Verband: Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie werden nach wie vor massiv benachteiligt – echten Ausgleich gibt’s zu selten

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BONN. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) beklagt eine nach wie vor weit verbreitete massive Benachteiligung von Schülern und Studenten mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie. Nicht selten seien sie „von der Willkür der Klassenkonferenzen und Prüfungskommissionen abhängig“, ob ein Rechtsanspruch auf einen Nachteilsausgleich auch tatsächlich gewährt werde, so hebt der Verband hervor. Die Folge: Immer wieder würden erfolgreiche Bildungsabschlüsse verhindert – auch angesichts des grassierenden Fachkräftemangels ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Unding, so heißt es.

Nach Schätzungen liegt der Anteil der Legastheniker in der Bevölkerung, also auch unter Schülern, bei mindestens zehn Prozent. Foto: Shutterstock

Wenn die medizinische Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung und/oder Rechenstörung vorliege, bestehe ein Rechtsanspruch auf einen individuellen Nachteilsausgleich, teilt der Verband mit. Der Nachteilsausgleich müsse dabei so gestaltet werden, dass die vorliegende Beeinträchtigung bestmöglich kompensiert werde. So sehe es auch die Rechtsprechung. „Leider erleben wir in der Praxis ein komplett unterschiedliches Bild. Vielen Schüler*innen, Auszubildenden und Studierenden wird entweder kein Nachteilsausgleich oder ein nicht wirksamer Nachteilsausgleich gewährt. Die Folge davon ist, dass sie im schlimmsten Fall ohne Abschluss dastehen“, beklagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL.

Technische Fertigkeiten des Lesens, Rechtschreibens und/oder Rechnens sind eingeschränkt

Dabei stellten Legasthenie und Dyskalkulie keine Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten und fachlichen Kompetenzen dar. Nur die technischen Fertigkeiten des Lesens, Rechtschreibens und/oder Rechnens seien eingeschränkt. Diese Probleme ließen sich heute gut mit technischen Hilfsmitteln kompensieren. „Menschen mit einer Sehschwäche können diese mit einer Brille ausgleichen und niemand würde einem Brillenträger seine fachliche Kompetenz absprechen“, sagt Scherle. „Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie sieht man ihre Beeinträchtigung nicht an und unterschätzt ihre Fähigkeiten. Die Diskriminierung, die Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie noch immer erfahren, führt dazu, dass sie ihre Potenziale nicht entfalten können und dem Arbeitsmarkt somit gut qualifizierte Mitarbeiter verloren gehen“, bedauert Scherle.

Insbesondere Menschen mit einer Dyskalkulie würden daran gehindert, eine gut qualifizierte Ausbildung zu absolvieren, da viele Schulen und Hochschulen einen Nachteilsausgleich verweigerten. Noch weniger nachvollziehbar sei es, wenn man Schülern mit einer Rechtschreibstörung einen Zeitzuschlag bei Prüfungen gebe, damit sie mehr Zeit haben, ihre Fehler zu korrigieren. Das sei vergleichbar mit der Situation, einem Schüler mit einer Sehschwäche das Tragen der Brille zu untersagen, weil die anderen Schüler auch keine Brille tragen – ihm aber dafür mehr Zeit einräume.

Massive Diskriminierung von Betroffenen in der Schule?

