SCHWERIN. Sicher Sitzenbleiben mit nur einer Fünf in einem Hauptfach: Die neuen schärferen Versetzungsregeln in Mecklenburg-Vorpommern stoßen auf Widerstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Bildungsgewerkschaft sieht darin mehr als eine Änderung der Versetzungsverordnung. Sie spricht von einer „Erscheinung des Zeitgeistes“, der auf strengere Leistungsanforderungen setze und entwicklungspsychologische Erkenntnisse ausblende. Das Bildungsministerium hält dagegen – die Neuregelung sorge für mehr Transparenz sowie klarere Leistungsanforderungen.

Mit Beginn des neuen Schuljahres gelten an den allgemeinbildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für die Versetzung. Besonders einschneidend ist die Änderung an Gymnasien: Eine mangelhafte Leistung in Deutsch, Mathematik oder der ersten Fremdsprache kann dort künftig nicht mehr durch gute Leistungen in den anderen Kernfächern ausgeglichen werden. Bislang war das möglich.
Schülerinnen und Schüler im sogenannten Erprobungsjahr der siebten Klasse sind davon am stärksten betroffen. Wer dort die Anforderungen nicht erfüllt, muss den gymnasialen Bildungsgang verlassen und in einen nicht-gymnasialen Bildungsgang wechseln.
Für die GEW ist die Reform – die nur wenige Wochen vor der Landtagswahl am 20. September in Kraft tritt – jedoch weit mehr als eine Verschärfung der Versetzungsordnung. „Die jetzige Anpassung ist eine Erscheinung des Zeitgeistes. Sie wird nicht dazu führen, dass insgesamt bessere Schulabschlüsse erreicht werden“, erklärt die Landesvorsitzende Sandra Astáras. Hintergrund: Die rechtsautoritäre AfD, die mehr Druck an Schulen fordert, liegt in den Umfragen zur Wahl als stärkste Partei vorne.
„Schulnoten sind, und das ist wissenschaftlich hinreichend gut belegt, nicht Abbild der alleinigen Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Sie hängen ab von der Qualität des Unterrichts, der Verfügbarkeit von Ressourcen an Schule und im Elternhaus, Unterstützung aus dem Elternhaus, subjektiver Einschätzung der Lehrkraft und der Leistung der Schüler:innen“, sagt Astáras. Die bisherige Ausgleichsmöglichkeit habe gerade berücksichtigt, dass Jugendliche während der Pubertät Leistungsschwankungen durchlaufen. „Das war und ist eine gute Lösung, vor allem mit Blick auf die Entwicklungspsychologie Jugendlicher in der Pubertät.“
Die Gewerkschafterin warnt vor möglichen Folgen für viele junge Menschen. „Es kann schnell passieren, dass Schüler:innen mal ein Schuljahr nicht den eigentlichen Ansprüchen genügen. Das geht Erwachsenen auch so. Jedoch bestimmen wir durch Regelungen wie diese u. U. über Lebensbiografien.“
„Von einem Notenausgleich werden die Lücken im Wissen nicht kleiner, sondern es geht darum, die Lücken zu schließen“
Das Bildungsministerium weist die Kritik zurück. „Unser Ziel ist es, mehr junge Menschen zu einem Schulabschluss zu führen. Dies erreichen wir einerseits durch die Anerkennung tatsächlicher Leistungen und andererseits durch klar definierte Leistungsanforderungen“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) bei der Vorstellung der neuen Verordnung. Die Regelungen seien gemeinsam mit dem Bildungsrat erarbeitet worden und berücksichtigten „vielfältige Perspektiven von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern“.
Im NDR verteidigte Oldenburg insbesondere das Ende des Notenausgleichs in den Kernfächern. „Ich finde es ganz wichtig, dass man sich selber einschätzen kann und weiß: Wo stehe ich und wo muss ich noch ne Schippe drauflegen? Weil: Von einem Notenausgleich werden die Lücken im Wissen nicht kleiner, sondern es geht darum, die Lücken zu schließen.“ Förderung und eigene Leistung könnten diese Defizite ausgleichen. Man habe für die Schülerinnen und Schüler „Klarheit und Transparenz geschaffen“, befand die Ministerin.
