Überstunden ansparen: Freiwilliges Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte kommt

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Lehrer in Sachsen-Anhalt können künftig auf einem freiwilligen Arbeitszeitkonto langfristig Überstunden ansparen, um sie später im Block als Sabbatjahr oder für einen früheren Eintritt in den Ruhestand zu nutzen. Auch die Pflichtstunden zu verringern soll möglich sein. 

Wer spart… Foto: Shutterstock

Einen entsprechenden Antrag beschloss der Landtag am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und FDP, auch AfD und Grüne stimmten zu. Die Linke enthielt sich.

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Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) sagte, das neue Arbeitszeitkonto solle Anfang des kommenden Jahres umgesetzt werden. Ziel ist, Mehrarbeit für Lehrkräfte attraktiver zu machen angesichts des Lehrermangels. Bislang musste jeder Lehrer am Ende des Schuljahres entscheiden, ob er sich die Überstunden auszahlen lässt oder sie als Freizeit nimmt. Letzteres ist wegen fehlender Lehrkräfte schwer möglich. News4teachers / mit Material der dpa

An der Belastungsgrenze: Gymnasiallehrer lehnen Arbeitszeitkonto überwiegend ab

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25 Kommentare
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omg
1 Jahr zuvor

Genauer muss es heißen: Sie sparen sich zusätzlich erteilte Unterrichtstunden an. Denn die Überstunden werden bei keinem Lehrer wie auch die Arbeitszeit aktuell gemessen, Mehrarbeit fällt auch nur bei Unterrichtsstunden an.

potschemutschka
1 Jahr zuvor

Liebe Kollegen in Sachsen-A bitte genau die Verträge lesen. In Berlin war die „temporäre Arbeitszeiterhöhung“ nicht freiwillig. Aber das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist die spätere Verrechnung. In Berlin gab es für 2h mehr pro Woche 5 Tage pro Jahr auf dem AZK. Wollte man später 1h pro Woche weniger arbeiten, wurden 8,5 Tage vom AZK abgezogen. Das ist höhere Mathematik.

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

Ist doch bei den Pensionen nicht anders. Jedes Vollzeitarbeitsjahr bringt knapp 1,8 % für die Pension. Für jedes Jahr, dass man früher geht, werden knapp 3,8 % abgezogen.

Kritischer Dad*NRW
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

55,56 Berufsjahre für 100 % Pension glaube ich einfach mal nicht, es sei denn der Startsatz liegt bei 28,25 % (und dann 40 Berufsjahre).
Andere Quellen nennen pro verkürztem Jahr 3,6 Prozent Abzug.

Alex
1 Jahr zuvor

Man bekommt ja auch keine 100% Pension, sondern max. 71,75% des letzten Gehalts. Pro Jahr kann man sich 1,79% erarbeiten, man braucht also 40 Vollzeitjahre für volle Pension. Wer vor 67 gehen will, muss einen sogenannten Versorgungsabschlag hinnehmen. Dieser beträgt pro Monat 0,3%, pro Jahr dann 3,6% (die 3,8 oben waren tatsächlich ein Tippfehler).

Georg
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

Trotzdem sind 71,75% vom letzten Brutto brutto eine ganz andere Hausnummer als 44% vom durchschnittlichen Netto netto. Ungefähr so verteilen sich die Rentenansprüche auf Beamte und Angestellte.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

„Um Rente zu bekommen wie ein Beamter, müssten Sie 78 Jahre arbeiten“
So hoch sind die Pensionen
1800 Euro – so hoch sind die Mindestversorgungsbezüge für Beamte im Alter (Stand 2021). Darauf haben diese schon nach fünf Dienstjahren Anspruch. Bei vollem Familienzuschlag stehen Beamten monatlich sogar 1897 Euro Pension zu.

Wer nicht verbeamtet ist, bekommt deutlich weniger und müsste für eine ähnliche Summe sehr lange arbeiten. Um Rente in der Mindesthöhe eines Beamten zu bekommen, müsste ein normaler Arbeitnehmer 52,6 Jahre arbeiten. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten René Springer (AfD) hervor.

gehtsnoch
1 Jahr zuvor
Antwortet  Alex

So hoch sind die Pensionen
„Fakt ist: 61 Prozent der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen keinen vollen Rentenpunkt“

Alex
1 Jahr zuvor
Antwortet  gehtsnoch

Fakt ist auch, dass man die 1,79% nur für Vollzeitjahre bekommt. Vor allem in Grundschulen arbeiten sehr viele Kolleginnen Teilzeit, oft nur halbe Stelle. Gibt dann auch nur 0,9%.
Im übrigen ging es nicht um einen Vergleich zwischen Pensionen und Renten, sondern darum, dass man für den gleichen Zeitraum (z.B. 1 Jahr) weniger gut geschrieben bekommt als einem bei früherem Pensionseintritt für den gleichen Zeitraum abgezogen wird.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  potschemutschka

In der „freien“ Wirtschaft wäre das wahrscheinlich Betrug…

Fakten sind Hate
1 Jahr zuvor

Sowas ähnliches hatten wir – längst vor meiner Zeit – auch in NRW. Die Lehrer erhielten eine Erhöhung der Pflichtstundenzahl, die ursprünglich viel später als Entlastung dienen sollte. Nach etwa 5 Jahren änderte die Landesregierung den Deal: Alle geleisteten Extrastunden wurden zwar zurückgegeben, jedoch erhielten sämtliche als Ergebnis grundsätzlich eine höhere Deputatsstundenzahl. Und so entstand die noch heute geltende 25,5 bzw 28Stundenwoche.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Fakten sind Hate

Genau das ist es, was mich davon abhalten wird, Teil dieses so „tollen“ Überstunden-Overkills zu werden. Ich werde mich, sollte es zur Verpflichtung werden, notfalls juristisch dagegen zur Wehr setzen. Aus meiner Sicht hilft es in keinster Weise, den Lehrermangel zu beseitigen. Es wird, vor allem im Grundschulbereich, die Lohnungleichheit noch verschärfen, da wir ja schon 27 Stunden halten. Die völlig ausgequetschte Zitrone soll noch weiter ausgequetscht werden, obwohl hier nichts mehr auszuquetschen ist. Ich finde es eine verantwortungslose Aktion, vor allem gegenüber den Grundschullehrern!

