser Woche – auch mit Blick auf die aktuellen Verhaftungen sogenannter Reichsbürger aufgrund angeblicher Putschpläne -, wer Umsturzfantasien habe und die demokratische Grundordnung überwinden wolle, der habe nichts mehr im öffentlichen Dienst zu suchen. Mit einer Verschärfung des Disziplinarrechts solle es künftig möglich sein, „solche Verfassungsfeinde“ schneller loszuwerden. Diese Fälle „rauszufiltern“ dauere oft viel zu lange.

„Von unseren Beamtinnen und Beamten erwarten wir zu Recht, dass sie sich aktiv für Freiheit, Demokratie und unseren Rechtsstaat einsetzen“

Tatsächlich können sich Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte über mehrere Jahre erstrecken. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in behördlichen Verfahren knapp 15 Monate, bei gerichtlichen Verfahren fast 30 Monate. Künftig solle es möglich sein, solche Beamte mittels eines Verwaltungsaktes zu entfernen, so Faeser laut einem Bericht des Nachrichtenportals t-online.de. Dann liege die Beweislast bei den Betroffenen. Faeser forderte zudem, bei Bundeswehr und Bundespolizei noch genauer hinzuschauen.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sprach sich ebenfalls dafür aus, das Disziplinarrecht für Beamte schnell und deutlich zu verschärfen. Es müsse möglich sein, dass die Behörden selbst Beamte aus dem Dienst entlassen dürfen, die durch verfassungsfeindliches Verhalten aufgefallen seien, sagte Pistorius zu t-online. Bislang entscheiden allein die Gerichte.

„Es muss klar sein: Wer verfassungsfeindlich auffällt, fliegt“, sagte Pistorius. „Bestimmte Dinge kann man nicht dulden, erst recht nicht bei Waffenträgern.“ Dies gelte auch schon jetzt, allerdings müssten die Verfahren deutlich beschleunigt werden und schneller abschließende Maßnahmen ergriffen werden können. Wichtig sei auch eine Kultur des Hinschauens und Handelns in den Behörden selbst: „Wer jemanden deckt, gefährdet die gesamte Organisation.“

„Wo Rechtsextremisten am Werk sind, muss deshalb schnell und entschlossen gehandelt werden“

Widerspruch zu Faesers Plänen kommt allerdings aus der CDU – namentlich von  Christian Haase, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Union. Er erklärt: „Innenministerin Nancy Faeser möchte künftig Staatsbedienstete aufgrund eines bloßen Verdachtsfalles einer verfassungsfeindlichen Gesinnung entlassen. Damit schüttet sie das Kind mit dem Bade aus.“ Denn Beamtinnen und Beamte dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

„Im Gegenteil“, meint Haase: „Wer verbeamtet wird, hat davor einen Auswahlprozess zu durchlaufen. Dieser ist klar geregelt durch das Bundes- bzw. Landesbeamtengesetz. Natürlich kann es vereinzelte Fälle von Täuschung oder Gesinnungswandel geben. Diese Personen haben im Staatsdienst nichts zu suchen. Das heißt aber nicht, dass für Beamte zukünftig nicht mehr die Unschuldsvermutung gilt.“ News4teachers / mit Material der dpa

Lehrer mit AfD-Parteibuch geraten unter Druck: „Unser Staat muss dafür sorgen, dass Rechtsextreme keine Kinder unterrichten“

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Achim Albrecht
1 Jahr zuvor

Ich gehöre zu denen, die seit 1974, bis zu ihrem vorläufogen Ende in den 80ern die Berufsverbote gegen „linke „Verassungsfeinde“ als GEW-Funktionär und als Sozialdemokrat gearbeitet haben. Ein wichtiger Punkt war die „Regelabfrage“ aller Berufsbewerber im Öffentlichen Dinest beim Verfassungsschutz, also das Misstrauen „des Staates“ gegen eine ganze Generation von Bewerberinnen und Bewerbern. Es ist wichtig darauf zu bestehen, dass konkretes, verfassungswidriges Handeln (reden, schreiben, tun) nachgewiesen werden muss.
Der Begriff „Verfassunsfeind“ ist eine juristische Erfindung, die im Grundhesetz nicht vorkommt. Ich gebe gerne zu, es freut mich, dass endlich gegen die gefährliche Reichssbürgerszene und das rechtsextemistische Umfeld insgesamt vorgagngen wird. Solange, wie in Halle geschehen, ein Staatsanwalt nicht gegen den Hitlergruß zeigende (das ist konkret strafbartes Handeln) Berufsschüler vorgeht – vor ein paar Jahen geschehen -, weil angeblich ein Klassenraum kein „öffentlicher Raum“ sei, muss man sich nicht wundern, wie dreist Rechtesextremisten werden. Solange irgendwo ein Lehrer oder eine Lehrerin im Klassenraum erzählen darf, man wisse es ja nicht genau, aber es gäbe wohl geheime Mächte im Staat, die mithilfe von reingeholten Geflüchteten das deutsche Volk (dabei bleibt unklar, wer damit gemeint ist) „umvolken“ wollten, und niemand in einer 10. oder 11. Klasse die Courage aufbringt und zur Schulleitung geht, um den Vorfall zu melden und dort jemand auch wirklich etwas unternimmt, wird das weiter um sich greifen. Aber nur so geht’s: Courage. Gegenhalten. Widersprechen. Anzeigen. Eine im Grundgesetz nicht vorgesehene Behauptung über „Feindschaft“ gegenüber der Verfassung ist selbst etwas, was die Verfasung beschädigt.
Aber es gibt genügend konkrete Handlungen, um eine ganze Menge von Rechtsextremisten zu belangen. Die große Razzia bleibt hoffentlich keine Ausnahme.
achim@albrecht-kassel.de

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Achim Albrecht

Ob die Razzia eine war, ist aber die Frage. Man darf nämlich ernsthaft bezweifeln, dass 25 angehende Rentner mit sehr wenigen legalen Waffen und seltsamen Geschwurbel Anlass genug dafür sind. Außerdem wurden Namen, Zeiten und Adressen weit im Voraus an die Presse verraten, damit sie Livebilder senden konnte. Das ist stümperhaft in der Durchführung. Man könnte glatt meinen, dass das mehr in Richtung PR und Beseitigung unliebsamer Leute ging. Demokratisch ist definitiv anders.