Nach Darstellung der GEW hätten Landeselternrat und Landesschülerrat der Reform zunächst zugestimmt. Öffentlich dokumentiert ist eine solche Zustimmung bislang allerdings nicht. Das Bildungsministerium verweist lediglich darauf, dass die Verordnung gemeinsam mit dem Bildungsrat erarbeitet worden sei, in dem Vertreter von Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Bildungsakteuren vertreten sind. Der Landeselternrat hat inzwischen deutliche Vorbehalte geäußert.
Vorsitzende Diana Zander erwartet, dass die Neuregelung den Leistungsdruck insbesondere an den Gymnasien erhöhen werde. Zugleich fordert sie, die Eltern bei Entscheidungen über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder einzubeziehen. „Das gehört in einer vernünftigen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft dazu.“ Der Landeselternrat wolle die Auswirkungen der neuen Verordnung kritisch begleiten und erwarte vom Land eine wissenschaftliche Evaluation über die kommenden Schuljahre.
Die wichtigsten weiteren Änderungen der Versetzungsverordnung im Überblick:
- Grundschule: Über die Verweildauer in der Schuleingangsphase entscheidet künftig die Klassenkonferenz, nicht mehr der Elternwille. Erreichen Kinder wiederholt die Versetzungsvoraussetzungen für die fünfte Klasse nicht, soll ein möglicher Förderbedarf diagnostiziert werden.
- Regionale Schule: Die Regeln zum Notenausgleich werden neu gefasst. Anspruchsebenen werden künftig nicht mehr miteinander verrechnet; sie werden auf den Zeugnissen ausgewiesen. Für die Versetzung in Klasse 10 ist ein Notenausgleich in Deutsch, Mathematik, erster Fremdsprache und der differenziert unterrichteten Naturwissenschaft nicht mehr möglich.
- Gymnasium: Ein freiwilliger Rücktritt während des Erprobungsjahres entfällt. Muss ein Notenausgleich in Anspruch genommen werden, ist der Wechsel in den nicht-gymnasialen Bildungsgang verpflichtend.
- Wechsel des Bildungsgangs: Der Wechsel aufs Gymnasium ist in den Klassen 7 und 8 bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser in Deutsch, Mathematik sowie den beiden Fremdsprachen möglich. Erstmals regelt die Verordnung auch ausdrücklich den Wechsel vom Gymnasium in den nicht-gymnasialen Bildungsgang.
- Versetzungsgefährdung: Sie liegt künftig einheitlich vor, wenn der Notendurchschnitt in einem Fach 4,5 oder schlechter beträgt.
- Beratungsgespräche: Gespräche zur Schullaufbahn können künftig mit den ohnehin vorgesehenen Beratungsgesprächen zusammengelegt werden.
- Freiwillige Wiederholung: Ein freiwilliger Rücktritt zum Schulhalbjahr ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wer eine Klassenstufe freiwillig wiederholt, muss im Wiederholungsjahr erneut alle Versetzungsvoraussetzungen erfüllen.
Die GEW hält die Zielrichtung des Maßnahmenbündels für völlig verfehlt. Landeschefin Sandra Astáras: „Man darf nicht, nur weil es gerade gesellschaftlich opportun scheint, alle bildungs- und erziehungswissenschaftlichen Erkenntnisse der jüngeren Zeit über Bord werfen. Wir kritisieren diese Entscheidung scharf!“ News4teachers










Ich find’s richtig. Ich bin Lehrerin in MV. Danke!
Dito
Meine Erfahrung nach über 20 Jahren Berufserfahrung and Stadtteil- und Gemeischaftsschulen ist folgender: Man muss sich für eine „5“ schon wirklich anstrengen.
Das mag an Gymnasien anders sein und sollte auch anders sein aber an GemS ist das schon eine Leistung das zu schaffen. Das bekommt ein normaler Schüler/eine normale Schülerin nicht hin.
… zumal hin und wieder melden schon für die „4“ in der sonstigen Mitarbeit auch in Mathe reicht und somit die „5“ auf dem Zeugnis schwer zu schaffen ist.
