Der Thüringer Lehrerverband sieht im Koalitionsvertrag von CDU, BSW und SPD gute Ansätze in der Bildungspolitik, die Bildungsgewerkschaft GEW blickt eher kritisch auf das Werk. «Es ist ein wahnsinnig gutes Papier», sagte der Vorsitzende des Thüringer Lehrerverbands, Tim Reukau, in Erfurt. Ob die Koalition Thüringen zum führenden Bildungsland mache, wie sie es im Bildungskapitel des Vertrages ankündigt, müsse die Umsetzung zeigen. Viele der formulierten Pläne seien aber richtig, etwa Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels, zur Digitalisierung und zur Entbürokratisierung. «Das sind alles Ziele, wo wir merken, da haben Praktiker mitgearbeitet», sagte Reukauf.
Lob und Kritik an Kita-Sprachtests
«Die Sprachtests vor der Einschulung finden wir super, das Handy-Verbot in der Grundschule finden wir toll», sagte Reukauf. «Richtig Sorgen» bereiteten die geplanten Deutschtests dagegen der Thüringer Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW), wie deren Vorsitzende Kathrin Vitzthum sagte. «Wer soll die Tests machen, wer ist dafür qualifiziert?», fragte Vitzthum. Anders als der Lehrerverband vertritt die GEW als Gewerkschaft auch Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten.
CDU, BSW und SPD wollen im Kindergarten Pflicht-Deutschtests für Fünfjährige einführen. Bei Bedarf soll den Kindern vor der Einschulung mit Sprachförderung geholfen werden. Im Koalitionsvertrag steht: «Wir werden sicherstellen, dass Kinder mit festgestelltem sprachlichen Förderbedarf vor ihrer Einschulung ein verpflichtendes Vorschuljahr (…) in den Kindergärten absolvieren.» Nach Ansicht von Vitzthum gebe es dafür noch keine rechtliche Grundlage. Der Besuch von Kindergärten sei freiwillig. Es sei fraglich, wer die Pflicht dann bei den Eltern durchsetze. «Woher kommt das Personal, das die Kindergärten unterstützt bei der Frage Sprachförderung?»
Sitzenbleiben ab der sechsten Klasse
Völlig unterschiedlicher Meinung sind die beiden Gewerkschaften auch beim Thema Sitzenbleiben. Die Brombeer-Koalition will das Sitzenbleiben ab Klasse sechs wieder in jeder Klassenstufe möglich machen. «Ich dachte, da wären wir pädagogisch schon ein Stück weiter», sagte Vitzthum. Dem Lehrerverband gehen die Pläne dagegen nicht weit genug. Reukauf sagte, Sitzenbleiben sollte schon in der Grundschule ab der zweiten Klasse möglich sein. «Wenn ein Schüler das Bruchrechnen in Mathe in Klasse fünf nicht versteht, aber in die Klasse sechs kommt, dann kann ich da nichts mehr aufholen.»
Vitzthum lobt, dass laut Koalitionsvertrag Werbung der Bundeswehr an Thüringer Schulen nicht stattfinden soll. «Das ist eindeutig ein Satz vom BSW, aber dass er so klar und eindeutig formuliert ist, finde ich überraschend und gut.» Sie kritisiert aber ein «Genderverbot durch die Hintertür» im Koalitionsvertrag. Dort heißt es «Grundlage für den Sprach- und Schriftgebrauch an den Thüringer Schulen sind die Regeln des Rates der deutschen Rechtschreibung.» Nach diesen Regeln sind Sternchen oder Binnen-I nicht vorgesehen. Bisher hatte das Bildungsministerium keinerlei Vorgaben gemacht, es sollte aber auch kein Schüler dafür bestraft werden, wenn er geschlechtergerechte Sprache nutzt oder dafür, dass er es nicht tut. Vor allem die CDU hatte vor der Wahl angekündigt, ein Gender-Verbot in der Verwaltung und an Schulen durchsetzen zu wollen.
Woher kommt das Geld
Mit ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, BSW und SPD inzwischen fast alle Hürden auf dem Weg zur Regierungsbildung genommen, nun müssen noch Parteigremien und -Mitglieder grünes Licht geben und die Ministerpräsidentenwahl klappen. In ihrem Vertrag versprechen die drei potenziellen Partner auch eine Abschaffung der Hortgebühren und wollen «den Einstieg in ein gesundes, warmes und kostenfreies Mittagessen in Schulen und Kindergärten» auf den Weg bringen. Beides seien «super Maßnahmen», sagte Vitzthum. Ihr sei aber nicht klar, wie das finanziert werden soll. News4teachers / mit Material der dpa
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Interessant!
