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Gericht – Eilentscheid: Herzkrankes Kind darf an Klassenfahrt teilnehmen

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DÜSSELDORF. Ein herzkranker Grundschüler sollte von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Nun hat ein Gericht entschieden, dass der Junge mitfahren darf. Wie lautet die Begründung?

Das Gericht hat entschieden. Symbolfoto: Shutterstock/r.classen

Ein neunjähriger Grundschüler aus Wuppertal darf trotz Herzkrankheit an seiner Klassenfahrt teilnehmen. Die Schule hatte den Jungen von der mehrtägigen Fahrt ausgeschlossen. Doch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf verpflichtete sie nun per Eilentscheid, den Neunjährigen mitzunehmen.

Die Sicherheit des Kindes könne nicht gewährleistet werden, hatte die Schule argumentiert. Dagegen gingen der Schüler und seine Eltern vor – mit Erfolg. Ein Ausschluss sei nur bei einer konkreten Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit des Schülers zulässig, befand das Gericht.

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Den Fachärzten zufolge gebe es aber keine Anhaltspunkte für eine akute Verschlechterung der Gesundheit während oder durch die Klassenfahrt. Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass der Schüler seine Medikamente einnehme. Dies rechtfertige keinen Ausschluss von der Fahrt.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Die Klassenfahrt soll in wenigen Tagen starten. News4teachers / mit Material der dpa

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65 Kommentare
SchadeMarmelade
1 Monat zuvor

Liebe Klasse,

leider fällt die Klassenfahrt dieses Jahr aus. Als Lehrer darf ich leider keine Medikamente verabreichen oder zuteilen und nehme das risiko daher nicht auf mich. Sorry.

M.S.
1 Monat zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

Bitte informieren: die Familie hat die Begleitung durch einen med. geschulten Angehörigen angeboten.

Mika BB
1 Monat zuvor
Antwortet  M.S.

Übernimmt dieser die volle Verantwortung für das Wohlergehen des Betreffenden? Oder steht letztlich doch die Lehrkraft vor Gericht, wenn was passiert?

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika BB

Wieso sollte die Lehrkraft in diesem Fall vor Gericht landen, wenn insbesondere Fachärzte Unbedenklichkeit bescheinigt haben?

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Mika BB

Ernst gemeinte Frage?

Soweit ich das im Kopf habe:
– Aufsichtspflicht und Planungen bleiben natürlich bei der Lehrkraft/den Lehrkräften
– Im Notfalls daher: Notruf, 1. Hilfe, Koordination
– Zum Krankheitstypus selbst „haftet“ die med. geschulte Person allerdings ggf. (primär)
– Die Einschätzung diesbezüglich beruhte (ent)gegen der Schule und Lehrkräfte aufgrund Gericht/Mediziner/Eltern/Kind – dies ist nachvollziehbar (und dokumentiert … Offensichtlich)

Medikamente oder sonst was muss und darf man nicht geben als Lehrkraft. Außer eben die Fachperson dann.
Die gezielte Betreuung und Anwendung dessen obliegt ebenfalls der Fachperson. [Berufsrechtliche Verantwortung] Da ist man (normalerweise) fein raus. Ist somit dann ja auch „übertragen“/“vorhanden“.

Selbstverständlich wird im Fall eines Vorkommens (natürlich) trotzdem standardmäßig auch überprüft, ob die Aufsichtspflicht usw. eingehalten wurde. Ist jedoch ein Standardverfahren dann der Staatsanwaltschaft. Geht da dann mehr um Obhutspflicht … Das ist insb. bei Todesfällen und schweren Personenschäden (normalerweise) ganz normal, dass hier eben die Staatsanwaltschaft dann „gegen die Aufsichtsperson(en) ermittelt“.
Auch ggf. allerdings ein Problem bei „unqualifizierten Fachpersonal“ … Aber gut. Von dem psychischen Druck mal abgesehen … Der bleibt ja trotzdem. Damit „muss“ man dann auch irgendwie umgehen können. Ist ja hier „aufgezwungen“ auch … Naja.

