Urteil: Angehender Lehrer fällt wegen sprachlicher Defizite durchs Examen

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KASSEL. Wegen mangelhafter Deutschkenntnisse war ein Gießener Lehramtsstudent zweimal durch die Physik-Prüfung gefallen. Zu Recht entschied das Verwaltungsgericht Kassel. Die fachliche Qualifikation reiche nicht.

Gutes Deutsch ist für einen Lehrer Pflicht. Insbesondere Pädagogen müssten in der Lage sein, ihr Fachwissen durch korrekten und sicheren Gebrauch der Sprache zu vermitteln. Mit dieser Begründung lehnte nun das Verwaltungsgericht Kassel die Klage eines angehenden Lehrers ab und bestätigten eine Entscheidung des Prüfungsamts der Uni Gießen (Aktenzeichen: 3 K 1407/11.KS).

physikalische Formel auf einer Tafel
Fachkenntnisse reichen für einen Lehrer nicht aus, auf die Vermittlung kommt es an. Foto: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Zweimal hatten die Prüfer die Physik-Klausur des Studenten mit „mangelhaft“ bewertet, womit die Prüfung endgültig als nicht bestanden galt. Die Sprachfertigkeit des angehenden Lehrers sei so schlecht, dass er seine akzeptablen fachlichen Leistungen nicht in richtigem Deutsch ausdrücken konnte. Er beherrsche durchgehend weder Grammatik noch Rechtschreibung noch Zeichensetzung.

Der Kläger stammt aus Kasachstan und kam 1993 nach Deutschland. Von 2005 an studierte er in Gießen Mathe und Physik für das Lehramt an Haupt- und Realschule. Er hatte unter anderem argumentiert, seine fachlichen Leistungen seien ja anerkannt worden, man habe ihn also verstanden. Außerdem dürfe die Bewertung der Sprache bei einer Klausur nicht so streng sein, weil diese unter Zeitdruck und ohne Hilfsmittel geschrieben werden müsse.

Das sah das Gericht anders: Die Klausur des Klägers sei auf nahezu jeder Seite voller schwerwiegender Fehler. Außerdem handele es sich bei einer Prüfungsklausur um eine wissenschaftliche Arbeit, die immer hohe sprachliche Standards erfüllen muss. Dies gelte in besonderer Weise für Prüfungsarbeiten im Lehrerexamen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat Die Kammer Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. (news4teachers)

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