
Ein neunjähriger Grundschüler aus Wuppertal darf trotz Herzkrankheit an seiner Klassenfahrt teilnehmen. Die Schule hatte den Jungen von der mehrtägigen Fahrt ausgeschlossen. Doch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf verpflichtete sie nun per Eilentscheid, den Neunjährigen mitzunehmen.
Die Sicherheit des Kindes könne nicht gewährleistet werden, hatte die Schule argumentiert. Dagegen gingen der Schüler und seine Eltern vor – mit Erfolg. Ein Ausschluss sei nur bei einer konkreten Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit des Schülers zulässig, befand das Gericht.
Den Fachärzten zufolge gebe es aber keine Anhaltspunkte für eine akute Verschlechterung der Gesundheit während oder durch die Klassenfahrt. Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass der Schüler seine Medikamente einnehme. Dies rechtfertige keinen Ausschluss von der Fahrt.
Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. Die Klassenfahrt soll in wenigen Tagen starten. News4teachers / mit Material der dpa
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Liebe Klasse,
leider fällt die Klassenfahrt dieses Jahr aus. Als Lehrer darf ich leider keine Medikamente verabreichen oder zuteilen und nehme das risiko daher nicht auf mich. Sorry.
Ich würde es machen, wenn ein Elternteil als Begleitperson mitkommt. Ich kenne das übrigens auch so bei kranken Grundschülern. Es ist ein Unding, einen Lehrer damit alleine zu lassen. Daneben sitzen und gucken, dass der Kleine seine Medikamente nimmt, kann ich auch, nur zwingen kann ich eben nicht. Bei jedem Zuwiderhandeln wird er daher abgeholt werden müssen und zwar sofort.
Aber in diesem Fall waren die Fronten vermutlich sehr verhärtet. Sehr wenig Einsicht; miteinander reden, sich etwas ausdenken, um dem Schüler eine Teilnahme zu ermöglichen – Fehlanzeige. Da kommt gleich der Gerichtshammer.
Geht auch formlos ohne Begründung. Am Tag der Abfahrt morgens telefonisch abmelden und anschließend eine AU einreichen.