FRANKFURT/MAIN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat das Ergebnispapier des Koalitionsausschusses „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ scharf kritisiert. Zwar enthalte das Maßnahmenpaket einzelne sinnvolle Vorhaben, insgesamt würden jedoch Arbeitnehmerrechte geschwächt und Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt vergrößert, so die Bildungsgewerkschaft. Besonders die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen und Änderungen bei Krankmeldungen stoßen auf deutliche Ablehnung. Aus Sicht der GEW setzt die Bundesregierung damit die falschen Schwerpunkte.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bewertet die Ergebnisse des Koalitionsausschusses überwiegend negativ. „Wir sehen den Willen zu Reformen, aber die Koalition setzt die falschen Prioritäten. Statt Beschäftigte zu schützen, werden Arbeitsverhältnisse instabiler und Misstrauen geschürt. Das ist kein Programm für Aufschwung, sondern für den Abbau von Arbeitnehmerrechten. Eine Investition in die Zukunft sieht anders aus“, erklärte die stellvertretende GEW-Vorsitzende Doreen Siebernik.
Besonders kritisch sieht die Gewerkschaft die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen neu eingestellte Beschäftigte bis Ende 2030 bis zu 48 Monate ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden können; zudem soll die Zahl möglicher Vertragsverlängerungen auf sechs steigen. Gleichzeitig soll die bisher vorgeschriebene Schriftform für Befristungen entfallen.
„Das hebelt den bisherigen Schutz aus und öffnet Kettenbefristung Tür und Tor. Aus unserer Sicht ist das nicht akzeptabel und belastet vor allem junge Menschen und Berufseinsteiger mit zusätzlicher Unsicherheit. Gerade in Hochschule und Forschung sind Zeitverträge schon jetzt ein großes Übel“, sagte Siebernik. Gerade Hochschulen gehören seit Jahren zu den Bereichen mit einem besonders hohen Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse, weshalb die GEW regelmäßig eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes fordert.
Auch die geplanten Änderungen bei Krankmeldungen stoßen auf Widerstand. Die Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen und künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
Siebernik kritisierte diese Pläne deutlich: „Damit unterstellt die Koalition den Beschäftigten pauschal, blau zu machen, statt wirklich krank zu sein. Das stört ohne Not die gelebte Vertrauensbasis in vielen Betrieben.“ Zugleich entstehe dadurch zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Arztpraxen, Beschäftigte und Arbeitgeber.
„Investitionen in Bildung, Forschung und Wissenschaft, gute Kitas sowie starke Kinder- und Jugendhilfe sind die besten Investitionen in die Zukunft“
Mit Sorge blickt die GEW außerdem auf die vorgesehene pauschale Personaleinsparung von acht Prozent im öffentlichen Dienst. Diese soll nach den Koalitionsbeschlüssen nahezu alle Bundesbehörden und die mittelbare Bundesverwaltung betreffen; Ausnahmen sind vor allem für Bereiche der kritischen Infrastruktur und Sicherheitsbehörden vorgesehen. Die Gewerkschaft warnt davor, dass dadurch die Leistungsfähigkeit staatlicher Einrichtungen weiter geschwächt werde.
Enttäuscht zeigt sich die GEW zudem über die steuerpolitischen Beschlüsse. Der angekündigte große Schritt bei der Einkommensteuerreform bleibe aus, sagte Siebernik. Stattdessen brauche Deutschland höhere staatliche Einnahmen, um Zukunftsaufgaben zu finanzieren. „Investitionen in Bildung, Forschung und Wissenschaft, gute Kitas sowie starke Kinder- und Jugendhilfe sind die besten Investitionen in die Zukunft.“
Kritisch bewertet die Bildungsgewerkschaft auch, dass die Debatte über den gesetzlichen Achtstundentag lediglich vertagt worden sei. „Der Acht-Stunden-Tag muss erhalten bleiben! Dafür haben Gewerkschaften und Arbeitnehmer hart gekämpft. Es darf kein Zurückfallen in Verhältnisse von vor über 100 Jahren geben. Dazu sollte sich die Koalition klar bekennen. Verschieben und Herumlavieren schüren nur Unsicherheit“, erklärte Siebernik.
Nicht alle Beschlüsse lehnt die GEW jedoch ab. Positiv bewertet sie das angekündigte Programm „Zweite Chance“, das sich an junge Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss richtet. Zustimmung findet außerdem die geplante steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen.
Insgesamt fordert die Bildungsgewerkschaft die Bundesregierung auf, die aus ihrer Sicht arbeitnehmerfeindlichen Regelungen zu überarbeiten. Statt befristete Beschäftigung auszuweiten und Personal abzubauen, brauche es Investitionen in Bildung, Forschung, Wissenschaft sowie in den öffentlichen Dienst. Nur leistungsfähige staatliche Institutionen könnten dauerhaft Vertrauen schaffen und damit auch die demokratische Stabilität stärken. News4teachers
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Ich musste wieder an die „faulen Säcke“ denken und habe das gefunden, hat was
1. Das passende Zitat von Bill Gates„Ich wähle eine faule Person, um eine schwere Arbeit zu erledigen. Denn eine faule Person wird einen einfachen Weg finden, sie zu erledigen.“ – Bill Gates
Übertragener Sinn: In der Politik oder Verwaltung wird dies manchmal zitiert, um die Suche nach pragmatischen, unkomplizierten Lösungen („schlanker Staat“) zu rechtfertigen, anstatt sich in bürokratischen Prozessen zu verlieren.
2. Das traditionelle Sprichwort„Faule Schäfer haben gute Hunde.“ – Deutsches Sprichwort
Übertragener Sinn: Dieser Spruch wird gerne in der politischen Satire oder Kritik verwendet. Er zielt darauf ab, dass Regierende oder Verantwortliche (die „Schäfer“) sich auf Kosten anderer ausruhen oder Missstände ignorieren, während die „Arbeitstiere“ (Beamte, Arbeitnehmer, die Bevölkerung) die Hauptlast tragen und die Dinge am Laufen halten. ( mit KI-Hilfe erstellt )
Da könnte was dran sein ( das Titelbild würde passen )
Bellen da getretene Hunde?
Wer krank ist, wird weiterhin krankgeschrieben. Die Regierung will das nicht verbieten. Wer also wirklich krank ist, hat von der Neuregelung nichts, aber auch rein gar nichts zu befürchten!
Doch, bei einem kleinen Magen-Darm-Infekt, den man sich schnell in unserem Beruf eintritt, ist man einen Tag im Bett. Anschließend geht es wieder und geht zur Arbeit. Jetzt muss man damit zum Arzt, blöd. Man steckt den Rest im Wartezimmer an, schleppt sich selber hin. überfüllt noch mehr Arztpraxen und wahrscheinlich wird man dann auch noch mehrere Tage krankgeschrieben. Ein Verlust auf allen Ebenen.
Gut auch bei Verdacht auf Gürtelrose und anderen ansteckenden Geschichten.
