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Beamtenstatus für Lehrkräfte: Warum Einschnitte hierbei das Gesundheitssystem nicht retten

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BERLIN. Beamte sollten nach Ansicht des Wirtschaftsweisen Prof. Achim Truger stärker in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden. Auch die Verbeamtung von Lehrkräften stellt das Mitglied des Sachverständigenrats offen infrage. Im nun vorliegenden Frühjahrsgutachten des Rates findet sich diese Zuspitzung allerdings kaum wieder. Die Ökonomen haben verschiedene Reformmodelle zwar durchgerechnet – zu einer klaren Empfehlung können sie sich jedoch nicht durchringen. So bleibt eine Botschaft: Die eigentlichen Probleme liegen woanders.

Entbeamtung. (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Als der Wirtschaftsweise Achim Truger vergangene Woche seine Vorstellungen zur Zukunft des Sozialstaats erläuterte, formulierte er ungewöhnlich deutlich: „Dass Beamte aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausgehalten werden, halte ich für völlig falsch“, sagte der Ökonomie-Professor der Neuen Osnabrücker Zeitung. Durch ihre vergleichsweise hohen Einkommen könnten Beamtinnen und Beamte die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung stärken. Noch weiter ging Truger mit Blick auf den öffentlichen Dienst selbst. Lehrer und Universitätsprofessoren müssten „nicht zwingend verbeamtet werden“, erklärte er. Langfristig sei dies ein Weg, Staatsdiener stärker in die Solidargemeinschaft einzubinden.

Gerade im Bildungsbereich haben solche Aussagen besonderes Gewicht. Die Verbeamtung gilt in vielen Ländern als zentrales Instrument zur Gewinnung und Bindung von Lehrkräften. Mehrere Bundesländer haben in den vergangenen Jahren Verbeamtungsregelungen ausgeweitet, um im Wettbewerb um Personal nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Umso bemerkenswerter ist der Kontrast zwischen Trugers öffentlichen Äußerungen und dem nun veröffentlichten Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dort findet sich keine Forderung nach einem Ende der Verbeamtung von Lehrkräften. Auch die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung wird deutlich zurückhaltender behandelt, als es die öffentliche Debatte teilweise vermuten lässt.

Der Rat hat verschiedene Reformszenarien untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine stärkere Einbindung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung deren Finanzierung stabilisieren könnte. Die Antwort fällt nüchtern aus.

Nach den Berechnungen des Sachverständigenrats würde die Einbeziehung aller neu verbeamteten Personen in die gesetzliche Krankenversicherung den Beitragssatz zwar senken. Der Effekt bliebe jedoch begrenzt. Für das Jahr 2030 rechnen die Ökonomen mit einer Entlastung um lediglich 0,05 Prozentpunkte. Bis 2040 würde der Effekt auf 0,19 Prozentpunkte anwachsen. Gleichzeitig würde eine solche Reform die öffentlichen Haushalte über lange Zeit zusätzlich belasten, weil während einer jahrzehntelangen Übergangsphase sowohl die bisherigen Beihilfesysteme als auch die neuen Versicherungsstrukturen finanziert werden müssten.

Diese Zahlen erklären, warum der Sachverständigenrat trotz der Berechnungen keine ausdrückliche Reformempfehlung ausspricht. Nach Darstellung des Spiegel sehen die Wirtschaftsweisen ohnehin den „Kern der Probleme im System auf der Ausgabenseite, nicht bei den Einnahmen“. Die vergleichsweise geringe Entlastungswirkung reicht deshalb nicht aus, um die Einführung einer Bürgerversicherung für Beamte als zentrale Antwort auf die Finanzprobleme der Krankenkassen zu präsentieren.

Ganz vom Tisch ist die Idee dennoch nicht. Im Gutachten heißt es ausdrücklich: „Durch eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten könnte die Finanzierung der GKV gestärkt werden.“ Die Formulierung ist bemerkenswert vorsichtig. Der Rat spricht nicht von einer notwendigen Reform, sondern von einem möglichen Reformszenario.

Interessanter als das Modell der Neuverbeamtungen erscheint dabei eine zweite Variante, auf die der Sachverständigenrat verweist. Sie geht auf frühere wissenschaftliche Simulationen zurück und würde Beamte grundsätzlich denselben Regeln unterwerfen wie andere Beschäftigte. Danach wären Beamte bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach den zitierten Berechnungen wären dann rund 88 Prozent der Beamtinnen und Beamten gesetzlich versichert. Dies würde zusätzliche Einnahmen für die Krankenkassen erzeugen und zugleich die öffentlichen Haushalte sowie die Beamten selbst finanziell entlasten.