HerrWirfHirnVomHimmel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Wer das anzweifeln, steht nicht auf dem Boden unsere Verfassung. Solche Leute haben im Staatsdienst überhaupt nichts verloren.

Streamer01
1 Jahr zuvor

Komisch, früher (nicht vor 50 Jahren oder so, sondern noch vor ein paar Jahren) war kritisches Denken und Misstrauen gegen einen übergriffigen Staat erwünscht und wurde sogar von Bundeskanzlern gefordert

(„Politiker und Journalisten. Das sind beides Kategorien von Menschen, denen gegenüber größte Vorsicht geboten ist: Denn beide reichen vom Beinahe-Staatsmann zu Beinahe-Verbrechern. Und der Durchschnitt bleibt Durchschnitt.“ Helmut Schmidt

„Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden, und dies ist ganz wörtlich gemeint.“ Willy Brandt).

Vielleicht haben Sie sich ja in der Generation geirrt: „Führer befiel, wir folgen dir“ (willenlos) gilt glücklicherweise schon seit 80 Jahren nicht mehr. (Ja, das war Spott)

Unfassbar
1 Jahr zuvor
Antwortet  Streamer01

Umsturzpläne als kritisches Denken gegen den Staat framen ist wirklich allerhand. Was sich hier tummelt, ist wirklich beängstigend.

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Und jetzt lügen Sie! Ich habe auf einen Angriff auf @Georg geantwortet.

Tja, wer keine Argumente hat, der hat das wohl nötig…

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

tagesschau.de klärt hier hinreichend auf: „Warum die Medien schon Bescheid wussten“ (https://www.tagesschau.de/inland/reichsbuerger-razzia-medien-101.html).

Last edited 1 Jahr zuvor by PaPo
AvL
1 Jahr zuvor
Antwortet  Achim Albrecht

Anzumerken ist zu ihren Ausführungen noch, dass noch 1980 bei Gerichtsverfahren zu Kriegsdienstverweigerungsverfahren der stimmberechtigte vorsitzende Richter ein ehemaliger Rechtsassessor aus der Zeit von 1944/45 sein konnte, der selbst 18 jährige Fahnenflüchtlinge im Schnellverfahren aufhängen ließ.

Pappenheimer
1 Jahr zuvor

Ist das nun das Gleiche oder ist das nun nicht das Gleiche wie der „Radikalenerlass“ von 1972, den man inzwischen weitgehend bedauert?

Ich meine, eher Linke werden nicht der Meinung sein, dass es quasi das Gleiche ist, weil es gegen die Rechten geht. Eher Rechte fanden den Radikalenerlass gewiss nicht schlimm, weil es gegen die Linken ging. Tatsächliche und vermeintliche „Demokraten“ finden beides ok, weil es gegen die Extremisten geht/ging.

Finden wirkliche Demokraten einen „Radikalenerlass“ tatsächlich gut? Oder ist es naiv, darauf zu verzichten?

Last edited 1 Jahr zuvor by Pappenheimer
Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  Pappenheimer

„Ist das nun das Gleiche oder ist das nun nicht das Gleiche wie der „Radikalenerlass“ von 1972, den man inzwischen weitgehend bedauert?“

Gegen das ist der Radikalenerlass gar nichts, überhaupt gar nichts. Vergleichen Sie! Bei dem Radikalenerlass musste konkrete Belege vorliegen (daher ja die Abfrage beim VS), während es bei diesem „neuen“ Radikalenerlass auf Gottesurteile hinausläuft. Faeser sagte selbst im Bundestag, dass eine Beweisumkehr stattfinden soll, dass also der Ankläger nicht mehr die Belege für die Anschuldigungen erbringen müsse, sondern der Beschuldigte seine Unschuld beweisen müsse.

„Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht in soweit ändern, dass beispielsweise, was mich schon lange umtreibt, ist, dass wir eine Möglichkeit schaffen die Beweislast umzukehren. Das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle, dass der Staat immer nachweisen muss, sehr kompliziert, dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er eben nicht verfassungstreu ist.“
Nancy Faeser im Bundestag

„Wir haben, glaube ich, eine gute Idee gefunden das zu tun [jemanden aus dem öffentlichen Dienst zu ‚bekommen‘], weil man einfach das Disziplinarrecht so umstellen kann, dass man mittels eines Verwaltungsaktes jemanden aus dem öffentlichen Dienst entfernt und dann eben auch ihm die Beweislast überlassen muss zu sagen ‚ich bin aber anständig und hab mir nichts zu schulden kommen lassen‘.“
Nancy Faeser bei Maischberger

So, und jetzt beweisen Sie einmal, dass Sie unschuldig sind! Natürlich erst, nachdem man Ihnen von heute auf morgen Ihre finanzielle Grundlage (mittels Verwaltungsakt) genommen hatte (gute rechtliche Vertretung/Gutachter/Recherche kostet), weil die Beweise zu gering oder nicht vorhanden waren von Leuten gefunden zu werden, die dafür aus Berufsgründen bezahlt werden.

