Wenn der nette neue Lehrer den Schülern seine Nazi-Tattoos zeigt … Problem Seiteneinstieg: Wer checkt die Eignung der Kandidaten?

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POTSDAM. Die flotte Qualifikation im Seiteneinstieg für den Lehrerberuf bringt offenbar auch Menschen in den Schuldienst, die dafür augenscheinlich nicht geeignet sind – wie aktuell jener Lebensmittelchemiker, der sich als mutmaßlicher Neonazi entpuppte, als er sein großflächiges SS-Tattoo Schülern zeigte und nun wegen seiner Kündigung im Rechtsstreit mit dem Land Brandenburg liegt. Der Verband bak Lehrerbildung kritisiert es scharf, dass Kandidaten ohne pädagogische Qualifikation vor Klassen gestellt werden.

Wer checkt die Eignung von Seiteneinsteigern für den Lehrerberuf? Allzu oft wohl: niemand. Foto: Shutterstock

Ausgebildete Pädagogen sind rar in Zeiten des Lehrermangels. Deshalb werden zunehmend Menschen auch ohne pädagogische Qualifikation in den Schuldienst aufgenommen. „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind willkommen! Werden keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte für eine offene Stelle an einer konkreten Schule gefunden, werden im Land Brandenburg auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellt“,  so heißt es etwa auf der Homepage des Bildungsministeriums in Potsdam. „Alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden vor dem Einsatz an einer Schule oder berufsbegleitend mit einer pädagogischen Grundqualifizierung auf ihren Einsatz im Unterricht vorbereitet.“

Kündigung des Chemikers aus dem Schuldienst zurückgewiesen

Allerdings versucht die Brandenburger Bildungsverwaltung gerade, einen der „willkommenen“ Seiteneinsteiger umgehend wieder loszuwerden. Es handelt sich um einen Lebensmittelchemiker, der – im Schuldienst aufgenommen – bei einem Schulfest am See vor Schülern seinen Oberkörper entblößte: voller rechtsextremer Tattoos, etwa einem großflächigen SS-Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ auf dem Bauch. Die fristlose Kündigung des Mannes wurde gerade vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg aus formalen Gründen zurückgewiesen (News4teachers berichtete).

„Untragbarer Zustand“: Helmut Klaßen, Bundesvorsitzender des bak Lehrerbildung. Foto: bak Lehrerbildung

In der Praxis bedeutet eine „berufsbegleitende pädagogische Grundqualifizierung“, dass ein Kandidat für den Schuldienst pädagogisch unqualifiziert vor eine Klasse gestellt werden kann – und erst nach und nach an entsprechenden Kursen der Lehrerausbildung teilnimmt. Der reguläre Vorbereitungsdienst nach dem Lehramtsstudium hingegen dauert in Brandenburg immerhin noch zwölf Monate (er wurde 2019 von ursprünglich 18 Monaten verkürzt).

Ist es denkbar, dass jemand ein solches Referendariat durchläuft, der schon äußerlich der rechtsradikalen Szene nahezustehen scheint? „Wenn die Tattoos nicht sichtbar sind, wäre dies leider grundsätzlich denkbar“, meint Helmut Klaßen, Bundesvorsitzender des Bundesarbeitskreis (bak) Lehrerbildung, in dem bundesweit Lehrerausbilderinnen und Lehrerausbilder organisiert sind. „Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ein Extremist aufgrund seiner potenziell einseitigen Gesinnung ein vollständiges Referendariat nicht durchlaufen kann, ohne aufzufallen.“

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Nicht bestanden? Seiteneinsteiger werden trotzdem eingestellt

Das ist beim flotten Seiteneinstieg anders. „Aufgrund des teilweise sehr hohen Bedarfs wird leider an vielen Stellen auf ein den pädagogischen Ansprüchen gerecht werdendes Verfahren zu Einstellung verzichtet – oder die Seiteneinsteiger und Seiteneinsteigerinnen, welche die Qualifizierung am Ende nicht bestehen, werden trotzdem eingestellt“, so berichtet Klaßen. „Dies ist ein untragbarer Zustand, welchen wir aufs Schärfste kritisieren.  Allerdings verschließen wir als Berufsverband nicht die Augen vor der Realität: Der Lehrermangel ist allgegenwärtig. Es muss allerdings ein sinnvoller Umgang damit gefunden werden, welcher nicht in politischen Aktionismus münden darf.“

