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Nach Debatte um Kothaufen-Affäre: Jetzt sogar Strafanzeigen gegen Grundschul-Lehrkraft

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KARLSRUHE. Erst Dienstaufsichtsbeschwerde, dann Strafanzeigen: Nachdem Grundschüler mutmaßlich den Kothaufen eines Mitschülers beseitigen mussten, gibt es ein weiteres Nachspiel.

Anrüchig. (Symbolbild.) Illustration: News4teachers

Nach einem Vorfall, bei dem Erstklässler einer Karlsruher Grundschule mutmaßlich den Kothaufen eines Klassenkameraden beseitigen mussten, sind bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt eingegangen. Das bestätigte die Anklagebehörde. Zuvor hatten die «Badischen Neuesten Nachrichten» (BNN) berichtet. Eine der Anzeigen ging demzufolge anonym ein.

Das Geschehen hatte bundesweit für einiges Aufsehen gesorgt: Unter Berufung auf zwei Väter hatten die BNN im Juli berichtet, dass die Erstklässler gemeinsam den Kothaufen in einer Toilette beseitigen mussten, nachdem sich der eigentliche Verursacher auf Nachfrage der Lehrkraft nicht gemeldet hatte. Jeder Junge habe mit einem Stück Klopapier ein Stück Stuhlgang aufnehmen und in die Kloschüssel werfen müssen.

RP plant Entscheidung über Beschwerde bis Ende der Sommerferien

Das hatte auch zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde am Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe gegen die betroffene Lehrkraft geführt. Über diese Beschwerde werde voraussichtlich rechtzeitig vor Ende der Sommerferien entschieden, teilte die Behörde mit. Der Landesschülerbeirat (LSBR) hatte das Vorgehen der Lehrkraft scharf verurteilt. Solche Ereignisse seien für Schulkinder belastend und beschämend, hatte es geheißen. News4teachers / mit Material der dpa

Kothaufen-Vorfall bei Grundschul-Ausflug löst hitzige Debatte (auch unter Lehrern) aus – Pädagogik-Professor spricht von „kollektiver Bestrafung“

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26 Kommentare
Rainer Zufall
2 Tage zuvor

Muss die neue „Eigenverantwortung“ sein, von der alle schwafeln….
Daumendrück, dass sich der Dienstherr hinter den Kollegen stellt

Realist
1 Tag zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Die Schulbehörden sind nicht die Polizeit oder die Bundeswehr. Noch nicht gemerkt???

laromir
1 Tag zuvor

Eigentlich ist es doch ziemlich angenehm im Leben, wenn ein Kothaufen die einzige „traumatische“ Erfahrung für Kinder ist. So viel Wirbel um Kacke.

Ahorn
1 Tag zuvor

Anzeige bedeutet nicht automatisch, man hat Recht. Das entscheidet das Gericht auf Grundlage der geltenden Gesetze und Erlasse und seiner Auslegung derselben.

Ich erinnere an den Musiklehrer Parusel, der Schülern die Tür versperrte, damit sie einen selbst verschmutzten Raum sauber machen, bevor sie nach Hause gehen. Er wurde der Freiheitsberaubung angeklagt. Er wurde sogar in erster Instanz verurteilt, aber die letzte angerufene Instanz sprach ihn frei.

Da Gesetze immer der Auslegung bedürfen und dabei dann auch Meinungen eine Rolle spielen, bleibt nichts weiter als abzuwarten.

Realist
1 Tag zuvor
Antwortet  Ahorn

Den Stress hat der Kollege trotzdem. EIn übereifriger Staatsanwalt, der hier seine große Publicity- und Karrierechance wittert, und schon werden dem Kollegen für die nächsten Monate oder Jahre die Nerven, die Gesundheit und das Leben ruiniert.

Also merke: „Sch…“ in Zukunft links(!) liegen lassen.

Ahorn
1 Tag zuvor

Hier der Fall des Musiklehrers. Der Grund war allerdings bisschen anders:

https://rp-online.de/nrw/staedte/kaarst/gericht-spricht-lehrer-phillip-parusel-frei_aid-19273323

Sagemal
1 Tag zuvor
Antwortet  Ahorn

Das ist ja auch ein bisschen verrückt. Alle Gerichte in Deutschland urteilen auf Grundlage der gleichen Gesetze und doch urteilt das eine Gericht anders als das andere. Hier hat die höhere Instanz letztendlich entschieden, dass die niedere Instanz falsch geurteilt hat. Hm. Und wenn der Lehrer nicht in Revision gegangen wäre? Dann hätte dieses falsche Urteil Bestand gehabt. Das irritiert mich gerade etwas.

Fräulein Rottenmeier
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

Zumal Gesetze Ermessensspielräume zulassen, ganz zu schweigen von Interpretationsspielräumen. Daher gibt es zu vielen Gesetzen auch Kommentare und Musterentscheidungen….

Realist
1 Tag zuvor
Antwortet  Redaktion

Kostet dem Kollegen trotzdem Zeit, Nerven und Geld. Oder hat der Dienstherr dem Kollegen einen kostenlosen Rechtsbeistand zur Seite gestellt und ihn für die Zeit des Prozesses von anderen dienstlichen Aufgaben entlastet? Geschah ja alles während des Dienstes!

dickebank
1 Tag zuvor
Antwortet  Sagemal

Halt Auslegungssache.

S.B.
1 Tag zuvor

Typisch Deutschland. Klagen. Klagen. Klagen. Vielleicht springt ja Schmerzensgeld raus.

Küstenfuchs
1 Tag zuvor
Antwortet  S.B.

Ein ernsthaftes Schmerzensgeld wird da wohl nicht rauskommen. Sie haben zu viel amerikanische Gerichtsserien gesehen.

Lera
1 Tag zuvor

Steinigt ihn, er wollte eure Kinder erziehen, was fällt ihm ein!

1x Übergriffigkeit mit extra Beschämung und doppelt Trauma, bitte!

Konsequenz:

Ich werde gaaaaanz viele Dinge einfach nicht mehr sehen und hören. Lebt sich einfacher. Erziehungsauftrag? —> Götz v. Berlichingen.

dickebank
1 Tag zuvor
Antwortet  Lera

Der war bekanntlich Raubritter. Sie wollen also ihre Unterrichtsteilnehmer abziehen vulgo ausrauben, nur um sie nicht erziehen zu müssen. Okay, das ist auch eine Möglichkeit, könnte aber Ärger einbringen.

Sepp
1 Tag zuvor
Antwortet  Lera

Es ist völlig legitim, dass ein Elternteil nach so einer Situation mal nachfragt und sagt, dass er/sie etwas nicht in Ordnung fand.

Was hier gemacht wird, hat aber sicher auch Konsequenzen für die Schüler der betroffenen Lehrkraft, die sich nämlich mehrfach überlegt, was die für ihre Schüler macht.
Und wenn sie clever ist, wird die Lehrerin einfach keinerlei Aktionen mehr mit ihren Schülern machen. Denn nur wer nichts macht, kann auch nichts falsch machen.

mama51
1 Tag zuvor
Antwortet  Lera

Da soll „die Schule“ auch > erziehen <, und kaum macht sie das: Auch wieder falsch … da fragt man sich " ja, was denn nun?"
Wasch' mich , aber mach mich nicht nass!
Also, bleibt's beim geschätzten "Götz"! ☹️

Realist
1 Tag zuvor
Antwortet  mama51

Wenn „eziehen“ falsch ist bzw. zu risikobehaftet, lässt man das in Zukunft halt sein.

447
1 Tag zuvor
Antwortet  Lera

Tatsächlich ist das ein sehr wirkungsvoller Schutz, der auch systemisch so gewollt ist – denn wäre es anders, hätten Lehrkräfte was zu sagen.

Ich beobachte gerade (während ich immer wieder einnicke) von einem äusserst komfortablen Angelstuhl mit Kopflehne aus den dienstlichen Messenger – selbst hjetzt, mitten in den Sommerferien, haben manche immer noch nicht genug zu tun und pädagogisieren ziel- und ergebnislis an an ach so wichtigen „Einzelaktionen“ ohne echten Belang (Ausflugsklimbimm, welche Schüler welche obskur-verrückten Nahrungs- und Schlafpräferenzen haben) herum…ich arbeite währenddessen an meiner Urlaubsbräune und meine Frau an einem neuen Bild, dass sie gerade malt.

Meine wesentliche Überlegung ist die:
1. Ich muss gleich noch am anderen Grundstücksende die Mülltonne wieder richtig ranziehen, wurden geleert. Es ist aber gerade so schön müde-warm und ultraentspannt…
2. Soll ich zur Belohnung das Eibrötchen-Snack-Menü ausnahmsweise mit Remoulade machen? Oder gekühlte Honigmelone mit frischen Johannesbeerchens?
3. Kommt es zu provokant rüber, wenn ich gleich in die verstrahlte Diskussion kommentarlos ein Bild einer fremden Katze poste, die lang und breit auf meinem Bauch liegt und mir gerade das Tippen dieses Beitrages erschwert, da ich sie nicht wecken will?