Ein Nichterholungstag im überfüllten Wartezimmer – drei Tage Krankschreibung mindestens.
Wobei meist ein Tag oder zwei echte Erholungs- bzw. Genesungstage ausreichen.
Bei uns im Kollegium wird da nichts ausgenutzt.
Wer krank ist, ist krank.
Wer rechtzeitig die Bremse zieht, ist kürzer krank.
Ich habe fertig.
Ja, und
sprechen Sie eigentlich mit Ihren Kollegen?
Wenns ums Treten geht; ja ich könnte treten – liegt mir aber fern
(wir hatten derlei Ausnützerei noch nicht)
Und, weils so blöd ist: Wie kommen Sie darauf? Man geht doch immer von sich selbst aus.
………..Anfänger……
Kann ich so ähnlich bestätigen, in allen mir bekannten Kollegien ist gesundheitliche Selbstausbeutung mehr oder weniger regelmäßiger Normallfall.
Hat bei mir erst nachgelassen, als ich „nur“ noch Fachlehrerin war und entdeckte, dass es ein Leben neben der Anstalt gibt.
Dieser neu angepriesene Attestierungswahn ist nur ein weiterer Schritt für zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der sich selbst im Weg stehen wird: Immerhin stehen wir so aber mal wieder in unnötiger Bürokratie ganz vorn.
In unserem Kollegium gibt es alle Seiten der Medaillie. Die Kollegen, die sich bis zum bitteren Ende gesundheitlich ausnutzen lassen und auch die, die an ihren anstrengendsten Tagen gerne mal jede Woche oder jede zweite Woche fehlen. Zum Glück sind letztere nicht so viele. Die Kollegen, die wirklich nur das Nötigste für 1-3 Tage zu Hause bleiben, denen man anmerkt, dass sie immer noch nicht ganz fit sind, überwiegen, diese werden dann in Zukunft für mindestens eine Woche krankgeschrieben, wenn das bei uns auch umgesetzt werden sollte.
Bisher sieht die Regelung ja offenbar vor, dass die Arbeitgeber es nicht umsetzen müssen. Für Beamte müsste sowieso das Landesbeamtengesetz angepasst werden.
Das passende Zitat von Bill Gates„Ich wähle eine faule Person, um eine schwere Arbeit zu erledigen. Denn eine faule Person wird einen einfachen Weg finden, sie zu erledigen.“ – Bill Gates
Sehr gut. 😀
Zitat:
„Auch die geplanten Änderungen bei Krankmeldungen stoßen auf Widerstand. Die Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen und künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.“
Führt vielleicht zu mehr Krankheitstagen. Wenn man schon zum Arzt muss, dann lässt man sich vielleicht gleich mehrere Tage krankschreiben.
Das wird immer behauptet. Es entbehrt jeder Grundlage. Sie dürfen eine Krankschreibung immer selbst beenden, wenn sie sich gesundheitlich wieder fit fühlen. Sie müssen nicht bis zum letzten Tag der Krankschreibung zuhause bleiben!
Sie können dem Arzt bei „kleinen Krankheiten“ auch sagen, es reicht bis Montag oder bis Dienstag. Mich fragen die Ärztin oder die Schwester bei solchen „kleinen Krankheiten“ immer, bis wann ich es möchte!
Sie dürfen dem Arzt alles sagen…..und wer tut das?
Schon klar. Es ging der Regierung aber um vermeintliche Blaumacher. Wer es in Zukunft drauf anlegt, bleib dann halt nicht nur einen Tag zuhause.
Vielleicht verstehen Sie jetzt, was ich meinte.
Die kennen das von Plenartagen, da sind weder das Plenum noch die Regierungsbank jemals voll besetzt. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern.
Jaahaa… da sind die gewählten Volksvertreter natürlich in ihren Wahlkreisen unterwegs, um den Kontakt zur Basis aufrecht zu erhalten … ähhemm – ach so, es gejz um politische Debatte und Gesetzesvorhaben für unser Land?
Hmmm, ja, da wäre eine parlamentarische Auseinandersetzung und entsprechend verantwortungsvolle Abstimmung natürlich angebracht …
Um zu verstehen, wie derartig gestaltete parlamentarisch-demokratisch gesteuerte Prozesse ablaufen empfehle ich von Nico Semsrott seinen Erfahrungsbericht aus einer Legislatur europäisches Parlament … erschreckend-erhellend!
Finder sich bei u-tube … unter entsprechender Suchanfrage – dauert ein wenig (ich meine mehr als 90min) lohnt sich aber….
Ja, die Arbeit im Wahlkreis ist das Pendant zum HO. Und was will man machen, wenn der bedeutendste Spender im heimischen Wahlkreis in der Sitzungswoche zu einem Essen oder zu einer Jagdveranstaltung einlädt.
Natrlich die Einladung annehmen … wo’s was Gutes umsonst gibt – da begebe man sich gefälligst hin.
Und den 1.Klasse-Transfer in den Wahlkreis bezahlt schließlich der Steuerzahler … das muss schon auch so sein. Denn zu volksnah schadet der politischen Urteilsfindung bei Abstimmungen.
Kann halt trotzdem – psychologisch und soziologisch gesehen – darauf hinaus laufen.
So unwahrscheinlich halte ich die These mal nicht.
Also nicht arbeitsrechtlich – da haben Sie recht. Da ist nur eine (mindere) Gefahr bei Fehleinschätzung wenn man in Bereichen von „Fahrlässigkeit“ gerät. Dann könnte sowas negativ ausgelegt werden … Ohne Absprache mit dem Arzt/der Ärztin zumindest.
Meine Schulleitung beharrt darauf, dass ich nicht versichert sei, solange ich krankgeschrieben sei. Ich darf daher nicht arbeiten kommen. Wer weiß wie viele Rechtsexperten es noch da draußen gubt
So ist es offenbar auch…der Schulleiter an meiner ersten Schule hatte den Sachzusammenhang genau so geschildert und gewarnt, vorzeitig aus der Krankschreibung zurückzukommen.
Das wird immer verbreitet, stimmt aber trotzdem nicht. Einfach mal recherchieren!
Ist auch Quatsch. Versicherungsschutz usw. besteht.
Allerdings kann man bei Fehlern ggf. darauf „festgepinnt“ werden. Kommt halt drauf an, warum etc.
Sollte man zumindest etwas im Kopf haben, dass man ggf. den Kopf halt hinhält.
Im Prinzip notfalls eben Gerichtsentscheid.
Da hat Ihre Schulleitung aber definitiv Unrecht. Recherchieren Sie das einfach, Sie werden schnell fündig. Man ist nicht nicht versichert, wenn man sich selbst wieder „gesundmeldet“.
„Man ist nicht nicht versichert, wenn man sich selbst wieder „gesundmeldet.“
Also stimmt es doch?! … Was soll dann der Widerspruch?
Sie haben 1x nicht überlesen (nicht nicht versichert). Googeln Sie das Thema doch einfach.