Klaßen verweist auf Mindeststandards, die der bak Lehrerbildung für den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf fordert:

  • Grundvoraussetzung: ein qualifiziertes universitäres Hochschulstudium in einem Fach (Zuordnung zu einem in der jeweiligen Schulform unterrichteten Fach muss gegeben sein);
  • Möglichkeit zur Entwicklung eines zweiten Fachs (mindestens 30% der erforderlichen Studienanteile vorhanden);
  • Mindestens 3 bis 4-jährige berufliche Praxis im studierten Fach;
  • Auswahlverfahren, das neben der Prüfung der Voraussetzungen auch die Eignung und das Vorhandensein der erforderlichen professionsbezogenen personalen Kompetenzen berücksichtigt;
  • Sicherstellung der aktiven Verfügbarkeit der deutschen Sprache (schriftlich und mündlich);
  • Beteiligung und deutliches Mitspracherecht (Vetorecht) der Ausbildungsinstitutionen an den Auswahlverfahren;
  • Zweijährige begleitende Qualifizierung (fachliche und überfachliche Ausbildung) durch die lehramtsbezogenen Seminare. In diesem Zusammenhang gibt der bak zu bedenken, dass Lehrkräfte ohne lehramtsbezogenen Studienabschluss weniger Ausbildung / Qualifizierung (quantitativ und qualitativ) erhalten als Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im herkömmlichen Vorbereitungsdienst;
  • Ausbildung in enger Kooperation zwischen Schule und Seminar;
  • Orientierung der Ausbildung an den Standards und Kompetenzen der KMK.

Klaßen betont: „Es geht dabei darum, den Menschen ohne Lehramtsstudium eine qualifizierte Unterstützung zu bieten, die sicherstellt, dass Kinder und Jugendliche von gut qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden.“ Oder – wie im Fall des mutmaßlichen Neonazis – zu verhindern, dass augenscheinlich ungeeignete Kandidaten überhaupt erst in den Schuldienst gelangen. Agentur für Bildungsjournalismus

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Immer mehr Seiteneinsteiger kommen in den Lehrerberuf – der VBE spricht schon von einem “Albtraum für alle Beteiligten”

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2 Kommentare
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Palim
4 Jahre zuvor

Nun gibt es jedoch nicht allein SeiteneinsteigerInnen und ReferendarInnen, die in den Unterricht gestellt werden, sondern auch andere, befristete wie unbefristete Stellen,

a) bei denen eine längerfristige Vertretung übernommen wird (z.B. längere Krankheit der Lehrkraft/ Elternzeit o.a.), für die auch Personen mit Bachelor-Abschluss in Frage kommen,

oder b) die kurzfristige Vertretungsreserve, die eine Betreuung während der Unterrichtszeiten bedeutet sowie die Betreuung in der Mittagszeit zur Gewährung der Verlässlichkeit (5 Zeitstunden Betreuung), für die SozialpädagogInnen/ ErzieherInnen/ „Personen mit einer anderen pädagogischen Ausbildung oder umfänglichen Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen“ (nds. KM) eingestellt werden können.

Eine Qualifizierung dieser Kräfte ist in Nds. nicht vorgesehen, wobei etliche dieser Personen sicherlich durch ihre berufliche Qualifizierung die persönliche Eignung unter Beweis gestellt haben.

M.v.Saldern
4 Jahre zuvor

Das eigentliche Verbrechen hat dieser Leiter eines Gymnasiums gar nicht erwähnt: die Einteilung der Schüler nach Klasse 4. Im Übrigen tut es der Schule gut, wenn nicht jeder Lehrer Beamter mit Selektionsansinnen ist, sondern dass das Leben in die Schule geholt wird. In vielen anderen Berufen gibt es selbstverständlich Quereinsteiger – wieso nicht in der Schule. Bei sinnvollem Einsatz ist dies eine Bereicherung.