Gericht verpflichtet Kommune dazu, einer Familie Kita-Platz zur Verfügung zu stellen

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MARL. Die nordrhein-westfälische Stadt Marl muss laut einem Gerichtsurteil einer Familie einen Kita-Platz zur Verfügung stellen. Die Familie wohnt noch nicht lange in Marl und hatte den Antrag schon vor ihrem Umzug gestellt. Das darf kein Hindernis sein.

Kita-Plätze sind mitunter rar. Foto: redsheep / pixelio.de

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Stadt Marl per Eilbeschluss verpflichtet, einem dreijährigen Kind einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen. Geklagt hatten die Eltern. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte, hatten sie den Platz in der Einrichtung bereits am 30. April beantragt. Damals lebte die Familie noch in Bottrop. Den Antrag noch vor dem Umzug in die jeweilige Stadt zu stellen, dürfe kein Hindernis für den Rechtsanspruch sein, stellte das Gericht klar.

Laut dem Gerichtssprecher hatte die Stadt argumentiert, dass die Eltern den Kita-Platz erst beantragen dürften, wenn sie in Marl wohnten. Dies wies das Gericht zurück. Nur durch eine frühzeitige Antragstellung sei gewährleistet, dass das Kind auch bei einem Umzug immer einen Kitaplatz habe. Eltern sind verpflichtet, dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme ihren Bedarf anzuzeigen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Stadt kann noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen.

Die Stadt Marl prüft nach Angaben eines Sprechers, ob sie Beschwerde einlegt. Nähere Angaben zu dem konkreten Fall machte er nicht. «Wir versuchen alles dafür zu tun, zusätzliche Kita-Plätze zu schaffen», sagte er. Allein zum 1. November seien 107 neue Plätze durch eine neue Kita und Erweiterungsbauten bei bestehenden Kitas geschaffen worden. Das reiche jedoch leider noch nicht aus. Insgesamt fehlten in Marl 392 Plätze, darunter 158 für über drei Jahre alte Kinder. «Die Nachfrage ist deutlich größer als ursprünglich prognostiziert», so der Sprecher weiter.

Jedes Kind hat ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und ab dem vollendeten 3. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. dpa

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