MÜNCHEN. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband wirft der Staatsregierung vor, Demokratie- und Wertebildung auf symbolische Maßnahmen zu reduzieren. Anlass ist ein neues Schreiben des Kultusministeriums, das ab dem kommenden Schuljahr verpflichtende Hymnen bei Schulabschlussfeiern vorsieht. BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann hält die Debatte für pädagogisch verfehlt. Demokratie müsse im Schulalltag erlebt werden, nicht durch verordnete Rituale. „Es braucht eine partizipative Schulkultur, in der diese Werte täglich gelebt werden.“ Auch die GEW kritisiert die Vorgabe scharf.

Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) reagiert mit deutlicher Kritik auf die geplante Hymnenpflicht an bayerischen Schulen. „Wir brauchen keine detaillierte Gängelung von oben“, sagte BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann der „Abendzeitung“. Viele Schulen spielten die Hymnen bereits heute bei entsprechenden Anlässen. Entscheidend sei jedoch nicht das Ritual selbst, sondern die pädagogische Haltung dahinter.
„Für uns ist das eine Frage der Haltung, und die vermitteln wir weder in einer Verfassungsviertelstunde noch durch verpflichtendes Hymnensingen: Dafür braucht es eine partizipative Schulkultur, in der diese Werte täglich gelebt werden – und Rahmenbedingungen, die es Lehrkräften ermöglichen, genau das auch in den Mittelpunkt ihrer Arbeit zu stellen“, erklärte Fleischmann. Hintergrund: Die sogenannte Verfassungsviertelstunde hatte die Staatsregierung im vergangenen Schuljahr eingeführt. Einmal pro Woche sollen sich Schülerinnen und Schüler dabei mindestens 15 Minuten lang mit den Grundwerten der Verfassung, Demokratie und gesellschaftlichem Zusammenleben beschäftigen.
Besonders irritiert zeigt sich der Verband nun über einen Passus im ministeriellen Schreiben, der auf §90a des Strafgesetzbuches verweist. Darin wird die „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ unter Strafe gestellt. „Das zeigt, welcher Geist dahinter steckt“, kritisierte Fleischmann in der „Abendzeitung“. In die gleiche Kerbe hatte schon die GEW geschlagen: „Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches“, so Gewerkschaftsvize Markus Weinberger.
„Es muss uns an den Schulen gelingen, eine wirkliche Haltung der Menschenwürde zu leben, auch des Pluralismus“
Mit dem Schreiben an die Schulleitungen konkretisiert das bayerische Kultusministerium die von Ministerpräsident Markus Söder angekündigte Hymnenpflicht. Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei Abschlussfeiern an weiterführenden Schulen mindestens zwei Hymnen gespielt werden – verpflichtend die Bayernhymne sowie zusätzlich entweder die deutsche Nationalhymne oder die Europahymne (News4teachers berichtete). Damit setzt das Ministerium einen CSU-Vorstoß um, der auf einen Antrag der Jungen Union beim CSU-Parteitag im vergangenen Dezember zurückgeht. Ursprünglich hatte die CSU gefordert, bei Schulabschlussfeiern alle drei Hymnen verpflichtend vorzusehen. Söder hatte zudem bereits Anfang des Jahres gedrängt, die Regelung möglichst noch vor Ende des laufenden Schuljahres einzuführen.
Nun räumt das Kultusministerium den Schulen gewisse Spielräume ein. Ob die Hymnen von Tonträgern abgespielt oder von Musikgruppen vorgetragen werden, liege „im Ermessen der Schulleitung und richtet sich nach den Möglichkeiten der einzelnen Schule“. Eine Mitsingpflicht bestehe ausdrücklich nicht. Gleichzeitig empfiehlt das Ministerium, Textblätter auszuteilen, um „textsicheres Mitsingen“ zu ermöglichen.
Fleischmann betont, Lehrkräfte seien fachlich ausreichend qualifiziert, um politische Bildung und Wertevermittlung professionell umzusetzen. „Lehrerinnen und Lehrer wissen als ausgebildete Pädagogen genau, wie sie mit diesen Themen umzugehen haben“, sagte sie der „Abendzeitung“.
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Bereits im Januar hatte die BLLV-Präsidentin gegenüber der „Zeit“ vor einer Verkürzung von Demokratiebildung auf symbolische Maßnahmen gewarnt. „Alles ist gut, was zur politischen Bildung, zur Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrem Heimatland, mit Bayern, Deutschland und Europa beiträgt“, sagte sie damals. Gleichzeitig machte sie deutlich, dass nachhaltige Wertebildung mehr verlange als einzelne Vorgaben oder Rituale: „Es muss uns an den Schulen gelingen, eine wirkliche Haltung der Menschenwürde zu leben, auch des Pluralismus. Dazu braucht es aber mehr als eine Verfassungsviertelstunde oder eine Verordnung, dass bei einer Feier gesungen wird. Es braucht Tiefgang in der politischen Bildung!“
„Integration, Gemeinschaft und Identifikation stellt man nicht mit Gesangspflichten her“
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) greift die Staatsregierung scharf an. „Damit hat sich Markus Söder (CSU) erneut rigoros mit seiner Symbolpolitik gegen Kultusministerin Anna Stolz (FW) durchgesetzt, die das Thema zunächst mit der Schulfamilie diskutieren wollte“, erklärt die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale. Sie stellt zudem die grundsätzliche Wirkung der Maßnahme infrage. „Integration, Gemeinschaft und Identifikation stellt man nicht mit Gesangspflichten her. Viel wichtiger sind zukunftsfähige Konzepte, wie man in Zeiten des Fachkräftemangels und gestiegener Aufgaben eine Demokratiestärkung und eine Bildung für alle gerecht umsetzen kann.“
Das Kultusministerium verweist dagegen darauf, dass die Beschäftigung mit Hymnen und den darin enthaltenen Werten bereits heute Bestandteil der Lehrpläne sei. Im Musikunterricht, in fachübergreifenden Projekten oder in der sogenannten Verfassungsviertelstunde gebe es vielfältige Möglichkeiten der Auseinandersetzung. Ziel sei es, „die Identität und den Zusammenhalt in unserem Land“ zu stärken.
Zugleich kündigt das Ministerium ein „Festival der Ideen“ an. Schulen sollen kreative Konzepte zum Umgang mit dem Thema Hymnen entwickeln können. Einrichtungen, die das Thema „besonders gelungen“ im Unterricht und im Schulleben umsetzen, sollen ausgezeichnet werden. Die GEW ätzt dazu: „Auf der einen Seite ein ‚Festival der Ideen‘ für einen möglichst kreativen Umgang mit den Hymnen auszurufen und gleichzeitig den Akteur:innen indirekt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe zu drohen, gleicht einer pädagogischen Bankrotterklärung.“ News4teachers
Zum Hymnensingen in der Schule: In die Lehrerkonferenz hineingehört (eine Satire)