Nicht nicht nicht nicht versichert … hmmm verwirrend ….
Hier, die Techniker Krankenkasse schreibt dazu ( oder hat die auch keine Ahnung?):
„Grundsätzlich stellt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot dar, sondern gibt eine ärztliche Prognose ab, wie der Krankheitsverlauf erwartet wird. Das bedeutet, aus rechtlicher Sicht können Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten, wenn sie sich arbeitsfähig fühlen.
Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. …“
Ja kann man machen, muss man aber nicht… Was das Ergebnis ist bleibt abzuwarten.
Natürlich. Bedeutet ich hole mir jetzt nur einen Tag um am nächsten Tag im Zweifel gleich wieder im vollen Wartezimmer zu sitzen.
Und wie realistisch ist es, dass diejenigen, auf die Merz da abzielt, tatsächlich Tage vor Ende der Krankschreibung wieder in die Arbeit gehen?
Diese Maßnahme entbehrt wirklich jeglicher rationaler und datenbasierter Grundlage und ich habe wirklich sehr ernsthaft versucht es offen auch von der anderen Seite nachzuvollziehen.
Wenn früher man bei Migräne 1 Tag zu Hause im dunklen Zimmer liegen durfte, wird es jetzt 2-3 Tage. Wer soll den Kranken noch zum Arzt bringen, wenn er selbst kaum gehen kann? Und was bei Magen-Darm Infektionen?
In Belarus haben wir so eine Regel und es war für mich sehr schlimm. Mit Fieber sich zum Arzt zu schleppen, 2-3 Stunden im Wartezimmer sitzen – nur der Papiere wegen, weil das Heilungsmittel – Ruhe und Tee sind.
Bei uns aber machen Ärzte auch Hausbesuche, wenn es dem Patienten gar nicht gut geht oder bei Magen-Darm Infekt. In Deutschland is es unmöglich.
Und wenn Attest Pflicht ab dem ersten Tag kommen soll, sollte so eine Regel auch nicht für Beamten gelten?
Und noch wichtiger – auch für Bundestagsmirarbeiter, deren Krankenstand am höchsten ist:
https://www.focus.de/politik/deutschland/bundestags-mitarbeiter-sind-im-schnitt-22-3-tage-krank_8573b111-a478-4379-a2eb-60e9bf2a29ca.html
„Und wenn Attest Pflicht ab dem ersten Tag kommen soll, sollte so eine Regel auch nicht für Beamten gelten?“
Da werden wir uns aber wundern, wie schnell diese Regelung auch auf Beamte ausgeweitet werden wird – wo wir doch gerade (auch von Regierungsseite angefeuert) erleben dürfen, wie an der Abschaffung der sog. Beamtenprivilegien gearbeitet wird.
Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass die Pogromstimmung, die in diesem Land flächendeckend gegen Beamte angezündet wurde und wird eine „einseitig und ungerecht“ empfundene Verschärfung nur für normale Arbeitnehmende durchgedrückt wird … der Aufschrei aus der Gruppe wird die Regierung quasi zwingen, hier gegen Beamte nachzulegen.
1.) Natürlich muss das auch für Beamte gelten.
2.) Pogromstimmung? Gehts noch?
Ja, beim letzten Mal ging es noch – weitere Fragen?
Und wenn es so kommt:
Wenn ich krank bin (was selten ist) kostet mich ein physikalischer Arztbesuch dann wohl demnächst locker den Vormittag…während der ganzen Zeit fühlt man sich natürlich besch******.
Quittung dafür:
Ich sage zu dem Arzt den Satz: „Schreiben Sie mich bitte so krank, wie es ihrer fachlichen Ansicht nach ausreicht, um wieder ganz gesund zu werden.“
WENN schon Arztpflicht und Attestpflicht – DANN wird auch GENAU DAS gemacht.
Geliefert wie bestellt, ihr Hammelneid, oder so.
Mir sagte eine Ärztin, die mich einen Tag später nicht mehr nachträglich krankschreiben wollte, auf den Einwand, es ging mir so schlecht, dass ich nicht zum Arzt gehen konnte, dann hätte ich den Notarzt rufen können, wenn es mir so schlecht ging. (Ist aber 20 Jahre her.)
Das war aber ein besonderes Herzchen von der harten Sorte. Sind nicht alle so.
Ja, alte Schule im doppelten Sinne.
Harte Sorte mit weicher Birne: Notärzt*innen würden sich sicher bedanken…
Der Unterschied zwischen bettlägerig und lebengefährlich, scheint der Ärztin ja offenbar nicht geläufig zu sein.
Ich hab einer Ärztin als Jugendlicher schon mal in das Praxisklo gereiert, weil sie der Meinung war, man könne einen Notfall ohne Termin ruhig mal ein wenig im Wartezimmer sitzen lassen.
Gut, dass ich das Klo danach nicht sauber machen musste, danach hat sich auch aus dem Wartezimmer niemand mehr drauf getraut.
Ich darf eine Krankschreibung selber beenden, wenn ich mich wieder fit fühle … mit allen evtl drohenden Konsequenzen.
Beispiel gefällig?
Mein Arzt schreibt mich für eine Woche krank … nach drei Tagen habe ich morgens das Gefühl, dass es bereits wieder besser geht … Ich gehe morgens wieder hin – im Verlauf des Tages verschlechtert sich mein Zustand wieder … die Konzentration schwindet und ich erleide daraufhin am Arbeitsplatz einen Arbeitsunfall (Kreissäge in Schreinerei, Sportunfall in einer Sportstunde, Gerüstbauer klappt im Dritten Stock ab und fällt usw).
Und dann kommt die Reaktion von der Versicherung, wenn es darum geht, die entstandenen Kosten / Schäden zu regulieren. Wieso war der/diejenige überhaupt auf der Arbeit? Der/Die ist doch krankgeschrieben und sollte eigentlich gar nicht hiersein?Wenn der/die zuhause geblieben wäre, wie der Arzt es angeordnet hat, dann wäre der Unfall / wären die Schäden nicht entstanden … ergo … wird ein Ausgleich / eine Leistungsübernahme abgelehnt.
Wer das riskiert – unter geltenden Rechtsprechungen und der Haarspalterei bei Versicherungen im Falle von Kostenübernahmen ist selber schuld – und bleibt ggf. auf den Kosten sitzen.
Da traue ich dem System so weit, wie ich ein Klavier werfen kann.
Die Kreissäge haben Sie auch als Lehrkraft mit entsprechender Fakultas und der“richtigen“ Schulform.
Sie malen den Teufel an die Wand. Es stimmt trotzdem, dass Sie sich selber gesundmeldet dürfen und dann auch wieder ganz normal versichert sind.
Wenn mein Arzt mit seiner beruflichen Expertise meint, ich solle 5 Tage zu Hause bleiben, dann tue ich das auch. Will ja keinen Rückfall riskieren.
