DGB-Report: Wieso eine verbeamtete Lehrkraft in Rheinland-Pfalz bis zu 10.000 Euro weniger verdient als in Bayern

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BERLIN. Der Lehrermangel macht’s möglich: Immer mehr Bundesländer vergüten ihre verbeamteten Lehrkräfte – und zwar alle – nach der Besoldungsgruppe 13, womit sie dem Drängen insbesondere von bislang schlechter bezahlten (aber händeringend gesuchten) Grundschullehrerinnen und -lehrern nachkommen. Kommt damit nun endlich Gerechtigkeit ins System? Keineswegs – so zeigt der aktuelle DGB Besoldungsreport auf. Denn A 13 ist nicht überall das Gleiche wert. Bis zu 10.000 Euro brutto im Jahr beträgt der Unterschied.

Eine verbeamteter Lehrkraft verdient mit A13 in der Eingangsstufe in Rheinland-Pfalz über 15 Prozent weniger als in Bayern – wieso? (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Auslöser dafür, dass die Beamtenbesoldung in Deutschland trotz gleicher Tätigkeit je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist, war laut Gewerkschaftsbund die Föderalismusreform I im Jahr 2006. Seitdem gehen die 17 Besoldungsgesetzgeber (16 Länder und der Bund) jeweils eigene Wege. Der DGB Besoldungsreport stellt die Unterschiede anhand der Jahresbruttobesoldung der Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 13 dar (jeweils in der Eingangs- und Endstufe; ohne Berücksichtigung familienbezogener Besoldungsbestandteile) – A 13 betrifft viele Lehrkräfte.

In der aktuellen Ausgabe findet sich die größte Lücke in der Eingangsbesoldung der Besoldungsgruppe A 13 zwischen Rheinland-Pfalz und Bayern. Rheinland-Pfalz zahlt fast 10.000 Euro weniger. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, kritisiert diesen Zustand: „Besoldungsunterschiede von bis zu 10.000 Euro brutto im Jahr für ein und dieselbe Tätigkeit sind nicht akzeptabel. Solche Differenzen zeigen, wie hart mittlerweile der Wettbewerb um Fachkräfte ist und lässt erahnen, welche Folgen damit für finanzschwache Länder einhergehen.“

DGB / CC BY-ND 4.0

55.111 Euro beträgt die Besoldung durchschnittlich in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 13. Schlusslicht ist Rheinland-Pfalz mit 51.903 Euro, gefolgt von Sachsen und dem Saarland. Damit ändert sich bei der Belegung der letzten
Plätze nichts gegenüber 2021. Zu Bayern, das mit 61.671 Euro den ersten Platz belegt, hat Rheinland-Pfalz einen Rückstand von 9.769 Euro bzw. 15,8 Prozent. Damit bleibt die sehr große Besoldungslücke auf demselben Stand wie 2021.

Während die Besoldungslücke in der Eingangsstufe unverändert ist, schrumpft sie in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 13 mit 5.157 Euro bzw. 7,1 Prozent zwischen Schlusslicht Saarland (67.554 Euro) und Spitzenreiter Bayern (72.711 Euro) minimal um 0,4 Prozentpunkte. Das Saarland verharrt hier am Ende des Rankings. Thüringen
steigt mit 71.494 Euro von Platz 7 auf Platz 2 auf und zahlt jährlich 1.722 Euro mehr als der Durchschnitt (69.772 Euro).

Ein – leicht – verzerrender Faktor ist allerdings die unterschiedliche Arbeitszeit. Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein müssen 41 Stunden pro Woche Dienst leisten. Ausgehend von der Annahme, dass auch in diesen Bundesländern die Wochenarbeitszeit (wie in den übrigen) 40 Stunden betragen würde, hätte dies folgerichtig einer der reduzierten Arbeitszeit entsprechende Verminderung der dort gezahlten Bezüge zur Folge.