„Unser Bildungssystem verspricht unseren Schüler*innen eine Chancengleichheit. Leider erfahren die meisten Menschen mit einer Legasthenie und Dyskalkulie eine massive Diskriminierung“, so Scherle. „Erst gestern hatte ich einen Anruf von einer Mutter mit einem 12-jährigen Sohn, der die Begabung für den Besuch eines Gymnasiums hat, aber auf der Realschule ist, da er aufgrund seiner Legasthenie keine Gymnasialempfehlung bekommen hat. Da ihm die Realschule keinen Nachteilsausgleich in Deutsch und Englisch gewährt, soll er jetzt aufgrund der schlechten Noten zur Hauptschule querversetzt werden. Das ist in unserer Beratungspraxis kein Einzelfall“, beklagt Tanja Scherle.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie fordert „alle Verantwortlichen in Bildung und Politik“ auf, „sich endlich ihrer Verantwortung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, anforderungsgerechte Nachteilsausgleiche zu ermöglichen“. Andere europäische Länder seien Deutschland in diesem Punkt deutlich voraus und unterstützten Menschen mit einer Legasthenie und Dyskalkulie tatkräftig. Ein Nachteilsausgleich bedeute keine Bevorzugung der betroffenen Menschen, sondern nur die Herstellung einer Chancengleichheit. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Legasthenie und Dyskalkulie: An den Rand gedrängt – warum Teilleistungsstörungen zu wenig Beachtung finden

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Heinz
4 Jahre zuvor

Ok als Bundesverband für Dyskalkulie und Legasthenie muss man wohl solche Ansichten vertreten, sie sind aber nicht alle korrekt.

Wenn wir beim Beispiel mit der Sehschwäche und der Brille bleiben: Jemand mit einer Sehschwäche erwartet er nicht, dass der Unterricht auf eine andere At und Weise stattfindet, nur weil er eine Sehschwäche hat, er bekommt ein Hilfsmittel, mit dem sein Nachteil nicht vollständig aufgehoben werden kann und macht mit diesem dann das Beste daraus. Ebenso erwartet er auch nicht, dass von jetzt an nie wieder etwas von der Tafel abschreiben muss oder etwas vorlesen muss. Jemanden mit einer Sehschwäche redet man auch nicht ein, dass er sowieso niemals etwas sehen können wird.

Bei vielen Eltern von Kindern mit Dyskalkulie und LRS und den Kindern selbst, sieht das aber ganz anders aus. Die Kinder wären im Vergleich dann nämlich der Mensch mit einer Sehschwäche, der dann trotz einer Brille die Augen nicht aufmacht und sich weigert etwas zu lesen oder zu sehen. Eltern und Psychologen wiederum würden ihm zu jeder Gelegenheit dann noch erzählen, dass er die Augen nicht öffnen brauche, weil er sowieso nichts sehen würde.
Dazu kommt, dass es objektive Verfahren gibt, um eine Sehschwäche festzustellen, die Verfahren um diese Nachteile festzustellen sind aber häufig nicht in der Lage zu unterscheiden, ob jemand wirklich einen Nachteil hat, oder ob er von der Entwicklung her einfach den anderen Kindern hinterher ist, weil er in der Vergangenheit eben auch häufig eine Vermeidungshaltung gezeigt hat. Bei einem Dyskalkulietest werden in der Regel nicht typische Muster einer Dyskalkulie getestet, sondern es wird die Intelligenz im Vergleich zur mathematischen Fähigkeit im Vergleich zu Gleichaltrigen herangezogen.

Ich möchte auch noch folgende Dinge kurz zu bedenken geben:
-Aufgrund der Tatsache, dass Eltern in der Regel alles bescheinigt bekommen, wenn sie nur hartnäckig genug sind, ist es eben so, dass diese Testungen in der Regel nicht verbindlich sind, sondern der Lehrer über vorhandensein dieses Nachteils entscheidet. Das kann ein Vorteil sein, bei Kindern, die sonst weit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben würden, da sie falsch betreut und behandelt werden, kann aber auch ein Nachteil sein, bei dem Kollegen, der sich komplett gegen alle Formen von Nachteilsausgleichen stellt.
-Beim Thema Dyskalkulie ist die Darstellung des Verbandes leider sogar falsch. Bei der Dyskalkulie hat die KMK entschieden, dass ein Nachteilsausgleich nicht gegeben werden muss, aber darf, dass dieser aber nicht in der Ausgrenzung einer Teilleistung im Fach Mathematik bestehen darf und kann, da dies in Mathematik nicht möglich ist. Tatsächlich streiten Fachleute sogar darüber, ob die Dyskalkulie überhaupt ein richtiger Nachteil ist, da dieser Nachteil häufig durch viel Fleiß aufgeholt werden kann (ich sage in dem Fall aus eigener Erfahrung extra nur „häufig“, es gibt definitiv auch Schüler, die würden es nicht hinbekommen).
-In der Praxis haben die Schüler, die wirklich große Probleme haben, häufig keine Diagnose, bei anderen Kindern aber laufen die Eltern sofort in jede Praxis, sobald ihr Kind wegen einer 5 auf dem Zeugnis fast sitzengeblieben wäre. Das führt dann dazu, dass es Kinder gibt, die Dyskalkulie, LRS, ADHS, eine auditive Wahrnehmungsstörung, eine Störung im emotionalen Bereich und alles weitere diagnostizierbare haben. In den Fällen kann man wohl kaum von einer Teilleistungsstörung sprechen.
-Welchen Nachteilsausgleich soll man eigentlich gewähren, wenn in einer Klasse mit 30 Schülern über 15 mit einer LRS sitzen? Muss man dann nicht grundsätzlich anders an die Schüler herangehen? Sind die Arbeiten dann nicht grundsätzlich automatisch schon leichter, weil man weniger schafft und die Arbeiten auch häufiger aus reinen Rekombinationen bestehen? Eltern fällt in so einem Fall häufig die Kinnlade herunter, da sie die Erwartungshaltung haben, dass ihr Kind als einziges, gegenüber allen anderen, eine Sonderbehandlung erfahren muss, dies aber nicht möglich ist, wenn die halbe Klasse betroffen ist.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Danke. Mehr als 5% eines Jahrgangs traue ich keine echte Legasthenie oder Dyskalkulie zu. Leider trennen die Tests nicht sauber zwischen nicht gekonnt oder nicht gelernt.

Heinz
4 Jahre zuvor

Ich entschuldige mich im Nachhinein für meine Rechtschreib- und Tippfehler 🙁
Beim Durchlesen sind mir viele grobe Schnitzer aufgefallen.

Palim
4 Jahre zuvor

@Heinz
Es ist mir unverständlich, warum man eine anerkannte Krankheit in Abrede stellt und deren Nachteil nicht ausgleichen möchte. Was bezweckt man mit einem solchen Beitrag?

Der Unterricht wird sich entsprechend verändern müssen, wenn SuS den Aufbau von Apparaturen erfühlen sollen oder Abbildungen beschrieben werden müssen, damit den Inhalten gefolgt werden kann. Auch Sportunterricht ist mit Kindern mit Sehschwäche ein anderer.

Wenn die Sehschwäche nicht allein in einer Kurzsichtigkeit besteht, sondern andere Aspekte beinhaltet, kann die Brille als Hilfsmittel diese vermutlich nur in Teilen ausgleichen. Dennoch käme niemand auf die Idee, jemandem mit Sehschwäche oder einem blinden Menschen zu sagen, er solle sich einfach mal richtig anstrengen, dann würde das schon werden, alles andere sei ein Zeichen seiner Faulheit, Dummheit und mangelnden Intelligenz.
DAS wird bei LRS und Dyskalkulie aber weiterhin gerne behauptet und genau das unterstellen Sie ja auch: Die Kinder würden sich nicht anstrengen wollen und die schwachen Leistungen seien in einer Vermeidungshaltung begründet.

Ihre Vorschläge auf die Sehbehinderung übertragen:
– Sie sagen dem Kind, dass es die Brille nicht brauche, weil Sie meinen der Nachteil wäre unbegründet.
– Sie fordern das Kind auf, sich einfach mal mehr anzustrengen, damit es die Leistungen erbringen könne.
– Alle anderen Maßnahmen sind nicht notwendig, schließlich gehen die Leistungen ja auf Unwillen und Vermeidungshaltung zurück.
Das gleiche Verhalten können Sie dann auch dem Rollstuhlfahrer entgegenbringen, der aus lauter Faulheit nicht gewillt ist, auf sein Hilfsmittel zu verzichten.