Das sind keine mathematischen Berechnungen, sondern Schätzungen pi mal Daumen, Standardwerte. Sieht man daran, dass u.U. verlängert wird. Da hätte der Arzt mit seiner beruflichen Expertise doch auch gleich 2 Wochen krankschreiben können. Wie konnte er nicht wissen, dass die Gesundung länger dauert?
„Wie konnte er nicht wissen, dass die Gesundung länger dauert?“
Falsche Frage. Die richtige Frage lautet „Kann ich das besser abschätzen als der Arzt/die Ärztin meines Vertrauens mit seiner/ihrer Ausbildung und Expertise?“
Spoiler: Ich vertraue meinem Arzt/meiner Ärztin – in beide Richtungen. Wenn er/sie sagt „Drei Tage“ – dann sind es drei Tage. Wenn er/sie sagt „Zehn Tage“ – dann schlucke ich vielleicht erst mal, weil ich mir das so schlimm nicht vorgestellt hatte, aber dann würde ich selbstverständlich auch zehn Tage zu Hause bleiben. Wohlgemerkt: Wenn er/sie das von sich aus sagt. Sonst nicht.
Ach, ich als medizinischer Laie würde meiner Ärztin nicht widersprechen, wenn sie mich länger krankschreiben will.
Siehe mein Kommentar vor Ihnen.
„Sie dürfen eine Krankschreibung immer selbst beenden, wenn sie sich gesundheitlich wieder fit fühlen.“
Niemand hindert Sie, aber – haben Sie schon mal darüber nachgedacht, was es für jeglichen Versicherungsschutz bedeutet, wenn Sie trotz Krankschreibung und damit entgegen ärztlicher Meinung arbeiten gehen?
Also auf meinen Krankschreibungen steht grundsätzlich immer nur „…voraussichtlich Arbeitsunfähig bis…“ drauf.
Diese Befürchtung klingt plausibel. Die Hausärzte werden angesichts der zusätzlichen Bürokratie eher weniger begeistert sein. Auch frage ich mich, wie das bei Handwerkerbesuchen in der heimischen Wohnung oder Behördengängen funktionieren soll.
Vielleicht ist die Befürchtung aber auch hinfällig, weil der Arbeitgeber in den Verträgen die alte Regelung als Klausel bewusst reinschreibt.
Bei “ Handwerkerbesuchen“ müssen Sie sich eine Dienstbefreiung holen – ist natürlich einfacher krank zu sein; da könnten wir doch tatsächlich einen Fall haben, der verhindert werden soll.
Warum redet Ihr nicht einfach miteinander?
Die „Dienstbefreung“ kann aber nur die Dienststelle genehmigen. Da ist die eintägige Krankmeldung im Einvernehmen mit der SL und die schulinterne Erfassung der Minusstunden der einfachere Weg.
Das Problem tritt doch nicht nur bei Handwerkerterminen, Arztbesuchen, Behörden- oder Gerichtsterminen etc. auf. Hinzu kommt, dass Lehrkräfte auch als Elternteil die gleichen Rechte wie andere Eltern auch haben.
Eine „Dienstbefreiung“ habe ich in meinen über 30 Dienstjahren noch nie in Anspruch genommen … kann ma das üben? – und wann fängt man am Besten damit an…?
Bei Dienstbeginn – vermutlich.
Als Tarifbeschäftigter leistet man ja keinen Dienst, also ist man auch nicht betroffen. Und weniger krankheitsanfällig als verbeamtete Kräfte sind die Angestellten auch.
Scheiße, dann habe ich die Lerngelegenheit verpasst…
Aber richtig ist das nicht, krankmachen bei Handwerkerbesuchen!
Wieso legen Sie die nicht wie alle anderen in Ihre Freizeit/unterrichtsfreie Zeit oder Ihren Urlaub?
Was Millionen Arbeitnehmer können, sollten Lehrer ja auch hinbekommen.
Also wenn es sich bei den Gerichtsterminen um eine Zeugenvorladung o.ä. handelt, dann hat da unser Arbeitgeber, so gerne er dies auch wollen würde, einfach mal gar nichts zu melden. Unser Arbeitgeber steht auch nicht über den Gesetzen.
Dann lassen Sie uns das mal ausrechnen, wer zum Arzt geht, wird (hypothetisch) eine ganze Woche krankgeschrieben. Ohne Arzt wäre er nach 3 Tagen wieder gekommen. Macht 2 Tage mehr Fehlzeit.
Ziehen Sie von der Summe nun die Tage ab derer, die nicht mehr einfach blaumachen, weil sie sich das nicht trauen oder weil es ihnen unangenehm ist, dem Arzt offen ins Gesicht zu lügen oder weil der Arzt es merkt.
Worauf kommen Sie dann?
Man ist nicht verpfichtet, wenn man 1 Woche krankgeschrieben wurde, dass man auch wirklich 1 Woche zu Hause bleibt. Man kann, wenn man sich gesund fühlt (bei einer Erkältung z.B. und um solche Dinge geht es hier ja), wieder arbeiten gehen.
Man darf nur nicht, wenn man wieder arbeiten ging, am nächsten Tag dann doch noch zu Hause bleiben, weil man ja noch 1 Tag Krankschreibung „übrig hat“. Merkt man, dass man sich überschätzt hat, braucht man eine neue Krankschreibung!
Sie formulieren richtig „lässt“. Denn ich kenne es so, dass man immer gefragt wird, bis wann man wohl eine Krankschreibung brauche. Man könnte also auch einfach 3 Tage sagen und alles bliebe, wie es ist.
Lehrkräften Faulheit vorwerfen? Mir ist vor Schreck fast der Cocktail runtergefallen!
Nachdem der Vorwurf schon seit Jahren besteht, Regierungen TROTZDEM eine Arbeitszeiterfassung ausbremsten und BW sogar mit dem Klischee um (faule?) Lehrkäfte warb, habe ich keinerlei emotionale Ressourcen für dieses Thema zu vergeben.
Schaut zu, dass wir mehr Lehrkräfte habt und schaut dann, OB da jemand zu faul ist!
Wenn mich jemand sucht, ich kontrolliere, ob die Kaffeemaschine funktioniert -__+
Ach, was wir an unserer Schule da schon alles erlebt haben. Und besonders auffällig vor oder nach langen Wochenenden!
Also an meiner Schule ist das nicht so. Vielleicht einfach einmal ein gutes Vorbild für die anderen Kollegen sein?
Spannend, ich erlebe gerade vor und nach langen Wochenenden genau das Gegenteil…..Niemand ist krank…..wirklich….
Kranksein kommt bei uns sehr häufig in den letzten Wochen vor den Ferien vor (die Kolleginnen können nicht mehr) und in der kalten Jahreszeit…..
Bei uns waren viele in den Faschingsferien krank mit Grippe. Dann wurden diese Ferien abgeschafft. Seitdem war es Dienstzeit
Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern dürfen Lehrer Krankheitstage in den Ferien nicht nachholen.
Oh, in Ostwestfalen sind GottseiDank nur wenige Kommunen von diesem bedonderen Virus betroffen… Stukenbrock, Rietberg, usf.
Im Oberzentrum OWL würde das närrische Treiben gar nicht wahrgenommen, wenn der von unseren Gebühren finanzierte Rundfunk (WDR, USW.) uns nicht ständig dahin gehend ermahnen würde… das ist die Zeit, in der ich nur aus MedienKonserven lebe … anders ist es nicht zu ertragen – gute Laune nach Kalender.
Aber der Schützenfestvirus ist auch in OWL sehr viralen. Und dann die jährlich mehrfache Libori-Infektionswelle in PB.
… sehr virulent – dämliche Autokorrektur.
🙂 … stimmt!
Doch. An den unterrichtsfreien Tagen. Da das so viele sind und niemand seinen Urlaub anmeldet, verstehe ich aber, dass da der eine oder andere den Überblick verliert.
Das erleben Sie allerdings überall?
Da geht’s Ihnen wie den Lehrkräften.
Nach Wochenende sind in der Regel die Arztpraxen voll, da schließlich davor mehrere Tage lagen, an denen eine Infektion ausbrechen konnte.
Bei uns sind btw die Bereitschaftspraxen am Wochenende voll weil unter der Woche sogar schon die akuten Fälle beim Arzt abgewiesen werden.
Jo.
Und wenn das so weiter geht, werden viele von uns mit Sicherheit eine Dienstvergehen begehen bzw. unentschuldigt , weil nur mitgeteilt, doch nicht bestätigt, fehlen.
Viel Spaß beim Klagen! Genau der richtige Weg, um das Lehramt attraktiv zu machen….
Ich weiß auch nicht, wie bei meinen Kollegen ist, die hier vertreten sind. Aber ich werde, statistisch häufiger auch an Wochenenden krank, wenn der Körper zur Ruhe kommt und dann der grippale Infekt ausbricht.
Warum wird allen Lehrkräften Faulheit vorgeworfen (und warum überhaupt, denn die Neuregelung gilt nicht nur für Lehrer !!), wenn man es denen, die gerne mal „in eigener Regie“ zu Hause bleiben, etwas schwerer macht?
Da gab es doch bei einem anderen Artikel eine Lehrerin, die meinte, wenn sie denkt, der Schulbesuch ist heute ihrem Kind nicht zumutbar, dann meldet sie es krank und das sei doch ihr gutes Recht. Die müsste nun zwingend beim Arzt vorstellig werden, allerdings auch nur, wenn das Schulrecht ihres Bundeslandes (oder die Schulordnung ihrer Schule?) das so umsetzt.
Es ist keine Pflicht, wie nun überall abgewiegelt wird.
Wenn die Kollegin ein oder zwei Kinder unter 12 Jahren hat, kann sie im Grunde gefühlt eh unbegrenzt zu Hause bleiben, diese Regeln werden nämlich auch gefühlt regelmäßig immer weiter erhöht.
Ok. Eine Regierung mit SPD Beteiligung fällt den Arbeitenden in den Rücken. Respekt für so viel Aufrichtigkeit. Junge junge
Wieso fällt eine Regierung damit den Arbeitenden in den Rücken? Sie fällt eher denen in den Rücken, die sich krankmelden, ohne es zu sein, also nicht arbeiten.
Wer wirklich krank ist, wird doch auf Grundlage dieser Regelung nicht nicht krankgeschrieben. Die Ärzte bekommen nicht die Anweisung, jemanden nicht krankzuschreiben, obwohl er krank ist.
Wer wirklich akut krank ist, braucht nicht notwendigerweise einen Arzt und sollte dann auch nicht hin müssen. Wer wirklich akut krank ist, erbricht, hat Durchfall, Schmerzen, Fieber, Husten etc und sollte damit einfach im Bett und in der Nähe des Badezimmers bleiben dürfen. Er sollte keinesfalls selbst Auto fahren, aber auch niemanden anstecken, der ihn fahren müsste (und damit selbst bei der Arbeit fehlt). Ärzte sind für die Erkrankten da, die ärztliche Hilfe und Versorgung benötigen, nicht für die Überwachung von Angestellten. Es ist auch eine Sauerei, dass chronisch Erkrankte zusammen mit akut Erkrankten im Wartezimmer sitzen müssen. Für diese Menschen sind Infektionen häufig gefährlich.
Die meisten Menschen, die ich kenne, tragen häufig schon lange den Kopf unter dem Arm und gehen weiter arbeiten, statt zum Arzt zu gehen und sich krankschreiben zu lassen. Ich kenne mehr Menschen, die wegen Rücksicht auf das Kollegium krank zur Arbeit gehen, als solche, die „krank machen“. Tatsächlich kenne ich niemanden, der zu Hause bleibt, ohne krank zu sein.
Diese Regelung trifft deshalb alle tatsächlich Erkrankten und damit absolut die Mehrheit, sehr hart, weil es sehr unangenehm bis gefährlich ist, sich erkrankt zum Arzt zu schleppen, als sich zu Hause auszukurieren.
100% Zustimmung!!!!
Ich darf bei ansteckenden Erkrankungen weder in die Praxis (da hängt ein Schild mit dieser Info) noch in die Schule (habe ich vor Jahren – 2008 – unterschreiben müssen!
Wohin mit mir bei Brechdurchfall, Gürtelrose, Grippe, …
Und das sind genau wie viele?
Wieso, sie beschließt die Vorlage einer gesetzlichen Regelung und überlässt es ausdrücklich den Tarifpartnern das umzusetzen. Ob ein AG eine AU, die eben kein Attest ist, ab dem ersten Tag einfordert oder nicht, ist ja nicht zwingend vorgeschrieben.
Im übrigen wird es ja auch aufgrund der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung nicht funktionieren, schon am ersten Krankheitstag einen Termin beim Hausarzt zu bekommen.. Organisatorisch bedeutet das doch nur das Angestellte innerhalb der ersten drei Krankheitstage eine AU ab dem ersten Krankheitstag vorlegen müssen. Das galt für tarifbeschäftigte Lehrkräfte in der Vergangenheit doch auch schon.
Manche Aufregung ist echt künstlich. Ich wette nämlich, dass die Zahl der „Krankheitstage“ mit der gesetzlichen Neuregelung nicht sinken wird, dafür ist das Durchschnittsalter der in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Vergleich zu anderen Ländern einfach zu hoch.
Vielleicht ist das auch einfach das Aufreger-Häppchen, um das sich nun alle kümmern, die Brot-und-Spiele-Taktik ist ja nicht aufgegangen.
Die Arbeitenden, die nicht blaumachen, werden sich von der SPD unterstützt fühlen, wenn sie nun weniger für die Blaumacher mitarbeiten müssen, die als Arbeiter und Angestellte ja bis zu 6 Wochen 100% ihres Lohnes bekommen.
(Beamte übrigens unbegrenzt und in einem berühmten Fall 16 Jahre lang.)
Ja, schön, dass die Nicht-Blaumachern offenbar nicht krank werden … inkl. aller damit verbundenen Belastungen neben der eigentlichen Erkrankung.