Das mit dem Standardverfahren gibt es ja auch bei „Opi fällt von der Treppe und stirbt“. Hier wird in der Regel soweit ich das weiß „immer“ auch zugleich eine Ermittlung (auf Überprüfung) eben gemacht/eingeleitet. Mitunter wegen „Erbe“ und sowas … Das muss nicht sonderlich viel bedeuten. Gibt da ab und an „unklarheit“ und „entsetzen“ und sowas … Nope. Oftmals ein Standardverfahren/“Todesermittlungsverfahren“. Oftmals über § 159 StPO. Kommt evtl. manchen bekannt vor (oder hoffentlich nicht).
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__159.html

Ich gehe mal davon aus, dass das auch Pflegekräfte und Krankenhauspersonal recht fix und gut bestätigen können. Nur sind das eben Fachpersonen diesbezüglich… Im Gegensatz zu Lehrkräften.

Rüdiger Vehrenkamp
1 Monat zuvor
Antwortet  M.S.

Werden dann auch die Kosten für den zusätzlichen Begleiter übernommen? Der braucht ja auch Einzelzimmer, Verpflegung, evtl. Eintrittsgelder für weitere Aktivitäten…?

Biene
1 Monat zuvor
Antwortet  M.S.

Sanitäter/Krankenschwester/Arzt?
Das med. geschult heißt noch lange nicht, dass rechtlich Medikamente verabreicht werden dürfen. Ein Arzt darf, die andern nur nach Anordnung und Überwachung durch einen Arzt.
Ich bin med. geschult und darf definitiv keine Medikamente ohne Anordnung und Überwachung durch einen Arzt abgeben; würde ich es dennoch machen, würde ich eine Körperverletzung begehen. Und eine Körperverletzung ist eine Straftat. Danke; ohne (Fach-)Arzt, ohne mich!

Kristine
1 Monat zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

Als Förderschullehrerin habe ich fast 40 Jahre lang Klassenfahrten mit Kindern unternommen, die auf Medikamente angewiesen waren. Natürlich darf ich sie verabreichen, wenn die Schulleitung, die Eltern und die Lehrpersonen im Vorfeld die entsprechenden Formulare unterzeichnen. Viele meiner Schüler waren auch im Schulalltag darauf angewiesen und wir waren entsprechend autorisiert.
Ich finde die Lehrer an Regelschulen machen es sich da zu einfach.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  SchadeMarmelade

Als Lehrkraft da im Zweifelsfall alleine haften zu müssen ist immens, da wäre Rückendeckung durchs Schulamt angemessen – selbstredend ohne die Lehrkräfte von gegebener Planung/ Rücksichtnahme zu entbinden

Susanne M.
1 Monat zuvor

Ich würde es machen, wenn ein Elternteil als Begleitperson mitkommt. Ich kenne das übrigens auch so bei kranken Grundschülern. Es ist ein Unding, einen Lehrer damit alleine zu lassen. Daneben sitzen und gucken, dass der Kleine seine Medikamente nimmt, kann ich auch, nur zwingen kann ich eben nicht. Bei jedem Zuwiderhandeln wird er daher abgeholt werden müssen und zwar sofort.
Aber in diesem Fall waren die Fronten vermutlich sehr verhärtet. Sehr wenig Einsicht; miteinander reden, sich etwas ausdenken, um dem Schüler eine Teilnahme zu ermöglichen – Fehlanzeige. Da kommt gleich der Gerichtshammer.

Rüdiger Vehrenkamp
1 Monat zuvor
Antwortet  Susanne M.

Abholen… Und wenn die Eltern kein Auto haben? Oder kein Geld für ein Zugticket zum Klassenfahrtsort?

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Kein Geld für das Zugticket?
Sehe nicht, wo sich diese Sorge bezüglich anderer Schüler*innen unterscheiden soll.
Sowas wird vorher besprochen und festgehalten – wenn Sie eine 100%ige Garantie wollen, kaufen Sie einen Toaster

Heinz
1 Monat zuvor

Also die Geschichte, dass das Kind, lebensnotwendige Medikamente verweigert, die Eltern das Kind dann verweigern abzuholen, halte ich doch für etwas weit hergeholt.
Grundsätzlich sollte ein neunjähriges Kind auch einen gewissen Selbsterhaltungstrieb haben und im Zweifel die Eltern auch ein gewisses Interesse daran, dass das Kind überlebt.

Ansonsten gilt das Gleiche, was im Schulalltag auch gelten würde. Lebenswichtige Medikamente, die nicht eingenommen werden und zeitkritisch sind, stellen einen Notfall dar und sind dann auch entsprechend über unsere Behörden zu behandeln, und wenn das dann die Polizei als Gefahrenabwehr regeln müsste.

Nebenbei wollen, die Eltern, die Schulleitung und alle anderen Beteiligten sicher nicht, dass dann so ein riesen Aufsehen gemacht wird, weil man dann bzgl. der Eltern durchaus auch eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt anzeigen könnte.

dickebank
1 Monat zuvor

Geht auch formlos ohne Begründung. Am Tag der Abfahrt morgens telefonisch abmelden und anschließend eine AU einreichen.

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

Das ist nicht sehr fair der Schulleitung und den Kollegen gegenüber.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Jeder ist sich selbst der nächste. Das muss er spätestens im Fall der Klageerhebung vor einem Strafgericht ohnehin erkennen.
Also lieber ungeliebtes Kameradenschwein als verurteilter und aus dem Dienst entfernter Ex-Kollege.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wenn die einen in solche unkalkulierbaren Risiken laufen lässt, hat sie auch keine Solidarität verdient.

Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Naja, also da die Schule das Kind von der Klassenfahrt ausgeschlossen hat und dies normalerweise nicht ohne die Schulleitung geht, ist eher davon auszugehen, dass die Schulleitung hinter den Lehrern stand.

Biene
1 Monat zuvor

Sobald ich das Kind mitzunehmen habe, haben die Eltern mir für das Kind auf eigene Kosten einen (Fach-)Arzt zur Seite zu stellen.
Ich möchte nicht für einen Vorfall infolge dieses Urteils haften müssen,denn dann klagen die klagenden nochmal. So risikofreudig bin ich nicht.

Babs Kühnlein
1 Monat zuvor

Lehrer dürfen keine Medikamente verabreichen. Das besagt das Schulrecht. Sie tragen jedoch für alle Vorgänge auf einer Klassenfahrt die Verantwortung und halften auch für alle Schäden an Personen oder Sachen. Auch für jede zusätzliche Begleitperson tragen sie die Verantwortung und haften vollumfänglich. Sie bekommen keinen Cent mehr für diese 24-Std-Tage.
Warum sollten Lehrer noch Klassenfahrten durchführen???
Ich war selbst Lehrerin und habe solche Fahrten gemacht. Ich hatte Glück, ich habe such nie klagende Eltern erleben müsden, aber Würdigung und Anerkennung für so viel Risiko habe ich, wie viele andere, nie bekommen.

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  Babs Kühnlein

Rechtlich können Sie sich nicht weigern, eine Fahrt durchzuführen. Ich verstehe auch die Aufregung nicht: Wenn ein Facharzt die Unbedenklichkeit der Teilnahme bestätigt hat, dann hafte ich ganz sicher nicht, ich persönlich schon gar nicht.

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wenn ein Facharzt die Unbedenklichkeit der Teilnahme bestätigt hat, dann hafte ich ganz sicher nicht, ich persönlich schon gar nicht.

Tja, … wer weiß das vorher schon so genau?

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  mama51

Aufgrund welcher Verfehlungen soll ich denn haften? Ok, wenn ich das Kind einen Marathon laufen lasse oder ähnlichen Mist, der offensichtlich für ein herzkrankes Kind nicht gut ist, dann schon. Aber sonst?

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Kommt auf das Bundesland an. In Bayern kann ich einen Alternativeinsatz einfordern vor Ort. Also an der Schule.
Andere Bundesländer sind da eben auch anders: Von „keine Pflichtfahrt“ bis hin zu „Pflichtfahrt“. So pauschal ist das nicht … Außer das hätte sich die Jahre geändert. Mein Stand für Bayern bleibt meines Wissens nach jedoch.

Ich_bin_neu_hier
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

„Rechtlich können Sie sich nicht weigern, eine Fahrt durchzuführen.“

In bestimmten Bundesländern zählen mehrtägige Schulfahrten nicht zu den Dienstpflichten; das zu übernehmen ist dann freiwillig und kein Zwang.

Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Thereotisch gibt es aber viele andere Möglichkeiten, auch wenn man sich rechtlich nicht weigern kann. Da die Planung nicht von der Schule übernommen wird, kann man im Zweifel auch einfach die Planung in den Sand setzen oder wie andere schon geschrieben haben sich krank schreiben lassen, und sei es letztendlich wegen Angstzuständen aufgrund der Situation.
Weiterhin kann man die Klassenfahrt auch so grottig schlecht und ätzend planen, dass die Eltern diese auf der Elternpflegschaft ablehnen.
Es gibt viele Möglichkeiten. Machen würde ich davon vermutlich nichts, aber wenn man mir an den Karren pissen wollen würde, dann würde ich vermutlich Wege finden.

MadMax
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

„Rechtlich können Sie sich nicht weigern, eine Fahrt durchzuführen.“

Ich bin mir sicher, dass nach der ersten wochenlangen Krankschreibung die Einforderung dieses Privilegs gegenüber den Kollegen durch die Schulleitung nicht noch einmal zur Disposition gestellt werden wird.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Babs Kühnlein

Ich verstehe Ihre Ansicht und sehe das auch ähnlich, ABER:
„Sie tragen jedoch für alle Vorgänge auf einer Klassenfahrt die Verantwortung und halften auch für alle Schäden an Personen oder Sachen. Auch für jede zusätzliche Begleitperson tragen sie die Verantwortung und haften vollumfänglich.“

Wie kommen Sie darauf? Das ist so einfach nicht richtig.
Hier vermischt man dann viel … Amtshaftung, Privatschaftung und Rolle der (erwachsenen) Begleitperson. Hier dann ggf. zusätzlich noch die Funktionsträgerrolle der Begleitperson [Professionalität als Fachperson].

Keine Ahnung, warum sich manche nicht mit Gesetzen auseinandersetzen …
– Amtshaftung nach GG und BGB also
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_34.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html

Und dann wären wir schon bei Regress und Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.

Und für die Begleitperson hat man sorge zu tragen im Bereich: Planung und Weisung
Also man hat die organisatorische Weisungsbefugnis. Die fachliche/berufsrechtliche medizinische Haftung hat jedoch die Fachperson [als Begleitperson]. Als Lehrkraft hat man weiterhin die Aufsichtspflicht im Rahmen.

Sorry, bin einfach kein Fan von „Mythen“ und „Panikmache“ in dem Bereich.
Und kann vor allem nicht verstehen, warum viele „hier“ [beim Thema] „so verunsichert“ sind und sich nicht einfach mit solchen Themen (ordentlich) auseinandersetzen …
Aber gut … Der Rechtsrahmen und -bereich ist ja auch nicht bei allen Seminarleitungen angekommen … Warum sollte es dann bei anderen so sein.
Gibt doch die Gesetze …

Heinz
1 Monat zuvor
Antwortet  Babs Kühnlein

Gibt es für Ihre Aussage eine entsprechende Quelle?

Also ich hafte auf einer Klassenfahrt sicherlich nicht persönlich für Schäden an Sachen, die durch Schüler verursacht werden. Ich hafte lediglich dafür, wenn ich Dinge wissentlich nicht unterbunden habe, von denen mir klar sein musste, dass es zu Schäden führt.

Die Aussage, dass ich für alles Hafte, halte ich für ein Ammenmärchen genauso wie die berühmte Aussage „Eltern haften für ihre Kinder“.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Heinz

„Gibt es für Ihre Aussage eine entsprechende Quelle?“
❤️

MadMax
1 Monat zuvor
Antwortet  Heinz

Klassenfahrt in die Türkei, Schüler kaufen sich (unwissend) schwarz gebrannten Alkohol, der kein Alkohol, sondern Methanol, enthält. 3 Schüler sind tot. Nach den Ermittlungen, die seine Unschuld feststellten, war der verantwortliche Lehrer gebrochen und keine zwei Jahre später selbst verstorben „an den gesundheitlichen und psychischen Folgen des extremen Stresses, den dieses Drama für ihn bedeutete“.

Herzlichen Glückwunsch…er musste nicht persönlich haften (oder doch?)

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  MadMax

Wenn Sie bei der Klassenfahrt nicht sicherstellen können/ wollen, dass sich die SuS mit Schnaps umbringen, und Ihnen ein Gericht die Schuld für den Vorfall zuschreibt, sind Sie vielleicht nicht geeignet :/

Ich meine, wenn Sie sich auf solche Fälle berufen müssen, wenn es darum geht, dass Sie Verantwortung übernehmen KÖNNTEN….

Googlen Sie als Nächstes nach Ausr… Fällen, um keinen Sport, kein Physik, Musik oder AES zu unterichten?
Würde normalerweise sowas mit Augenrollen quittieren, aber ich finde es schon hart, dass Sie hier tote Kinder als „Kritik“ anführen, das Lehrkräfte am Ende immer noch Verantwortung tragen

Tobi
1 Monat zuvor

Hört doch bitte alle hier auf Lehrer/-innen zu sein, danke.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Tobi

Ja, die f… S… Weigern sich einfach, die Verantwortung für das medizinische Wohlergehen eines kranken Kindes zu übernehmen.

Und falls dann etwas schiefgehen sollte, kommen die Besserwisser natürlich sofort aus ihren Löchern gekrochen: „Wie konnte man unter diesen Umständen nur eine Klassenfahrt unternehmen! Hat denn keiner ans an das kranke Kind gedacht!“

Und dann wundert sich der Wutbürger aus dem Homeoffice, dass keiner mehr Lehrer werden will…

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Na? Bildungspflicht?
Wird immer attraktiver [der Gedanke], oder?
Auch die würde hier nämlich durchaus in mehreren Ebenen sogar „ansprechen“ …

Mika BB
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Ja, unsere Extremisten hier finden Aufhebung der Schulpflicht toll. Dann müssen sie ihre Kinder nicht dem staatlichen Schulsystem aussetzen und können sie ganz im völkischen Sinn erziehen und bilden.

Ich_bin_neu_hier
1 Monat zuvor
Antwortet  Tobi

Komisch, meine Schülerinnen und Schüler sehen das genau anders herum; viele von ihnen freuen sich, dass ausgerechnet ich sie unterrichte, anstatt mir zu rate, den Lehrerberuf aufzugeben.

Jetzt raten Sie mal, wessen Rückmeldung mir wichtiger ist: pauschales, anonymes Lehrkräfte-Bashing im Internet oder die Rückmeldung aus persönlichem Erleben heraus, von Leuten, die meinen Unterricht tatsächlich erlebt haben.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Tobi

Aha… Warum?

ExLehrerin
1 Monat zuvor

Zum Glück musste ich nie auf eine Klassenfahrt. Ich kann dem Kollegen völlig Recht geben.
Im Fall der Fälle, was wir nicht wünschen, aber wenn was Schlimmes passiert, ist der Lehrer schuld. Dann ist das Geschrei groß!
Die Eltern müssten beide mitkommen und vorher den Lehrer schriftlich von allem entlasten, am besten noch beglaubigt.

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  ExLehrerin

Die Eltern müssten beide mitkommen und vorher den Lehrer schriftlich von allem entlasten, am besten noch beglaubigt.

Dann wüssten die Eltern (hinterher) auch, was so eine Klassenfahrt eigentlich für eine Belastung ist!

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  ExLehrerin

Ich mache so etwas auch nicht mehr. Die letzten Jahre wird die Risiko-Minimierungs-Strategie konsequent durchgezogen.

Soll sich ruhig die „Aaaaber die Kiiiinder!“-Fraktion das Leben versauen…

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  ExLehrerin

Schade, Sie wissen gar nicht, was Sie verpasst haben…..!
Ist anstrengend, klar, aber es ist so toll, die Kinder in einem völlig anderen Setting zu erleben….ich erinnere an Situationen, die so lustig, so skurril, so toll waren…..und auch die Kinder haben mich so anders kennengelernt (da steht Fräulein Rottenmeier im Schlafi auf dem Flur….völlig verwuschelt)
Leider, ganz leider habe ich nun keine Zeit mehr dazu, mit auf Reisen zu gehen….das ist so schade…..

Rüdiger Vehrenkamp
1 Monat zuvor

Ich kann jede Lehrkraft verstehen, die unter solchen Umständen sagt, dass sie keine Klassenfahrt mehr machen wird.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Ich würde mir persönlich hoffen, dass Lehrkräfte dies als Anlass sehen, ihre Schüler*innen mitnehmen zu können, ohne persönlich für medizinische Notfälle haften zu müssen (sofern sie ihren Pflichten hinsichtlich der Planung nachgingen)

Kristine
1 Monat zuvor

Dann dürfte keine Förderschule die ich kenne, überhaupt Unterricht anbieten, geschweige denn Fahrten unternehmen. Die Eltern autorisierten uns, wir und die Schulleitung stimmen zu. So wird das nie was mit der hochgelobten Inklusion.

