Start Titelthema Förderschulen bleiben! Schulministerin beruft sich auf den Elternwillen – doch eine aktuelle...

Förderschulen bleiben! Schulministerin beruft sich auf den Elternwillen – doch eine aktuelle Befragung zeigt ein anderes Bild

0
Anzeige

DÜSSELDORF. Nordrhein-Westfalen will an seinen Förderschulen festhalten. Schulministerin Dorothee Feller (CDU) begründet das auch mit dem Elternwillen: Familien sollen entscheiden können, ob ihr Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht. Doch aktuelle Daten des Deutschen Instituts für Menschenrechte stellen die Frage, wie frei diese Wahl unter den bestehenden Bedingungen tatsächlich ist. Und ein Blick zurück offenbart einen bemerkenswerten Stillstand: Obwohl heute offiziell ein Vielfaches mehr Kinder inklusiv unterrichtet wird als damals, besuchen in Nordrhein-Westfalen noch immer fast so viele Schülerinnen und Schüler eine Förderschule wie 2009.

Freie Auswahl. Karikatur: News4teachers

Die schwarz-grüne Landesregierung will an Förderschulen in Nordrhein-Westfalen festhalten. Das hat Schulministerin Dorothee Feller in einem Bericht für den Schulausschuss des Landtags klargestellt. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sollen weiterhin zwischen einer Förderschule und dem Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule wählen können. Dieses Wahlrecht sei im nordrhein-westfälischen Schulgesetz verankert.

Aktuell werden nach Angaben des Ministeriums mehr als 172.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Nordrhein-Westfalen unterrichtet. Rund 96.000 von ihnen besuchen eine Förderschule, gut 76.000 eine allgemeine Schule. Damit werden noch immer mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen getrennt vom allgemeinen Schulsystem unterrichtet.

Feller weist Forderungen zurück, Förderschulen zugunsten eines vollständig inklusiven Schulsystems abzubauen. „Die Forderung, zugunsten der Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens an den allgemeinen Schulen die Förderschulen abzuschaffen, ignoriert den Wunsch vieler Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf bzw. einer Behinderung, diese an einer Förderschule unterrichten zu lassen“, argumentiert sie in ihrem Bericht. Deshalb teile sie in diesem Punkt die Position des Deutschen Instituts für Menschenrechte nicht.

„Jedes Kind ist einzigartig – und hat das Recht auf bestmögliche Förderung“, unterstreicht Feller. „Jedes Kind soll entsprechend seinen Begabungen, Voraussetzungen und Fähigkeiten optimal gefördert werden, im Unterricht wird daher sowohl individualisiertes als auch gemeinsames Lernen in der Lerngruppe ermöglicht.“

Die Auseinandersetzung berührt einen grundsätzlichen Streit darüber, was Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 für sein Schulsystem zugesagt hat. Artikel 24 verpflichtet die Vertragsstaaten, ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebenen“ zu gewährleisten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, das mit dem Monitoring der Umsetzung der Konvention in Deutschland betraut ist (und den Vereinten Nationen darüber berichtet), versteht darunter nicht ein dauerhaftes Nebeneinander von allgemeiner Schule und Förderschule.

„Das Elternwahlrecht ist ein bloßes Scheinwahlrecht: Wenn Eltern sich zwischen einer gut ausgestatteten Förderschule und einer schlecht ausgestatteten Regelschule entscheiden müssen, gibt es keine wirkliche Wahl“

Das Institut fordert für Nordrhein-Westfalen seit Jahren einen grundlegenden Umbau. 2022 verlangte die Monitoring-Stelle erneut ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems und den schrittweisen Abbau von Förderschulen. Bereits 2017 hatte das Institut formuliert, Nordrhein-Westfalen solle personelle und finanzielle Ressourcen in inklusive Bildung umschichten und „schrittweise und auf absehbare Zeit alle Förderschulen schließen“. Ein dauerhaftes Förderschulsystem neben dem allgemeinen Schulsystem hält die Monitoring-Stelle nicht für vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wie weit Nordrhein-Westfalen seit deren Inkrafttreten tatsächlich gekommen ist, lässt sich allerdings unterschiedlich beurteilen. 2009 hatten nach der amtlichen Statistik 116.237 Schülerinnen und Schüler einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf. 99.296 von ihnen besuchten eine Förderschule. Lediglich 16.941 wurden an einer allgemeinen Schule unterrichtet. Die sogenannte Inklusionsquote lag damit bei 14,6 Prozent.

Heute besuchen gut 76.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine allgemeine Schule – rund viereinhalbmal so viele wie 2009. Betrachtet man allein diese Entwicklung, ist die Inklusion erheblich vorangekommen.

Doch die andere Hälfte der Rechnung passt nicht recht dazu. 2009 wurden 99.296 Kinder und Jugendliche an Förderschulen unterrichtet. Heute sind es immer noch rund 96.000. Die Zahl der Förderschülerinnen und Förderschüler ist damit in 17 Jahren kaum gesunken.

Stark gewachsen ist stattdessen die Zahl der Kinder, denen überhaupt ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf zugeschrieben wird: von 116.237 auf inzwischen mehr als 172.000. Ein Wachstum der gesamten Schülerschaft erklärt diese Entwicklung nicht. Die NRW-Statistik wies 2009 rund 1,9 Millionen Schülerinnen und Schüler in der entsprechenden Grundgesamtheit aus; die Förderquote betrug damals 6,1 Prozent.