Diese Argumentation ist immer gleich. Maßnahmen gegen Blaumachen unterstellen allen, dass sie blaumachen. Wieso? Wer nicht blaumacht, hat doch nichts zu befürchten. Unterstellt ein Gesetz gegen Diebstahl, dass alle stehlen?
Es geht um Rechtsstaatlichkeit, das bedeutet, Handeln auf Grundlage klarer Regeln, die für alle grundsätzlich gleich gelten.
Sachlich sachlich –
Könnte sachlich richtig sein
Und in der Sache ?
Die Regierung hat ja betont, dass Tarifverträge das auch anders regeln können. D.h. die „besonder geschützten“ Arbeitnehmer von IG Metall, GdL, Cockpit und Co,, für die wird es am Ende wie voher sein. Alle anderen werden, wie immer (siehe Lohnentwicklung) darunter leiden müssen.
Doch wenn ein Bundeskanzler darüber schwadroniert – und das ist ja der Kern der Aussage, wenn er eine Krankschreibung ab Tag 1 fordert – dann ist es ein kollektiven Unterstellen, dass diejenigen, die sich nur einen Tag aus dem Spiel nehmen, nicht krank sein können.
Und ja, ich denke auch, dass es nicht zu weniger Krankentagen führen könnte, sondern eher zu mehr (wenn man schonmal beim Arzt 2 Stunden hockt, dann lässt man sich eventuell schon für mehr Tage krankschreiben…..)
So ist es. Ggf. schreiben Ärzte auch 1, 2 Tage länger krank, damit man nicht gleich wieder vor der Tür steht.
Zusätzlich bedeutet das auch eine ausgeweitete Verwaltungsarbeit. Auch hier fallen wiederum Kosten an.
Aber gut. Ist/Wäre dann halt so.
Von psychologischen Faktoren von „ne, ich schleppe mich krank rein – kein Bock auf Arztbesuch“ über „geh ich halt öfter zum Arzt, da bekomme ich jetzt die AU und bin schwer antastbar“ bis hin zu „aus trotz gehe ich bei jedem Husten zum Arzt“.
Wird sich dann halt rausstellen, wo der Weg hinführt.
Bei „erhöhten Krankentagen“ wird man so oder so schnell wieder rudern anfangen oder einen/mehrere Schuldige suchen.
Sind ja kaum zwei Mangelsysteme [+ Ausweitung], welche dann aufeinander treffen. Warum nicht … Klingt vollkommen durchdacht.
Publikumsbeschimpfung a la Handke in der Inszenierung von Fritze Merz.
Die bisherigen Regeln galten auch für alle…..
Sehe ich auch nicht so wild.
Wundern über steigende Krankschreibungen sollte man sich dann aber halt hoffentlich auch nicht. Beschweren sowieso nicht. Dann hat man es zumindest „Schwarz auf Weiß“.
Beim Kinderarzt sollte man es demnach auch wieder einführen? Nicht wegen „Misstrauen“, sondern als Grundlage klarer Regeln.
Aktuell sind das doch auch klare Regeln? Man ändert sie dann halt nur und passt sie an. Mit allen Konsequenzen halt. Passt schon würde ich persönlich sagen.
Vom Umgang und „Zeichen des Vertrauens“ geht der Staat halt die eine Richtung. Das schränkt ggf. ein. Ist aber auch nichts, was man nicht machen kann. Wenn man die AZE dazu macht … Sehr gerne.
Wer nicht blaumacht, wird trotzdem zu sinnlosen Arztbesuchen gezwungen. Für eine Erkältung muss man nicht ab dem ersten Tag den Arzt besuchen, das können die allermeisten Leute gut selbst einschätzen. Deshalb ist hier auch die telefonische Krankschreibung sinnvoll.
Das Vorhaben wird die Kosten der Krankenversicherungen hochtreiben. Für mich würde es bedeuten, dass ich wohl häufiger länger fehlen würde. Oft fehle ich nur einen oder zwei Tage und schleppe mich dann krank zur Schule, damit zum Beispiel Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben werden können. Wenn mich mein Arzt aber eine Woche krankschreiben, dann fehlen ich auch eine Woche.
So sieht es aus!!
Gilt die gesetzliche Neuregelung nur für Angestellte oder gilt sie ab demnächst auch für Beamte? Wird mit der Gesetzesänderung, die ja in erster Linie Sozialversicherungspflichtige trifft, auch das Dienstrecht geändert?
„Unterstellt ein Gesetz gegen Diebstahl, dass alle stehlen?“
Ja, zum Beispiel in dem Fall, dass es Sie zwingt, jedes Mal vor dem Verlassen eines Geschäftes alle ihre Taschen auszuleeren und sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen.
Und wieso werden die Regeln dann nicht einfach angewendet, so wie sie jetzt bereits sind?
Unternehmen können bereits jetzt eine Krankschreibung ab dem ersten Tag fordern. Unternehmen tragen die Nachteile für diese ominöse Behauptung der Blaumacherei, weil sie ja den Arbeitsausfall und die Lohnfortzahlung erstmal tragen. Und trotzdem nehmen sie das nicht in Anspruch und fordern Krankschreibung ab Tag 1 ein. So groß kann das Thema für Unternehmen nicht sein.
Wieso machen sie das wohl bisher?
Es gibt überhaupt keine Datenbasis, die diese Blaumacherei belegt und die Maßnahme irgendwie nachvollziehbar macht. Die Hausarzte warnen eindringlich davor.
Trotzdem muss der Rambo Zambo unbedingt „harte Kante“ zeigen gegen all die Faulheit im Land, während er die Nationalmannschaft für ihre Leistungsbereitschaft lobt…
Das ist an den Haaren herbeigezogen. Ein Gesetz gegen Diebstahl unterstellt ja auch nicht, dass wir alle potenzielle Diebe sind, sondern gibt dem Einschreiten dagegen eine rechtliche Grundlage. Alles andere wäre Willkür. Ein Gesetz regelt also den Umgang damit und verdächtigt jeden zu stehlen, wenn es das Gesetz nicht gäbe.
Die Aussagen von Merz sind in diesem Zusammenhang sehr klar. „Wir machen zu oft blau, sind gar nicht krank und deshalb braucht es jetzt strenge Regeln“
Genau darauf beziehe ich mich.
Handke ist doch auch mit Publikumsbeschimpfungen erfolgreich gewesen.
Das neue Gesetzesvorhaben verlangt aber, dass wir alle nachweisen, nicht blauzumachen.
Wenn wir alle nachweisen müssten, keine Diebe zu sein, wäre das auch ein Pauschalverdacht.
Sie verlgeichen leider Äpfel mit Birnen.
Eigentlich nicht. Es ist umgekehrt. Die neue Regelung verlangt nicht, dass wir nachweisen, dass wir nicht krank sind, sie verlangt einen Nachweis, dass wir krank sind, wenn wir wegen einer Erkrankung nicht arbeiten und ja trotzdem unseren Lohn/unser Gehalt bekommen wollen.
