Gericht: Schülerin darf Abiturprüfung nicht wegen Corona fernbleiben

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BERLIN. Schüler dürfen den in der kommenden Woche beginnenden Abiturprüfungen nicht aus Angst vor dem Coronavirus fernbleiben. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag und wies damit den Eilantrag einer Abiturientin ab. Die Durchführung der Prüfungen sei unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten zulässig, so die Richter in ihrem Beschluss (VG 14 L 59.20).

Das Gericht hat entschieden Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Laut Corona-Eindämmungsverordnung des Landes gelte ein Mindestabstand zwischen den anwesenden Personen von mindestens 1,5 Metern. Zudem habe die Berliner Bildungsverwaltung den Schulen viele zusätzliche Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Dazu zähle die Maximalzahl von acht, in Ausnahmefällen zehn Personen pro Prüfungsraum.

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Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Vorkehrungen während der Prüfungen am Gymnasium der Antragstellerin nicht eingehalten würden. Die Maßnahmen seien nach derzeitiger wissenschaftlicher Erkenntnislage auch hinreichend. Und: Die Antragstellerin könne durch «infektionsschutzgerechtes Eigenverhalten» selbst zu einer möglichst risikoarmen Teilnahme am Prüfungsgeschehen beitragen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. dpa

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