STUTTGART. Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) warnt davor, den Wunsch einer Familie aus Walldorf, ihren geistig behinderten Sohn Henri auf ein Gymnasium zu schicken, zu einem symbolischen Fall zu machen. «Es besteht die Gefahr, dass man vergisst, dass es um das Wohl eines Kindes geht», sagte Stoch in Stuttgart. Von diesem Einzelschicksal hänge nicht ab, ob die Inklusion – also der Besuch behinderter Kinder von Regelschulen – im Südwesten gelinge. Immerhin gebe es landesweit bereits 400 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien.
In ein, zwei Wochen werde geklärt sein, ob es zur Beschulung in dem Walldorfer Gymnasium (Rhein-Neckar-Kreis), dessen Schulkonferenz die Beschulung des Kindes mit Down-Syndrom ablehnt, Alternativen gebe. Dann müsse die Schulverwaltung entscheiden. Dabei sei ein «nicht unbeachtlicher» Faktor, ob die Gremien vor Ort, insbesondere die Schulkonferenz, der Beschulung des Kindes zustimmten oder nicht.
Die Eltern des Kindes und der Junge selbst möchten, dass er nach der Grundschule mit seinen Freunden aufs Gymnasium wechselt. Die Schule lehnt das bislang ab. Es werden dort zwar körperlich Behinderte unterrichtet, aber keine geistig Behinderten. Dafür gebe es nicht die nötigen Rahmenbedingungen, wird argumentiert. In einer Online-Petition haben sich bislang mehr als 20 500 Menschen dafür ausgesprochen, dass Henri das Gymnasium besuchen kann. dpa
Zum Bericht: Gegenpetition: Kind mit Down-Syndrom soll nicht aufs Gymnasium
Bei uns sind übrigens auch etliche 10jährige unglücklich, weil sie nicht zusammen mit ihren FreundInnen in die gleiche 5. Klasse gehen können.