Das Ranking in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 13 mit Arbeitszeitgewichtung zeigt auf, dass die drei letzten Plätze von Rheinland-Pfalz mit einer Jahresbruttobesoldung von 51.903 Euro, von Sachsen mit 52.273 Euro und vom Saarland mit 52.737 Euro belegt werden. Berücksichtigt man die Arbeitszeit im Besoldungsvergleich nicht, schneiden die drei Länder ebenso schlecht ab, so heißt es in dem Bericht.

In der Endstufe allerdings verdrängen – berücksichtigt man die erhöhte Wochenarbeits-
zeit – Schleswig-Holstein mit einer Jahresbruttobesoldung von 66.858 Euro und
Nordrhein-Westfalen mit 67.380 Euro das Saarland (67.554 Euro) und Bremen (67.904 Euro) vom letzten und vorletzten Rang.

DGB / CC BY-ND 4.0

Bemerkenswert ist auch die unterschiedliche prozentuale Entwicklung der Jahresbruttobesoldung von 2008 bis 2023 in der Besoldungsgruppe A 13. Der Anstieg der Bezüge der Besoldungsgruppe A 13 beträgt zwischen 2008 und 2023 durch-
schnittlich 40,8 Prozent, wie der DGB Besoldungsreport feststellt. Zehn Länder haben ihre Besoldung in diesem Zeitraum unterdurchschnittlich angepasst, darunter Mecklenburg-Vorpommern mit 5,5 Prozentpunkten, Hamburg mit 5,2 Prozentpunkten und das Saarland mit 4,9 Prozentpunkten weniger als der Durchschnitt. 2021 lag Thüringen mit damals 41,6 Prozent vorne und tut dies in 2023 mit 50,8 Prozent und damit 10 Prozentpunkten über dem Durchschnitt ebenfalls. News4teachers

Hier geht es zum vollständigen DGB Besoldungsreport.

A13 für alle Lehrkräfte! GEW mahnt die letzten vier Bundesländer: „Bewegt euch!“ (Es geht dabei auch um Frauenrechte)

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Biene
1 Jahr zuvor

Komisch, dass Bayern* noch bei einigen Lehrkräften – insbesondere vielen Angestellten – die Hire and Fire- Methode anwendet, damit diese bloß nicht auf die Idee kommen sich festanstellen zulassen.
*jedes beliebige Land darf eingesetzt werden
Angestellte Lehrkräfte, die man gebrauchen kann setzt mal lieber wieder vor die Tür, als sie in eine Festanstellung zu überführen und somit evtl. auch die anderen zu entlasten. Aber Rosinen picken mach ja einfach zu viel Spaß, zu mal damit ein erotisches, genüssliches Machtgefühl einhergeht.
Enthält Sarkasmus und Ironie.

Carsten60
1 Jahr zuvor

Es lebe der Kulturföderalismus! Übrigens waren in Bayern im Jahre 1927 die Unterschiede riesig: Ein Volksschullehrer bekam in der Endstufe 5000 RM pro Jahr, ein Oberstudienrat dagegen 9000 RM. Quelle:
https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/images/6/68/Beamtenbesoldungsgesetz_Anlage_1.pdf
Der „Standesunterschied“ zwischen den Schulformen ist also im Laufe der Jahrzehnte ganz erheblich geschrumpft. Das sollte man bei allem Schimpfen immer auch im Auge behalten.

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Carsten60

Interessant ist auch Folgendes:

Während die durchschnittliche Arbeitszeit aller Arbeitnehmer seit „Kaisers Zeiten“ von ca. 60 Stunden pro Woche auf mittlerweile ca. 40 Stunden pro Woche gesunken ist: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1126144/umfrage/woechentliche-arbeitszeit-in-deutschland/

liegt die Arbeitszeit der Lehrkräfte, bemessen in Unterrichtswochenstunden, mittlerweile durchschnittlich HÖHER als in dieser „guten, alten Zeit“, mit aktuell, wie wir alle wissen, STEIGENDER TENDENZ:
http://rboelling.de/download/l-arbzeit.pdf

