BERLIN/FRANKFURT. Einen Tag nach dem Kabinettsbeschluss zur großen Kita-Reform kommt deutliche Kritik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Bildungsgewerkschaft begrüßt zwar das Ziel, die Bildungschancen von Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu verbessern. Mit verpflichtenden Sprach- und Entwicklungserhebungen setze die Bundesregierung jedoch den falschen Schwerpunkt: Statt Kinder stärker zu vermessen und bewerten, müsse sie bessere Arbeitsbedingungen und verbindliche strukturelle Qualitätsstandards für die Kitas schaffen. Besonders kritisch sieht die GEW, dass für die zusätzlichen Aufgaben nicht flächendeckend zusätzliches Personal vorgesehen ist.

„Kinder brauchen keine Kita, in der sie immer mehr getestet und bewertet werden. Sie brauchen Zeit, verlässliche Beziehungen und gut ausgebildete Fachkräfte. Wer Bildungschancen verbessern will, muss zuerst die Rahmenbedingungen verbessern“, erklärt Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW und Leiterin des Organisationsbereichs Jugendhilfe und Sozialarbeit.
Die Kritik richtet sich gegen einen zentralen Bestandteil des am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen sogenannten „Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes (SCQEG)“. Künftig soll spätestens im Alter von vier Jahren der Sprach- und Entwicklungsstand aller Kinder verbindlich erhoben werden. Erfasst werden sollen neben den sprachlichen Fähigkeiten unter anderem die sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten. Festgestellter Förderbedarf soll anschließend gezielt bearbeitet werden.
Die Bundesregierung versteht diese frühe Erfassung als wesentliche Voraussetzung dafür, Bildungsungleichheiten noch vor der Einschulung entgegenzuwirken. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte die frühe Förderung als möglichen „Gamechanger“ bezeichnet. „Man schaut, was kann ein Kind schon und was sollte es an Kompetenzen noch erwerben, bevor es in die Schule kommt. Das lässt sich in einem so frühen Alter noch korrigieren“, sagte sie. (News4teachers berichtete.)
Die GEW stellt nicht das Ziel dieser Förderung infrage, wohl aber den eingeschlagenen Weg. Nach ihrer Auffassung rücken mit dem Gesetzentwurf die Erfassung und Bewertung der kindlichen Entwicklung stärker in den Vordergrund, während die strukturellen Bedingungen der pädagogischen Arbeit nicht ausreichend verbessert würden.
Das betrifft aus Sicht der Gewerkschaft insbesondere die personelle Ausstattung. Für die verpflichtende Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands sollen den Trägern zwar zusätzliche Zeitressourcen zur Verfügung stehen. Eine entsprechende zusätzliche Personalausstattung sei jedoch nicht flächendeckend vorgesehen. In einem ohnehin belasteten Kita-System könnten Erhebung und Dokumentation deshalb Kapazitäten beanspruchen, die anschließend für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern fehlten.
„Zusätzliche Dokumentations- und Testpflichten dürfen nicht dazu führen, dass noch weniger Zeit für die Kinder bleibt“, fordert Siebernik.
Die Gewerkschaft verbindet ihre Kritik mit einer grundsätzlich anderen Prioritätensetzung. Sie fordert bundesweit einheitliche strukturelle Standards für die Kindertagesbetreuung und bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen. Insbesondere beim Fachkraft-Kind-Schlüssel sieht sie eine verpasste Chance. Gerade angesichts des demografischen Wandels hätten Bund und Länder die Möglichkeit gehabt, durch eine bessere Personalausstattung Arbeitsplätze zu erhalten, Familien Sicherheit zu geben und zugleich die Qualität der Betreuung zu verbessern.
„Gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung gibt es nicht zum Nulltarif“
Nicht alle Bestandteile des Gesetzes stoßen bei der GEW auf Ablehnung. Ausdrücklich positiv bewertet die Gewerkschaft, dass Kitas mit besonders vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen zusätzliche Unterstützung erhalten sollen. Vorgesehen sind zusätzliche Ressourcen für sprachliche Bildung und Kita-Sozialarbeit. Abhängig von der Größe einer Einrichtung können dafür bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen finanziert werden. Auch die vorgesehene Stärkung der Fachberatung begrüßt die GEW.
Allerdings hält sie den Kreis der besonders geförderten Einrichtungen für zu klein. Nach dem Gesetzentwurf sollen in jedem Bundesland mindestens zehn Prozent der Kitas von dieser zusätzlichen Unterstützung profitieren. Die GEW kritisiert hingegen, dass Mittel lediglich für einen begrenzten Anteil der Einrichtungen bereitgestellt würden.
Ein weiterer Konflikt zeichnet sich beim Übergang in die Grundschule ab. Der Gesetzentwurf soll eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, Ergebnisse der Entwicklungsstandserhebungen und der Förderung an die aufnehmende Schule weiterzugeben. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass begonnene Förderung nach dem Wechsel in die Schule fortgesetzt werden kann. Die GEW sieht darin dagegen ein Datenschutzproblem. Die Weitergabe von Entwicklungs- und Sozialdaten ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern lehnt die Gewerkschaft ab.
Grundsätzliche Kritik übt sie schließlich an der Finanzierung. Der Bund will den Ländern von 2027 bis 2034 über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stellen. Nach Darstellung der GEW nimmt die jährliche Beteiligung des Bundes im Verlauf dieses Zeitraums jedoch ab.
Siebernik sieht darin einen Widerspruch zwischen den Qualitätsanforderungen und ihrer Finanzierung. „Wenn der Bund nachhaltig eine höhere Qualität der frühen Bildung einfordert, steht er auch in der Verantwortung, für deren Finanzierung zu sorgen. Die Finanzierung zu verknappen, wie nun beschlossen, wird in der angespannten Haushaltsituation die Ungleichheit eher verschärfen, statt diese zu beseitigen.“
„Gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung gibt es nicht zum Nulltarif“, sagt Siebernik. „Deshalb brauchen wir weiterhin ein echtes Kita-Qualitätsgesetz mit bundeseinheitlichen, strukturellen Standards.“ News4teachers
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