Der Rat verweist außerdem auf das Modell einer pauschalen Beihilfe, das bereits in mehreren Ländern praktiziert wird. Dabei erhalten Beamte einen Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist es, den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen, ohne dass daraus finanzielle Nachteile gegenüber einer privaten Absicherung entstehen. Aber auch hier: keine klare Empfehlung.

“Beamtinnen und Beamte leisten einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und bilden somit das entscheidende Bollwerk gegen Extremismus”

Für den Bildungsbereich bleibt damit vorerst vor allem die politische Signalwirkung von Trugers Vorstoß, der sich in eine ganze Reihe von Vorschlägen einreiht, den Beamtenstatus zu beschneiden. Dagegen wehrt sich der Beamtenbund (dbb) energisch.

„Die Debatte über das Berufsbeamtentum wird vollkommen verkürzt geführt“, sagte dbb-Bundesvorsitzender Volker Geyer unlängst bei einem Treffen mit Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). „Wir dürfen nicht bloß die Kosten denken, sondern müssen uns auch den Wert vor Augen führen. Den Wert des Berufsbeamtentums für das Funktionieren des Staates. Und den Wert für die Demokratie, die ebenfalls unter Beschuss steht. Beamtinnen und Beamte leisten einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und bilden somit das entscheidende Bollwerk gegen Extremismus. Diese Tatsache kommt mir in der Debatte viel zu kurz.“

Stattdessen würden Vorurteile über Beamtinnen und Beamten geschürt, die tagtäglich ihren Dienst für die Allgemeinheit leisten, kritisiert der dbb-Chef. „Lehrkräfte geben ihr Bestes, um Bildung zu vermitteln, wovon auch die Wirtschaft profitiert.“ Solche Werte des Berufsbeamtentums, so meint Geyer, sollten in der Debatte einen viel größeren Raum einnehmen. News4teachers 

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10 Kommentare
S.B.
12 Stunden zuvor

Durch die Reduzierung der fast 100 gesetzlichen Krankenkassen ließe sich auch viel Geld sparen.

Stubentiger
8 Stunden zuvor
Antwortet  S.B.

Und dadurch würde die Vorzugsbehandlung der Privatversicherten enden?

digitalebilding
12 Stunden zuvor

Die Beamten können nicht mehrheitlich in die gesetzliche Krankenkasse übergehen, weil das das Geschäftsmodell der privaten Krankenkassen komplett zerstören würde. Die mächtige Versicherungslobby wird am Ende auch der wahre Grund sein, warum es nicht gemacht wird.

Walhai
10 Stunden zuvor
Antwortet  digitalebilding

Letzteres sehe ich auch so. Aber es disqualifiziert unsere regierenden Parteien und unsere Demokratie weiter und spielt nur der AfD in die Hände. Ein Spiel mit dem Feuer!

dickebank
9 Stunden zuvor
Antwortet  digitalebilding

Aber dann müssen auch alle Behördenfahrzeuge Haftpflichtversicherung werden.

Hans Malz
9 Stunden zuvor
Antwortet  dickebank

Viele wissen gar nicht, was da sonst noch so alles läuft.

dickebank
8 Stunden zuvor
Antwortet  Hans Malz

Tja, warum nur sind Lehrkräfte nicht wie der Hausmeister oder die Sekretärinnen gegen Arbeitsunfälle über die VBG abgesichert?

Vermutlich weil die faulen Säcke überhaupt nicht arbeiten

Walhai
10 Stunden zuvor

Da steht “Einbeziehung der Beamten könnte … einen Beitrag leisten” und das soll besonders vorsichtig klingen? Wieso denn? Ich verstehe es so, dass die Einbeziehung der Beamten eine Möglichkeit von verschiedenen wäre, also durchaus einen Beitrag leisten könnte, wenn man sich dafür entscheiden würde. Nicht mehr und nicht weniger. Wie hätte denn eine nicht so vorsichtige Formulierung lauten sollen?

Stubentiger
8 Stunden zuvor

Ich lese im Artikel: “…Im Gutachten heißt es ausdrücklich: „Durch eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten könnte die Finanzierung der GKV gestärkt werden.“ Die Formulierung ist bemerkenswert vorsichtig. Der Rat spricht nicht von einer notwendigen Reform, sondern von einem möglichen Reformszenario.”

Das ist doch sehr deutlich pro Einbeziehung der Beamten und Beamtinnnen in die GKV, wodurch die Finanzierung derselben gestärkt werde. Dass das “besonders vorsichtig” sei, finde ich ein bisschen sehr “hineininterpretiert”. Absicht? Auftrag? Wunschdenken?