Dazu kommt hinzu, dass die Lehrkräfte vor mehr als hundert Jahren wohl sicherlich nicht zusätzlich noch mit andauernden (pädagogischen) Konferenzen, Hausaufgabenbetreuung, Nachmittags-AGs, Schulentwicklung, Fortbildungen, zentralen Lernstandserhebungen usw. usf. belastet wurden…

Soviel zur „Attraktivität“ des Lehrkräfteberufs… vom Trend zum Homoffice an mehreren Tagen pro Woche in der „freien Wirtschaft“ wollen wir hier gar nicht erst anfangen…

GriasDi
1 Jahr zuvor

Und jetzt nur noch die Lebenshaltungskosten in Relation setzen und schon kann man die Daten einordnen.

Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor
Antwortet  GriasDi

Nee, eben nicht. Das ist ein gerne vorgebrachtes Scheinargument. München und der Bayrische Wald sind auch nicht gleich, aber die Lehrergehälter schon!

S.
1 Jahr zuvor
Antwortet  GriasDi

Ich gebe zu bedenken: Die Region um Mainz – Rhein-Main-Gebiet – ist eine der teuersten Regionen in Deutschland. Die Bezahlung in RLP – nicht nur bei Lehrkräften in Schulen, sondern auch bei Wissenschaftler*innen an Hochschulen – zählt zu den geringsten.

Wie sind da die „Daten einzuordnen“?

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor

„Denn A 13 ist nicht überall das Gleiche wert.“

Bayerisches A13 im Großraum München ist deutlich weniger wert als überall sonst im Bundesgebiet.

Against Fremdbetreuung
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Dafür lebt man auch in München und nicht in Posemuckel!

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor

Stimmt. Insofern macht der gesamte Artikel wenig Sinn. Wenn Lehrkräfte in RLP zb weniger verdienen oder Grundschullehrkräfte in Sachsen (?), dann leben sie dafür doch da, wo sie leben.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Die armen Lehrkräfte, die in München eingesetzt sind – eine Runde Mitleid.
Wobei interessant ist ja, dass es in München kommunale Lehrkräfte gibt, die gemäß TVöD besoldet werden und eine Ballungsraumzulage erhalten. Wie das bei den bayrischen Landesbeamt*innen aussieht, die gem. TV-L besoldet sind, weiß ich allerdings nicht.

Hörman
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Bestimmt bekommen diese keinerlei Zuschläge. Vermutlich müssen sie sogar Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Arme Landesbeamt*innen.

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

„Die armen Lehrkräfte, die in München eingesetzt sind – eine Runde Mitleid.“

Warum reagieren Sie so hämisch? Und warum haben Sie den Artikel selbst nicht so kommentiert? „Die armen Lehrkräfte in RLP – eine Runde Mitleid.“

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Weil RLP ländlich geprägt ist und München sich für eine Großstadt hält.
Und so Mini-Flächenländer wie RLP haben bei mir Minderheitenschutz. Ich hätte die ohnehin schon seit längerem zumindest teilweise mit BaWü und dem Saarland fusioniert. Der Regierungsbezirk Koblenz kann dann wieder mit dem restlichen Rheinland vereinigt werden, um das Gegengewicht zu den westfalen zu vergrößern.

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Sie mögen also schlicht München nicht. Na dann.

Se Länd
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Ich wusste gar nicht, dass Bayern im Großraum München liegt. Sieh an…

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Se Länd

„Ich wusste gar nicht, dass Bayern im Großraum München liegt. Sieh an…“

Geht aus meiner Aussage auch nicht hervor. Was soll also Ihr Kommentar?

Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Und verdienen Lehrer im bayrischen Oberfranken deshalb weniger, weil A13 bei ihnen mehr wert ist als in München?

dickebank
1 Jahr zuvor

Und dann erst in der Oberpfalz, im Vergleich dazu ist Oberfranken ein echt teures Pflaster.

