DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen will an seinen Förderschulen festhalten. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) begründet das auch mit dem Elternwillen: Familien sollen entscheiden können, ob ihr Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht. Doch aktuelle Daten des Deutschen Instituts für Menschenrechte stellen die Frage, wie frei diese Wahl unter den bestehenden Bedingungen tatsächlich ist. Und ein Blick zurück offenbart einen bemerkenswerten Stillstand: Obwohl heute offiziell ein Vielfaches mehr Kinder inklusiv unterrichtet wird als damals, besuchen in Nordrhein-Westfalen noch immer fast so viele Schülerinnen und Schüler eine Förderschule wie 2009.

Die schwarz-grüne Landesregierung will an Förderschulen in Nordrhein-Westfalen festhalten. Das hat Schulministerin Dorothee Feller in einem Bericht für den Schulausschuss des Landtags klargestellt. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sollen weiterhin zwischen einer Förderschule und dem Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule wählen können. Dieses Wahlrecht sei im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankert.
Aktuell werden nach Angaben des Ministeriums mehr als 172.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Nordrhein-Westfalen unterrichtet. Rund 96.000 von ihnen besuchen eine Förderschule, gut 76.000 eine allgemeine Schule. Damit werden noch immer mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen getrennt vom allgemeinen Schulsystem unterrichtet.
Feller weist Forderungen zurück, Förderschulen zugunsten eines vollständig inklusiven Schulsystems abzubauen. „Die Forderung, zugunsten der Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens an den allgemeinen Schulen die Förderschulen abzuschaffen, ignoriert den Wunsch vieler Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bzw. einer Behinderung, diese an einer Förderschule unterrichten zu lassen“, argumentiert sie in ihrem Bericht. Deshalb teile sie in diesem Punkt die Position des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht.
„Jedes Kind ist einzigartig – und hat das Recht auf bestmögliche Förderung“, unterstreicht Feller. „Jedes Kind soll entsprechend seinen Begabungen, Voraussetzungen und Fähigkeiten optimal gefördert werden, im Unterricht wird daher sowohl individualisiertes als auch gemeinsames Lernen in der Lerngruppe ermöglicht.“
Die Auseinandersetzung berührt einen grundsätzlichen Streit darüber, was Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 für sein Schulsystem zugesagt hat. Artikel 24 verpflichtet die Vertragsstaaten, ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ zu gewährleisten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, das mit dem Monitoring der Umsetzung der Konvention in Deutschland betraut ist (und den Vereinten Nationen darüber berichtet), versteht darunter nicht ein dauerhaftes Nebeneinander von allgemeiner Schule und Förderschule.
„Das Elternwahlrecht ist ein bloßes Scheinwahlrecht: Wenn Eltern sich zwischen einer gut ausgestatteten Förderschule und einer schlecht ausgestatteten Regelschule entscheiden müssen, gibt es keine wirkliche Wahl“
Das Institut fordert für Nordrhein-Westfalen seit Jahren einen grundlegenden Umbau. 2022 verlangte die Monitoring-Stelle erneut ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems und den schrittweisen Abbau von Förderschulen. Bereits 2017 hatte das Institut formuliert, Nordrhein-Westfalen solle personelle und finanzielle Ressourcen in inklusive Bildung umschichten und „schrittweise und auf absehbare Zeit alle Förderschulen schließen“. Ein dauerhaftes Förderschulsystem neben dem allgemeinen Schulsystem hält die Monitoring-Stelle nicht für vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wie weit Nordrhein-Westfalen seit deren Inkrafttreten tatsächlich gekommen ist, lässt sich allerdings unterschiedlich beurteilen. 2009 hatten nach der amtlichen Statistik 116.237 Schülerinnen und Schüler einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. 99.296 von ihnen besuchten eine Förderschule. Lediglich 16.941 wurden an einer allgemeinen Schule unterrichtet. Die sogenannte Inklusionsquote lag damit bei 14,6 Prozent.
Heute besuchen gut 76.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule – rund viereinhalbmal so viele wie 2009. Betrachtet man allein diese Entwicklung, ist die Inklusion erheblich vorangekommen.
Doch die andere Hälfte der Rechnung passt nicht recht dazu. 2009 wurden 99.296 Kinder und Jugendliche an Förderschulen unterrichtet. Heute sind es immer noch rund 96.000. Die Zahl der Förderschülerinnen und Förderschüler ist damit in 17 Jahren kaum gesunken.
