„Eltern vergessen, dass Schule eine Gemeinschaftsveranstaltung ist“: Neuer Ratgeber zum Schulrecht stärkt Lehrern den Rücken

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MÜNCHEN. Lehrern kann es passieren, dass ihnen am Elternsprechtag auf einmal ein Anwalt gegenübersitzt. Dabei hat der dort überhaupt nichts zu suchen. Welche Rechte Eltern tatsächlich haben, zeigt ein neuer Ratgeber. Es sind nämlich gar nicht so viele, wie manche meinen.

Das Aggressionspotenzial auf Seiten der Eltern wächst – so empfinden es Lehrer. Foto: Shutterstock

An alle übereifrigen Helikopter-Eltern: Sie können sich das Geld für dieses Buch sparen! «Diese Note akzeptieren wir nicht – Welche Rechte Eltern in der Schule haben» klingt zwar so, als könne man ungeliebte Lehrer mithilfe dieses Ratgebers endlich so richtig das Fürchten lehren. Dem ist aber nicht so. Zwar schildert Autor Thomas Böhm anhand zahlreicher konkreter Praxisbeispiele, welche Rechte Eltern tatsächlich haben, wenn es um Verweise, Noten oder Klassenfahrten geht. Im Mittelpunkt steht für Böhm aber die gesetzliche Anforderung, dass Eltern mit Lehrern konstruktiv zum Wohle des Kindes zusammenarbeiten müssen. Das verträgt sich schlecht mit Anwaltsbriefen und Dienstaufsichtsbeschwerden.

Autor und Buch

Dr. Thomas Böhm studierte Rechtswissenschaft, Anglistik und Pädagogik für das Lehramt Sekundarstufe zwei in Bonn und Bochum. Er ist seit vielen Jahren als Dozent für Schulrecht und Rechtskunde am Institut für Lehrerfortbildung in Essen-Werden tätig, leitet Fortbildungen für Lehrer, qualifiziert Schulleiter für ihre Tätigkeit und führt bundesweite Seminare durch. Er ist Gründungsherausgeber der Zeitschrift SchulRecht sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Schulrecht.

Böhm erklärt in seinem Buch „Diese Note akzeptieren wir nicht“, welche Rechte Eltern haben und zeigt auf, wie sie in Konflikten mit Lehrern ihr Recht einfordern können. So wissen sie, wo ihre Grenzen und Möglichkeiten liegen, damit diese nicht im Schulalltag ausgefochten werden müssen.

Hier lässt sich das Buch bestellen (kostenpflichtig).

«Diejenigen, die das Buch in der Erwartung kaufen, ich brauche ein Arsenal von Ansprüchen und Rechten, die ich gegen die Schule einsetzen kann, werden erkennen, dass das Arsenal gar nicht so groß ist. Und sie werden erkennen, dass ihr Standpunkt der gesetzlichen Anforderung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit der Eltern mit der Schule widerspricht. Und sie werden hoffentlich erkennen, dass ihr Standpunkt auch gegen das Wohl ihres Kindes spricht», fasst Böhm den roten Faden seines Werkes zusammen.

Für den Pädagogen, der Rechtswissenschaft studiert hat und hauptberuflich Lehrer fortbildet, ist klar: «Dass die Eltern den Bildungs- und Erziehungserfolg ihrer Kinder nur wirklich erreichen können, wenn sie es zusammen mit den Schulen tun.» Dabei sollten sie sich auch ihrer eigenen Bedeutung für eine gelungene Schulkarriere bewusst sein. «Diese Bedeutung besteht aber nicht vorrangig darin, dass man bestimmte Ansprüche hat und Rechte geltend macht.» Stattdessen zeige sich der Einfluss der Eltern in der Prägung vor und der bestärkenden Begleitung der Kinder während der Schulzeit.

Eltern versuchen immer öfter, gegen Lehrer juristisch vorzugehen

Schulexperten berichten auf breiter Front davon, dass Eltern zunehmend zur juristischen Keule greifen, statt Probleme konstruktiv lösen zu wollen. Das geht jedoch schnell nach hinten los, weiß etwa der Anwalt Henning Schulte im Busch. «Das Problem ist, dass beide Seiten sowas sehr schnell ins Persönliche ziehen. Das Elternpaar mag sich nicht vorstellen, dass ihr Sprössling vielleicht schlechter oder fauler ist, als es daheim den Anschein macht, und Lehrer beziehen es sehr schnell auf sich und auf ihre Lehrleistung, wenn gegen ihre Noten mit legitimen juristischen Mitteln vorgegangen wird.»

