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Treiben Priens Pläne Alleinerziehende noch tiefer in die Armut? Experten warnen

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WIESBADEN. Wer in einer Familie mit nur einem Elternteil aufwächst, hat ein deutlich höheres Risiko für Armut. Eine geplante Änderung des Unterhaltsvorschusses könnte das laut Experten noch verstärken.

In der Armutsfalle? (Symbolbild.) Foto: Shutterstock

Das Armutsrisiko ist in Haushalten von Alleinerziehenden deutlich höher als in solchen mit zwei Elternteilen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden galten zuletzt 28,9 Prozent der Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten als armutsgefährdet. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) sind diese Zahlen alarmierend.

Die Armutsgefährdungsquote sei «überproportional im Vergleich zu anderen Haushalten», sagt Julia Preidel, Wissenschaftliche Referentin beim VAMV. In Haushalten von Paaren mit einem oder mehreren Kindern seien laut den Statistikerinnen und Statistikern lediglich 12,0 Prozent der Menschen von Armut bedroht. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern sei damit mehr als doppelt so hoch.

«Ein dreijähriges Kind kann sich nicht alleine von der Kita abholen»

Eine zentrale Ursache für das hohe Risiko der Armut sieht die Soziologin Katja Möhring von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg in den eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten vieler Alleinerziehender. Sie könnten durch die Kinderbetreuung häufig nur in Teilzeit arbeiten oder mit einem geringeren Stundenumfang beschäftigt seien. «Und das führt letztendlich dazu, dass die Armutsbetroffenheit so groß ist», sagt sie.

Fehlende Betreuungsangebote verstärkten das Problem, sagt Preidel vom VAMV. Wer keinen ausreichenden Betreuungsplatz finde, könne die eigene Arbeitszeit oft nicht ausweiten. «Ein dreijähriges Kind kann sich beispielsweise nicht alleine von der Kita abholen und auf sich selbst aufpassen», sagt Preidel. Die Erwerbsmotivation und der Erwerbsdruck seien bei Alleinerziehenden zwar hoch. «Aber die Rahmenbedingungen stimmen oft nicht.»

Eine wichtige Stellschraube ist nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschland deshalb der Ausbau der Kinderbetreuung. Das betreffe nicht nur Angebote für jüngere Kinder, sondern auch die Ganztagsbetreuung an Grundschulen.

Kritik an geplanter Kürzung beim Unterhaltsvorschuss

Zusätzliche Auswirkungen auf die Armut bei Alleinerziehenden-Familien könnte den Expertinnen zufolge eine geplante Reform der Bundesregierung haben. Den sogenannten Unterhaltsvorschuss zahlt der Staat für Kinder von Alleinerziehenden, wenn ein Partner seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Bundesfamilien- und -bildungsministerin Karin Prien (CDU) plant, den Vorschuss nicht mehr bis zum 18. Geburtstag zu zahlen, sondern nur noch bis 16.

Laut Statistik wären 21,2 Prozent der Alleinerziehenden-Familien von der Änderung betroffen. 2025 lebten demnach rund 373.000 Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren in solchen Haushalten.

Der VAMV kritisiert die Pläne scharf. «Sie wird akut das Armutsrisiko von Jugendlichen in alleinerziehenden Familien verstärken. Würde der Unterhaltsvorschuss wegfallen, würden in den Familien auf einen Schlag knapp 400 Euro im Monat fehlen. Das ist eine Lücke im Haushaltsbudget, die viele Alleinerziehende gar nicht ausgleichen können», sagt Preidel. «Das trifft aus unserer Sicht die Falschen.»

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht die Pläne von Prien kritisch. «Angesichts dieser Zahlen wird einmal mehr deutlich, warum die Kürzung des Unterhaltsvorschusses ein absolut falsches Zeichen setzen würde», sagt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende laut einer Mitteilung.

Alleinerziehende Mütter häufiger in Vollzeit

Trotz der zusätzlichen Belastung durch Kinderbetreuung arbeiten alleinerziehende Mütter häufiger in Vollzeit als Mütter mit Partner oder Partnerin. 2025 waren laut Statistik 38,6 Prozent der erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern in Vollzeit beschäftigt. Bei Müttern in Ehe oder Lebensgemeinschaft lag der Anteil bei 30,7 Prozent.

Anders sieht es bei den Vätern aus: 83,8 Prozent der alleinerziehenden erwerbstätigen Väter mit minderjährigen Kindern arbeiteten demnach in Vollzeit. Bei Vätern mit Partnerin oder Partner waren es 91,5 Prozent. Möhring sieht darin einen gesellschaftlichen Wandel. Väter übernähmen zunehmend häufiger Betreuungsaufgaben und engagierten sich stärker in der Erziehung.

Rund 1,6 Millionen Alleinerziehende in Deutschland

Insgesamt lebten 2025 laut Statistik rund 1,62 Millionen Alleinerziehende in Deutschland. Damit hatte knapp jede fünfte Familie mit minderjährigen Kindern nur ein Elternteil. Zehn Jahre zuvor waren es noch 1,65 Millionen Alleinerziehende. Ihr Anteil an allen Familien mit Kindern unter 18 Jahren lag damals bei 20,5 Prozent und damit leicht höher als 2025.