Stark gewachsen ist stattdessen die Zahl der Kinder, denen überhaupt ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf zugeschrieben wird: von 116.237 auf inzwischen mehr als 172.000. Ein Wachstum der gesamten Schülerschaft erklärt diese Entwicklung nicht. Die NRW-Statistik wies 2009 rund 1,9 Millionen Schülerinnen und Schüler in der entsprechenden Grundgesamtheit aus; die Förderquote betrug damals 6,1 Prozent.
Das Phänomen ist in der Bildungsforschung bekannt. Die Frankfurter Inklusionsforscherin Vera Moser spricht von einem „Inklusionsparadoxon“: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderstatus an allgemeinen Schulen wächst, während die Zahl der Kinder an Förderschulen nicht entsprechend zurückgeht. Möglich wird das, weil insgesamt immer mehr Kindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird.
Für Nordrhein-Westfalen hat ausgerechnet ein vom Schulministerium in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten Hinweise darauf geliefert, warum die Förderquote steigt. Die Forschenden von fünf Hochschulen beschreiben ein „Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma“: Sonderpädagogische Unterstützung sei an allgemeinen Schulen vielerorts an die formale Feststellung eines Förderbedarfs gekoppelt. Unter Rückgriff auf frühere Untersuchungen verweisen sie darauf, dass solche Verfahren auch aus Entlastungsbedarf oder zur Gewinnung zusätzlicher pädagogischer Ressourcen angestoßen werden können. (News4teachers berichtete.)
Das Gutachten liefert damit keine Grundlage für die Behauptung, die zusätzlichen Förderbedarfe seien generell unbegründet. Es verweist aber auf einen systemischen Anreiz: Wenn zusätzliche Unterstützung an eine individuelle Diagnose gekoppelt ist, kann eine Schule Ressourcen für ein Kind vielfach erst erhalten, nachdem dieses formal als sonderpädagogisch unterstützungsbedürftig eingestuft worden ist. Zugleich nennen Fachleute weitere mögliche Erklärungen – etwa genauere Diagnostik und einen stärkeren Blick der Lehrkräfte auf individuelle Unterstützungsbedarfe.
Zur bemerkenswerten Entwicklung der Schülerzahlen kommt nun eine zweite Merkwürdigkeit. Feller begründet den Erhalt der Förderschulen ausdrücklich auch mit dem Elternwillen. Ausgerechnet das von ihr kritisierte Deutsche Institut für Menschenrechte hat diesen Elternwillen in Nordrhein-Westfalen jedoch gerade untersuchen lassen – und kommt zu einem anderen Bild.
An der bundesweiten Online-Befragung nahmen 2.315 Sorgeberechtigte von Kindern mit Behinderungen beziehungsweise sonderpädagogischem Förderbedarf aus Nordrhein-Westfalen teil. 81,2 Prozent lehnen eine getrennte Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen ab. 91,4 Prozent wünschen sich, dass alle Schulen so ausgestattet werden, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gut gemeinsam lernen können.
Noch deutlicher wird der Gegensatz beim Blick auf die Familien, deren Kinder tatsächlich eine Förderschule besuchen. 68,8 Prozent dieser Eltern geben laut Institut an, sie würden ihr Kind lieber auf eine allgemeine Schule schicken, wenn dort die Förder- und Unterstützungsbedingungen besser wären. Nur 59 Prozent der Eltern von Förderschulkindern sehen ihren Wunsch hinsichtlich der tatsächlich besuchten Schulform erfüllt. Bei Eltern von Kindern an allgemeinen Schulen sind es 73 Prozent.
Der Besuch einer Förderschule bedeutet demnach zumindest für einen erheblichen Teil der befragten Familien nicht, dass sie diese Schulform grundsätzlich einer inklusiven Schule vorziehen. Entscheidend ist offenbar auch, welche Bedingungen sie an der allgemeinen Schule für ihr Kind erwarten.
