NÜRNBERG. Klassenchats sind für viele Schülerinnen und Schüler längst selbstverständlicher Teil ihres Alltags. Dort werden Hausaufgaben verschickt, Verabredungen getroffen und Konflikte ausgetragen. Doch Polizei und Medienpädagogen beobachten zunehmend, dass über Messengergruppen auch pornografische Inhalte, Gewaltvideos oder gezielte Demütigungen verbreitet werden – immer häufiger schon an Grundschulen.

Zwei Viertklässler schicken sich gegenseitig Nacktbilder – einer leitet die Aufnahmen in den Klassenchat auf WhatsApp weiter. Im Chat einer anderen Klasse schürt eine Gruppe Hass gegen einen Mitschüler. Die Lehrerin und die Eltern bekommen davon lange nichts mit.
In Klassenchats teilen Kinder und Jugendliche oft Videos, fragen nach Hausaufgaben und diskutieren Schulthemen. Es kommt auch vor, dass dort Inhalte landen, die für die Augen Minderjähriger nicht geeignet sind. Oft sind sie sogar strafbar. Dann werden sie zu einem Fall für die Polizei, wie die beiden oben genannten Beispiele.
«Uns ist die Problematik mit den Klassenchats bewusst», sagt Johannes Mayr. Er ist Präventionsexperte beim Polizeipräsidium Mittelfranken. Sein Job ist es, Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte über Straftaten und problematische Inhalte im Internet und den sozialen Netzwerken aufzuklären. Dafür steht er im Austausch mit Ermittlern, kennt also viele Fälle aus der Praxis.
Welche Probleme es mit dem Klassenchat gibt
«Die Fälle gehen wirklich querbeet durch alle möglichen Paragrafen», sagt er. Am häufigsten komme Streit und Mobbing vor mit Straftaten wie Beleidigungen, Drohungen und Verletzung von Bildrechten, wenn etwa Fotos der Opfer geteilt würden.
In Chats auf Kinderhandys finde man zum Teil auch pornografische Darstellungen – oder kinderpornografische bei Nacktbildern von minderjährigen Mitschülern und Freunden; Gewaltvideos von Hinrichtungen oder Attentaten und verfassungsfeindliche Zeichen wie Hakenkreuze.
Wie groß das Problem bundesweit ist, lässt sich nach Angaben der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes nicht beziffern, da Straftaten in Zusammenhang mit Klassenchats in der Kriminalitätsstatistik nicht eigens erfasst werden. Das bayerische Landeskriminalamt spricht zudem von einer hohen Dunkelziffer von Straftaten, welche nicht zur Anzeige gebracht werden.
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Viele Kinder bekommen in der 4. oder 5. Klasse ihr erstes Smartphone und dürfen meist Messenger wie WhatsApp nutzen, auch wenn das offizielle Mindestalter bei 13 Jahren liegt. «Fakt ist, dass Kinder heute viel jünger sind, wenn sie das erste Handy bekommen», stellt Stefanie Rack von der EU-Initiative Klicksafe fest.
Dass zunehmend schon Grundschulkinder ein Smartphone in der Hand und manche unkontrollierten Zugang zum Internet haben, bekommt auch der Nürnberger Polizeiexperte Mayr in seinem Berufsalltag zu spüren. Die Anfragen von Grundschulen wegen Vorfällen im digitalen Raum hätten zugenommen, sagt er.
Generell seien die Anfragen von Eltern und Lehrkräften wegen einer Beratung in den vergangenen Jahren gestiegen. «Ob es ein zunehmender Bedarf ist, weil es mehr Probleme gibt, oder ob Schulen und Eltern einfach sensibler geworden sind, das kann ich nicht sagen.»
Was hinter den Posts steckt
Doch wieso beschimpfen sich schon Kinder teilweise so heftig im Chat? Wieso teilen manche von ihnen abstoßende und verstörende Videos? «Es findet eine Art Normverschiebung statt», sagt Rack. Generell sei der Umgangston im Internet rauer, das sei auch bei Erwachsenen so. Die Kinder wachsen damit auf, dadurch komme es zu einer Abstumpfung und Normalisierung. «Das Problem bei Heranwachsenden ist, dass sie keine oder weniger Folgenabschätzung kennen – also, wenn ich dieses oder jenes tue, was bewirkt das im anderen?».