Neben dem Nachteilsausgleich müsste eigentlich eine frühzeitige Prävention üblich und bei ersten Anzeichen eine sofortige, intensive Förderung möglich sein.
Beides ist aber in den meisten Schulen nicht gegeben und auch außerschulisch nur schwer zu finden, schließlich handelt es sich nicht um Nachhilfe, sondern um gezielte Therapie.

Kinder in der 1. und 2. Klasse wollen lernen, manche können das aber nicht. Sie kommen mit weit geringeren Vorkenntnissen, verzweifeln schon früh an den Aufgaben, sehen, dass andere diese bewältigen, und kommen selbst kein Stück voran.

Dass sich dann nach Jahren der Überforderung mangels Hilfe eine Vermeidungshaltung einstellt, liegt auf der Hand.
Die Haltung in der Gesellschaft, die Probleme klein zu reden oder Mängel in Mathematik abzutun, ist nicht zuträglich.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim, niemand wird einem Kind bei echter Legasthenie oder Dyskalkulie die Unterstützung verweigern. Aber wenn 15% einer Klasse LRS und trotz schlechter Leistungen niemand eine Dyskalkulie hat, sich die LRS-Leute auf dem Gutachten ausruhen und ich nichts von zusätzlicher Therapie weiß, DANN sehe ich keine über das gesetzliche Maß hinausgehende Nachteilsausgleiche ein. Das habe ich deutlich häufiger erlebt als Verzweiflung, viel Therapie und Besserung.

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Genau, das ist das Problem, was du in deinen letzten beiden Abschnitten so treffend beschrieben hast, palim.

Man kann richtig zugucken, wie die Kinder in eine Vermeidungshaltung kommen. Buben sind da häufiger davon betroffen. Die wenigsten Eltern schaffen es trotz gut gemeinter Hilfen, ihr Kind richtig zu ermutigen. Ebenso ist es als Lehrkraft, die ohne Unterstützung im Schulalltag arbeitet, eine große Herausforderung, solche Kinder aufzufangen.

Ich mache öfter die Erfahrung: Setze ich mich neben ein Kind hin und coache es professionell bei seinen Aufgaben, dann funktioniert es. Bin ich weg, fällt das Kind bald wieder zurück.
Nur habe in einer Klasse zwischen 10 und 30 Prozent, die persönlich gecoacht werden müssten. Solche Kinder bräuchten zeitweise über Wochen eine permanente persönliche Begleitung, bis Dinge funktionieren. Grundsätzliche, entwicklungsbedingte bzw. begabungsverursachte Schwierigkeiten gehen nämlich bei vielen Schülern mit der Arbeitshaltung, dem Grad an Selbstbewusstsein und der Art, wie die Eltern mit dem Problem umgehen, einher.
Elternberatung kann man machen, aber Eltern können oft nicht aus ihrer Haut heraus und sind keine pädagogischen Profis.

Ich bin der Auffassung, dass Dyskalkulie und Legasthenie in der Ausprägung, wie sie sich bei den Tests zeigen, nicht lebenslang so sein müssen. Bei grundsätzlicher professioneller und häufiger Betreuung verbessert sich das Problem. Es ist ein mühsamer Weg und wird wahrscheinlich nie so klappen wie bei jemandem, der sich leichter tut.
Auf einem Symposium des bayerischen Ablegers des obigen Verbandes, das ich einmal zur Dyskalkulie besucht habe, zeigten sich bei einem Beitrag einer Schweizer Universität, die ein digitales, arithmetisches Lernprogramm dazu entwickelt hat, vielversprechende Ergebnisse, auch durch die Hirnforschung unterlegt.
Wichtig bei allem für die Schule ist, dass man den Kindern die Zeit gibt, die sie dazu brauchen. Deswegen sind die Nachteilsausgleiche gerechtfertigt. Da die Unterstützung den Lehrern und den teuren Instituten überlassen wird, muss es hier in der Konsequenz Coaches geben, die in die Schule kommen.
Den falschen Weg finde ich folgende Einstellung, die häufiger noch in Bayern verbreitet war oder ist: „Da kann man nichts machen, da muss man das Selbstbewusstsein des Schülers stärken.“