“Reukauf sagte, Sitzenbleiben sollte schon in der Grundschule ab der zweiten Klasse möglich sein.”
Dem kann ich nicht folgen. Macht es nach dieser Logik nicht Sinn, sitzenbleiben nach der ersten Klasse möglich zu machen?
Verstehe die Begründungsgrundlage da nicht :/
Zum anderen (“kostenlosen”) Bums:
Die Bundeswehr soll meines Wissens eh nicht werben bzw. genau so wie andere Arbeitgeber. In den letzten Diskussionen wurde seitens der Politik auch ausschließlich bekräftigt, keine Soldat*innen anzuwerben.
Das Gender”verbot” sehe ich hier zudem absolut entspannt – ein generelles Verbot ist es ja nicht. Der Rechtschreibrat verbietet Genderzeichen nicht, will die Sache aber erstmal beobachten. Dem Gesetz blind folgend könnte am Ende das Verwenden von Genderzeichen zur Pflicht werden.
Also genau das, was niemand den Gendergegner*innen je vorschreiben wollte, erledigen sie selbst, wenn sie Pech haben ^^
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der vermutlichen Nachfolgeregierung im Bundestag ab nächstes Jahr eine Genderpflicht kommt – eher wird das verboten im Hinblick darauf, dass die Texte auch leserlich bleiben sollen.
Eine den offiziellen Regeln der Rechtschreibung und Zeichensetzung entsprechende Sprache kann niemand verbieten. Da bin ICH dann ganz entspannt.
Erstens wird das Ländersache sein, zweitens wird der Koalitionspartner der cdu das verbot zumindest zu verhindern wissen. Es hängt halt von den Entscheidungen des Rechtschreibrates ab.
Der Rechtschreibrat hat aber gar nichts entschieden, schon gar nicht, dass es Genderverbote geben müsste. Er betont vielmehr, die weitere Entwicklung beobachten zu wollen, denn „geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss“. Quelle: https://uebermedien.de/96987/nein-der-rechtschreibrat-hat-kein-aus-fuer-den-genderstern-beschlossen/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Der Rechtschreibrat hat genauer gesagt, die Gendersternchen nicht erlaubt (Zitat aus Ihrer Quelle: „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“, heißt es darin.”). Das ist schon ein Unterschied, denn er hat festgestellt, dass sie (alle, die meisten? man lese nach) nicht den gegenwärtigen Regeln entsprechen.
Ob das mal erlaubt werden wird, hat er offengelassen und will beobachten. Damit ist es gegenwärtig aber noch nicht erlaubt, also noch nicht “der geltenden Rechtschreibung entsprechend”.
So liest man es beim Rechtschreibrat selbst:
“Der Rat hat vor diesem Hintergrund bereits in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen.”
https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/
NICHT EMPFOHLEN.
Nun kann man korinthenkackern, damit sei es ja nicht verboten worden. Ja, aber damit ist es auch nicht erlaubt worden. Der Rat, wie schon geschrieben, spricht nie “Verbote” aus, er spricht immer nur “Erlaubnisse” aus, also Regeln. Was nicht erlaubt ist, ist falsch.
Was nicht erlaubt ist, ist falsch – dann darf man nirgends parken, wo nicht ausdrücklich ein “Parken erlaubt”-Schild steht? Interessante Rechtsauffassung.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wozu gibt es dann eigentlich Regeln und Regelwerke, wenn man sich nicht dran halten muss?
https://de.wikipedia.org/wiki/Regelwerk
https://de.wikipedia.org/wiki/Regel_(Richtlinie)
z. B. Verkehrsregeln:
https://www.gansel-
rechtsanwaelte.de/anwalt-verkehrsrecht/die-wichtigsten-verkehrsregeln-auf-deutschen-strassen
Bei den Verkehrsregeln steht auch oft nur: die Verkehrsteilnehmer sollen sich daran halten … da steht auch nicht immer: “Es ist verboten!” (z. B. Vorfahrtregeln)
Das Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 GG) garantiert die sogenannte “allgemeine Handlungsfreiheit”. “Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass jedem Menschen grundsätzlich alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Eine solche Regel ist wichtig für eine funktionierende Gesellschaft. Wäre es andersherum, müsste für alles, was Menschen tun können, ein Gesetz geschrieben werden. So muss der Staat jedoch nur dort Regeln festsetzen, wo es unbedingt nötig ist, um ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen und andere und die Umwelt möglichst wenig zu belasten.” Quelle: https://www.niedersachsen.de/75JahreGG/grundrechte-229721.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Liebe Redaktion, es geht um das RechtschreibREGELwerk. Es enthält Regeln, was erlaubt ist. Es enthält keine (oder grundsätzlich keine) Verbote. Wenn etwas nicht im Rahmen einer Regel oder ihrer Ausnahme erlaubt ist, ist es falsch. So funktioniert unsere Rechtschreibung.
So funktioniert Sprache eben nicht. Schauen Sie mal in den Duden, für wie viele Wörter unterschiedliche Schreibweisen erlaubt sind.
Kleine Auswahl:
Creme oder Crème
Delfin oder Delphin
fantastisch oder phantastisch
Frisör oder Friseur
Jacht oder Yacht
Portmonee oder Portemonnaie
Porträt oder Portrait
substanziell oder substantiell
Ein Fall für die Politik? Wohl kaum. Lässt sich halt nicht populistisch nutzen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ja, aber genau das belegt es doch. Diese Schreibweisen sind ausdrücklich erlaubt.
Es steht nicht im Regelwerk, welche anderen möglichen Schreibweisen nicht erlaubt sind.
Ich drücke den Menschen echt die Daumen, irgendwann die gleiche sprachliche Freiheit genießen zu können und sich in der eigenen Sprache repräsentiert zu sehen wie Yacht/ Jacht.
Aber noch sind sie einfach nicht wichtig genug und sollten die sprachlichen Auswüchse gesetzlich verboten bekommen. Was für ein Land 😀
Da gibt es in der Tat noch sehr viele Beispiele. Man könnte diese Möglichkeiten aber auch als Beliebigkeit und Ungenauigkeit in der Sprache kritisieren.
Ja, die Leute, die es immer eineindeutig haben wollen und keine Varianten mögen und auf Entscheidungsfreiheit keinen Wert legen, sehen das vermutlich so. Ich mag diesen Entscheidungsfreiraum. Vergessen Sie bitte nicht, Sprache ist keine Mathematik. Sprache ist nicht immer logisch. So wie die Menschen und ihre Handlungen. Wie das Leben eben.
Es gibt übrigens nicht sehr viele weitere Beispiele. Kennen Sie weitere 10? Die Sprache hat tausende, zehntausende, hunderttausende Wörter (je nachdem, was man zugrunde legt). Was sind da 10 Schreibvarianten?
Nennen Sie doch mal alle diese vielen weiteren Beispiele. Viele!
Geht nur um die Eindeutschung von Fremdwörtern. Das Deutsche hat die Tendenz, sie erst einmal komplett zu übernehmen, bis sie eingedeutscht werden.
In anderen Sprachen ist es anders, ähnlich oder auch so je nach Sprache.
In der Tat wurde das aber auch schon politisch und populistisch benutzt, im Kaiserreich wurden ” welsche” Wörter gerne abgelehnt. Und daher existieren auch Doppelbenennungen, zum Beispiel Lichtbild anstatt Fotografie, was Ämter gerne benutzen und unter anderem für den Bürger, der nur die Fremdwörter kennt, die Texte verkompliziert.
Gendern ist ein Extrafall, da das nicht übernommen sondern erfunden wurde..
Für mich verkomplizieren aber all die englischen Wörter das Verständnis, weil ich sie meistens nicht verstehe.
“Geht nur um die Eindeutschung von Fremdwörtern”
Durchaus wichtiger als Menschen, verstehe. Beim Eindeutschen ging es um Wichtigeres, kein Wunder, dass hier die Wahlfreiheit indiskutabel war 😀
Wenn Behördentexte eines sind, dann gut leserlich! 😀
Es fordert ja auch niemand eine Genderpflicht, aus irgendeinem Grund – welcher auch immer der sein mag… – verbiegen sich Konservative, die Wahlfreiheit einzuschränken und zu verbieten.