Last edited 1 Jahr zuvor by Grundschullehrer
Realist
1 Jahr zuvor

Spannende Frage wäre:

Was passiert eigenlich mit dem Arbeitszeitkonto, wenn die „Rückzahlung“ in Form von reduzierter Unterrichtsverpflichtung faktisch wegen anhaltendem Lehrkräftemangel unmöglich ist?

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Nichts. Man spart dann einfach weiter an bis zum Sankt Nimmerleinstag. Liebe Kolleg/innen, korrigiert mich bitte, sollte ich falschliegen!

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Dann werden die überzähligen gearbeiteten Stunden vom Land als Arbeitgeber als mildtätige Spende angenommen.

Viele KuK in unserer Anstalt haben bereits auf ihren Arbeitszeitkonten eine oftmals nicht unerhebliche Anzahl von sog. „PLUSSTUNDEN“ , die irgendwann einmal zurückgegeben werden sollen. Vereinzelt geht das in einen zweistelligen Bereich – heißt 12 bis 15 Plusstunden, die als Wochenstunden erarbeitet kaum eine Chance auf Ausgleich bekommen werden, da die viel zu kurze Personaldecke immer wieder weder oben noch unten reicht – egal, wohin man sie auch verzieht.
Fordert man die SL auf, dass man einen Teil der bereits mehrgeleisteten Arbeit durch weniger Wochenstunden zurück bekommen will, dann ist der Satz immer, „das können wir uns in diesem Schuljahr nicht leisten“, weil wir sonst die Unterrichtsversorgung nicht gewährleisten können.“

Einige KuK, die nur noch wenige Jahre bis zum Pensionseintritt haben, ha en sich bereits damit abgefunden, diese angewiesene und geleistete Mehrarbeit nicht zurückzubekommen bzw bezahlt zu bekommen.
Das macht richtig Lust, sich auf diese Anweisungen einzulassen und begeistert die zusätzlichen Kurse zum zu leistenden Stundendeputat zu bewältigen.

Das ganze System stinkt – und zwar vom Kopf – und wenn ich dann als Bundesbildungsministerin Stark Watzinger bei Lanz sehe und höre (16.11.), dann weiß ich auch, dass solche Leute nicht die Lösung sondern das Problem sind.

So wird das nix … der Karren läuft mit vollem Tempo ungebremst an die Wand.

dauerlüfterin
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

Danke. Sie bestärken mich in meiner Haltung möglichst wenige Plusstunden auflaufen zu lassen und diese alsbald auszugleichen. Den Oberen ist zu mißtrauen, man weiß ja nie.
PS: Das von Ihnen beschriebene Vorgehen der Schulleitung würde ich juristisch prüfen lassen. Ist das schon erfolgt?

Last edited 1 Jahr zuvor by dauerlüfterin
Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor

Kann man sich darauf verlassen?

Pit2020
1 Jahr zuvor

@Vierblättriges Kleeblatt

Welch Mörder-Gag, diese Frage!

Oha!!!
Die Frage war hoffentlich nicht ernst gemeint? 🙂

dickebank
1 Jahr zuvor

Zunächst einmal muss zwischen den abrechenbaren Mehrarbeitsstunden z.B. in kurzfristigen Vertretungsfällen und dauerhaften Abweichungen von der Pflichtstundenzahl innerhalb eines Schuljahres (Bandbreite) unterschieden werden.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Inwiefern?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Siehe hierzu:

„Einige KuK, die nur noch wenige Jahre bis zum Pensionseintritt haben, haben sich bereits damit abgefunden, diese angewiesene und geleistete Mehrarbeit nicht zurückzubekommen bzw bezahlt zu bekommen.
Das macht richtig Lust, sich auf diese Anweisungen einzulassen und begeistert die zusätzlichen Kurse zum zu leistenden Stundendeputat zu bewältigen.“
Quelle Andre Hog

Die Mehrarbeitsstundenvergütung ist klar geregelt. Sie muss bei Lehrkräften in jedem Fall durch finanziellen Ausgleich und nicht durch Freizeitausgleich erfolgen.
Plusstunden, die sich aus der Bilanzergeben, „sollen“ nach Möglichkeit im Folgehalbjahr zurück gegeben werden. Das ist aber kein „Muss“, was dazu führt … (siehe hierzu das eingefügte Zitat von @Andre Hog).

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Also ist das Arbeitszeitkonto mit Vorsicht zu genießen, weil man nicht weiß, ob man die „angesparten“ Plusstunden jemals abbummeln wird können oder ausgezahlt bekommt?

Andre Hog
1 Jahr zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

So sieht es aus! 🙁

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andre Hog

1. FRAGE: Kann man das auch juristisch einklagen, sollte es Probleme bei der Auszahlung geben?
2. FRAGE: Warum hat sich die GEW an der Forderung nach Arbeitszeitkonten so stark beteiligt, wenn es am Ende bloß auf Mehrarbeit hinausläuft?

Last edited 1 Jahr zuvor by Grundschullehrer
Heinz
1 Jahr zuvor

Hier in NRW würde ich so gerne gerne mal meine mehrarbeit als freizeit nehmen.