Lehrer verführt 14-Jährige – und verklagt Vater des Mädchens

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KOBLENZ. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Der Lehrer, der eine 14-Jährige Schülerin verführt hatte, aber dafür in letzter Instanz freigesprochen wurde, hat nun den Vater des Mädchens verklagt. Der Pädagoge wollte von ihm nicht als Straftäter bezeichnet werden.

Das Amtgericht Linz ließ Kritik am Freispruch des Oberverwaltungsgerichtes erkennen. Foto: ilkin / Flickr (CC-BY-NC-ND-2.03)
Das Amtgericht Linz ließ Kritik am Freispruch des Oberverwaltungsgerichtes erkennen. Foto: ilkin / Flickr (CC-BY-NC-ND-2.03)

Zur bereits angesetzten Verhandlung vor dem Amtsgericht Linz kam es allerdings nicht; der Rechtsstreit wurde beigelegt, wie der Bonner „General Anzeiger“ berichtet – allerdings müsse der Lehrer die Kosten des Verfahrens tragen. Mehr noch: Der mit dem Fall betraute Linzer Richter ließ durchblicken, dass er den Freispruch des Oberlandesgerichtes Koblenz für zumindest fragwürdig hält. Dieses hatte sein Urteil damit begründet, dass kein Obhutsverhältnis bestanden habe, weil der Lehrer lediglich in einigen Vertretungsstunden dienstlich mit dem Mädchen zu tun gehabt habe.

Das Vertrauen der Sorgeberechtigten, so zitiert die Zeitung dagegen jetzt den Richter in Linz, umfasse als „Mindeststandard, dass sich ein Mitglied des Lehrerkollegiums nicht mit einem minderjährigen Schüler im Putzraum treffe, um sexuelle Handlungen vorzunehmen“. Gegenüber Dritten sei der Begriff Straftäter zulässig wegen der unstrittigen festgestellten sexuellen Kontakte des Lehrers mit der damals 14-Jährigen. Zwar gehe das Oberlandesgericht zutreffend davon aus, dass ein Obhutsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler immer eine Frage des Einzelfalls sei. Aber im vorliegenden Fall handele es sich um eine Schule überschaubarer Größe mit naturgemäß engeren Kontakten. Auch hätten sich Schülerin und Lehrer auf einer Schulfahrt kennengelernt. Nicht zuletzt sei das Mädchen dem Pädagogen in Vertretungsstunden und Pausen anvertraut gewesen. Ein solches „Über- und Unterordnungsverhältnis“ ende nicht nach der letzten Vertretungsstunde, meint der Zivilrichter laut Bericht des „General Anzeigers“.
(1.3.2012)

 

 

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