Irritierend ist aber hier die völlige Anlehnung an den Rechtschreibrat, der (auf lange Sicht) Genderzeichen nicht ausschließt. (https://uebermedien.de/96987/nein-der-rechtschreibrat-hat-kein-aus-fuer-den-genderstern-beschlossen/)
Wie die Landesregierungen reagieren werden, wenn von Genderzeichen nicht mehr abgeraten wird, diese bzw. andere Formen des Genderns sogar zum Standart erhoben werden (im Vergleich zum Generischen Maskulinum)?
Auf die Reaktionen wäre ich sehr gespannt 😉
Wie schon kommentiert, hat der Rechtschreibrat Gendersternchen derzeit als nicht den Rechtschreibregeln entsprechend bezeichnet. Was irgendwann in der Zukunft mal sein wird, ist eine ganz andere Frage. Der Rat hat nicht ausgeschlossen, dass das in Zukunft mal erlaubt werden wird. Es ist aber noch nicht erlaubt. Deshalb muss es ja gar nicht “verboten” werden. Der Rat verbietet auch keine Schreibweisen, er sagt, welche richtig sind. Alleine dadurch sind alle anderen falsch.
Ich verstehe nicht, warum das immer falsch dargestellt wird.
Wird es das? „Die Verwendung von Genderzeichen sollte nicht einfach als Rechtschreibfehler gewertet werden.“ Prof. Henning Lobin, Leiter des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache – und Mitglied des Rechtschreibrats. Quelle: https://www.news4teachers.de/2023/07/mitglied-des-rechtschreibrats-sagt-gendern-sollte-nicht-als-fehler-gewertet-werden/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Sie haben Recht. Das ist konfus. Es soll angestrichen werden, weil es nicht “orthografisch” ist. In höheren Klassenstufen. Es soll aber nicht als Fehler gewertet werden.
Sie schließen daraus, es ist richtig? In der Anfangszeit der neuen Rechtschreibung sollte man auch anstreichen, aber nicht als Fehler werten. Ein Entgegenkommen damals, um dich daran zu gewöhnen, dass diese alten Schreibweisen nun falsch sind, nicht, dass sie auch richtig sind.
Leider verwirrt diese Aussage. Da stimme ich Ihnen zu. Hat der gute Mann die Kompetenz, den Schulen etwas vorzuschreiben? Der Rechtschreibrat wird immer obskurer. Zuletzt nahmen sie Schreibweisen zurück, die wir seit 30 Jahren lehren. Es sind aber so wenige, dass niemand deswegen neue Schulbücher kauft. Das stiftet Chaos!
Ich bezog mich weniger auf die jetzige Regelung, sondern die nicht unrealistische Möglichkeit, dass der Rechtschreibrat Gendern (in welcher Form auch immer) aufnehmen, gar empfehlen kann.
Das politische Verbot an der aktuellen Einschätzung des Rechtschreibrates festzumachen, irretierte mich schlicht.
Es besteht durchaus das Szenario, das diese ausgesprochenen Kritiker*innen von Genderzeichen in ein paar Jahren der Wählerschaft erklären können, warum das plötzlich erlaubt/ empfohlen/ vorgeschrieben ist ^^
Warum zitieren Sie einen Blog? Warum nicht den Rat selbst? Aus Angst, weil Sie wissen, Sie “irreführen die Öffentlichkeit”?
“Der Rat hat vor diesem Hintergrund bereits in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen.”
https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/
NICHT EMPFOHLEN, also nicht erlaubt! Ganz einfach. Keine Herumdeuterei nötig.
Dann zitieren wir gerne Henning Lobin, Leiter des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache und Professor für Germanistische Linguistik in Mannheim – und Mitglied des Rechtschreibrats: „Die Verwendung von Genderzeichen sollte nicht einfach als Rechtschreibfehler gewertet werden.“ Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2023/07/mitglied-des-rechtschreibrats-sagt-gendern-sollte-nicht-als-fehler-gewertet-werden/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
“NICHT EMPFOHLEN, also nicht erlaubt!”
Und wenn der Rechtschreibrat in ein paar Jahren zu einer anderen Einschätzung kommt, müssen Sie Ihr Ansichten danach umstellen.
“Ganz einfach. Keine Herumdeuterei nötig.” 😉
Ja, leider. Das betrachte ich z.B. als ein unseliges Wirken des Rechtschreibrates. Nach all den Änderungen der Rechtschreibung von 1996 dürfte wohl kaum noch jemand zu wirklich 100% wissen, was gerade gilt. Und nach dieser Erfahrung muss man sich bei allem, was man gerade den Schülern beibringt, fragen, wie lange das wohl noch gilt? Vor Jahren wurde die Schreibweise Majonäse wieder abgeschafft, kürzlich wurde die Schreibweise Tunfisch, Panter wieder abgeschafft, wie lange wird noch Portmonee gelten? Vermittle ich das also lieber gar nicht erst? Aber steht doch in den Schulbüchern!