Das Phänomen ist in der Bildungsforschung bekannt. Die Frankfurter Inklusionsforscherin Vera Moser spricht von einem „Inklusionsparadoxon“: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderstatus an allgemeinen Schulen wächst, während die Zahl der Kinder an Förderschulen nicht entsprechend zurückgeht. Möglich wird das, weil insgesamt immer mehr Kindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird.

Für Nordrhein-Westfalen hat ausgerechnet ein vom Schulministerium in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten Hinweise darauf geliefert, warum die Förderquote steigt. Die Forschenden von fünf Hochschulen beschreiben ein „Ressourcen-Etikettierungs-Dilemma“: Sonderpädagogische Unterstützung sei an allgemeinen Schulen vielerorts an die formale Feststellung eines Förderbedarfs gekoppelt. Unter Rückgriff auf frühere Untersuchungen verweisen sie darauf, dass solche Verfahren auch aus Entlastungsbedarf oder zur Gewinnung zusätzlicher pädagogischer Ressourcen angestoßen werden können. (News4teachers berichtete.)

Das Gutachten liefert damit keine Grundlage für die Behauptung, die zusätzlichen Förderbedarfe seien generell unbegründet. Es verweist aber auf einen systemischen Anreiz: Wenn zusätzliche Unterstützung an eine individuelle Diagnose gekoppelt ist, kann eine Schule Ressourcen für ein Kind vielfach erst erhalten, nachdem dieses formal als sonderpädagogisch unterstützungsbedürftig eingestuft worden ist. Zugleich nennen Fachleute weitere mögliche Erklärungen – etwa genauere Diagnostik und einen stärkeren Blick der Lehrkräfte auf individuelle Unterstützungsbedarfe.

Zur bemerkenswerten Entwicklung der Schülerzahlen kommt nun eine zweite Merkwürdigkeit. Feller begründet den Erhalt der Förderschulen ausdrücklich auch mit dem Elternwillen. Ausgerechnet das von ihr kritisierte Deutsche Institut für Menschenrechte hat diesen Elternwillen in Nordrhein-Westfalen jedoch gerade untersuchen lassen – und kommt zu einem anderen Bild.

An der bundesweiten Online-Befragung nahmen 2.315 Sorgeberechtigte von Kindern mit Behinderungen beziehungsweise sonderpädagogischem Förderbedarf aus Nordrhein-Westfalen teil. 81,2 Prozent lehnen eine getrennte Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderungen ab. 91,4 Prozent wünschen sich, dass alle Schulen so ausgestattet werden, dass Kinder mit und ohne Behinderungen gut gemeinsam lernen können.

Noch deutlicher wird der Gegensatz beim Blick auf die Familien, deren Kinder tatsächlich eine Förderschule besuchen. 68,8 Prozent dieser Eltern geben laut Institut an, sie würden ihr Kind lieber auf eine allgemeine Schule schicken, wenn dort die Förder- und Unterstützungsbedingungen besser wären. Nur 59 Prozent der Eltern von Förderschulkindern sehen ihren Wunsch hinsichtlich der tatsächlich besuchten Schulform erfüllt. Bei Eltern von Kindern an allgemeinen Schulen sind es 73 Prozent.

Der Besuch einer Förderschule bedeutet demnach zumindest für einen erheblichen Teil der befragten Familien nicht, dass sie diese Schulform grundsätzlich einer inklusiven Schule vorziehen. Entscheidend ist offenbar auch, welche Bedingungen sie an der allgemeinen Schule für ihr Kind erwarten.

Eine Rolle spielt dabei die Beratung. 39,9 Prozent aller befragten Eltern berichten, ihnen sei hauptsächlich zur Förderschule geraten worden; 27,6 Prozent wurde überwiegend die inklusive Beschulung an einer allgemeinen Schule empfohlen. Besonders deutlich fällt das Verhältnis bei Familien aus, deren Kind anschließend tatsächlich eine Förderschule besucht: 69,4 Prozent dieser Eltern berichten von einer überwiegenden Empfehlung für die Förderschule. Lediglich 6,1 Prozent wurde hauptsächlich zur inklusiven Beschulung an einer allgemeinen Schule geraten.

Das Institut zieht daraus den Schluss, dass die Schulformwahl für Familien nicht allein Ausdruck einer grundsätzlichen Präferenz für oder gegen Inklusion ist. Häufig sei nicht die Ablehnung gemeinsamen Lernens, sondern seien unzureichende Bedingungen an allgemeinen Schulen der Grund für die Entscheidung zugunsten einer Förderschule. Susann Kroworsch, Co-Autorin der Studie, erklärt dazu: „Das Elternwahlrecht ist ein bloßes Scheinwahlrecht: Wenn Eltern sich zwischen einer gut ausgestatteten Förderschule und einer schlecht ausgestatteten Regelschule entscheiden müssen, gibt es keine wirkliche Wahl.“ News4teachers / mit Material der dpa

Inklusion – eine Mogelpackung? Zahl der Förderschüler an Regelschulen steigt, Anteil der Schüler an Förderschulen sinkt aber nicht

 

 

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare