Kinderpornografie-Besitz: Gericht spricht Lehrer die Eignung für Schuldienst ab

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Im Streit um die fristlose Entlassung eines Lehrers wegen Kinderpornografie-Besitz haben sich der Pädagoge und das Bistum Essen auf einen Vergleich verständigt. Demnach wird das Arbeitsverhältnis mit dem 34-Jährigen rückwirkend zum 30. April 2021 aufgelöst, zwei Monatsgehälter werden nachgezahlt. Das Gericht hatte ihn für ungeeignet für den Schuldienst erklärt.

Das Gericht hat gesprochen. Foto: Shutterstock

Beide Seiten verpflichteten sich zudem vor dem Landesarbeitsgericht, keine weiteren Ansprüche mehr geltend zu machen. «Damit», so Richter Alexander Schneider am Freitag, «ist der Streit beigelegt».

Der Lehrer hatte seit 2014 an einem bischöflichen Gymnasium in Duisburg Französisch und Geschichte unterrichtet. 2016 war er wegen Kinderpornografie-Besitz rechtskräftig zu 4800 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Bistum hatte wegen eines Fehlers der Staatsanwaltschaft Bochum erst fünf Jahre später – im Januar 2021 – von der Verurteilung erfahren und den Lehrer dann sofort fristlos entlassen. Dagegen hatte der 34-Jährige geklagt.

„Mein Mandant hat jahrelang völlig untadelig unterrichtet, war bei den Schülern beliebt und hat keine weiteren Straftaten begangen“

«Mein Mandant hat jahrelang völlig untadelig unterrichtet, war bei den Schülern beliebt und hat keine weiteren Straftaten begangen, erst recht keine einschlägigen», sagte sein Anwalt. Der entlassene Lehrer hatte betont, es habe sich um eine einmalige und außerdienstliche Verfehlung gehandelt. Er habe Rat bei einer Beratungsstelle und einem befreundeten Psychologen gesucht.

Der Kläger sei aufgrund seiner Verurteilung nicht mehr als Erziehungskraft geeignet, das sah das Landesarbeitsgericht nun genauso wie die Vorinstanz. Es gehe zwar nicht um ein Dienstvergehen, sondern um einen Vertrauensverlust. News4teachers / mit Material der dpa

Wegen Kinderpornografie-Besitz verurteilt: Lehrer wehrt sich gegen Rauswurf

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Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor

Das Urteil ist richtig.

Wer als pädophiler Straftäter verurteilt ist, ist als Lehrer ungeeignet.

Die Kommentare zum Vorgängerartikel, die den Täter verteidgt haben, waren wirlich unterirdisch.

IusRespicitAequitatem
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Lieber Walter Hasenbrot, es scheint, dass die Kommentare zum Vorgängerartikel nicht klar genug formuliert worden sind. Es ging dort nicht darum, diesen Lehrer zu verteidigen. Es ging in diesen Kommentaren darum ein Missverhältnis aufzuzeigen.

In dem Artikel, den wir hier kommentieren, steht, dass der Arbeitgeber, nämlich das Bistum, das Vertrauen zu diesem Lehrer verloren habe, der sich im Dienst stets untadelig verhalten hat. Gleichzeitig wissen wir von unzähligen Missbrauchsfällen durch katholische Geistliche, bei denen Priester anders behandelt worden sind als dieser Lehrer. Sie durften weiter im Dienst der katholischen Kirche wirken, nicht selten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

Wird hier nicht vom Gleichheitssatz (lateinisch ius respicit aequitatem, „Das Recht achtet auf Gleichheit“) abgewichen, wonach gleiches gleich und ungleiches ungleich zu behandeln ist?

Elternteil
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Das finde ich auch, Walter Hasenbrot.

Wer pädophil ist, sollte schon aus Eigenverantwortung nicht an einer Schule unterrichten! Im Gegensatz zu LGSBTQ* ist Pädophilie nicht legal! Und das ist gut so, sage ich als Opfer eines pädophilen Trainers! Auch dieser war lange „unauffällig“, hat mir und einer anderen Sportlerin aber nichts genutzt.

Dabei ist es wirklich völlig egal, bei welchem Träger der Pädophile angestellt ist! Kirche, Verein, Regelschule, für uns Opfer ist das nicht von Bedeutung!

Alle, die ihre Täterschutzkommentare unter dem vorherigen Artikel abgelassen haben oder unter Verweis auf die katholische Kirche relativiert haben, (wenn Priester das durften, darf man einen Laienlehrer nicht entlassen!) bitte ich, noch einmal darüber nachzudenken! Oder ist es für ein Opfer nur dann schlimm, wenn der Täter ein Priester war? NEIN, kein Kind sollte Opfer sexueller Übergriffe werden! Egal von wem!!!!