Diese Aussagen (und die sind bestimmt nicht vollständig) muss man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die Innenministerin(!) fordert quasi, quatsch, fordert direkt die Abschaffung demokratischer Grundprinzipien, wie die Rechtsstaatlichkeit. Das Vorhaben von Nancy Faeser ist ein direkter Angriff auf die Demokratie.

Last edited 1 Jahr zuvor by Streamer01
PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Streamer01

„Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht in soweit ändern, dass beispielsweise, was mich schon lange umtreibt, ist, dass wir eine Möglichkeit schaffen die Beweislast umzukehren. Das heißt, wenn Tatsachen vorliegen, dass dann derjenige auch beweisen muss, dass es eben nicht so ist, anstelle, dass der Staat immer nachweisen muss, sehr kompliziert, dass eben andere Gründe dafür vorliegen, dass er eben nicht verfassungstreu ist.“

Hmmmmmmmmm…. das Rechtsstaatsprinzip ist eines der fundamentalen Verfassungsprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung:
Gleichzeitig ist der Rechtsgrundsatz in dubio pro reo integrales Prinzip eines mordernen (d.h. aufgeklärten) Rechtsstaats. Er wird aus Art. 103 Abs. 2 GG, Art. 6 Abs. 2 EMRK („Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“) und § 261 StPO abgeleitet. Der Grundsatz hat gem. ganz h.M. in Rechtswissenschaften und PRaxis den Status eines grundrechtsgleichen Rechts (i.S.d. Art. 93 Abs.1 Nr. 4a GG).

Was Nancy Faeser in der Form beabsichtigt, wäre seinerseits… ja… „nicht verfassungstreu“ (vulgo: verfassungswidrig). Ich Zweifel ja nicht an dem ANliegen, ausgewiesene(!) Verfassungsfeinde unproblematischer aus dem Dienst entfernen zu können, aaaber: The road to hell is paved with good intentions… Der Zweck heiligt nicht(!) die Mittel!

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  PaPo

Es geht ja, so gesehen, nicht ums Strafrecht, aber wenn ich mich recht erinnere gab es dazu bereits grundsätzliche Urteile, dass die Ansicht eben auch ausserhalb des Strafrechts, wie eben dem Beamtengesetz, anzuwenden sei.

Aber, ich möchte nicht zu pessimistisch klingen, gilt das, was noch vor 10 Jahren als selbstverständlich galt, heute nicht mehr. Nehmen wir einfach mal an, dass das so umgesetzt wird. Sie haben nur noch Richter „auf Linie“ dort sitzen (eben weil es so leicht wird Richter zu „entsorgen“), sie könnten die besten Argumente haben, da nicht mehr der Kläger in der Beweisschuld ist, können alle ihre Argumente (egal wie gut sie sein mögen) einfach vom Tisch gewischt werden. Und seien wir ehrlich, dass öffnet eine Tür, die bisher aus guten Gründen verschlossen war – wer sagt, dass in ein paar Jahren nicht auch das Strafrecht zeitgemäß modernisiert wird?
Das ist beängstigend. Fehlt nur noch, dass die Angeklagte dann wieder als „schäbiger Lump“ bezeichnet wird.

Die Gefahr, die hinter so einem Vorhaben steckt, kann gar nicht als groß genug eingestuft werden.

PaPo
1 Jahr zuvor
Antwortet  Streamer01

Ja, das Stichwort ist hier: Aus­strahlungs­wirkung (bzw. mittelbare Dritt­wirkung), d.h. dass Grundrechte bei der Anwendung und Auslegung des gesamten Rechts beachtet werden müssen. Ein staatlicher Akteur wird nicht fabulieren können, dass in dubio pro reo ggf. nicht gälte, weil es ’nur‘ ein Verwaltungsakt sei.

Und deshalb ist das ganze ja auch so bizarr (s. mein eltzer Absatz), weil sich da diverse Akteure selbst auf Abschlusslisten eintragen…

I love it
1 Jahr zuvor

Na da bekommen einige Foristen, die täglich ihren Quark hier absondern hoffentlich Muffensausen jetzt.

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  I love it

Genau. Es geht um einen Maulkorb. Und nun stellen Sie sich vor, bei der nächsten Wahl gibt es eine konservative Regierungskoalition. Dann werden mit dem neuen Gesetzt plötzlich alle die aus dem Beamtendienst entfernt, die mal auf einer Demo waren, wo auch die Antifa mitmarschiert ist. Freuen Die sich dann immer noch, Sie Demokrat?

DerDip
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Das ist genau der Punkt. Letztlich ist das folgende Zitat entscheidend:

„Von unseren Beamtinnen und Beamten erwarten wir zu Recht, dass sie sich aktiv für Freiheit, Demokratie und unseren Rechtsstaat einsetzen“

D.h. dass alle Beamten, die sich gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung stellen in diesem Amt nichts zu suchen haben. Das wiederum halte ich für richtig.

Die Gründe, ob Reichsbürger oder Klimaktivist der letzten Generation, spielen dabei dann aber keine Rolle.

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerDip

Wie sieht es mit Ministerinnen aus, die Grundregeln einer Demokratie abschaffen wollen?

maxi
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerDip

Ist Ihnen egal, ob eine Gegnerschaft zu unserer demokratischen Grundordnung nur behauptet oder tatsächlich nachgewiesen wird?

DerDip
1 Jahr zuvor
Antwortet  maxi

Nein, das ist mir nicht egal. Eine reine Behauptung sollte niemals eine Rolle spielen. Bis zur nachgewiesenen Verurteilung sollte immer die Unschuldsvermutung gelten. Wer aber Staatsdiener (Beamter) sein will , hat dem Staat zu dienen. Von daher halte ich es für richtig, wenn hier strengere Kriterien gelten als für den Rest der Bevölkerung.