Und ich -als gut programmierte Drohne- werde „Follow the science!“ und „doctor’s orders“ praktizieren, nur als Quittung dafür schon, mich in den (seltenen) Krankheitsfällen dann mies fühlend zum Arzt schleppen zu müssen, was mir miese Fühlis macht und mir den Tag verdirbt.
Wenn ein System meine Eigeninitiative bestraft bzw. nicht will – alles klar Jungs, ihr wollt es nach Vorschrift? Nach Vorschrift werdet ihrs kriegen.
Und mal ganz sicher NICHT schreibe ich mich dann selbst früher gesund.
Wenn ich nicht selbst beurteilen kann wann ich krank bin – dann wird auch auf den Arzt gehört, was Gesundheit betrifft. Ist ja so wichtig, dass ich da hingehe, gelle ?
Das ist zutiefst naiv!!
*verdächtigt nicht (!)
Auch Schulen konnten/ können bereits jetzt schon ab dem ersten Abwesenheitstag ein ärztl. Attest fordern ( nachdenklicher Smiley- nur in Bayern so ?
Nein ist in NRW bei den tarifbeschäftigten Lehrkräften nicht anders, sie müssen ebenfalls bis zum dritten Arbeitstag eine AU ab dem ersten Tag vorlegen. Und zwar nach wie vor in analoger Form über die SL an die Dienststelle, da diese den Datenabgleich mit den gesetzlichen Krankenkassen erst nachträglich machen kann. Ich habe auch gelacht, als die Mitteilung der Dienststelle gelesen habe.
Bei uns nicht. Erst nach dem dritten Tag.
Bei Beamten muss die Dienstunfähigkeitsbescheinigung nach dem dritten Tag eingereicht werden.
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte müssen das spätestens. am dritten erledigt haben.
Allgemeine Regelung: Laut der Lehrerdienstordnung Bayern (LDO) ist eine ärztliche Bescheinigung (Attest) im Krankheitsfall erst ab dem vierten Kalendertag vorzulegen.
》》Ausnahme im Einzelfall: Die Schulleitung kann ein Attest ausnahmsweise auch früher oder bereits am ersten Tag verlangen. Dies ist jedoch an begründete Einzelfälle (z. B. bei häufigen, kurzen Erkrankungen oder wenn Zweifel an der Dienstunfähigkeit bestehen) gebunden.
Wohl nur in Bayern.
Von Privatschulen höre ich, dass die das verlangen, also einige. Ich kenne ja nicht alle.
Also mein Arzt will ja immer, dass ich länger Zuhause bleibe als ich das will. Statt 1-2 Tage werde ich dann 1 Woche krank Zuhause bleiben müssen. Auch weil meine Schule sagt, dass ich nicht arbeiten darf, solange die Krankschreibung gilt. Rechtsexperten, die
Aber Sie müssen nicht. Sie können wieder zur Arbeit gehen, wenn Sie sich wieder gesund fühlen. Sie haben keinen versicherungstechnischen Nachteil dadurch.
Ich glaube, das hatte er schon verstanden, das mit den Rechtsexperten war vermutlich eher Ironie.
Das eigentliche Problem wird hier die Überlastung der Hausärzte werden, einschließlich der Folgen. Wenn nämlich der tatsächlich kranke Arbeitnehmer – und das wird die Mehrheit sein – Stunden im Wartezimmer oder, in einigen Fällen, draußen in der Hitze/Kälte in einer Schlange verbracht hat, wird er oder sie davon nicht schneller gesund. Die hausärztliche Versorgung wird durch diese zusätzliche Aufgabe nicht besser und der Beruf des Hausarztes nicht attraktiver.
Insofern sehe ich das recht gelassen – ich bezweifle, dass diese Regelung den Praxistest besteht.
Die Regierung rudert bereits zurück. Eine Attestpflicht ab dem 1. Krankheitstag sollte gesetzlich festgeschrieben werden, aber
Es ist also mal wieder typische Symbolpolitik. Es wird so getan, als tue man etwas, aber eigentlich ändert sich nichts oder kaum etwas. Die Attestpflicht ist letztendlich doch keine Pflicht.
Karenztage (weniger oder gar kein Lohn/Gehalt in den ersten Krankheitstagen) hätten Blaumachen wohl eher bekämpft. Das hat aber die SPD verhindert. Je nachdem, wie man dazu steht, darf man sich also bei der SPD bedanken statt auf sie zu schimpfen.
Die Attestpflicht ab dem 1. Krankheitstag ist ein zahnloser Tiger.
Sehe ich auch so.
Der Vorschlag der Union, dass die ersten Tage als Urlaubstage zu nehmen sind (Karenz) ist damit immerhin vom Tisch. Unfassbarer Vorschlag mal wieder aus Richtung Spahn übrigens.
Spart im übrigen nur Geld … diejenigen, die die Kohle brauchen gehen krank zur Arbeit … und spreaden (was sie auch immer haben) … und so komische Irrlicher, wie der Prof Dr. RUSCHENHÄUPTER – oder wie der auch immer heißt – rotzen ihre „wissenschaftliche Expertise“ ins Fernsehen (Mittagsmagazin heute) und rragieren gar nicht auf die kritische Nachfrage von Frau Meinhardt… ich vermute, dass der „Willi“ mit unserem „F…..Fritz“ händchenhaltend durch die Karriere begleitet.
Kein zurück rudern. „Ab“ dem ersten Tag heißt nicht „am“ ersten Tag. Die Regelung galt ohnehin bis 2020/21. Es ist die gesetzliche Verpflichtung, wie diese arbeitsrechtlich bzw. tarifrechtlich geregelt wird ist Sache der Vertragsgestaltung zwischen AN und AG.
OK, man braucht eine Krankschreibung ab dem ersten Tag bedeutet nicht, man braucht eine Krankschreibung am ersten Tag, bedeutet, man muss nicht am ersten Tag hingehen zum Arzt, bedeutet, der Arzt kann rückwirkend krankschreiben.
Wenn ich also heute zum Arzt gehe, weil es mir gestern schlecht ging, muss der Arzt mit das halt glauben oder Anzeichen dafür finden, dass das stimmt.
So???
Und ist das jetzt so wesentlich?
“Die Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen und künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.“
tschaaah… ich denke da an die v.a. Kolleginnen, die regelmäßig von übelsten Migräneattacken befallen sind…diese im Akutfall in eine Arztpraxis zu zwingen, wenn der Kreislauf abpfeift, die Kopfschmerzen so hämmernd sind, dass weder Geräusche noch Licht ertragen werden und dann zu glauben, dass die sich ggf. ins Auto setzen, um sich den geforderten „gelben Schein“ zu holen ist einfach absoluter Schwachsinn … auf so eine Idee kann nur jemand kommen, der / die nicht von z.B. solchen Dingen belastet sind.
Völlig unverantwortlich – weil nicht leistbar bzw. extrem gefährlich.