Dem Lehrer sollte allerdings eine Umschulung angeboten werden, damit er in einem Bereich arbeiten kann, wo er niemanden gefährdet.

Und es ist natürlich gut, dass er sich in den letzten 5 Jahren zurückgehalten hat!
Kann er aber wirklich für sich die Hand ins Feuer legen? Für den Rest seines Lebens?

IusRespicitAequitatem
1 Jahr zuvor
Antwortet  Elternteil

Liebes Elternteil,

unter dem vorherigen Artikel gab es keine Täterschutzkommentare. Niemand hat geschlussfolgert, „wenn Priester das durften, darf man einen Laienlehrer nicht entlassen!“. Diese Kausalität ist so nicht hergestellt worden.

Stattdessen wurde immer wieder aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, dass es wirklich nicht plausibel scheint, dass die Katholische Kirche ihr Vertrauen zu einem Laienlehrer verloren haben soll, der sich im Dienst niemals etwas zu Schulden kommen lassen hat, obwohl genau dieselbe Katholische Kirche ihr Vertrauen zu den vielen Geistlichen offensichtlich nicht verloren hat, die sich im Dienst etwas zu Schulden kommen lassen haben; die nämlich Kinder und Jugendliche tatsächlich missbraucht und/oder den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vertuscht haben.

Weder hier noch in den Kommentaren unter dem vorherigen Artikel wird der Lehrer verteidigt. Auch relativiert niemand Schuld. Stattdessen wird hier etwas ganz anderes fokussiert, nämlich die moralische Integrität des Arbeitgebers, der das, was er predigt, offensichtlich nicht lebt. Man möchte der Katholischen Kirche zurufen: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht? Oder wie kannst du zu deinem Bruder sagen: Lass mich den Splitter aus deinem Auge herausziehen! – und siehe, in deinem Auge steckt ein Balken! Du Heuchler! Zieh zuerst den Balken aus deinem Auge, dann kannst du zusehen, den Splitter aus dem Auge deines Bruders herauszuziehen!“ (Matthäus 7,3-5).

Es stellt sich die Frage, warum die katholische Kirche, deren Arbeit am eigenen „Balken“ so ungenügend ausfällt, weiterhin Schulen betreiben darf. Wie sähe die Situation aus, wenn eine andere (nicht kirchliche) Organisation viele Schulen betreiben würde, wo unzählige Kinder und Jugendliche missbraucht worden sind und wo ca. 4 Prozent der (Geistlichen) Betreiber Missbrauchstäter sind? (Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/missbrauch-in-italiens-kirche-was-vertuschen-papst-und-bischoefe-17852311.html) Dürfte eine solche Organisation mit diesem Personal weiterhin Schulen betreiben?

Ich stimme Ihnen liebes Elternteil zu, wenn Sie schreiben, dass sich solche Leute schon aus Eigenverantwortung vom Schuldienst zurückziehen sollten. Ja, auch diese vielen katholischen Priester und Laien, die missbraucht haben, sollten sich vollständig vom Dienst mit Kindern und Jugendlichen zurückziehen. Denn natürlich soll kein Kind Opfer sexueller Übergriffe werden.

Last edited 1 Jahr zuvor by IusRespicitAequitatem
Elternteil
1 Jahr zuvor

Danke für die Klarstellung.
Ich hatte mich jetzt weniger auf die Schuld der katholischen Kirche eingeschossen als auf die Angst vor Pädophilen, die mit Kindern arbeiten!
Was die unsägliche Schuld betrifft, die die Kirche auf sich geladen hat indem sie Pädophile einfach so weiter beschäftigt hat, bin ich ganz bei Ihnen! Wäre ich nicht schon vor dem Missbrauchsskandal aus der katholischen Kirche ausgetreten, spätestens dann hätte ich diesen Heuchlerverein verlassen!
Trotzdem bleibe ich dabei, dass die Kirche in diesem einen Fall richtig reagiert hat!
Und dass die Staatsanwaltschaft wohl auf beiden Augen blind war, einen Pädophilen weiterhin in einer Schule arbeiten zu lassen.

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor

Selbstverständlich gab es diese Täterschutzkommentare.

Das kann man ja auch noch nachlesen.

Ich finde es aber gut, dass Sie jetzt klarstellen, dass zumindest Sie das nicht so gemeint haben.

IusRespicitAequitatem
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Lieber Walter Hasenbrot, Sie hatten oben schon einmal behauptet, dass es Kommentare gegeben habe, die den Täter verteidigt hätten. Daraufhin hatte ich geschrieben, dass dies nicht der Fall war, und habe dies erläutert. Trotzdem wiederholen Sie hier Ihre Behauptung, dass es „Täterschutzkommentare“ gegeben habe, liefern aber immer noch keine Belege dafür. Ihr Hinweis darauf, dass man das ja auch noch nachlesen könne, war offenbar schon beim ersten Mal nicht ausreichend.