Eine Rolle spielt dabei die Beratung. 39,9 Prozent aller befragten Eltern berichten, ihnen sei hauptsächlich zur Förderschule geraten worden; 27,6 Prozent wurde überwiegend die inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule empfohlen. Besonders deutlich fällt das Verhältnis bei Familien aus, deren Kind anschließend tatsächlich eine Förderschule besucht: 69,4 Prozent dieser Eltern berichten von einer überwiegenden Empfehlung für die Förderschule. Lediglich 6,1 Prozent wurde hauptsächlich zur inklusiven Beschulung an einer allgemeinen Schule geraten.
Das Institut zieht daraus den Schluss, dass die Schulformwahl für Familien nicht allein Ausdruck einer grundsätzlichen Präferenz für oder gegen Inklusion ist. Häufig sei nicht die Ablehnung gemeinsamen Lernens, sondern seien unzureichende Bedingungen an allgemeinen Schulen der Grund für die Entscheidung zugunsten einer Förderschule. Susann Kroworsch, Co-Autorin der Studie, erklärt dazu: „Das Elternwahlrecht ist ein bloßes Scheinwahlrecht: Wenn Eltern sich zwischen einer gut ausgestatteten Förderschule und einer schlecht ausgestatteten Regelschule entscheiden müssen, gibt es keine wirkliche Wahl.“ News4teachers / mit Material der dpa










„Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderstatus an allgemeinen Schulen wächst, während die Zahl der Kinder an Förderschulen nicht entsprechend zurückgeht.“
Inwiefern ist das paradox?
Zu wenig in (vor allem frühkindliche und Sprach-)Bildung investieren, das veraltete System nicht an neue Umstände anpassen, zu wenig Personal bei schwierigeren Voraussetzungen, die sich nicht mehr so einfach auf die Eltern abwälzen lassen wie früher und dann alle Kinder, die durch das System fallen, für behindert erklären.
Ist politisch und gesellschaftlich zu großen Teilen genau so gewollt, der Fehler liegt in der irrtümlichen Annahme, beim „Elternwillen“ ginge es um die Eltern betroffener Kinder
Die UN-Behindertenkonvention von 2006 schreibt bekanntlich auch nicht die Abschaffung der Förderschulen vor; Deutschland gewährt infolgedessen „nur“ Eltern behinderter Kinder das Recht, dass ihr Kind an einer Regelschule lernt. Das ist also ein Kann, aber kein Muss, denn außerdem kann eine Regelschule dies mit triftigen Gründen ablehnen.
Für bestimmte Gruppen bzw. Einzelfälle sind womöglich Förderschulen mit sehr viel kleineren Klassen und alleine daher schon besseren Fördermöglichkeiten tatsächlich geeignter als Regelschulen.
Die UN-Behindertenkonvention schreibt (Art. 24) ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen vor“ – was immer das konkret bedeuten mag: Damit ist ein Sonderschul-Zwang für bestimmte Kinder garantiert nicht vereinbar.
„Für bestimmte Gruppen bzw. Einzelfälle sind womöglich Förderschulen mit sehr viel kleineren Klassen und alleine daher schon besseren Fördermöglichkeiten tatsächlich geeigneter als Regelschulen.“ Gilt das nicht für alle?
Das Problem ist ein ressourcentechnisches: Echte Wahlfreiheit setzt zwei parallel laufende Systeme und logischerweise dann auch leerstehende Kapazitäten hier oder dort voraus.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich hab doch gar nicht vom „Sonderschul-Zwang“ geschrieben?!
Wir lasen neulich den Hinweis, dass sogar das Bundesverfassungsgericht immer wieder festgestellt hat, die UN-Behindertenkonvention verpflichte Deutschland nicht zur Schließung aller Sonderschulen/Förderschulen. (Ich schau mal, ob ich das wiederfinde.)