Schattenläufer
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerDip

„Von unseren Beamtinnen und Beamten erwarten wir zu Recht, dass sie sich aktiv für Freiheit, Demokratie und unseren Rechtsstaat einsetzen“

Voll und ganz richtig.

Mangelnder Einsatz ist aber kein Kündigungsgrund. Das ist z.B. für einen Mathelehrer recht schwer sich dauerhaft für diese Werte ein zu setzen. Hat halt nichts mit dem Fach zu tun..

Bei Verstößen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung des GG halte ich eine Entlassung für voll und ganz gerechtfertigt.
Bitte aber erst, wenn diese Umstände mit Beweisen durch ein neurales Gericht festgestellt wurden.

Was unsere Innenministerin da plant klingt eher als ob jeder Tintenpisser aus der Verwaltung mich entlassen könnte, wenn er schlechte Laune hat weil er heute morgen verstopft war.

DerDip
1 Jahr zuvor
Antwortet  Schattenläufer

Da bin ich zu 100 Prozent bei Ihnen!

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerDip

Selbstverständlich hat sich der Angestellte des Staates für unsere freiheitliche demokratische Ordnung und deren Verfassung einzusetzen. Das erhoffe ich mir aber auch von jedem anderen Bürger. Die Festnahmen gehen damit natürlich auch in Ordnung, vorausgesetzt, die Vorwürfe bewahrheiten sich. Nur ist fraglich, ob diese Damen und Herren tatsächlich eine ernstzunehmende Gefahr für unsere staatliche Ordnung als Ganzes waren. Die Meldungen aus der Presse deuten eher auf ein paar geistig Verwirrte hin. Ich Frage mich: Kommen gefährliche staatszersetzende Tendenzen nicht gerade aus einer ganz anderen Richtung, wenn linke „Aktivisten“ das Recht in die eigene Hand nehmen und erklären „für Demokratie hätten wir keine Zeit“?

Last edited 1 Jahr zuvor by Ron
Hilfe
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Welche linke Aktivisten meinen sie denn genau Ron? Ich habe noch von keinen gehört, die die demokratische Grundordnung ablehnen.
Die rechten Umsturzpläne hier verharmlosen, kommt aber aus einer ganz bestimmten Richtung, die alle unseren Staat als solchen ablehnen.

Unfassbar
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerDip

Klimaaktivisten stellen sich gegen unsere demokratischen Grundordnung? Selten so gelacht.

DerDip
1 Jahr zuvor
Antwortet  Unfassbar

Dann sind Sie vielleicht auf dem linken Auge blind. Sie müssen sich doch nur die Demos und Agenda der letzten Generation anschauen. Dort wird oft ein Systemwechsel oder Systemwandel gefordert (denn auf demokratischen Weg wurden deren Ziele bisher nicht erreicht).Deshalb werden einige der Aktivisten auch vom Verfassungsschutz beobachtet.

Entlarvend
1 Jahr zuvor
Antwortet  DerDip

Jetzt fantasieren Sie aber Dip.
Die letzte Generation verlangt lediglich vom Staat, die selbst vereinbarten Klimaziele einzuhalten.
Alles andere ist haltloses Geschwurbel aus einer ganz bestimmten Ecke.

DerDip
1 Jahr zuvor
Antwortet  Entlarvend

Sie kann verlangen, was sie will. In einer Demokratie muss sie dann aber auch akzeptieren, wenn die Mehrheit der Bevölkerung andere Prioritäten hat.
Da die letzte Generation aber zunehmend merkt, dass sie ihre Ziele in einer parlamentarischen Demokratie nicht durchsetzen kann, schwurbeln deren Anhänger nun eben auch von Systemwechsel. Und das muss als erster Angriff (zum Glück bisher harmlos) auf die aktuelle Verfassung gedeutet werden.

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  I love it

Hmmm, ich habe keine Vostellung davon, wer hier gemeint sein könnte…diese Art des stillen Feixens gegen unliebsame Foristen oder auch Menschen, die hier im Rahmen der Verfassung ihre Positionen vertreten … ob umstritten oder geschmeidig – ist einfach widerlich.

Die Red würde sicherlich keine Äußerungen abdrucken, die klar verfassungsfeindlich sind.
Also, was soll so ein schmaler und peinlicher Anwurf von „I love it“??

vhh
1 Jahr zuvor
Antwortet  I love it

Nicht nur die Gedanken, auch die Meinungen sind in diesem Land (und Forum) frei. Manchmal etwas schwer zu ertragen, aber das ist so ein Quark auch, kann man lernen, nur Mut.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  I love it

Nö.

Meine Familie hat Diktaturerfahrung.

Dann sage ich „Jawoll“ und mache exklusiven Politkomissarunterricht mit Klima, Gender, Trans in jeder Unterrichtseinheit: Nachweisbar mega auf Linie!

Beschweren Sie sich doch, wenn ihre Kiddos dann in nem Hauptfach scheitern – dann trifft der Hexenhammer SIE statt mich bei der „Gegenmeldung“ über „Delegitimierung des Demokratieunterrichtes“. 😀

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  I love it

Nö.

Schlechteste Note 4, pro U-Einheit mindestens eine Agitpropstunde, so oft wie möglich Trans“aktivisten“, FFF, Antifa und Co. in seinem Unterricht auftreten lassen…

1) viel weniger Arbeit
2) wenn einen wer beschuldigt, gleich zurück beschuldigen, denn..
3) wer so einen dokumentiert linientreuen Lehrer anschwärzt… das ist doch bestimmt so ein „Delegetimiererrr!!!“

Wer familiäre Diktaturerfahrung hat ist im Vorteil.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  I love it

Z.B. der „Quark“ von Streamer01 mit dem Zitat von Frau Faeser oben. Kein Geringerer als Otto Schily hat übrigens in den 1970er Jahren mächtig dagegen gewettert, dass eine unpräzise „Verfassungsfeindlichkeit“ sozusagen als „Auffangtatbestand“ verwendet wird, wenn man konkrete Vorwürfe nicht ausreichend erheben kann und somit den richtigen „juristischen Hebel“ sonst nicht findet.