Zum Teil teilten Kinder und Jugendliche munter Videos, ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob andere die Nachrichtenflut überfordern könne oder ob der Inhalt angemessen sei, hat Mayr festgestellt. So landeten mitunter aus jugendlichem Leichtsinn, Sensationslust oder wegen einer Mutprobe pornografische Darstellungen im Chat unter Minderjährigen wie Memes mit Riesenpenissen oder Sexpraktiken mit Tieren. «Die Kinder sehen das teilweise als Spaß, bei dem sie sich dann aber sowohl wissentlich als auch unwissentlich strafbar machen», sagt der Experte.
«Letzten Endes geht es immer um Aufmerksamkeit», sagt Rack. «Jugendliche finden es zum Teil witzig, rassistischen und rechtsextremen Content zu posten – oder auch mal, um ein Mädchen zu schockieren, ein Penisbild.» Während Jugendliche früher anderen mit ihrem Moped oder der coolen Lederjacke imponieren wollten, nutzten sie heute dafür digitale Inhalte, die aufregten oder erregten. «Dabei ist aber oft die Unkenntnis groß, was strafbar ist», sagt sie.
Was man tun kann
Da setzen Mayr und Rack bei ihrer Arbeit an. Beide sehen Schulen und Eltern in der Pflicht, die Kinder besser beim Umgang mit digitalen Inhalten zu begleiten. «Es ist enorm wichtig, dass Schüler, die einen Klassenchat eröffnen, die Regeln dafür vorher festlegen», sagt Rack. Dazu gehöre etwa, dass diese vereinbarten, bis zu welcher Uhrzeit Nachrichten geschickt und welche Inhalte geteilt werden dürften sowie welche Sanktionen es bei Verstößen gebe.
Aus Sicht von Mayr kommt es gar nicht so sehr auf das Alter der Kinder an, wann diese ihr erstes Smartphone bekommen, sondern darauf, dass die Eltern ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen. «Es wäre der falsche Ansatz, wenn das Kind das Handy bekommt, um irgendwie darauf zu zocken», sagt er. «Aber wenn man das Kind langsam an die digitale Welt heranführt, dann ist das eine gesunde Sache.»
Eltern sollten nicht nur das Gerät des Kindes mit einer App verwalten und so die Bildschirmzeit begrenzen, sagt er. «Mein Tipp an die Eltern ist immer, sich gemeinsam die Handyinhalte anzuschauen, also auch den Klassenchat und darüber zu sprechen.»
An einer kritischen Überprüfung sollte den Eltern auch aus einem anderen Grund gelegen sein: Sollten sie von kinderpornografischen Bildern in einem Klassenchat erfahren, müssten sie einschreiten. Andernfalls machten sie sich strafbar. News4teachers / Von Irena Güttel, dpa
Beleidigungen, Mobbing und strafbare Inhalte in Klassenchats – WhatsApp-Verbot?









Bei Whatsapp-Klassenchats, die in den privaten Bereich gehören, habe ich als Lehrkraft wenig bis kaum Möglichkeiten zu intervenieren. Ich finde es erschreckend, weil auch selbst erlebt, was in diesen Chats alles passiert. Hier sind Eltern mE in die Pflicht zu nehmen. Bei SuS nachgefragt, die zB gerade mal in der 5. Klasse sind, bekomme ich tlw. die Antwort, sie sind auf allen möglichen Kanälen unterwegs, ohne dass die Eltern hier etwas unterbinden, einschränken oder verbieten würden. Da ist man dann sprach- aber eben auch machtlos!