Heinz
4 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Da schätzen Sie mich etwas falsch ein @Palim. Ich gebe Nachteilsausgleiche und ich versuche auch Eltern und Schüler so weit es geht zu unterstützen, und zwar immer dann, wenn ich davon überzeugt bin, dass eine Teilleistungsstörung vorliegt und die Schüler sich tatsächlich bemühen. Dies mache ich dann unabhängig von einer Diagnose, da ich Nachteilsausgleiche auch geben darf, wenn nichts diagnostiziert wurde. Ebenso gebe ich aber aber auch nicht allen Schülern einen Nachteilsausgleich, wenn irgendein Psychologe mit oben beschriebenen Tests eine Teilleistungsstörung glaubt festgestellt zu haben.

Ich habe übrigens nicht unterstellt, das alle Kinder mit LRS und Dyskalkulie faul sind und sich nicht anstregend würden, ich habe aber erwähnt, dass es leider bei einigen so ist, dass sie nach einer Diagnose die Arbeit komplett einstellen, und von den Eltern eingeredet bekommen, dass sie es sowieso nicht können. Ebenso habe ich aber auch gesagt, dass es einige Kinder gibt, die so eine Störung haben, es aber nicht diagnostiziert bekommen.

Wichtig finde ich auch, dass es unsere Aufgabe ist, die Kinder so weit es geht auf ein selbstständiges Leben nach der Schule vorzubereiten. Ein Nachteilsausgleich muss meiner Meinung nach immer dazu führen, dass man diesen langsam über die Jahre versucht auszudünnen damit die Kinder die Möglichkeit haben, im späteren Leben zu bestehen. Glauben Sie im Ernst es würde auch nur einen Arbeitgeber später interessieren, ob der Lehrling später nicht mal eine Nachricht an Kollegen oder einen Brief an Kunden schreiben kann, weil er eine LRS hat?
Schule soll ein Schutzraum sein, in dem sich Kinder und Jugendliche erproben können, aber es muss auch ein Raum sein, in dem es meine Aufgabe ist, ihnen klar zu machen, was später von ihnen verlangt und erwartet wird, damit sie nicht hinterher noch psychisch zusammenbrechen. Alles was nach der Schule kommt hat eine friss oder stirb Mentalität.

Palim
4 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Danke für die klaren Worte.
Ich sehe es auch so.

Die Möglichkeiten einer tatsächlichen frühen Förderung sind dennoch viel zu gering,
Umwege über psychologische Gutachten sind eigentlich unnötig, wenn die Förderung innerhalb der Schule derart gegeben wäre, dass Stunden zur Verfügung stünden von gut ausgebildeten Lehrkräften oder von Therapeuten mit Spezialisierung. Das gilt für LRS und Dyskalkulie, aber auch für anderes.

Meine Beobachtung in den meisten Fällen:
Die Eltern merken, dass die Leistungen nicht ausreichen, und erfahren, dass Vorläuferfähigkeiten nicht ausgebildet sind, Grundlegendes fehlt, das Kinder anders lernt,
in der Schule erhält das Kind innerhalb des Unterrichts Förderung, weil es keine Förderstunden gibt (und keine Lehrkräfte),
die Eltern selbst üben mit dem Kind und setzen um, was man ihnen an die Hand gibt, dies ersetzt aber keine Therapie, sodass die Eltern sehr schnell merken, dass die Übung im häuslichen Umfeld allein nicht ausreicht, um dies zu kompensieren.