Ron
1 Jahr zuvor

Dass Umstürzler und Rechtsextreme nichts im Beamtenverhältnis verloren haben, dürfte klar sein. Diese kann man nach der Verurteilung aber auch jetzt schon aus dem Dienst entfernen. Dass dieser weitreichende Akt einer Prüfung bedarf und vielleicht 15 Monate dauert, scheint mir normal und hinnehmbar in einem Staat, in dem Asylverfahren oft Jahre dauern. Warum will man also an der Gesetzgebung Änderungen vornehmen? Mir erscheint es eher so, als ob man hier Beamten einen virtuellen Maulkorb verpassen will. Jede Äußerung und Teilnahme an einem Protest kann ja rückwirkend umgedeutet werden. Ein persönlicher Protest z.B. gegen Zwangsimpfungsmaßnahmen ist dann plötzlich nach Faeser eine Deligitimierung des Staates. Der Geschasste muss dann beweisen, dass er kein Radikalinski ist.

Sissi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Wodurch und woran erkennen Sie einen Umstürzler ?

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

Man erkennt ihn im aktuellen Fall daran, dass er im Rentenalter ist und häusig eine Schreckschusspistole zum Abfeuern von Silvesterraketen hat 😉

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Auch erkennt man sie daran, dass sie Brandbeschleuniger (Brennspiritus), Hieb- und Stichwaffen in der Küche sowie allerhand Einbruchswerkzeuge im Werkzeugkasten lagern.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Küchenbeil und Schälmesser meinen Sie bestimmt. Gibt es alles von WMF.

HerrWirfHirnVomHimmel
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Das ist unter aller Kanone, was hier geäußert wird. Wenn Lehrer im Staatsdienst solche Aussagen treffen, dann hat Deutschland wirklich ein großes Problem.

Sissi
1 Jahr zuvor

Ich hätte eigentlich gern gehört, dass so mancher “ kleine Umstürzler “ ohne, dass Blut floss schon auch Gutes bewirkt hat und bewirken kann……. ( s.K.Wecker, R. Mey, H.Wader etc.)
Ein Umstürzler ist dann jemand, der denkt, erkennt, zumindest versucht zu verändern.
– Die Glorreichen hüten Pfründe oder gehen ala, “ ich muss erst noch schnell die Schule retten “ bevor ich – ganz wichtig- den Rasen mähe, vor, ein Fehlschuss nach dem anderen .
@ Ron – mir war das Thema zu ernst für Schnellschuss- Polemik .

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sissi

In diesem Fall gebe ich Ihnen Recht. Ich denke nur, dass unsere wahren Probleme woanders liegen.

Gelbe Tulpe
1 Jahr zuvor

Es sollte doch schon ein Gerichtsurteil Voraussetzung zur Entlassung sein, sonst werden am Ende noch Leute entlassen, die die Banken strenger regulieren oder mehr Direktdemokratie möchten.

Jan
1 Jahr zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Einen Verwaltungsakt kann man anfechten und eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jan

Genau, ohne Job und Geld läuft das spitze! 🙂

Martina
1 Jahr zuvor
Antwortet  Jan

Aha, man muss also erst vor Gericht gehen, um vor Denunziation und staatlicher Willkür geschützt zu sein?
Ist das Ihr Verständnis von einem demokratischen Rechtsstaat, der Bürgerrechte wie Meinungsfreiheit, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit oder auch Wahlfreiheit garantiert?

Carsten60
1 Jahr zuvor

Ich dachte eigentlich, Beamte und Richter dürften überhaupt keine Straftaten begehen. Wenn sie verurteilt sind, kommt anschließend ein Disziplinarverfahren. Stimmt das nicht?
Andererseits steht heute in der elektr. Tagesschau:
„Dabei darf, wer für den Staat arbeitet, durchaus politisch aktiv sein. Selbst die Mitgliedschaft in einer Partei wie der AfD, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, spricht erst einmal nicht gegen die Verfassungstreue. Worauf es ankommt, ist im Einzelfall, wie sich ein Parteimitglied zu politisch extremen Forderungen positioniert.“
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsfeindlichkeit-staatsdienst-101.html
Das klingt vernünftig, es geht um das Individuum, aber es würde sich wohl auch auf Forderungen nach einem „Klassenkampf“ mit dem Ziel einer Räterepublik beziehen oder andere substanzielle Änderungen, etwa die Forderung nach einer Einheitspartei. Da steht ja „Forderung“, nicht konkrete Handlung. Eine Aufforderung zum Putsch gehört sicher dazu, aber auch jede Aufweichung der Gewaltenteilung. Auch die kommunistische Plattform wurde vom Verfassungsschutz als „extremistisch“ und „verfassungs-feindlich“ eingestuft.
Andererseits: Die Behandlung der Richter in Polen stieß sehr auf Kritik, weil die Judikative eben politisch unabhängig sein soll. Dazu passt es nicht, wenn Richter wegen Parteimitgliedschaft oder politischer Einstellung bevorzugt oder ferngehalten werden. Eine Regierung darf hier nicht „durchregieren“.
Das beste wäre doch, der Verfassungsschutz würde jetzt mal die Erkenntnisse aus seiner Beobachtung mitteilen, hoffentlich sind nicht V-Leute die Haupttäter bei den Putschplänen. Diese Richterin von der AfD in Berlin ist übrigens bei einer Zivilkammer in Bausachen tätig, so richtig politisch sensibel ist das doch wohl nicht. Vielleicht denkt die Justizsenatorin von der Linkspartei auch schon an die Wahl im Februar in Berlin. Sie möchte gewiss ihren Posten behalten, und ihre Partei verzankt sich.