Dieser Rechtschreibrat hat die Rechtschreibung erst komplett ins Chaos gestürzt.
“Das betrachte ich z.B. als ein unseliges Wirken des Rechtschreibrates.”
Wowowow! Die Politik(!) will diese Empfehlungen durch Gesetze verbindlich machen und durchdrücken!
Kritisieren Sie DIESE Leute, die uns politischem Kalkül daran ketten!
Die ersten zwei Jahre kann man als Block sehen : Anfangsunterricht. In Theorie haben Schüler zwei Jahre für den Leseerwerb etc.
Danke für die Erklärung.
Ich sehe dies weiterhin skeptisch, aber vielleicht haben die Verantwortlichen da mehr Untersuchungen/ Zahlen auf ihrer Seite
Bei kognitiv und sozial schulreifen Kindern reichen die zwei Jahre locker aus. Bei den anderen, leider gibt es immer mehr davon, leider nicht oder kaum.
Wenn man beispielsweise kein Deutsch kann, wird es eng.
Das meine ich ja. Würde es der im Artikel beschriebenen Logik nicht entsprechen, Kinder, welche ein bestimmtes Niveau nicht erreichten, dieses erste Jahr nachholen zu lassen?
Wer in Deutschland geboren wurde und mit 6-7 Jahren noch immer kein vernünftiges Deutsch spricht, hat von den Eltern kein Deutsch beigebracht bekommen. Sprich die Eltern müssen zur Verantwortung gezogen werden.
Aber sollten dann Erstklässler*innen, welche diese Anforderung nicht (ganz) erfüllen wiederholen?
Ich kenne die Statistik dazu nicht. Vielleicht gibt es ja genügend Latebloomer, die ein Wiederholen der ersten Klasse unnötig hemmen würde
Bei Erstklässlern ist das wohl eher die mangelnde Schulreife. Ab der zweiten Klasse wären es eher schulische Lücken.
Die Gendergerechte Sprache ist nicht rechtschreibrichtig,, nicht lesegerecht und somit ausdrucksstörend. Damit müsste der Deutschaufsatz faktisch sprachlich schlechter im Ausdruck als der gleiche aber nicht gegenderte Aufsatz.
Außerdem habe ich in Klasse 2 so viele Leseschwache Kids, dass sie vollkommen überfordert sind mit unnützen Wortverbindungen. Man müsse dann auch für jede Geschlechtsidentität auch eigene Artikel und Demonstrativpronomen etc.
“Die Gendergerechte Sprache ist nicht rechtschreibrichtig,, nicht lesegerecht und somit ausdrucksstörend.”
Das ist in Thüringen bald irrelevant. Da wird gemacht, was der Rechtschreibrat empfiehlt
Jaja, die Kinder …
(https://www.bayern.de/herrmann-bayern-beschliesst-verbot-der-gendersprache/)
Bin gespannt, wie sehr sich diese schulischen Leistungen aufgrund des kommendes Gesetzes verbessern werden 😉
Verbote bei so überflüssigen Themen sind IMMER nicht gut.
Jup. Aber wie beschrieben öffnet dieses Gesetz nun die Möglichkeit, dass die Landesregierung den Menschen das Gendern befiehlt, sollte der Rechtschreibrat es empfehlen ^^
Oh je,saßen da die Spezialisten von der AFD mit am Verhandlungstisch? Zumindest Pädagogen waren offenbar nicht dabei. Frühes Sitzenbleiben und Genderberbot. Sind das die Ideen zur Gestaltung von Schule unserer Zeit? Armselig. Ein Offenbarungseid. Und was macht man eigentlich,wenn deutsche Kinder -und eben nicht die Kinder von Migranten- den Sprachtest nicht bestehen?
Sehr viele deutsche Kinder haben migrantische Eltern (und keinen Doppelpass mehr). Ansonsten macht man mit denen hoffentlich dasselbe.