Doch, haben Sie: „Das ist also ein Kann, aber kein Muss, denn außerdem kann eine Regelschule dies mit triftigen Gründen ablehnen.“
Das ist faktisch ein Förderschul-Zwang. Dass die UN-Behindertenkonvention Deutschland nicht verpflichtet, Förderschulen als freiwillig nutzbares Angebot abzuschaffen, ist weitgehend Konsens. Nur dürfte es schwierig sein, dies in der Praxis umzusetzen – weil es logischerweise bedeutet, dass für betroffene Kinder doppelte Kapazitäten vorgehalten werden müssten, hier wie dort.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Absolut! Nur funktioniert das halt nicht. Und solange das nicht funktioniert, haben Lehrer und Eltern das Recht, sich gegen die UN-Vorgabe zu wehren. Ich war als BL erst letzte Woche wieder in einer Klasse, wo ein Zweitklässler mit oppositioneller Verhaltenstörung der Lehrkraft und den Mitschülern keine ruhige Minute an Unterricht ermöglicht hat. Nach 5 Minuten in der Klasse hatte ich solche innerlichen Aggresssionen, dass ich am liebsten schreiend rausgelaufen wäre. Die arme Lehrkraft steht kurz vor dem Burnout. Der Antrag auf Schulbegleitung ist 9 Monate alt, die Diagnose vom SPZ 6 Monate – das Landratsamt versucht mit dem ständigen Einfordern neuer Gutachten den Prozess so weit wie möglich rauszuzögern. Das ist Alltag hier! Aber klar, das Recht eines Einzelnen steht natürlich über den Rechten aller anderen! Solange nicht ganz klare Vorraussetzungen geschaffen werden, dass in solchen Fällen SOFORT umfassende Hilfe kommt, werden Lehrer und auch Eltern nicht bereit sein, eine vollumfassende Inklusion zu befürworten. Und da die Geld kostet, was viele Kommunen nicht haben, können wir auf den St. Nimmerleinstag warten….Immer schön von oben runter Vorgaben machen, die die Leute unten vor Ort ausbaden sollen!
„Absolut! Nur funktioniert das halt nicht. Und solange das nicht funktioniert, haben Lehrer und Eltern das Recht, sich gegen die UN-Vorgabe zu wehren.“
Das ist keine UN-Vorgabe, sondern (mit der Ratifizierung durch den Deutschen Bundestag) seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Und selbstverständlich haben Lehrkräfte und Eltern das Recht, sich juristisch gegen unrechtmäßige Zustände zu wehren. Leider passiert das nicht. Betroffene Eltern haben kaum die Möglichkeit, einen jahrelangen Rechtsstreit durch alle Instanzen durchzufechten – Lehrkräfteverbände hätten diese Möglichkeit schon. Die verfolgen aber offensichtlich andere Prioritäten: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/05/brandenburg-lehrer-unterricht-stunde-mehr-klage-bildung-gewerkschaften.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
„Damit ist ein Sonderschul-Zwang für bestimmte Kinder garantiert nicht vereinbar.“
Also auch kein äußeren Zwänge?
Also sollen auch Heranwachsende ohne Impulskontrolle inklusiv beschult werden?
Also sollen auch Heranwachsende mit so schweren körperlichen Einschränkungen, dass sie permanent an Maschinen, die nicht einfach mal von A nach B geschoben werden können, angeschlossen und immer unter Aufsicht sein müssen, inklusiv beschult werden?
Was ist mit Kids, die keinerlei Lautstärke und Gewusel ertragen können? Etwas, das an Regelschulen Normalität ist und nicht abstellbar ist.
…
Nichts für ungut, soll man die Kinder dann mit Medikamenten zuballern, damit sie in einer Regelschule durchhalten können, weil sie unbedingt inklusiv beschult werden müssen?
Was bedeutet „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ denn konkret?
Völkerrechtler Prof. Dr. Claus Dieter Classen (Universität Greifswald):
„- Vorrang der inklusiven Beschulung
– Grundsätzlicher Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung
– Erneuerung der Bildungs- und Lehrpläne im Sinne der inklusiven Beschulung
– entsprechende Veränderung der Studien- und Prüfungsordnungen der Lehrer
– Sicherstellung der qualifizierten Einbeziehung aller Kinder in den gemeinsamen Unterricht („zieldifferenter Unterricht“)
– Sicherstellung sonderpädagogischer Förderung unabhängig vom Förderort
– entsprechende personelle, räumliche und sächliche Ausstattung.“
Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2017/09/hintergrund-inklusion-in-der-schule-was-die-un-behindertenrechtskonvention-wirklich-bedeutet-erklaert-von-einem-voelkerrechtler/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Dann sollten doch Förderschulen erhalten bleiben, damit eben nicht alle Kinder inklusiv beschult werden müssen.
Weshalb fordern Sie denn dann immer die Abschaffung von Förderschulen?
Wir fordern nicht die Abschaffung von Förderschulen – wir fordern Förderschulen für alle.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Erklärt doch bitte die Förderschulen zu Regelschulen, Problem gelöst.