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Die Gewaltenteilung sehe ich beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr. Da gibt es zu viele Verbindungen zwischen den Richtern und den Parteien, insbesondere zwischen der Baer und der SPD und harbarth oder wie der heißt und Merkel.

Unfassbar
1 Jahr zuvor
Antwortet  Georg

Stehen Sie noch auf dem Boden unserer Verfassung Georg? Ihre Aussagen lassen da ernste Zweifel zu.

vhh
1 Jahr zuvor

Beweislastumkehr? Wie beweist man, etwas nicht zu sein („Verfassungsfeind“), wenn dieses etwas nirgends mit einem konkreten Tatbestand definiert ist? Wie beweist man überhaupt, dass man keine verbotenen Gedanken hat?
Der Radikalenerlass der 70er hat m.E. die Demokratie und den Rechtsstaat mehr beschädigt, als es linke Sektierergruppen je geschafft hätten. Bleibt es bei Reichbürgern und ähnlichen Gestalten als Zielgruppe dieser Idee? „Occupy“ wollte doch auch das System abschaffen?
Vielleicht müssen alle Innenminister so denken, Job und Berater bringen das wohl mit sich, aber ich habe ernsthafte Sorgen, wenn die „wehrhafte Demokratie“ es sich mit Verwaltungsakten so einfach machen will. Zur Frage, wie denn sonst: Engagement und klare Reaktionen auf vermeintliche Kleinigkeiten (s. Achim Albrecht)

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor

Wen eine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung vorliegt, sollte ein Verwaltungsakt genügen.

Es wäre aber der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet, wenn der Staat ohne Gerichtsurteil missliebige Beamte oder gar Richter aus dem Staatsdienst entfernen könnte.

Tom
1 Jahr zuvor

Bei uns spricht ein Richter Recht und kein Verwaltungsbeamter!

E. Francioni
1 Jahr zuvor

gut gemeint, aber potentiell gefährlich
was als „extremistisch“ gilt unterliegt politischen Schwankungen, daraus wird schnell, mißliebige Auffassungen mundtot zu machen

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  E. Francioni

Das ist Faesers Hauptziel …

E.S.
1 Jahr zuvor

Mir läuft es kalt den Rücken runter, wenn ich lese, wie leicht es künftig sein soll, Beamte zu entlassen, weil sie unter Extremismusverdacht geraten sind. Ich hätte mir bisher nie vorstellen können, dass in unserem Land eines Tages schon der Verdacht zählt und nicht der Beweis.
Das erinnert mich an Hexenprozesse im Mittelalter. Auch dort brauchte man Menschen, die sich aus irgendeinem Grund missliebig gemacht hatten, nur als Hexe(r) zu verdächtigen und ihm Taten zu unterstellen, die ins Hexenprofil passten, schon war es aus mit ihm.
 
Bei uns würde man heute zwar nicht Leib und Leben verlieren, aber die soziale Existenz wäre bedroht oder sogar vernichtet.
Und bleibt es nur bei den Beamten oder wird die Sache nicht noch ausgeweitet auf Angestellte im öffentlichen Dienst und schließlich auf weitere Bereiche des Berufslebens?
 
Auch Firmen könnten sich nicht leisten, Arbeitnehmer weiterhin zu beschäftigen, wenn der Verdacht auf extremistische Gesinnung erst einmal von irgendwem in die Welt wurde, wobei der Fokus wahrscheinlich auf dem Rechtsextremismus liegt, auch wenn allgemein von „Extremismus“ die Rede ist.
 
Ich kann gar nicht sagen, wie beunruhigt ich über das bin, was ich lese. In Einklang mit meiner Vorstellung von einem demokratischen Rechtsstaat, in dem der Beweis zählt und nicht leichtfertiger oder gar verleumderischer Verdacht, kann ich das beim besten Willen nicht bringen.
Mir bleibt nur die Hoffnung, dass ich irgendetwas missverstanden habe und die Rechtsstaatlichkeit nicht gegen eine Willkür von Verdacht durch (üble) Nachrede eingetauscht wird.

Indra Rupp
1 Jahr zuvor
Antwortet  E.S.

Ich meine, die Hexe musste dann auch beweisen, dass sie eine /keine Hexe ist,was dann zum Tod führte. Überlebte sie dieses oder jenes nicht, war ihre Unschuld bewiesen.

Carsten60
1 Jahr zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Das war im Mittelalter äußerst perfide, folgendes war mal üblich: Die als Hexe angeklagte Frau wurde mit zusammengebundenen Händen und Füßen ins Wasser geworfen. Ging sie dann unter und ertrank, galt sie als unschuldig. Wenn sie aber oben schwamm und nicht ertrank, galt sie als Hexe und wurde entsprechend gefoltert und schließlich bei lebendigem Leibe verbrannt. Sowas schrieb jedenfalls Heinrich Heine irgendwo. Es gab zeitweilig einen regelrechten Hexenwahn, man witterte sie überall.

Teacher Andi
1 Jahr zuvor
Antwortet  E.S.

Und das Ganze geht tatsächlich nur in eine Richtung …..

OMG
1 Jahr zuvor

Offenkundig so grosser Schwachsinn, dass man nicht diskutieren muss. sorry. Aber das ist nur peinlich.

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  OMG

Hätte ich vor ein paar Jahren auch gedacht, aber mittlerweile halte ich es nicht für unwahrscheinlich, sondern wäre ich mir nicht einmal sicher, dass die Medien (inkl. N4T, Sorry @Redaktion) das nicht sogar als etwas Positives verkaufen werden.

