VBE-Gutachten: Lehrer grundsätzlich verbeamten

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DORTMUND. Eine vom Verband für Bildung und Erziehung (VBE) in Auftrag gegebene juristische Studie unterstützt die Forderung, dass eine Verbeamtung von Lehrern unabdingbar sei.

In der Arbeit von Dr. Wolfram Cremer, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bochum, wird dargelegt, dass Lehrer für die Entwicklung der Persönlichkeit und die Verbesserung der Lebenschancen von jungen Leuten die Grundlage legen. „Sie entwickeln den Unterricht, benoten die Lernfortschritte und klären, ob eine Nicht-Versetzung sinnvoll ist, um das Lernziel zu erreichen. Sie vergeben Abschlüsse und damit auch Lebens-Chancen. Sie tragen erheblich dazu bei, dass so aus Kindern mündige Bürger werden. Daher handelt es sich bei dem, was Lehrer tun, um grundrechtswesentliche Tätigkeiten“  – das heißt, nur mit einer entsprechenden Vorkenntnis können aus Schülern Bürger werden, die ihre Grundrechte kennen und wissen, wie sie sie wahrnehmen können.

Das Lebensumfeld „Schule“ sei ein so enger Kernbereich des menschlichen Miteinanders, dass die dort Tätigen im Beamtenstatus beschäftigt werden müssen. In dieser Hinsicht seien Lehrkräfte von der Bedeutung Mitarbeitern gleichzustellen, die für die innere Sicherheit Deutschlands sorgen, schlussfolgert die Studie. „Wir haben in Deutschland Schulpflicht“, so betont der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann, „daher darf es nicht sein, dass diese Verbindlichkeit auf Bildung durch dem widersprechende Beschäftigungsverhältnisse ausgehöhlt werden kann“.

Allein in Nordrhein-Westfalen sind (von rund 180.000 Lehrkräften) 41.000 tarifbeschäftigt, also nicht verbeamtet.

Zum Bericht „Angestellte Lehrer fordern: Schluss mit Beamtenprivilegien“

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