Wo sehen Sie denn diese Kommentare, die Sie als „Täterschutzkommentare“ verunglimpfen? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Sie den Kommentator:innen vielleicht unrecht tun? Denn niemand hat den Versuch unternommen einen Täter oder den Lehrer zu schützen. Niemand hat geschrieben, dass der Besitz einschlägiger Medien nicht bestraft werden solle. Eine Straftat ist eine Straftat, da waren sich alle Kommentare immer einig.

Auch hat niemand das Urteil in Frage gestellt, zu dem uns gar keine Informationen vorliegen. Stattdessen nahmen viele Kommentare darauf Bezug, dass sich die katholische Kirche diesem Lehrer gegenüber anders verhält als gegenüber den vielen Tätern unter ihren Priestern. Es wurde die Frage gestellt, warum die katholische Kirche bei diesem Laien-Lehrer (angeblich) ihr Vertrauen verloren habe und sich in der Folge von diesem trenne, nicht jedoch von den vielen Priestern, die Kinder und Jugendliche missbraucht haben. Implizit wurde die Frage nach der Ehrlichkeit und der moralischen Integrität der katholischen Kirche gestellt.

Dabei wurde jedoch nicht geschlussfolgert, „wenn Priester das durften, darf man einen Laienlehrer nicht entlassen!“. Genau das Gegenteil war der Fall. Denkt man die vielen Kommentare zu Ende, dann wird die Forderung erkennbar, dass die katholische Kirche es nicht dabei belassen möge, sich um den „Span“ im Auge dieses einen Laien-Lehrers zu kümmern. Es wird gefordert, dass die katholische Kirche sich auch um die Täter in den eigenen Reihen kümmern möge. Würde sie sich dabei an der Bibel (z. B. Matthäus 7,3-5) orientieren, dann würde sie sich sogar zuerst um die Täter unter den Priestern kümmern und erst danach um diesen Laien-Lehrer.

Die Kommentator:innen schützen also nicht nur keinen Täter, sondern setzen sich im Endeffekt sogar für eine umfänglichere, konsequentere Täterverfolgung ein.

Sie, Walter Hasenbrot, wollten dieser Argumentation bislang nicht folgen. Stattdessen haben Sie versucht die Diskussion im Keim zu ersticken, indem Sie polemisiert, Kommentare als „Täterschutzkommentare“ verunglimpft und fälschlicherweise Verblendung und Hass auf die katholische Kirche angeprangert haben.

Diesbezüglich muss hier zunächst – noch einmal – sehr deutlich festgestellt werden, dass Ihre haltlosen Anschuldigungen jeglicher Grundlage entbehren: Es gab weder „Täterschutzkommentare“ noch Verblendung oder gar Hass.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob Ihre Anschuldigungen nicht selber eine Form des Täterschutzes darstellen, weil sie darauf abzielen Kommentator:innen zum Schweigen zu bringen, die den Finger auf die Wunde legen. Sind nicht das Schweigen, Weggucken und Dulden der Nährboden auf dem der Missbrauch gedeiht?

Um weiteren Missbrauch zu verhindern, ist es nötig, dass wir dieser Gefahr gewahr sind und sie ins Licht der Öffentlichkeit zerren. Dazu gehört auch, den millionenfachen Missbrauch in der katholischen Kirche nicht zu verharmlosen oder gar in Vergessenheit geraten zu lassen. Es stellt sich die Frage, ob wir hier vielleicht sogar eine staatlich organisierte Erinnerungskultur benötigen.

Wenn Sie, Walter Hasenbrot, sich gegen Täterschutz stellen wollen, dann dürfen Sie die Ankläger nicht verunglimpfen oder mit haltlosen Anschuldigungen überziehen, sondern müssen sich solidarisch neben diese stellen. Greifen Sie dieses Thema immer wieder auf und erinnern Sie die Verantwortlichen an Ihre Verantwortung – nicht still und leise im Verborgenen, sondern laut und öffentlich – auch hier.

Sie finden es richtig, dass dieser Lehrer bei der katholischen Kirche seine Existenz verloren hat, obwohl dieser Lehrer bei einem staatlichen Dienstherren vermutlich nur in die Verwaltung versetzt worden wäre? Dann fordern Sie diese Konsequenz auch für alle anderen Missbrauchstäter – unabhängig davon welcher Konfession jemand zugehörig ist oder welches Amt jemand bekleidet. Sparen Sie dabei die katholische Kirche nicht aus, deren Mitarbeiter – Priester wie Laien – an so vielen Orten auf der Welt millionenfachen Missbrauch verübt haben. (Quelle: https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/missbrauch-in-italiens-kirche-was-vertuschen-papst-und-bischoefe-17852311.html) Denn auch hier gilt: Ius respicit aequitatem.