Naja, 4 in SoMi und 5 im Schriftlichen sollten zu einer 5 auf dem Versetzungszeugnis führen, jedenfalls dann, wenn auf dem Halbjahreszeugnis eine 4- oder Schlechteres ausgewiesen wurde. In der Sek. I werden sonstige und schrifliche Leistungen nicht gleichberechtigt gewertet (NRW).
Die Halbjahresnote darf keinen Eingang in das Schuljahresendzeugnis finden (wenn es sich nicht um ein Abschlusszeugnis handelt).
Die Gewichtung der mündlichen und schriftlichen Leistungen wird von der Fachkonferenz festgelegt und darf nicht genau 50% betragen. Das Mündliche darf sogar höher gewichtet werden.
Die Halbjahresnote muss bei epochalen Fächern aber auf das Zeugnis des zweiten Halbjahres.
Für welches Bundesland reden Sie?
Es gibt ein Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg, wonach die Schuljahresendnote NICHT nur aus den Noten des zweiten Halbjahres alleine gebildet werden darf.
Es gibt außerdem schulrechtliche Aussagen, dass Zeugnisnoten NICHT genau arithmetisch berechnet werden müssen. Allein deshalb hat sich genau 50 Prozent erledigt. Man darf Tendenzen berücksichtigen und darf mit 2,4 eine 3 geben oder mit 2,6 eine 2. Bei ,5 geht das also noch unproblematischer!
Noch einmal deshalb: Für welches Bundesland sprechen Sie?
Interessiert mich auch.
Einwurf: Also für Berlin stimmt das nur bedingt.
In Berlin gelten zwar an Grundschulen nur die Noten des jeweiligen Halbjahres für die Zeugnisnote; an den weiterführenden Schulen gelten allerdings die Noten des ganzen Schuljahres für die Zeugnisnote, also die Endnote. Das ist schon ein bisschen „verrückt“. Ich frage mich schon immer, warum?!?
In Berlin gilt außerdem, dass der schriftliche Bereich zu etwa 50% einbezogen werden muss, wenn in dem jeweiligen Fach Klassenarbeiten geschrieben werden. Aber etwa 50% lässt ja den Spielraum, dass der mündliche oder schriftliche Bereich leicht überwiegt. Was leicht überwiegen darf, ist hingegen nicht festgelegt in Berlin!
Könnte man überall so handhaben. Den mathelehrern empfehle ich aber ein dickes Fell, eine Schulleitung auf ihrer Seite und ggf. eine Rechtsschutzversicherung.
Wofür die Rechtsschutzversicherung? Für dienstliche Tätigkeiten müssen Sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrläßigkeit juristisch persönlich geradestehen.
Unabhängig davon wirdxes darauf hinauslaufen, dass Lehrer in Grenzfällen eher die eigentlich unberechtigte „4“ als die leistungsgerechte „5“ setzen, um sich den Ärger mit dem Einspruch zu ersparen.
Ich und viele KuK haben schon lange die Nase voll von Versetzungskonferenzen als Ausgleichsbasaren. Jahrelang wurde so lange kompensiert, verrechnet und pädagogisch umgedeutet, bis selbst eine Fünf im Hauptfach am Gymnasium nur noch als pädagogischer Gestaltungsvorschlag galt. Jetzt soll eine Fünf tatsächlich wieder spürbare Konsequenzen haben – und schon ist von unzumutbarem Leistungsdruck die Rede.
Besonders bemerkenswert ist, dass ausgerechnet diejenigen am lautesten protestieren, die seit Jahren jede Anhebung von Anforderungen als Angriff auf Bildungsgerechtigkeit darstellen. Der Leistungsverfall fällt schließlich nicht vom Himmel – er wurde über Jahre freundlich begleitet, wissenschaftlich begründet und pädagogisch wohltemperiert verpackt.
Vielleicht hätte man in Mecklenburg-Vorpommern früher den Mut zu klaren und strengeren Maßstäben haben sollen. Dann wäre dem Land womöglich auch die bundesweit bekannt gewordene Wutrede der durchgefallenen Abiturientin erspart geblieben, die all jenen, „die unserem Jahrgang das Bestehen nicht gönnten“, ein „Fickt euch einfach nur alle“ entgegenschleuderte. Eine bemerkenswerte Reaktion.