Laut den Daten lebten im vergangenen Jahr insgesamt rund 2,36 Millionen Kinder unter 18 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen. Alleinerziehende sind weiterhin überwiegend Frauen: 84,4 Prozent waren 2025 Mütter. Der Anteil alleinerziehender Väter stieg jedoch: von 11,1 Prozent im Jahr 2015 auf 15,6 Prozent 2025.

Als Alleinerziehende gelten laut den Statistikerinnen und Statistikern Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner oder -partnerin mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Die Daten sagen daher nichts darüber aus, wie Betreuung zwischen getrennt lebenden Eltern aufgeteilt wird. News4teachers / Von Lea Winkler, dpa

„Situation hat sich verschärft“: Jeder fünfte Jugendliche von Armut bedroht

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12 Kommentare
Indra Rupp
27 Tage zuvor

Man schaut immer auf denjenigen, der das Geld bekommt und nicht auf denjenigen, der es eigentlich zahlen müsste.

Unterhaltsvorschußkasse zu Alleinerziehenden :“Sie haben ja bei uns Schulden!“
Öhm, nö, oder? Derjenige, der das zahlen müsste, hat die, und nicht derjenige, der es bekommt. Und wenn klar ist, der Zahlungspflichtige muss das nicht, weil er es nicht kann, was meist der Fall ist, dann hat er die Schulden auch nicht , sondern dann sind es Sozialleistungen und keine Vorschussleistungen mehr.

Merz so : „Alleinerziehende könnten mehr arbeiten“
Er hätte auch verlangen können, dass die Zahlungspflichtigen mehr arbeiten, damit sie den Unterhalt leisten können. Wie gesagt, man guckt immer auf diejenigen, die das Geld erhalten und zerreißt sich über die das Maul und überlegt, wie die sich ändern könnten.

Zw 16 und 18 sind Kinder übrigens so ziemlich am teuersten, man könnte also besser bei den Kleinsten sparen. Da war das Leben einfach! Kleidung und Spielzeug Tonnenweise neuwertig für nen Appel und n Ei. ZB bei Kleinanzeigen. Überhäuft von den lieben Verwandten mit selbigem. Sachen nachtragen, kein Ding. Keine Hobbys, keine Gang, kein Mainstream, kein Status.
Aber wie sähe man als Politiker aus, wenn man bei den niedlichen Kindern kürzt und nicht bei den Pickligen ?
Zumal die mit 16 ja auch schon selber was verdienen können. Müssen den Quatsch mit der Schule dann halt nur 9 Jahre mitmachen. ^^

Unfassbar
26 Tage zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Er hätte auch verlangen können, dass die Zahlungspflichtigen mehr arbeiten, damit sie den Unterhalt leisten können.

Je nach dem, wie die Trennung verlief, würde ich eher noch reduzieren, um den Unterhalt insbesondere für die Mutter zu drücken.

Indra Rupp
26 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Unterhalt für Mütter gibt es schon Jahrzehnte nicht mehr.

GBS-Mensch
26 Tage zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Aha, haben Sie das schon dem Betreuungsunterhalt und Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt schon erzählt, dass es sie seit Jahrzehnten nicht mehr gibt?

DerechteNorden
26 Tage zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Das trifft den Nagel auf den Kopf, würde ich sagen.
Man muss sich die Unionsdenke einfach mal auf der Zunge zergehen lassen: „Alleinerziehende könnten mehr arbeiten.“
Äh, nein, wenn man den Staat entlasten wollte, dann ja wohl so: „Die Zahlungspflichtigen könnten mehr arbeiten.“

GBS-Mensch
26 Tage zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Für die Zahlungspflichtigen gilt das hier:

https://www.vr.de/privatkunden/themenwelten/familie/kinder-jugendliche/duesseldorfer-tabelle.html

N.b.: die niedrigste Tabellenstufe liegt ganz deutlich überm Mindestlohn.

Wem es um Unterhalt geht, sollte wohl einmal einen Blick auf die Einkommensverhältnisse des potentiell Pflichtigen legen, bevor das „Kind“ in den Brunnen gefallen ist.

DerechteNorden
25 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Also geben Sie Herrn Merz recht?! Krass!

