Mehrarbeit für Lehrkräfte: GEW will Landesregierung mit Klagen überziehen

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MAGDEBURG. Ab dieser Woche müssen Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt eine Stunde länger wöchentlich vor den Klassen stehen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kündigte an, noch in dieser Woche Klage gegen die von der Landesregierung angeordnete Arbeitszeiterhöhung einzureichen – und das ist erst der Auftakt…

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Oberverwaltungsgericht wird angerufen. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Anfang des Jahres hatte die Landesregierung in Sachsen-Anhalt die zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrkräfte beschlossen. Damit sollen dem Lehrermangel im Land und dem Unterrichtsausfall begegnet werden. Die zusätzliche Stunde pro Woche wird entweder vergütet oder kann auf einem Arbeitszeitkonto angespart werden. Ausgenommen von der neuen Regelung sind nach Angaben des Bildungsministeriums unter anderem Lehrkräfte ab 62 Jahren und befristet angestellte Lehrkräfte. Auf zwei großen Kundgebungen in Magdeburg und Halle brachten viele Beschäftigte ihren Unmut über die Einführung der sogenannten Vorgriffsstunde zum Ausdruck.

„Es ist eine Missachtung der Arbeit, die bisher geleistet wurde“, sagte Sachsen-Anhalts GEW-Vorsitzende Eva Gerth am Dienstag. Derzeit werde ein Normenkontrollverfahren am Oberverwaltungsgericht in Magdeburg vorbereitet. Es gebe noch viele Unklarheiten an den Schulen, sagte Gerth. Die GEW will die Regelung kippen – auf mehreren juristischen Ebenen. Dafür hatte sie bereits vor zwei Wochen einen Vier-Punkte-Plan aufgestellt.

Ansatzpunkte für Klagen lassen sich laut GEW finden, „weil Personalräte in ihrem Informationsrecht behindert und von den Beteiligungsrechten bei der Planung, Vorbereitung und Umsetzung der Vorgriffsstunde ausgeschlossen wurden. Dazu kommt nach unserer Auffassung eine massive Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten.“

„Vor dem Hintergrund des großen Ärgers über die Vorgriffsstunde steht es allen Lehrkräften frei, sich mit Briefen an das Bildungsministerium oder das Landesschulamt zu wenden”

Die GEW-Mitglieder der Stufenvertretungen werden danach versuchen, Mitbestimmungsverfahren zu der Einführung der Verordnung und deren Umsetzung zu erwirken. Dazu werden die Personalräte in einem personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht klagen, so heißt es.

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens soll zudem die Rechtmäßigkeit der geänderten Verordnung mit der Einführung der Vorgriffsstunde durch Musterklagen geprüft werden. Gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der durch die EU festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitsgrenze erfolgen und die Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen eingefordert werden. Im Rahmen dieser Klage soll die Landesregierung dann dazu gebracht werden, eine Studie in Auftrag zu geben, durch die die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von Lehrkräften ermittelt wird.

Den teilzeitbeschäftigten Mitgliedern würden Formulare zur Geltendmachung für Tarifbeschäftigte und zum Widerspruch für verbeamtete Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. „Damit soll die Fortsetzung der am Schuljahresanfang vereinbarten Teilzeit in diesem Schuljahr gegenüber dem Arbeitgeber eingefordert werden. Gleichzeitig bereiten wir Musterklagen in Einzelfällen vor“, erklärt die GEW.

Last but not least werden die Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, sich in Briefen an das Bildungsministerium oder an das Landesschulamt zu wenden. „Vor dem Hintergrund des großen Ärgers über die Vorgriffsstunde und der damit verbundenen Missachtung der bisherigen Arbeit steht es allen Lehrkräften frei, sich mit Briefen an das Bildungsministerium oder das Landesschulamt zu wenden, um die Rechtmäßigkeit der Einführung der Vorgriffsstunden in Frage zu stellen und eine Streichung zu verlangen.“ News4teachers / mit Material der dpa

Lehrermangel: Nächster Kultusminister denkt laut über Mehrarbeit für Lehrkräfte nach

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Rainer Zufall
1 Jahr zuvor

Wahnsinnig schwierig die ganze Sache…
Ich muss zugeben, diese Option finde ich (in BW) immer noch erträglicher als Teilzeit zu streichen oder die Klassen zu vergrößern.