… oder umgekehrt!
Das hat man doch schon mal mit Hauptschulen in diversen Bundesländern probiert. Neuer Name wie Realschule+ oder wir machen mal eine Sekundarschule, hat eben nicht die Probleme gelöst.
Realistisch betrachtet: Es wird aber niemals so gut ausgestattete Regelschulen geben, dass eine inklusive Beschulung für alle S*S mit Förderbedarf stattfinden könnte.
Was meine K*K und ich gern so alles hätten!
Förderschule abschaffen? Na gute Nacht. wer das möchte, hat noch nie eine Ese- oder GG-Schule von innen gesehen. Wenn die Kids unserer lokalen Ese-Schule aufgeteilt werden, dann findet Unterricht an den regulären Schulen nicht mehr statt
Ich brauche einen Lehrer zusätzlich für mein 2 GG Schüler im inklusiven Unterricht. Alleine im Klassenraum unmöglich diese sinnvoll zu fördern. Und inklusiv heißt hier bloß im selben Raum. Kognitiv sind die in Kl.5 noch in der Kita
Gott sei Dank. ich bin Mutter eines Kindes an einer Förderschule und bin echt froh, wenn die Förderschulen bestehen bleiben. Mein Kind würde auch mit Schulbegleiter an einer Regelschule untergehen.
„Jedes Kind ist einzigartig – und hat das Recht auf bestmögliche Förderung“, unterstreicht Feller. „Jedes Kind soll entsprechend seinen Begabungen, Voraussetzungen und Fähigkeiten optimal gefördert werden, im Unterricht wird daher sowohl individualisiertes als auch gemeinsames Lernen in der Lerngruppe ermöglicht.“
Leere Worte. Unerfüllbar für uns Lehrkräfte mit 30 Schülern in einem Raum und 25+ Stunden pro Woche.
Richtig so, weil aktuell viele Kinder mit Benachteiligung an einer Regelschule leiden. Ebenso leiden je nach schwere und Fördertstatus auch Regelschüler (allerdings seltener). Ale Lehrer kennt man das Schulsystem genau, wenn ich Vater wäre, und ein Benachteiligtes Kind hätte, würde ich den Teufel tun, und dies mit brechen und biegen auf eine Regelschule setzen, nur weil ich das Recht dazu habe.
Wie oben schon geschrieben wurde: Regelschulen sind dafür nicht ausgebildet, ausgerüstet und alles. Ich kann mich natürlich auf mein Recht berufen, wer aber am Ende darunter leidet ist das benachteiligte Kind. Am Ende bringt es dem Kind nichts, wenn ich sage „das hätte aber anders sein müssen“. Aktuell werden viele der Kinder auch an den gut ausgestatteten Schwerpunktschulen nicht so gefördert, wie sie es gebrauchen würden, sondern meist laufen sie einfach so mit, und lernen nicht das, was sie fürs Leben brauchen.
Viele der Kinder müssten eigentlich lernen, wie sie sich selbstständig im Leben zurecht finden und klar kommen und nicht das, was die Regelschüler an einer Regelschule Lernen!!!
Mit den Kindern müsste man, einkaufen, kochen, putzen und solche Dinge und das regeläßig.
Mich interessiert der Cartoon im Text. Frage an die Redaktion: stellt er die schulische Wirklichkeit beider gemalter Schulformen in NRW eher realistisch dar oder ist es eher „Hass und Hetze“? Ich frage, weil bei uns in RLP die meisten Schulen nicht völlig baufällig sind.
Es handelt sich um eine Karikatur (steht auch drunter). Gerne hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Karikatur
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Es werden wegen der Nachfrage sogar schon wieder Förderschulen eröffnet.
Bei Lern- und Verhaltensauffälligkeiten ist Inklusion eine Zumutung für Mitschüler und Lehrer basierend auf dem Wunschdenken fehlgeleiteter Eltern durch linke Pädagogik.
„Es werden wegen der Nachfrage sogar schon wieder Förderschulen eröffnet.“
Und Betroffenenverbände wehren sich dagegen: https://www.news4teachers.de/2026/01/streit-um-inklusion-kocht-hoch-beschluss-fuer-neue-foerderschule-sozialverbaende-legen-aufsichtsbeschwerde-gegen-den-schultraeger-ein/
Herzliche Grüße
Die Redaktion