Keine Lehrkraft darf sich den Handy-Inhalt ansehen – selbst bei einem dem Schüler aus pädagogischen Gründen abgenommenen Gerät darf der Lehrer nicht dran, sondern bei Verdacht auf strafbare Inhalte nur die Polizei. Oder – wenn kooperativ – natürlich die Eltern, die immer die Aufsicht haben (sollten) und das Handy wohl auch gekauft und zur Verfügung gestellt haben. Als Lehrkraft ist man da schlicht raus – ist auch gut so, nicht unsere Aufgabe!
Die Büchse der Pandora ist leider weit geöffnet – und wie auch anderswo im Bildungsbereich, landet man hier beim gleichen Nenner: Eltern, die sich zu wenig kümmern. Lehrer und Schulsozialarbeiter haben keinen Zugriff auf die Handys der Schüler. Einerseits zum Glück, andererseits kann so weitaus weniger kontrolliert werden, wie eigentlich nötig.
Es gibt natürlich Eltern, die solche Klassenchats und andere Aktivitäten sehr genau im Blick haben. Aber es gibt auch Eltern, die sich dafür überhaupt nicht interessieren oder Nachrichten, wie oben beschrieben, als dummen Streich abtun. Wenn man Klassenchats, Hassnachrichten etc. in den Griff kriegen möchte, bräuchten Schulen und Lehrkräfte mehr Befugnisse.
Strafbar? Naja, wir uns die meisten Kinder wissen ja, bis 14 sind sie nicht strafbar.
Zivilrechtlich kann man allerdings bei Mobbing und Co. die Eltern belangen! Verjähren tut das auch nicht so schnell. Da sollten Eltern besser aufpassen. Das haben bei uns sowohl Schüler als auch Eltern in einem schulischen Vortrag gegen Mobbing gelernt.
Ist doch aber alles bis 14 nicht strafbar. So einfach ist das. Und spricht sich jemand für eine Senkung der Strafmündigkeit auf 12 oder 10 Jahre aus, so liest man reflexartig die Behauptung, man wolle Kinder ins Gefängnis stecken. Na, dann müssen wir eben weiter damit leben, dass sowas passiert und wir kaum etwas dagegen tun können bzw. wie in einem anderen Artikel stand, Beziehungsarbeit und Wohlfühlklima schaffen im Klassenraum und in der Schule. Dann legt sich das alles von selbst.
Jetzt stören Sie doch die Traumwelten aus Wolkenguck-Hausen nicht mit der ekeligen Realität.
Legt sich btw. tatsächlich alles von selbst: Lehrer dürfen in keinster Weise auf Schülergeräte zugreifen, Ende der Träumerei.
„Da setzen Mayr und Rack bei ihrer Arbeit an. Beide sehen Schulen und Eltern in der Pflicht, die Kinder besser beim Umgang mit digitalen Inhalten zu begleiten.“
Wir haben immer schon Eltern gehabt, die ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen, egal, ob wollen oder können oder es einfach anders sehen als die anderen (Mediengebrauch). Dagegen können wir eigentlich nichts tun, was nützt es also, immer wieder dafür zu plädieren. Schön, dass man es gesagt hat und danach geht alles weiter wie bisher.
„Sollten sie von kinderpornografischen Bildern in einem Klassenchat erfahren, müssten sie einschreiten. Andernfalls machten sie sich strafbar.“
Wir hatten das schon. Die Eltern wussten von nichts. Inwiefern und auf welcher Grundlage machen sie sich strafbar?
Die Eltern haben die Erziehungsverantwortung, darum! Sie müssen (!) sich darum kümmern, was ihre Kindlein mit dem (von ihnen geschenkten) Handy und den darauf installierten Apps so machen, in diesem wie auch in anderen Kontexten, beispielsweise wenn Kinder im Supermarkt klauen, wenn sie Verkehrsregeln grob verletzen, andere gefährden usw. „Nichtwissen“ befreit nicht von Schuld, sondern ist ein Versäumen der elterlichen Pflichten, Punkt.
Zahnloser Tiger.
Nicht nachweisbar, nicht strafbar.
Geliefert wie bestellt.
