Kultusministerium setzt Disziplinarverfahren gegen 4.200 Lehrer aus – vorerst

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WIESBADEN. Beamte dürfen nicht streiken, auch Lehrer nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht erneut klar gemacht. Was bedeutet das für Pädagogen, die auf die Straße gingen?

Faulhaber spricht von einem Skandel.                                             Foto: SAV Sozialistische Alternative / flickr / CC BY 2.0

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für Beamte bestätigt hat, bleiben die angekündigten Disziplinarverfahren gegen Lehrer in Hessen zunächst ausgesetzt. «Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass binnen sechs Monaten eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt werden kann», teilte das Hessische Kultusministerium jetzt mit.

2015 waren Lehrer auch in Hessen für mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten auf die Straße gegangen, obwohl sie dies nicht dürfen. Damals seien 50 Disziplinarverfahren abgeschlossen worden, hieß es damals vom Ministerium. Sie endeten demnach für die Betroffenen meist mit einem Verweis, der auf Beförderungen Einfluss haben könne. Als Kläger aus anderen Bundesländern gegen Disziplinarstrafen vor das Bundesverfassungsgericht zogen, setzte Hessen seine Verfahren aus. Am 12. Juni schließlich bestätigten die Karlsruher Richter das Streikverbot für Beamte.

Am gleichen Tag kündigte das Kultusministerium an, die Disziplinarverfahren gegen die 4.200 Lehrer wieder aufzunehmen. «Egal, wie die Verfahren schlussendlich ausgehen, müssen wir sie jetzt aus verwaltungstechnischen Gründen wieder eröffnen, um zu einer Entscheidung zu gelangen», sagte damals ein Sprecher. Nach Klagen gegen das Streikverbot hatte das Land die Verfahren zunächst schon einmal ruhen lassen.

Lob kam von den Grünen im hessischen Landtag für die Entscheidung des Kultusministeriums. Aus Sicht von Mathias Wagner, bildungspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, würde die Aufnahme der Verfahren viele Kräfte in der Administration binden. «Es ist aber aus unserer Sicht nicht sinnvoll, die Disziplinarverfahren aus der Vergangenheit wieder aufzunehmen», teilte er jetzt mit. Die Politik müsse sich aber darüber verständigen, wie in Zukunft reagiert werde, falls Lehrkräfte dennoch streiken.

Die Linke im hessischen Landtag forderte, die Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte müssten endgültig eingestellt werden. Die bildungspolitische Sprecherin Gabi Faulhaber, nannte die Verfahren einen Skandal. «Wenn Lehrkräfte sich gegen eine verfehlte Bildungs- und Beamtenpolitik zur Wehr setzten, verdienten sie Gehör und nicht Androhungen von Disziplinarmaßnahmen», fügte sie hinzu. dpa

Streikrecht für verbeamtete Lehrer: Zieht die GEW nach ihrer Niederlage in Karlsruhe nun vor den Europäischen Gerichtshof?

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3 Kommentare
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omg
5 Jahre zuvor

Wahljahr in Hessen, und für Schwarz – Grüen geht es gerade um jede Stimme

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Ja und? Besser so als mit einer „Mauerdebatte“ wie in BY punkten wollen.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Ausgesetzt. Ok. Nicht dass ich eigentlich dafür wäre, denn jeder, der sich am Arbeitsausstand beteiligt, stärkt die Streikenden.

Ansonsten müssen die selbst wissen, was sie tun (die Behörden). Es wirkt auf mich wie die Strafen gegen Schulschwänzen, die laut Artikel neulich aber vielfach aus Mitleid nicht angewendet werden.

Also, liebe Beamten-Lehrer, ihr dürft mitmachen beim nächsten Streik und müsst keine Konsequenzen fürchten. 🙂