GS in SH
1 Jahr zuvor

Wenn ein Verwaltungsakt reicht, missliebige Beamte (aus dem Dienst) zu entfernen und eine Beweisumkehr stattfindet, wozu brauchen wir dann noch Extremisten um unseren Rechtsstaat zu zerstören?

Walter
1 Jahr zuvor
Antwortet  GS in SH

Das frage ich mich auch.
Als Erklärung fällt mir nur ein, was z.B. Putin macht. Er verweist auf mächtige Feinde von außen, die angeblich den russischen Staat bedrohen. Dieser müsse sich mit Sondermaßnahmen natürlich dagegen wehren.
So bringt Putin seine Absichten in Einklang mit dem Völkerrecht, das jedem Staat erlaubt sich zur Wehr zu setzen, wenn er nachweislich angegriffen wird.
 
Äußere und innere Feindbilder sind schon immer sehr wirksame Rechtfertigungsmittel für gesetzwidriges Verhalten von Regierenden gewesen. Die geplante Beweisumkehr von Frau Faeser mit Unterstützung von Herrn Buschmann entspricht eindeutig nicht unserem Grundgesetz bzw. unserer Verfassung.

Der Lehrer und Psychologe Josef Kraus, der bis 2017 Präsident des Deutschen Lehrerverbandes war, äußert sich zu dem Vorhaben so: „Faeser und Buschmann ebnen der Denunzianten-Republik den Weg.“
Und der Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner (Uni Augsburg) sagt: „Was die Innen- und Verfassungsministerin hier erklärt, ist aus rechtsstaatlicher Sicht erschreckend.“

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  GS in SH

Man könnte dann Frau Faeser selbst als Extremistin oder Mitglied einer extremistischen Partei nennen. Mit Demokratie hat das jedenfalls nichts mehr zu tun.

447
1 Jahr zuvor

Für mich ist klar: ***Wenn*** das so kommt, gibt es von mir nur noch absolut politkorrekten Gender-Klima-Unterricht, schlechteste Note ist 4 glatt. Schreiben, Lesen, Lektüre, Pflichtaufgaben – wird alles abgeschafft bzw. runtergedummt.

Richtiger Unterricht und echte Förderung bleibt unverdächtigen SuS vorbehalten.
Im Abitur bzw. ZP knallts dann halt öfter – da kann ich dann aber alles beweisen, da doppelte Korrektur plus Aufsicht der SL über den Vorgang, alles liegt schruftlich vor.

Warum?
Ganz einfach:

So wie das ***bisher*** durch die Medien geht, reicht ein VERDACHT durch ANONYME Beschuldigung („Hinweisgeberschutzgesetz“), wo ich dann als Beamter mit UMGEKEHRTER BEWEISLAST (ein Instrument von Diktaturen) belegen müsste, dass ich etwas nicht bin – Hexenprozess!

Also reicht ein oder zwei angesäuerte Schüler oder Eltern, meine ***Lebensgrundlage*** zu gefährden… aber ich bin ja lernfähig.
Dann ist halt Schluß mit Bildung, geliefert wie bestellt.

maxi
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Ich musste auch sofort an die Lehrer und deren Situation denken.
Sollte die Planung von Nancy Faeser Wirklichkeit werden, muss sich jeder Abiturient noch gründlicher als bisher überlegen, ob er tatsächlich Lehrer werden will.

Meine Tante (selbst Lehrerin) hat mir aus anderen Gründen schon vor Jahren von diesem Beruf abgeraten und ich bin froh und dankbar, dass sie es getan hat.

ABC
1 Jahr zuvor

Danke, sehr geehrte Redaktion, für diesen eminent wichtigen Artikel, der Lehrer und Lehrerinnen in besonderer Weise betrifft!
Schade nur, dass er aus dem Themen-Schaufenster so schnell wieder verschwunden ist.

GriasDi
1 Jahr zuvor

Wann gilt jemand als extremistisch? Wenn er nicht die Meinung der Schulleitung oder des Ministeriums teilt. Siehe „Letzte Generation“ die wird gleich als RAF bezeichnet. Von denselben Politikern hört man aber zu den Reichsbürgern erstaunlich wenig.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  GriasDi

Zu Ihrer Frage lautet die Antwort: Dann, wenn es anonyme Anschuldigungen („Hinweisgeberschutzgesetz“) nahelegen.

Geht's noch
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Das ist doch absoluter Blödsinn. Informier dich Mal richtig, niemand will hier Zustände wie in der DDR.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Geht's noch

Nein, ist es nicht. Auf dutzenden Seiten zum Arbeitsrecht können Sie GENAU das nachlesen. In Kombination mit Beweislastumkehr und Verwaltungsverfahren ist exakt das beschriebene Vorgehen problemlos möglich:

a) „Hinweisgeber“ sind EXPLIZIT zu schützen, ANONYME Kanäle „verpflichtend“ einzurichten, es wird VERPFLICHTEND, anonymen Beschuldigungen zu folgen.
Können Sie gerne nachlesen.

b) Mit der Faeser’schen Kombo der Beweislastumjehr plus Verwaltungsakt ist jeder entfernbar, sogar „Gebärden“ finden explizite Erwähnung.
Wieder: Können Sie nachlesen.