Naja, die Smartphones sind immer auf eine volljährige Person registriert, so dass wenn mit diesen Geräten strafbare Inhalte verschickt werden, erstmal ermittelt werden kann. Nachweisbar ist das ganze ja sehr viel einfacher als eine handelsübliche analoge Beleidigung 🙂
Richtig – so lange die das Telefon bedienende Person keine Ahnung hat.
Mir ging es aber um etwas ganz anderes:
Die oben zuvor genannten Versäumnisse von Eltern sind weder (mit realistischem Erfolg) einklagbar noch bestrafbar.
Gibt die Rechtslage einfach nicht her.
„Beide sehen Schulen und Eltern in der Pflicht, die Kinder besser beim Umgang mit digitalen Inhalten zu begleiten.“
Wie soll es auch anders sein. Die Kinder schicken sich Filme und Inhalte über private Chats (in denen ich als Lehrer gar nicht sein darf), auf privaten Endgeräten (die gegen den Rat der Lehrer angschafft wurden) und es ist die Aufgabe der Schule das zu regeln. Ne, is klar…
Die Schule könnte wenigstens 5 Mathestunden ausfallen lassen, um den Kindern Medienkompetenz zu vermitteln. Dann würde der Leistungsunterschied zwischen denen, die immer nur auf diesen Geräten daddeln und denen, die keinen Social Media Zugang haben nicht so groß werden. Wäre doch unfair, wenn die sich auf Mathe konzentrieren könnten.
Als ob Medienkompetenz keine Rolle spielen würde. Ich erinnere mich gerne an die letzte Veranstaltung der Polizei, die über den rechtlichen Hintergrund bei Whatsapp und Co aufgeklärt hat. Am nächsten Morgen hatten wir den nächsten Mobbingfall aus genau der Klasse, die da bei Veranstaltung war. Hauptsache die Schule soll es richten…
„Die Lehrerin und die Eltern bekommen davon lange nichts mit“
Was genau ist ein „Klassenchat“ und was haben Lehrer damit zu tun?
Bei so genannten „Klassenchats“ handelt es sich – anders als der Name suggeriert – um informelle, private Kommunikation von Kindern/Jugendlichen in ihrer Freizeit auf ihren privaten Geräten mit privaten Accounts.
Es ist letztlich das gleiche wie ein privates Gespräch auf dem Bolzplatz oder an der Bushaltestelle – mit dem Unterschied, dass alles dokumentiert wird. Infantiler Mumpitz, der sich sonst versendet, wird dadurch erschreckend sichtbar.
Und man kann nichts löschen so wie SPAM bei E-mail?
Wir stellen also fest:
Der Begriff „Klassenchat“ ist sowohl irreführend als auch unangemessen. Schule und Lehrer haben mit diesen privaten Entgleisungen nichts zu tun.
Welche Eltern lassen ihre Kinder an solchen Chats teilhaben? Es gibt keinen ersichtlichen Nutzen und die Nachteile und Probleme sind mehr als offensichtlich. Aus dem Bekanntenkreis ist mir kein solcher Chat bekannt, der nicht ein oder mehrmals problematische Vorkommnisse hatte.
Wenn Schulen sich jetzt dieses Themas annehmen, obwohl sie offensichtlich schon mit den eigentlichen Kernaufgaben kaum hinterherkommen, normalisieren sie auch ein solches Verhalten. Wenn die Schule erklärt, wie man sich in so einem „Klassenchat“ verhält, bedeutet es dann nicht automatisch eine Billigung? Und das auch in Klassenstufen, die nicht das erforderliche Mindestalter haben?
Wenn genügend Eltern ihren Kindern Absinth Flaschen übereignen, gibt es dann von der Schule Tipps zum verantwortungsvollen Absinth-Saufen? Bitte keinen ausschließen, wenn ihr die Flasche kreisen lasst etc?
Für die Behauptung, dass die Eltern sich „strafbar“ machen hätte ich gerne mal einen Beleg – oder auch nur 10 Urteile, falls es überhaupt auch nur eines gibt. 😀