Um aber außerschulische Hilfe zu erhalten, ist alles, was sie bewegen möchten, an Gutachten u.a. geknüpft, sodass 1-2 Jahre ins Land gehen, u.a. weil die Wartezeiten beim Facharzt oder im SPZ so lang sind und es nur sehr wenige Therapeuten mit bestimmten Spezialisierungen gibt (vielleicht regional bedingt).

ysnp
4 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Nebenbei: Interessant, dass Sie @Heinz das in Ihrem Bundesland als Lehrer selbst machen können.
Bei uns sind der Dreh- und Angelpunkt die Schulpsychologen, die entweder die Legasthenie selbst testen oder denen durch Beratungslehrer oder externe Psychiater zugearbeitet wird. Die Schulpsychologen stellen anhand von den erforderlichen Tests die Lese- oder/und Rechtschreibstörung fest und schlagen der Schulleitung die passende Maßnahme vor, die diese dann gewährt. Es kommt dabei immer auf den Grad der Ausprägung an. Meistens gibt es bei einer Rechtschreibstörung einen Notenschutz und bei einer Lesestörung einen Nachteilsausgleich (z.B. Zeitverlängerung und/oder Lesehilfen).

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Man ist als Lehrer nicht verpflichtet, bei vorhandenem Gutachten den Nachteilsausgleich zu geben? Das ist mir neu. Bitte geben Sie mal eine Quelle an, vielen Dank.

Heinz
4 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Das ist bei uns so. Über das letzendliche Vorhandensein von LRS oder Dyskalkulie entscheidet der Fachlehrer.
Ich muss allerdings zugeben, dass es sehr unklug wäre, jemanden, der etwas diagnostiziert bekommen hat nicht ggf. einen Nachteilsausgleich anzubieten (vorallem in den niedrigeren Klassen), weil es sonst zu Problemen kommen könnte bei Widersprüchen.
Einen Schulpsychologen habe ich in meiner gesamten Schullaufbahn noch NIE gesehen, ich weiß vom Papier, dass es welche geben soll, aber ich habe wie gesagt noch NIE einen davon gesehen, geschweige denn einer meiner Schüler.
Die Diagnosen bei uns kommen alle von privaten Psychologen, und wie aussagekräftig deren Tests leider sind, habe ich ja bereits geschrieben.

Heinz
4 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Und mit den Lehrern arbeiten diese Psychologen bei uns auch nicht, wenn die Psychologen, die durch die Eltern oder deren Krankenkasse bezahlt werden ihre Diagnosen erstellen (ich habe übrigens niemals von einem Gutachten gesprochen), dann ist in der Regel kein einziges Mal mit einem Lehrer gesprochen worden, wie ich schon sagte wird lediglich festgestellt, dass der Leistungsstand des Kindes in bestimmten Bereichen dem anderer Kinder im gleichen Alter zurück ist.

Heinz
4 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

In den Handlungsempfehlungen meines Bundeslandes für die Schulleitungen heißt es übrigens:

„Auch Schülerinnen und Schüler, die eine Behinderung, eine medizinisch attestierte langfristige chronische Erkrankung oder eine medizinisch diagnostizierte Störung, auch im autistischen Spektrum, aber keinen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben, können Nachteilsausgleiche erhalten.“

Heisst also, es KANN ein Nachteilsausgleich erteilt werden, worüber nicht die privaten Psychologen oder Ärzte entscheiden.