„Extremistisch“?
Das demonstriere ich Ihnen aber blitzschnell, wie OHNE BEWEISPFLICHT DES KLÄGERS jeder extremistisch wird:

„… so gelang es dem mehrfach sowohl namentlich wie auch anonym Beschuldigten nicht, durch konkrete Beweise den Verdacht der staatsdelegitimierende Verfassungsfeindlichkeit in sozialen Netzwerken wie ’news4teachers.de‘ zu entkräften. Die inhaltliche Analyse zeigte nach Auswertung, dass er stets in viele Richtungen kritisierte und dabei linksextremistische Schlagwörter, Satzbauvarianten und vor allem bekannte linksextremistische Themenfelder (Klimadebatte, vorgeblicher Kampf gegen Rechtsextremismus) nutzte, um verfassungsschützerisch bedenkliche Delegitimierung des Staates zu betreiben. Dies zeigt sich besonders daran, dass er niemals positiven, staatstragenden Aussagen zustimmt. Der hetzerische Charakter der Kommunikation beginnt dabei schon mit dem aufstachelnden Kürzel ‚Geht‘ s noch‘, was in 1965er Jahren in Heidelberg der Titel einer linksradikalen Gruppierung war (siehe Anlage 13 a und 13 b, Fotos von 1965, Heidelberg). Ein Zusammenhang zu anarchsyndikalistischen Bestrebungen ist daher naheliegend. Der Beschuldigte verkehrte auch mehrfach laut anonymen Beschuldigungen persönlich mit Linksextremisten, online wie offline. Zusammen mit dem bekennden Dieselfahrer und mehrfach als Klimaverbrecher anonym gemeldeten 447 (was in der Extremistenszene Vietnams ein Szenekürzel für Extremkapitalisten ist, siehe Anlage 14b) ist er daher aus dem Staatsdienst zu entlassen.“

Last edited 1 Jahr zuvor by 447
Streamer01
1 Jahr zuvor

Gibt es zu dem geplanten Vorhaben schon eine Stellungnahme der GEW?

Die Gewerkschaft der Polizei, Deutsche Polizeigewerkschaft, hat schon sehr deutlich Stellung gegen das Vorhaben bezogen.

Teacher Andi
1 Jahr zuvor

Frau Faeser hat einen ziemlich einseitigen Blick, von dem sie keinen Zentimeter abweicht. Was jetzt hier in die Wege geleitet wird, scheint der Anfang einer aufkommenden Willkür zu sein, was ich nicht hoffe. Aber die Zeichen stehen dafür. Es ist selbstverständlich, dass man sowohl rechts- als auch linksextreme Personen aus dem Staatsdienst entfernt, aber dies muss nach allen Seiten geschehen, ansonsten wird der Generalverdacht bei jeder unüberlegten Äußerung angeschürt. Die Kriterien müssen ganz klar definiert sein. Bei den vielen Lehrkräften, die wir in Deutschland bereits des Rechtsextremismus überführt haben (Moment mal, sagen Außenstehenden nicht, die Lehrer seien alle linksgestrickt?), ist diese Thema natürlcih äußerst brisant und sollte oberste Priorität bekommen. Alle anderen Probleme sind vernachlässigbar.

Teacher Andi
1 Jahr zuvor
Antwortet  Teacher Andi

Ich hoffe, man bemerkt meine Ironie im vorletzten Satz.

Carsten
1 Jahr zuvor

Der erste Extremist war ein Winzer – vinitor extremus – Vergil Georgica II 417 – im römischen Reich war das scheinbar kein Problem.

Herr Hallmackenreuther
1 Jahr zuvor

Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 6 der Europäischen Menschrechtskonvention treten wir dann auch gleich mit in die Tonne.

Robert
1 Jahr zuvor

Die Schriftstellerin Cora Stephan äußert sich zu Frau Fasers Plänen so:

„…Ende der Unschuldsvermutung. So also möchte eine Innenministerin mit einer der Grundlagen unseres Rechtsstaates umgehen. Nach dem Motto: ‚Die Tat ist dem Angeklagten zuzutrauen‘? 
Ein wenig musste sie nun zurückrudern. Ihr neuer Ansatz: ‚Ich will das Disziplinarrecht so aufstellen, dass es keiner Verwaltungsgerichtsklage mehr bedarf, um Bedienstete aus dem Öffentlichen Dienst zu bekommen, sondern dass das mittels eines Verwaltungsaktes geschehen soll.‘ Denn: ‚das geht dann schneller‘.  
Frage eines begabten Abiturienten: Könnte es sein, dass Innenministerin Faeser nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht? Und wäre es nicht an der Zeit, dass sie den Gegenbeweis erbringt, um ihre Entlassung aus dem Staatsdienst zu verhindern?“

Geht's noch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Robert

Eine Autorin von „achgut.com“
Mehr braucht man dazu auch nicht zu sagen.

Feli
1 Jahr zuvor
Antwortet  Geht's noch

Danke für die Empfehlung!!

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  Geht's noch

So sieht sie aus, die Selektion! „Die Quelle ist nicht von unserer Seite“ ist noch die harmloseste Umschreibung dieses Kommentars. Es würde auch treffen: „Du zeigst, dass du unser Feind bist und solltest die Folgen zu spüren bekommen“.

Und genauso extremistisch wird jemand seine „Ideen“ wohl auch verfolgen, der für die vom Verfassungsschutz beobachteten Vereinszeitschift des VVN-BdN namens „antifa“ einen Gastbeitrag geschrieben hat.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Geht's noch

Wenn diese Seite gegen Leute ist, die anonyme Denunziation von Beamten gut finden, werde ich dort künftig fleissig lesen. Egal was da steht.

Geht's noch
1 Jahr zuvor
Antwortet  447

Wundert mich bei ihren Ansichten nicht 447.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Geht's noch

Sehen Sie, da würden Sie mich jetzt so richtig gerne melden. Zu blöd nur, dass…im übrigen finde ich die Seite doof und vor allem langweilig. Aber bei den Verhältnissen, da muss man schon nur aus Prinzip sowas unterstützen, egal was für ein Blödsinn es ist.

Last edited 1 Jahr zuvor by 447