Das sind so Fragen.
Und keine leichten!

GBS-Mensch
1 Tag zuvor
Antwortet  447

Als psychologisch interessierter Mensch stellt sich mir die Frage, warum Sie im Urlaub den dienstlichen Messenger konsultieren.

Nach Ihren bisherigen Einlassungen würden Sie anderen da doch eine „Co-abhängigkeit“ attestieren, oder nicht?

Indra Rupp
23 Stunden zuvor
Antwortet  447

Nee, Sie sind auch nicht besser. Sie lesen in den Ferien N4T und könnens demnach auch nicht lassen!

ed840
1 Tag zuvor
Antwortet  Lera

Wo viel Licht ist, ist starker Schatten.

Walter Hasenbrot
1 Tag zuvor

Leider steht im Artikel nicht, welche Strafttat der Lehrkraft vorgeworfen wird.

Spontan fällt mir da keine ein.

Dass die Lehrkraft darauf besteht, dass der besuchte Ort sauber verlassen wird, und die Schüler ähnlich wie beim Ordnungsdienst in der Klasse dafür verantwortlich sind, sollte so ungewöhnlich nicht sein. Es handelt sich deshalb auch nicht um eine Kollektivbestrafung der Kinder, sondern lediglich um eine unbequeme Situation. Irgendwer muss den Dreck ja wegmachen.

Ungewöhnlich ist nur die Art der Verschmutzung. (Na ja, so ungewöhnlich auch nicht. Leider kommt das Beschmieren von Toiletten mit Fäkalien immer wieder auch in weiterführenden Schulen vor.)

Ein Verletzung der Würde der Kinder kann ich nicht erkennen. Die Würde von Reinigungskräften oder Hundebesitzern wird schließlich auch nicht verletzt, wenn sie Kot entfernen müssen. Problematisch ist lediglich, dass keine Handschuhe oder Ähnliches zur Verfügung standen. Aber ich gehe davon aus, dass die Lehrkraft darauf geachtet hat, dass sich alle Kinder im Anschluss gründlich die Hände gewaschen haben.

GBS-Mensch
1 Tag zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Es gibt auch nicht die Anforderung, dass ein Bürger im Rahmen einer Strafanzeige/eines Strafantrags einen konkreten Straftatbestand benennen muss.
Das ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, eine rechtliche Einordnung vorzunehmen.

Aus den Darstellungen heraus kämen sinnvoll in Frage:

– 225 StGB
– 240 StGB
– 223 StGB.

Walter Hasenbrot
9 Stunden zuvor
Antwortet  GBS-Mensch

Kein Schüler ist zu Schaden gekommen, deshalb kann es sich weder um Körperverletzung (223 StGB), noch Misshandlung Schutzbefohlener (225 StGB) handeln.Und um Nötigung handelt es sich auch nicht,wenn Lehrer ihren Schülern die Anweisung geben, eine Einrichtung so sauber zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurde. Das Einfordern von Hausaufgaben unter der Drohung eines Klasseneintrags ist übrigens auch keine Nötigung.

Maybe
9 Stunden zuvor

Mal ehrlich,
Welches Elternteil gibt freiwillig zu, dass seine Erziehung nicht perfekt ist?
Also wurde ihrer Meinung nach (egal obs so ist oder nicht) automatisch dem Kind Unrecht getan, seine Gefühle, Würde….. mit Füßen getreten – behauptet man.
Also geht’s vor Gericht, damit festgestellt wird, wer schuld ist – was gar nicht möglich ist. Wer weiß schon aus welchen Gründen das Malheur passierte; wars vlt. ein „Angstschiss“, warum auch immer könnten evtl. die Eltern herausbringen, aber…….
Deshalb kommt man auf jeden Fall weiter, wenn dienstliche Pflichten vernachlässigt wurden – und das kann tausenderlei sein.(Wird interessant, wie der Dienstherr das sieht)
Also bleibt die traurige Wahrheit: Mittlerweile kann jede Lehrkraft aus tausend Gründen vor Gericht gezogen werden.
D.h. aber auch, dass kreativerer zeitgemäßerer U für viele ein Nogo ist – gerichtsungefährliches Unterrichten als Maxime, traurig…..