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Kristine

Naja … Rahmenbedingungen würde ich das nennen. Mitunter.
Und die sind eben nicht immer sonderlich „inklusiv“.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

Wie ist das bei Ihnen an der Privatschule?
Machen Klassen mit Inklusionskindern keine Ausflüge?

Bla
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Doch. Je nach I-Kind ohne Begleitperson oder mit Begleitperson.
Je nach Möglichkeit und Fall sind auch familiäre Begleitpersonen gerne gesehen. Beispielsweise auch die Oma oder sowas, wenn es passt.
Ggf. Schulbegleitungen bei I-Kindern – je nach Bedarf und I-Kind halt etc.
Kommunikation und Absprache wieder sehr wichtig. Und eine Schulleitung (und Vorstand etc.), welche dahinter stehen und mitziehen.
Notfalls kann man die Kids auch abholen lassen. Auch das kommunizieren wir sehr deutlich und klar …

An meiner alten Regelschule wurden uns „Klettergärten“ sogar – egal „welche Kinder“ – grundlegend untersagt. Auch egal, ob man eine Fortbildung diesbezüglich sogar hat(te). Also im Bereich Waldpädagogik/Naturpädagogik und/oder DAV Trainerlizenz mit „Coaching im Klettergarten“ – komplett Wurst. Wurde auch rechtlich so „abgesichert“ durch die Schulleitung, dass hier keiner sonderlich Motivierung bekommt …

Und wenn es halt „Bundeslandmäßig“ auch verschieden ist … Verstehe ich durchaus die Option „nicht machen in der heutigen Zeit“ auch.
Noch bin ich ein Fan von Schullandheim usw.
Von anderen Sachen je nach Klasse … Gibts halt dann auch weniger oder mehr Ausflüge.

Ging mir da gar nicht so primär um „I-Kinder“ selbst. Sondern generell die Rahmenbedingungen oftmals. Bei I-Kindern ist dies dann nochmal ggf. [je nachdem] etwas „komplizierter“.
War evtl. falsch ausgedrückt oder zu verstehen. Keine Ahnung.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Bla

„Doch. Je nach I-Kind ohne Begleitperson oder mit Begleitperson.
Je nach Möglichkeit und Fall sind auch familiäre Begleitpersonen gerne gesehen.“
Stark! 😀

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Kristine

Immerhin eine Theorie, warum hier so viele auf die Idee springen, sämtliche Ausflüge mit solchen Kindern eintüten zu wollen 🙁

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Die Schule wies auf Ihre berechtigten Sicherheitsbedenken hin, die Familie auf die berechtigte Teilhabe ihres Kindes.
Dass jemand hier nicht recht bekommt, war klar, dass beide im Interesse des Kindes argumentierten ist es leider nicht immer.

Bin hier voreingenommen, aber ich wünschte mir hier mehr Schulpolitik in diesem Sinne, welche Schwimmbadbesuche, Klettern etc. zusagt, anstatt immer mehr rechtliche Hürden in den Weg zu werfen mit dem Ziel, unverhältnismäßigen Ziel, Unfälle völlig ausschließen zu können -___-

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Eine Gesellschaft, die Schule als Dienstleister mit Fun-Garantie ansieht, eine Elternschaft, die den maximalen Ertrag (Klassenfahrten, Abitur) mit minimalem Aufwand (Kosten, Anstrengung) einfordert, Schulbehörden, die sich hinter Erlassen verstecken und diese konsequent gegen das eigene Personal anwenden, Gerichte, die keine Ahnung von den tatsächlichen Bedingungen vor Ort haben…

Nein danke, sollen andere für „glückliche Kinderaugen“ sorgen…

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Sie schrieben hier mehr über Ihre persönliche Wahrnehmung als über den konkreten Fall, meinen Sie nicht? 😉

Küstenfuchs
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

Einfach Beruf wechseln, wenn man Kinder nicht mag.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Vielleicht möchte Realist ja lieber die Gesellschaft wechseln, die seiner Meinung nach nur die Fun-Garantie sucht?
Gibt bestimmt Alternativen in der Welt, wo Schulen nicht mit Motivation oder Freude irritieren 😉