Der Münsteraner Schulte im Busch vertritt regelmäßig Lehrer, aber auch so manche Eltern. «Die Tendenz, dass man sich vermehrt gegen schlechtere Noten wehrt, die gibt es schon – einfach weil der Notendruck, dem man über NC-Verfahren – etwa was Mediziner und Juristen angeht – hoch ist.» Bei dem Experten für Verwaltungsrecht landet vor allem der Kampf ums Abitur – «auch weil die Möglichkeiten einfach da sind».

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Markus Rinner hingegen hat viele Fälle mit Dritt- und Viertklässlern auf dem Tisch. Der Leiter der Rechtsabteilung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands führt das eindeutig auf den Druck zurück, schon in der Grundschule möglichst gute Noten erreichen zu müssen, um im besten Fall aufs Gymnasium gehen zu dürfen. Bayern gilt in dieser Hinsicht bundesweit als besonders leistungsfixiert.

Gegen Ende der Grundschule gehe es vor allem gegen den Notenschlüssel, in höheren Klassen um Ordnungsmaßnahmen bei Fehlverhalten, berichtet Rinner. Das Verhältnis zwischen Lehrer und Kind spiele bei juristischen Konflikten in allen Altersstufen eine Rolle. «Wenn der Umgang von Lehrern mit dem Schüler aus Sicht der Eltern nicht in Ordnung ist, dann marschieren sie ein.» Das beinhalte nicht nur vermeintlich problematische Berührungen. So erwarteten viele Eltern eine Extra-Wurst für ihren Nachkömmling, schildert Rinner. «Es wird mehr verstärkte Betreuung gefordert, die wir aber mit einer Lehrkraft im Klassenverband kaum leisten können.»

Ein Lehrer unterrichtet 30 Kinder – nicht nur eins

Genau dieses Anspruchsdenken ist auch für Böhm ein rotes Tuch. «Das ist kein Lehrer, der individuellen Nachhilfeunterricht erteilt, sondern das ist ein Lehrer, der 30 Kinder unterrichtet.» Da könne man doch nicht allen Ernstes erwarten, dass das eigene Kind ganz besonders gefördert werde, wenn dies im Klartext bedeute, dass die anderen 29 keine angemessene Beachtung fänden.

Aus seinen Fortbildungen für Lehrer weiß Böhm auch von vielen Kollegen: «Es ist eine zunehmende Tendenz, dass die Eltern sich sehr, sehr stark auf ihre eigenen Interessen und Wünsche konzentrieren, und völlig vergessen, dass Schule eine Gemeinschaftsveranstaltung ist.» Das sind dann die Eltern, die bei Schulte im Busch landen. Meistens muss dieser ihnen den Zahn aber schnell ziehen. Viele Beschwerden von Eltern, die sich subjektiv ungerecht behandelt fühlten, seien juristisch unerheblich. «Da ist dann rechtlich nichts zu machen.» Von Elke Richter, dpa

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3 Kommentare
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Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

ZITAT: „Viele Beschwerden von Eltern, die sich subjektiv ungerecht behandelt fühlten, seien juristisch unerheblich. «Da ist dann rechtlich nichts zu machen.»“

Danke für den Tipp.

Ich weiß nicht, ob da wirklich drinsteht, was nicht auch in anderen Schulrechtsbüchern steht, aber wer noch nichts dazu gelesen hat, dem hilft vielleicht dieses Buch?

D. Orie
4 Jahre zuvor

Schön, dass man – bei Bedarf – das Buch über einen anderen Versand als über das ewige Amazon bestellen kann!

Herr Mückenfuß
4 Jahre zuvor

Ich bin gerade dabei, den ersten Teil zu lesen (siehe Link) und bin begeistert. Das stärkt und wirklich den Rücken und gibt Kraft für den Alltag. Sicherlich wird in Streitfällen manchmal ein Hinweis oder Zitat aus diesem Buch bereits genügen, um die Wogen zu glätten. Danke.

Erster Band: https://www.amazon.de/Nein-gehst-jetzt-nicht-aufs/dp/3868828362/ref=sr_1_2?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&keywords=b%C3%B6hm+schulrecht&qid=1561679840&s=gateway&sr=8-2