Indra Rupp
24 Tage zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Die Wirklichkeit abseits von „Wenn die nicht zahlen, gehen die in den Knast“, was Quatsch ist und versucht wird, soweit es geht, zu vermeiden :

Vater Handwerker/Tischler, Einkommen weiß ich gerade nicht genau, um 3000 Netto.
Sich arm rechnen ist möglich, vieles wird berücksichtigt. ZB kurz vorher Auto gekauft und sich selber damit finanziell überfordert, per Raten am abbezahlen. Auto etwa 10.000 Euro. Vater hatte schon vorher den Lappen auf ewig weg, aber Partnerin soll ihn damit u a zur Arbeit fahren.
Kindsunterhalt wird auf 230 Euro (vor etwa 14 Jahren) , später 300 (vor etwa 10 Jahren) Euro berechnet. Zahlung klappt nicht. Mutter bittet Behörde um Hilfe, diese dauert ein Jahr, weil :“der Vater das lernen soll!“ Erst als Mutter schlau ist und wahrheitsgemäß erzählt, dass unter anderem 11jähriger Sohn im dunkeln mit Fahrrad an Schnellstraße ohne Fahrradweg Richtung Bahn muss, um zur Schule im angrenzenden Bundesland (keine Fahrtkostenübernahme) zu kommen und immer das Fahrgeld für den Bus dahin fehlt, plus Schwarz fahren vom Kind in der Bahn nötig ist oder auch mal schwänzen, kriegt Behörde Angst, dass sie „dran“ ist, wenn etwas passiert und dann geht es auf einmal so schnell, wie offiziell immer behauptet wird.
Damit Mutter nicht laufend in Schwierigkeiten kommt, läuft die Zahlung nun über die Behörde. Das heißt, Vater zahlt an Behörde und Behörde an Mutter. Dadurch bekommt Mutter immer pünktlich das Geld und Vater macht die Schulden bei der Behörde, die versucht, sich das zurück zu holen. Mutter bekommt aber davon die Liste. Einen Monat zahlt er 50 Euro, einen Monat Null, einen Monat 150, einen Monat wieder Null,…
Irgendwann hat er 5.000 Euro Schulden bei der Behörde. Die versucht es irgendwie zu erreichen, dass das irgendwie regelmäßig klappt und geht auf den Vater ein, der dann nur noch 150 Euro (plus etwa 180 Euro von Unterhaltsvorschuß Kasse) zahlen muss. Tatsächlich klappt das daraufhin und nachdem Regelungen im Unterhaltsvorschuss geändert und erhöht, gibt der Unterhaltsvorschuss etwa ab 2022 oder 2024 (?) noch 229 Euro dazu und der Vater muss 165 Euro zahlen.

Von Knast war nie die Rede. Von Unterhalt für Mutter auch nie, auch wenn das betreffende Kind behindert ist (nicht der 11jährige Sohn, der ist der Halbbruder) und das Kind somit mehr Pflege benötigt. Dafür bekommt Mutter Pflegegeld.

Vor 50 Jahren mag das anders gewesen sein. Da gab es bei Verheirateten solche Knebelverträge und man ist idR auch niemals von möglicher Scheidung ausgegangen, denn das war damals selten. So kannte ich eine Frau, die in den 70ern einen Professor heiratete, mit ihm ein Kind bekam, dann mit einem seiner Studenten durchbrannte – und 50 Jahre später noch reich geschieden ist, laufen teure Urlaube macht und nie in ihrem gelernten Beruf als Erzieherin gearbeitet hat (sie kennt nicht einmal Pippi Langstrumpf).

Ja, so etwas gab es früher. Und noch weiter zurück war es umgekehrt. Da saß der Vater im Chefsessel und Mutter verhungerte mit Kind unter der Brücke. Zwei verschiedene Zeiten, zwei verschiedene Extreme.

Ich kann Ihnen versichern, dass Mütter heute idR keinen Unterhalt vom Kindsvater für sich selber bekommen und ich vermute, Ihre Tabelle, wonach man mit 2000 Netto 500 Euro fürs Kind zahlen muss, hat einen Haken!

Indra Rupp
7 Stunden zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Etwas spät, aber zufällig erfahren, was an Ihrer Tabelle und Ihren Fakten (mal wieder) nicht stimmt :
Die Unterhaltsvorschusskasse rechnet zuerst das Kindergeld mit ein, dass wird dann abgezogen. Sie müssen also überall 259 Euro abziehen.
Quelle :Gegen Hartz

HarneEinrichson
25 Tage zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Das Problem mit dem Vorschuss gibt es aktuell schon, wenn das Kind am falschen Tag geboren wurde und Abitur macht, dann fehlt heute schon Geld obwohl das Kind noch zur Schule geht.
Die Phase würde sich mit der Änderung noch verlängern. So erreicht man sicherlich keine höhere Bildungsgerechtigkeit, den Wegfall der UV muss man sich erstmal leisten können.

Susanne M.
26 Tage zuvor

Will man damit im Grunde erreichen, dass Sechzehnjährige aus Alleinerziehenden – Familien von der Schule abgehen und anfangen zu arbeiten?
Mich macht das Alter stutzig. Wenn es nur um Aufsicht ginge, kann man auch einen Vierzehnjährigen schon alleine lassen. Aber dieser hat noch keinen Abschluss, das ist politisch schlecht zu vermitteln.
Ähnliches war auch vor Jahren Thema in Hartz IV – Familien. Auch hier wurde Jugendlichen nahegelegt, nicht das Abitur anzustreben, sondern besser eine Arbeit aufzunehmen, um die Bedürftigkeit zu verringern.

Rainer Zufall
26 Tage zuvor

Dafür wurde die Union ja leider gewählt. Aber bestimmt sind die Betroffenen alle faul oder selbst irgendwie schuld (augenroll)