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wie geht der Witz?
„Aber sicher doch mag ich Kinder, ich schaff nur kein ganzes.“

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  dickebank

😀

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor

Entgegen der überwiegenden Meinungen, bin ich der Ansicht, dass eine Mitnahme von einem körperlich eingeschränkten oder chronisch kranken Kind bei entsprechenden Vorkehrungen eigentlich kein Problem darstellen sollte.
Voraussetzung wäre für mich, dass eine sehr gute Kommunikation mit den Eltern etabliert ist und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorhanden ist. Dazu gehört, dass man sich im Vorfeld mit den Eltern zusammensetzt und alle Eventualitäten durchgeht und dann entscheidet, welche Unterstützungen benötigt werden. Bei alleiniger Gabe von oralen Medikamenten, würde ich eine genaue Anleitung erwarten und natürlich die Legitimation durch die Eltern (per Unterschrift). Es gibt immer Kinder, die auf tägliche Medikamentengaben angewiesen sind, das sollte aber nun wirklich kein Problem sein. Die Eltern übergeben mir die Medikamente mit Anleitung und gut ist es….
Darüber hinaus müssen mir Eltern schriftlich bestätigen, dass sie während der gesamten Klassenfahrt telefonisch erreichbar sind.
Wenn mir dann noch ein Facharzt bestätigt, dass eine Mitfahrt unbedenklich ist, ist eine Absicherung nach hinten doch eigentlich gegeben. Da verstehe ich die Aufregung nicht.
Anders würde ich reagieren bei Diabetikern mit Insulinpflicht. Diese Verantwortung würde ich tatsächlich nicht übernehmen und erwarten dass eine Schulbegleitung / ein Erziehungsberechtigter mitkommt.

Insgesamt verstehe ich die Aufregung nicht, auch nicht im vorliegenden Fall.

447
1 Monat zuvor

Die Aufregung verstehe ich persönlich sehr wohl: Sowas wie „herzkrank“ kann ohne groß ersichtliche Vorwarnung wortwörtlichund in Minutenschnelle zum Tode des Kindes führen.

Würde mit mir auch nicht laufen.

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Naja, wir haben aktuell auch ein „herzkrankes“ Kind (die Anführungszeichen sollen die darauf hinweisen, dass es da sicherlich ganz unterschiedliche Ausprägungen gibt), was mit Medikamenten gut eingestellt ist (ja, Blutverdünner sind auch dabei). Dies wird ganz bald auch mit auf Klassenfahrt gehen. Mit den Eltern wurde eine Risikoabwägung besprochen und auch glasklar kommuniziert, was in X Fällen zu tun ist. Auch werden sie permanent erreichbar sein…..
Da zwischen Schule und Elternhaus ein sehr enges Vertrauensverhältnis besteht, haben wir keine Sorge und nehmen das Kind mit.

447
1 Monat zuvor

So wie Sie das beschreiben ist da eine eher geringe Gefährdung und gute Kooperation erkennbar.
Kann ich nachvollziehen.

Bei Eltern, die wegen einer Klassenfahrt zum Anwalt rennen dagegen…öh, ja, hmmmh…

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Die Sorge könnte sein, dass das Kind letztlich an keiner einzigen Klassenaktivität mitmachen könnte…

Eine enge Kooperation mit dem Elternhaus, wie Rottenmeier es beschrieb, könnte solchen Sorgen vorbeugen

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

„Entgegen der überwiegenden Meinungen, bin ich der Ansicht, dass eine Mitnahme von einem körperlich eingeschränkten oder chronisch kranken Kind bei entsprechenden Vorkehrungen eigentlich kein Problem darstellen sollte.
Voraussetzung wäre für mich, dass eine sehr gute Kommunikation mit den Eltern etabliert ist und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorhanden ist.“
❤️

Bin ja nicht immer Ihrer Meinung, Danke für Ihren deutlichen Beitrag bei einem Thema mit so vielen unsicheren Faktoren!

Fraup
1 Monat zuvor

Mir tut dieses Kind leid, das nun „ gerichtlich angeordnet“ an der Fahrt teilnimmt- muss ja eine tolle Atmosphäre sein

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Fraup

Bin mir relativ sicher, dass die anderen Kinder am Prozess nicht teilnahmen