Aber ich kenne auch keine weiteren Möglichkeiten, um die Situation schnell zu lindern bzw. ob diese Maßnahme was ausmachen wird…

ginny92
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Der Knackpunkt ist das hier durch Mehrarbeit wieder mal die Lehrkräfte in Haftung für das Versagen der Kultusministerin genommen wird. Und es gibt keine adäquate Lösung dafür und daher muss man doch nicht die letzten Lehrkräfte auch noch opfern.

Against Fremdbetreuung
1 Jahr zuvor
Antwortet  ginny92

Das ist ja alles richtig, aber der wahre Knackpunkt ist, dass die Kinder betreut werden müssen/sollen.
Und das muss jemand machen, wenn’s denn nicht die Eltern sind bzw. sein wollen/sollen.
Mit dem Fuß aufstampfen ist da zwecklos.

Hans Hoffmann
1 Jahr zuvor

Nicht mein Zirkus, nicht meine Affen. Ich habs nicht verbockt, warum sollte ich es auslöffeln? Ich hab keine Ambitionen ein Heiliger zu werden. “Aber die Kinder …” zieht bei mir nicht mehr.

ginny92
1 Jahr zuvor

Also erstens ist so, dass Schule eine Bildungseinrichtung ist und keine reine Aufbewahrungsmaßnahme. Des Weiteren sehe ich es nicht ein das ich für etwas Hafte was mein Arbeitgeber verursacht hat. Zu dem bringt mehr Betreuung auch nichts wirklich für die Kinder.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  ginny92

Jupp. Wenn es dann noch läuft wie in NRW und Berlin, wird die Vorgriffsstunde ganz schnell zur „Dauerlösung“, allerdings ohne Arbeitszeitkonto oder zusätzliches Geld.

ginny92
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Ich weiß und daher bin ich froh darüber, dass jetzt anscheinend sich doch Widerstand regt.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Wird vermutlich so kommen.

Ayuka
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Mehrarbeit bedeutet, dass der Beruf noch unattraktiver wird. Gut ausgebildete Menschen können sich heute ihren Beruf aussuchen und müssen nicht mehr schlechte Bedingungen ertragen. Weiter laufen schon einige Lehrpersonen am Limit. Eine Stunde mehr kann auch mal ein Fass zum Überlaufen bringen. Diese „Lösung“ ist einfach zu kurz gedacht.

447
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Bei mir ist gerade einer der Internetzugänge ausgefallen.
Herr “Rainer Zufall” muss jetzt sofort in unbezahlter Mehrarbeit ne Schaufel in die Hand nehmen und den Bauarbeitern helfen. Ich muss zugeben, diese Option finde ich immer noch erträglicher als den Feierabend zu streichen oder die Bauarbeiterzahl zu vergrößern.

Aber ich kenne auch keine weiteren Möglichkeiten, um die Situation schnell zu lindern bzw. ob diese Maßnahme was ausmachen wird…

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

In Sachsen-Anhalt hat man seit den 90er Jahren nahezu alle jungen Lehrkräfte abwandern lassen und ihnen keine Perspektive geboten. Bayern, Hessen und Niedersachsen habe davon profitiert. Es fehlt eine ganze Lehrergeneration! Die GEW hat Jahrelang gebetsmühlenartig gewarnt. Nichts ist passiert. Warum sollen jetzt die noch übrigen Lehrer dafür die Verantwortung übernehmen?

Maggi
1 Jahr zuvor

In BW wurden 1999 die Pflichtarbeitsstunden für ein volles Deputat, wegen Lehrkräftebedarf angeblich befristet von 23 Stunden auf 25 geändert. Wir sind also immer noch in dieser befristeten Mehrarbeit und jetzt soll noch mehr kommen.
Gleichzeitig wird jährlich festgestellt, dass die Qualität immer schlecht wird. Ob es einen Zusammenhang gibt zwischen der durch Mehrbelastung und dem Qualitätsverlust? Die Qualität wird bestimmt steigen und ob die Regierung dann ihrer Fürsorgepflicht nachkommt ist zu bezweifeln und wird hoffentlich gerichtlich festgestellt, damit auch dienstrechtliche Konsequenzen für die Personen erfolgen, die diese Maßnahmen absegnen und verordnen.