Weiterhin:
„In besonders begründeten Einzelfällen, in denen die Fördermaßnahmen, die zur Behebung besonderer Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben beitragen sollten, bis zum Ende
der Klasse 6 nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben und daher fortgesetzt werden müssen, kann auch noch in den Klassen 7 bis 10, im verkürzten gymnasialen Bildungsgang bis
Klasse 9, ein Nachteilsausgleich gewährt werden.“

Darauf stützt sich meine Aussage, dass ein Nachteilsausgleich nach Möglichkeit nur in den unteren Klassen stattfinden sollte.

Und dann noch einmal ganz klar der Hinweis:
“ Aus vorhandenen Gutachten und Attesten kann umgekehrt kein zwingender Anspruch auf einen Nachteilsausgleich
abgeleitet werden. Entscheidend ist immer die fachlich-pädagogische Einschätzung durch die Schule.“

Interessant ist dann auch noch der Beschluß der Kultusministerkonferenz aller Länder in der Fassung von 2007, der sich mit der Förderung bei LRS und Dyskalkulie beschäftigt. Hier heisst es bei LRS:
„Ein Nachteilsausgleich oder ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung kommt beim Erlernen von Lesen und Rechtschreiben in Betracht und wird mit andauernder Förderung in den höheren Klassen wieder abgebaut.“

Zum Thema Dyskalkulie heisst es sogar, dass eine andere Bewertung nicht stattfinden darf, da der Grundsatz der Gleichbehandlung sonst verletzt wird. Hilfsmittel dürfen gegeben werden, aber auch hier ist an keiner Stelle erwähnt, dass man sich an irgendeine dubiose Testung eines Psychologen halten muss.

Cornelia
4 Jahre zuvor

Wichtig ist letztendlich immer auch, wie Eltern lernen mit dem Problem ihres Kindes umzugehen. Wenn man eine Lernschwäche gleichsetzt mit Erziehungsversagen, wird es schwierig werden, dem eigenen Kind zu helfen. Sehr viele Eltern haben Schuldgefühle, die sie aber nicht äußern gegenüber Lehrern. Ich halte es für ganz wichtig, dass man sich von solchen Gefühlen freimacht, denn in den allermeisten Fällen sind sie auch nicht begründet. Wie wäre es sonst erklärbar, dass zum Beispiel Geschwister in ganz verschiedenen Bereichen Probleme haben können? Kinder, denen vorgelesen wurde, können eine LRS entwickeln, Kinder, mit denen man viel gesungen hat, können manchmal trotzdem nicht singen, Kinder, die genug Anregung in der Küche oder beim Basteln für das Erlernen von Maßeinheiten und Größen bekommen haben, tun sich vielleicht trotzdem mit Mathe schwer.
Als eines meiner Kinder im 2.Schuljahr in Rechtschreiben völlig versagte und es notwendig wurde, mit ihm regelmäßig zu üben, war mir klar, dass ich bei ihm auf großen Widerstand stoßen werde. Ich erklärte meinem Kind mein Vorhaben und auch die Tatsache,dass wir mit dem Üben notenmäßig keinen wesentlichen Erfolg haben würden. Allerdings würde sich die Fehlerzahl erheblich reduzieren. Den Widerstand meines Kindes nahm ich in Kauf, es durfte vor jeder 10 minütigen Übeinheit, die wir nach den Hausaufgaben anfügten, seinen Frust äußern, und das musste raus! Es hatte sich extrem viel angestaut, Wut auf Schule, auf die Lehrerin, auf Mitschüler, die leichter lernten, etc, ich hörte zu und gab meinem Kind in seinen Gefühlen recht, ohne selbst irgendjemand Schuld zuzuweisen. Dann wurde konzentriert geübt, und mein Kind war eifrig dabei. Natürlich haben wir auch noch andere Hilfen in Anspruch genommen sowie viel Unterstützung von Lehrerseite erhalten, denn es dauert Jahre, bis eine wirkliche Besserung eintritt. Das wichtigste ist aber, dass wir Eltern uns keine Vorwürfe machen, sonst haben wir keine innere Distanz, unser Kind zu verstehen und ihm zu helfen.