BERLIN. Überhitzte Klassenräume, Schulhöfe ohne Schatten, Gebäude, die für immer heißere Sommer kaum gerüstet sind: Die SPD-geführten Bundesministerien wollen die Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschleunigen – und dafür auch die Finanzierungsregeln zwischen Bund und Ländern verändern. Kern eines neuen Aktionsprogramms ist die Forderung, Klimaanpassung noch in dieser Legislaturperiode als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Damit könnte sich der Bund dauerhaft an Maßnahmen beteiligen, die bislang Sache von Ländern und Kommunen sind – etwa an Schulen. Dagegen regt sich allerdings Widerstand in der Union.

„Wir spüren jetzt, dass Europa dem Klimawandel stark ausgesetzt ist. Unternehmen merken, dass ihre Angestellten bei Hitze weniger produktiv sind. Bauern fehlt das Wasser. In den Seen und Flüssen sterben die Fische, weil sie die hohen Temperaturen nicht vertragen. Die Szenarien und Warnungen der Wissenschaft decken sich immer mehr mit der Alltagserfahrung der Menschen“, erklärte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) unlängst im Spiegel. „Wir werden Teile unseres Alltags anpassen müssen.“
Das Problem zeigt sich in Schulen unmittelbar: Viele Gebäude stammen aus einer Zeit, in der Schutz vor wochenlanger Sommerhitze bei Planung und Sanierung keine Rolle spielte. Soll der Bund künftig systematisch dabei helfen können, solche Gebäude an steigende Temperaturen anzupassen, müsste sich nach Auffassung von Schneider allerdings zunächst die Verfassung ändern.
Bislang sind dem Bund enge Grenzen gesetzt. Schulen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen. Das gilt auch für Maßnahmen zur Klimaanpassung. Der Bund kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen mit Förder- und Modellprogrammen unterstützen. Eine dauerhafte und flächendeckende Finanzierung kommunaler oder Länderaufgaben ist ihm jedoch nicht ohne Weiteres möglich.
Genau diese Grenze will die SPD verschieben. Ein vierseitiges Aktionsprogramm, das die SPD-geführten Bundesministerien für Umwelt, Finanzen, Arbeit, Bauen und Entwicklung erarbeitet haben, sieht ein Bündel von Maßnahmen gegen Hitze, Dürre, Waldbrände, Niedrigwasser und andere Folgen des Klimawandels vor. Zentral ist die Forderung nach einer neuen „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“.
Sie sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken kann“, heißt es in dem Papier.
Für Schulen könnte das erhebliche Bedeutung bekommen. Denn die Frage, wie Gebäude und Außenflächen gegen zunehmende Hitze gerüstet werden, reicht von Verschattung, Begrünung und Bäumen über baulichen Wärmeschutz bis hin zu technischer Kühlung. Der SPD-Vorstoß zielt darauf, dem Bund für solche Investitionen an Schulgebäuden und Krankenhäusern eine dauerhafte Mitfinanzierung zu ermöglichen, statt ihn auf einzelne Programme zu beschränken.
Bis zu einer möglichen Verfassungsänderung wollen die SPD-Minister die bereits bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem „Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz“ bündeln, besser aufeinander abstimmen und finanziell ausstatten. Vorgesehen ist zudem, Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz für größere Veränderungen an Gebäudefassaden nutzbar zu machen.
Daran entzündet sich der Widerstand in der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und für Umwelt- und Klimaschutz zuständige Klaus Mack betont: „Klimaanpassung findet vor Ort statt.“ Wer die bestehende Aufgabenverteilung verändern wolle, müsse erklären, welchen zusätzlichen Nutzen das bringe und welche finanziellen Folgen damit verbunden seien. „Diese Fragen lässt der bisherige Vorschlag des Bundesumweltministers offen und müssen geklärt werden.“
Noch deutlicher hat sich CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann positioniert. Schneiders Forderung sei „wohlfeil und bringt nichts“, sagte sie der Rheinischen Post. Klimaanpassung und Hitzeschutz seien zwar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und könnten nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen „auf Augenhöhe zusammenarbeiten“. Eine Grundgesetzänderung, „die dem Bund immer neue Kompetenzen gibt und zu neuen Zuständigkeitsstreitereien führt“, sei jedoch „der falsche Weg“.
„Die Warnungen waren manchmal zu schrill und die Reaktionen dann trotzig. Das macht es schwer, Veränderungen anzustoßen“
Hinter der verfassungsrechtlichen Debatte steht ein handfester Krach ums Geld. In der Union wird darauf verwiesen, dass die Länder bereits 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur erhalten. Diese Mittel könnten auch eingesetzt werden, um Schulen, Kitas und andere öffentliche Einrichtungen klimaresilienter zu machen.
Schneider hält dagegen, dass vorhandene Fördermöglichkeiten das strukturelle Problem gerade nicht lösen. „Wenn der Bund mehr als ein paar Modellprojekte finanzieren soll, müssen wir die Klimaanpassung zu einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern machen. Im Koalitionsvertrag steht auch ein entsprechender Auftrag dazu“, erklärte er.
Und befand grundsätzlicher: „Die Debatte über das Klima war in den vergangenen Jahren sehr polarisiert. Die Warnungen waren manchmal zu schrill und die Reaktionen dann trotzig. Das macht es schwer, Veränderungen anzustoßen. Aber ich gehe davon aus, dass sich das ändern wird. Denn inzwischen betrifft der Klimawandel den Alltag.“
Die Grünen werfen der SPD wegen des Vorstoßes allerdings Scheinheiligkeit vor. Der Bundesfinanzminister und SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil „könnte auch jetzt schon mehr dafür tun, die Kommunen bei der Klimaanpassung zu unterstützen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge im Deutschlandfunk. Stattdessen kürze Klingbeil gerade in diesem Bereich. „Und deswegen halte ich das ein bisschen für scheinheilig, was er gerade tut.“ News4teachers / mit Material der dpa