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor

Nein, wieso? Und was hat das mit meiner Aussage zu tun?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

In München gibt es kommunale Schulen und staatliche Schulen. Die Lehrkräfte an den kommunalen Schulen erhalten A13 gem. Bundesbesoldungsgesetz plus Ballungsraumzulage.
Wie das bei den bayrischen Landesbeamten gem. Lamdesbesoldungsgesetz aussieht weiß ich leider nicht. Folglich ist A13 nicht einmal innerhalb des Landes gleichartig.

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Richtig. Und warum meinen Sie, mir das mitteilen zu müssen?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  SekII-Lehrer

Weil ich mir eine Antwort auf die Frage erhofft hätte, wie es mit der unterschiedlichen Eingruppierung von angestellten Lehrkräften in den TVöD und den TV-L innerhalb Bayerns mit Hauptaugenmerk auf München aussieht. Die gleiche Frage stellt sich ja auch für die Beamten und Beamtinnen, die an staatlichen oder städtischen Schulen eingesetzt sind, wenn es nicht Landesbedienstete sind, die an städtische Schulen abgeordnet worden sind.

SekII-Lehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Für Landesbeamte gibt es seit diesem Jahr gestaffelte Ortszuschläge – das Problem, das ich angesprochen habe, hat mittlerweile auch die Politik erkannt. Und das ist ein großes Problem, wir hatten hier schon Referendare, die lieber ihren Dienst nicht angetreten und abgebrochen haben, weil München aufgrund der Lebenshaltungskosten maximal unattraktiv ist. Jedes Jahr verlieren wir Kolleg:innen in der Familiengründungsphase – es ist schlicht zu teuer hier.
Die 90€ netto mehr durch den Ortszuschlag sind da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber hey, eine Runde Mitleid und dafür lebt man ja in München…

Sarah Schäfle
1 Jahr zuvor

Wenn man denn A13 bekommt. Grund- und Hauptschullehrkräfte bekommen in BW A12, Musisch-techn. Lehrkräfte seit Januar A11, zuvor A10. An einer Realschule oder Gemeinschaftsschule treffen sich schon mal drei verschiedene Besoldungsgruppen. Die Angestellten bekommen natürlich noch mal weniger (E11 GHS, E9 bzw. jetzt E10 Musisch-techn. Lehrkräfte).

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sarah Schäfle

… hinzu kommt dass die angestellten Lehrkräfte die gleiche Deputatsverpflichtung haben wie die verbeamteten Lehrkräfte. Im übrigen ÖD arbeiten die Angestellten 38,5 Wochenstunden und die Bemat*innen 4,0 Wochenstunden.

Palim
1 Jahr zuvor
Antwortet  Sarah Schäfle

Das darf man dann auch gerne an sämtliche Personen schicken, die in Studien das Gehalt von SekI-Lehrkräften ansetzen und darüber Aussagen zum Verdienst der LuL in Deutschland treffen.
Da würde ich gerne wissen, ob überwiegend A13 gerechnet wird oder ob alle anderen Vergütungen einbezogen werden.

Vierblättriges Kleeblatt
1 Jahr zuvor

Das hat ja gar nichts mit dem Beamtenstatus zu tun, denn bei den angestellten Lehrern ist es genauso. Deshalb war die Argumentation „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in der A-13-Debatte immer ein Hohn. A13 ist in einigen Bundesländern so hoch wie anderswo A12.

Das kann man auch nicht mit den „anderen Lebensverhältnissen“ rechtfertigen, denn abgelegene ländliche Regionen gibt es in jedem Flächenbundesland und die 3 deutschen Stadtstaaten sind nachweislich nicht automatisch die, die am besten bezahlen.

Wann gibt es wirklich gleichen Lohn für gleiche Arbeit? Und wer soll sich dafür einsetzen, wenn fast alle Lehrer verbeamtet sind?!

Last edited 1 Jahr zuvor by Vierblättriges Kleeblatt