Interessant ist, wie z.B. bei MigränepatientInnen darauf reagiert werden wird, wenn diese mit Aura zuhause im Dunklen liegen und es weder zur Arbeit noch zum Arzt schaffen.
Meines Erachtens wäre so etwas ein Fall für ein Arbeits- oder Sozialgericht.
Schön auch die Vorstellung, total verschnupft oder mit einem Magen-Darminfekt in die Arztpraxis zu gehen und sich dort ins Wartezimmer zu setzen, wo die Verweildauer sicherlich steigen wird, weil die grundsätzliche Patientenfrequenz zahlenmäßig erheblich steigen wird. Folgeinfektionen (spreading) begünstig sicherlich nicht die Anzahl der erhofften Arbeitstage.
Von dem grundsätzlichen Misstrauen ggü. den Erwerbstätigen als Blaumacher mal abgesehen.
Aber da sind wir ja bereits diese herabwürdigenden Totalausfälle von „F…-Fritz“ gewohnt. Faul, unengagiert, arbeitsscheu, unzuverlässig, mit zu hohen Ansprüchen … dieses von Merz gezeichnetes Bild von den Menschen, die den deutschen Staat „am Kacken halten“ lässt auf die psychische Grundkonstitution und mentalitätsmäßige Veachtung des B-Kanzlers ggü. seinen „Untertanen“ schließen.
Seine Selbst-Apologethik – gerne mal lamoyant in der Öffentlichkeit vorgetragen (und mit lautem Lachen aus dem Plenum beantwortet) – könnte bei weiteren „Ausfällen“ ggü den Menschen der Bundesrepublik irgendwann zu anderen Reaktionen führen als bei seinem Auftritt vor DGB-Vertretern.
Irgendwann ist halt „Schluss mit Lustig“ – und Fritze und seine Abriss-Truppe haben die Schuldigen ja bereits ausgemacht.
May be
„Ab dem ersten Tag“ ist nicht gleich „am ersten Tag“. Die AU muss bei AN am 3. Tag dem AN vorgelegt werden.
Die gesetzliche Regelung muss nicht zwangsläufig in Arbeitsverträge oder Branchentarifverträge übernommen werden. Sie kommt ja nur zum Tragen, wenn der Punkt zwischen AN und AG nicht anders geregelt ist.
… dem AG vorgelegt …
Bei uns meinte ein Hausarzt in einem Interview, wenn jemand mit akutem Durchfall im Bett/Bad läge, müsste er anrufen und dann die Frau schicken, um die Krankschreibung abzuholen. So kann man „telefonische Krankschreibung“ auch neu interpretieren.
Das würde ja dann mit dem Familienbild der AFD wieder hervorragend harmonieren, wo dann bitte jeder auch eine Frau hat, die dann geschickter Weise noch zu Hause vor dem Herd steht.
Wenn der Migräniker beim Spezialisten ist, schreibt er krank. Er kennt sich mit Migräne aus. Da gibt es Leute, die haben solche neurologischen Ausfälle, sie können während einer Attacke nicht einmal sprechen.
Dann dauert die Krankheit mit Sicherheit länger. Schluss mit 2-3 Tage plus Wochenende zum Auskurieren bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit und ohne Stimme. Dann eben gleich eine Woche offiziell und OHNE Material für die Kollegen, Korrekturen, Notenzulieferungen etc. Krank ist krank- fertig. Und bei uns Senioren geht das schnell.
Das ist der Weg.
Allerdings nur, weil und wenn fleißig das Gerücht verbreitet wird, dass man nicht Krankschreibung nicht vorzeitig beenden darf. Man lese entsprechende Kommentare oben, die das weiter fälschlicherweise verbreiten.
In Dänemark darf ein Arbeitnehmer eine Woche zu Hause bleiben, bevor er ein Attest braucht. Es wird vermutlich ab und an ausgenutzt. Aber eben nicht dauernd.
Nur wer im Vorschuss Vertrauen bekommt, kann sich auch als vertrauenswürdig erweisen.
Dagegen: Kontrolle, Büttel, Moralpredigen. Das erzieht zum Austricksen, zum Hintergehen.
Ich habe dieses Menschenbild so satt.
Volle Zustimmung!!
Nu, der Kanzler muss ja auch die Vertrauensfrage stellen, um das Misstrauen ausgesprochen zu bekommen. Folglich misstraut er seinen Mitbürgern, um ihr Vertrauen zu gewinnen.
Alles klar? Kann noch jemand der verqueren Niedereimerlogik folgen?
Sind das die Folgen eines gefährlichen Warsteiner-Veltins-Cocktails mit einem Spritzer Doppelkorn?
Zusätzlich kommt dazu:
WENN es wenigstens mal echtes „bütteln“ und kontrollieren wäre! Aber so ein Durchgriff gegen echte Blaumacher geht bei uns ohnehin nicht…
Also trifft es (wieder) alle anderen.
Es ist (mal wieder) ein peinlicher Kompromiss der schlechtesten Art: Von beiden Seiten (hier: Kooperation vs. Kontrolle) das schlechteste Material gewählt (Papiergeschubse für Ärzte und Kranke einerseits, kein echtes Durchgreifen andererseits).
Nennt man dann wohl „Reform“ (Packungshinweis: Enthält 0% echte Änderungen)
Dass da so viel herumgestritten wird. Man informiere sich doch einfach. Ich lese bei der Techniker Krankenkasse (m.E.):
„Grundsätzlich stellt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot dar, sondern gibt eine ärztliche Prognose ab, wie der Krankheitsverlauf erwartet wird. Das bedeutet, aus rechtlicher Sicht können Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten, wenn sie sich arbeitsfähig fühlen.
Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. …“
Hamburg erhöht die Arbeitszeit der Beamten um eine Stunde in der Woche und schafft einen freien Tag ab. Die zusätzilchen Stunden sollen nach aktuellem Stand bei Lehrkräften nicht in zusätzlichen Unterricht, sondern in die sogenannten A-Zeiten fließen – das sind Zeiten für allgemeine Dinge wie Konferenzen, Teamzeiten usw. Diese A-Zeiten sind denkbar schlecht zu kontrollieren, weil es keine Arbeitszeiterfassung gibt. Man kann sich daher auch seit jeher gut durchmogeln – was die Regel ist – beispielsweise, indem man in Konferenzen auch Klausuren korrigiert bzw. der Unterricht komplett ausfällt, wodurch diese Stunden doppelt „vergütet“ werden. In der Praxis bedeutet das wahrscheinlich, das sich durch die Erhöhung garnichts ändert. Mit einer lückenlosen Arbeitszeiterfassung würden diese Stunden tatsächlich mehr gearbeitet werden müssen. Die Leidtragenden der Erhöung sind tatsächlich diejeigen Beamt*innen, die nach Stechuhr arbeiten – und das sind in der Regel diejenigen, die in weniger gut bezahlten Besoldungsgruppen als Lehrkräfte eingruppiert sind.