Sehr viele deutsche Kinder mit deutschen Eltern haben große sprachliche Defizite. Mir scheint,das möchte man eben nicht sehen,da man ja in der Migration bereits die Wurzel allen Übels gefunden hat. Und natürlich im Gendern. Insofern braucht man gar keine AFD, um Politik der AFD zu machen.
korrekt. Die Jugendgeneration WhatsApp wird sprachlich noch weiter vekümmern.
Dann haben sie Recht auf ein Jahr DaZ Förderung. Das Problem ist nur: Wer? Wo? Womit? Wer bezahlt?
Am Verhandlungstisch saß die Brombeerkoalition.
Sprachförderung soll es geben, steht im Artikel. Ich vermute Abstammungsnachweise werden nicht verlangt.
Gender und Sitzenbleiben hin oder her sind echt nicht die Themen unserer Zeit.
Sehe ich auch so. Das sind “Orchideenthemen”.
Ich sehe kleine Veränderungen, aber ich sehe nichts von wirklich tiefgreifender Relevanz für bessere Lernleistungen. So wird sich Thüringen nicht groß unterscheiden von anderen Bundesländern und dann fragt man sich ja wieder, was hat das nun gebracht?
Ich wundere mich über die Freude, dass Handys in Grundschulen (in Kernzeiten ?) verboten sein sollen. Hat man in Thüringen im Unterricht Handys benutzt? An Grundschulen? Was bringt es ansonsten für einen besseren Lernerfolg? Dürfen nun in Grundschulen in Thüringen keine Internetangebote mehr verwendet werden. Ich finde das oft eine Bereicherung für den Unterricht. Muss natürlich didaktisch sinnvoll eingesetzt werden.
Na, in 5 Jahren kann man ja sehen, was das alles nun gebracht hat. Tiefgreifende Veränderungen sehe ich nicht.
Beim Schulsystem sieht man Auswirkungen eher nach 15 oder 20 Jahren.
Nein, die Kinder daddeln in den Pausen. Sie sollen aber sich bewegen und spielen. Das tun sie auch ohne Handys. Also bei den Kleinen bin ich sehr dafür.
Klingt alles vernünftig. Wird aber am Geld scheitern bzw daran, wo sie denn für das Deutschjahr an Kindergärten die fehlenden DaZ- Lehrkräfte herbekommen wollen. DaZ ohne Lehrbuch bei kleinen Kindern zu unterrichten, ist noch einmal didaktisch ganz anders als beispielsweise DaF an der Volkshochschule.
Und nur Sitzen bleiben mag sinnvoll sein für Schüler, die durch Krankheit oder Krisen Stoff versäumt haben, doch viele bräuchten noch zusätzlich Förderung beispielsweise in einer Leseschule.
Gendern ist imho eher ein elitäres Problem, wenn die Schüler nicht richtig sprechen und/ oder schreiben können.
Ich bin absolut und uneingeschränkt für eine geschlechtersensible Sprache, verwende sie auch und diskutiere das, wenn nötig, auch in der Schule aus.
Doch darf ich auch nicht die Augen verschließen, dass es immer mehr Kinder gibt, die sehr viele Wörter und Wendungen nicht verstehen- ‘Teer’ oder ‘Daumen drücken’ zum Beispiel. Und ich spreche hier von Herkunftssprechenden der deutschen Sprache. Fehlendes Lesen, Nichtkommunizieren- beim Kinderwagenschieben und auf dem Spielplatz ist Mama am Handy, im Einkaufswagen und im Restaurant wischt dss Kleinkind selbst.
Muss ich mich auseinandersetzen…
Heute in den Nachrichten die Pläne für Brandenburg im Bereich Bildung:
“Die Pläne der angehenden Regierungskoalition in Brandenburg für den Schulbereich kommen bei relevanten Akteuren durchwachsen an: Interessenvertreter von Pädagogen, Schülern und Eltern bewerten große Teile des entworfenen Koalitionsvertrags im Themenbereich Schulpolitik zwischen SPD und BSW positiv, bemängeln jedoch Schwächen bei einigen Themen.
Kritisch gesehen werden vor allem die häufig offen gehaltenen oder vagen Formulierungen der Vorhaben, deren praktische Umsetzung noch nicht abschätzbar sei.” Quelle:
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/11/brandeburg-landeselternrat-landesschuelerrat-koalitionsvertrag-bildung-schule-lehrer-schueler-sozialarbeit.html
“Schön” finde ich den letzten Satz des Zitats 🙂 Fettschreibung von mir!