Vielleicht hat man so manchem Schüler den Weg vom Schuljahr ins nächste und schließlich bis in die Kursstufe etwas zu großzügig geebnet. Die bittere Pointe: Ein System, das jede Hürde abschafft, produziert nicht automatisch mehr Erfolg – manchmal auch nur Wut und größere Verwunderung, wenn plötzlich wieder eine auftaucht.
Eine 5 bekommt man nicht einfach so. Damit nicht versetzt zu werden ist gut und richtig. Ich habe es satt, dass über Jahre Schüler durch alle Klassenstufen geschleppt werden, die massive Rückstände bei der Grundschulmathematik haben, nur weil sie sich das mit einer netten Geschichte in Deutsch ausgleichen können und die 5,4 eben doch eine 5 und keine 6 ist.
Das Ziel ist also, dass mehr Schüler sitzenbleiben.
Das ist angesichts der Tatsache, dass die Forschung immer wieder ergibt, dass Sizenbleiben den Schülern nur wenig bringt, bedenklich.
Teurer, aber effektiver wäre es natürlich, Schüler zu zusätzlichem Förderunterricht zu verpflichten, damit sie den Stoff in der Schule nachholen können. Stattdessen will man Schüler ein ganzes Jahr wiederholen lassen, auch wenn sie Defizite in nur einem Fach haben.
Aber der Förderunterricht ist wohl zu teuer. Da bürdet man lieber den Eltern die Kosten für ein zusätzliches Schuljahr auf (also rund 9.000 Euro).
Das ist angesichts der Tatsache, dass die Forschung immer wieder ergibt, dass Sizenbleiben den Schülern nur wenig bringt, bedenklich.
Das ist so falsch bzw. geht aus den Forschungsdaten nicht hervor:
Schüler die z.B. motivatorische Probleme haben und einfach nur wiederholen, ohne irgendwelche anderen Maßnahmen, scheitern tatsächlich erneut.
Aber die Tatsache, dass Sitzenbleiben überhaupt möglich ist, führt bei vielen Schülern dazu, doch noch den Hintern hoch zu bekommen. Stattdessen hatten wir in meiner Gesamtschul-Klasse z.B. ein Mädchen, das in der 8. Klasse noch Probleme mit Grundschul-Mathematik hatte. In anderen Fächern sah es nicht besser aus. Gespräche mit den Eltern haben nichts gebracht, die Schulsozialarbeit hat nichts gebracht, den Förderunterricht schwänzte sie konsequent. Letzlich ging sie ohne Abschluss…
Teurer, aber effektiver wäre es natürlich, Schüler zu zusätzlichem Förderunterricht zu verpflichten, damit sie den Stoff in der Schule nachholen können. Stattdessen will man Schüler ein ganzes Jahr wiederholen lassen, auch wenn sie Defizite in nur einem Fach haben.
Wenn es wirklich nur um ein Fach geht, wird man in der Schule und im Elternhaus alles in Bewegung setzen, um ein Sitzenbleiben zu vermeiden. Einige Kinder brauchen aber vielleicht in der Entwicklung einfach ein bisschen länger.
Auch hatte ich einen Schüler, der in der 7. Klasse noch immer nicht sinnentnehmend lesen konnte. Wir haben uns gemeinsam den NaWi-Text angeschaut, selbst bei den fettgedruckten Begriffen kam er nicht weiter. Als ich ihm den Text vorgelesen habe, hat er es aber verstanden. Der war in vielen Fächern einfach abgehängt und es fehlte irgendwann einfach völlig an Motivation. Wir haben ihn dann mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in eine Ausbildung vermittelt, so dass er dort Freude und Motivation schöpfen konnte.
Zu glauben, dass ein Schüler, der ggf. keine Lust auf Schule und Leistungserbringung hat, tatsächlich beim Förderunterricht nachmittags erscheint, ist arg naiv. Wir betreuen mehrere Jugendliche in G-Niveau-Klassen (= Hauptschulklassen in BW). Viele von ihnen kommen und gehen in die Schule, wie sie wollen: Kommen später, gehen ohne Bescheid zu sagen früher oder bleiben komplett fern. Konsequenzen? Im Grunde keine, weder Lehrkräfte noch Sozialarbeiter haben hier irgendeine Handhabe.
Und nun?
Gerne auch im Sachsen so!