Ragnar Danneskjoeld
1 Jahr zuvor

Sehr gut. Macht kaputt, was euch kaputt macht.

447
1 Jahr zuvor

Klingt wie die Art Vorgehen, für das eine Gewerkschaft da ist. Finde ich gut.

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor

Solange an Schulen nicht einmal die Arbeitszeit erfasst wird, solte sich eine Erhöhung des Unterrichtsdeputats verbieten.

Hornveilchen
1 Jahr zuvor

Was ich nicht verstehe, ist, dass die GEW die Lehrer in Sachsen-Anhalt gegen 28 Wochenstunden mobilisieren will, aber in all den anderen Bundesländern mit 28 Wochenstunden (an Grundschulen) die Lehrer nicht dagegen mobilisiert???

Warum sind also 28 Wochenstunden in Sachsen-Anhalt nicht in Ordnung, aber sonst überall sind sie in Ordnung?!?

mama51
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hornveilchen

In Hessen: 28,5 Std…

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Hornveilchen

28 Wochenstunden sind im Grundschulbereich nicht in Ordnung. Nirgends. Wir haben die höchste Unterrichtsverpflichtung, das niedrigste Gehalt. Viele unbezahlte Überstunden, die keiner erfasst. Sowas nennt man auch Ausbeutung. Wir Grundschullehrer sollten uns nicht mehr länger mit Argumenten wie “Aber die Kinder…” beeinflussen lassen.

Last edited 1 Jahr zuvor by Grundschullehrer
Kanzler27
1 Jahr zuvor

Vielleicht habe ich das nicht mitbekommen. Aber warum wird denn die Arbeitszeit nicht inzwischen gemessen. Ist doch zur Pflicht geworden. Oder gibt es irgendein Urteil, dass diese Pflicht für LuL aufhebt? Das die Kumis da kein Interesse haben, ist mir schon klar. Das hat ein anderer Arbeitgeber evtl. auch nicht. Der muss aber. Aber die Länder nicht? Ich sehe da gar keine Entwicklung. Damit wird sich nicht mal offiziell befasst.

ginny92
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kanzler27

Das Urteil ist von 2022 also noch relativ neu, daher vermute ich (wissen ist hier zu viel gesagt), dass sich die Kumis aufgrund von Übergangsfirsten und des “es ist viel zu komplex um das mal eben zu erfassen” so lange drauf ausruhen bis es Klagen hagelt.

Walter Hasenbrot
1 Jahr zuvor
Antwortet  ginny92

Es gibt gar keine Übergangsfrist. Das Gericht hat festgestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon lange aufgrund bestehender Gesetze gilt.

Marie
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kanzler27

Die Länder machen es sich einfach: Stundendeputat ist messbar und festgelegt, alles darüber hinaus gilt als nicht messbar und wird im Rahmen der 41-Stunden-Woche erledigt: „ Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst beträgt 41 Stunden (à 60 Minuten) wöchentlich. Diese Arbeitszeit gilt gem. § 44 Nr. 2 TV-L auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.

Lehrer leisten unter Zugrundelegung dieses Zeitrahmens messbare und nicht messbare Arbeit. Messbar sind die wöchentlichen Unterrichtsstunden (= Pflichtstunden). …
Zu der nicht messbaren Arbeit gehören neben der häuslichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts u.a. die Teilnahme an Sprechtagen, Konferenzen, Schulveranstaltungen und Erledigung von Verwaltungsarbeit.“
https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/a-z/pflichtstunden/index.html

Wie sollen denn die armen, armen KuMi etwas erfassen/messen, was als nicht messbar gilt???

Realist
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Zumindest die tarifbeschäftigten Lehrkräfte können sich ab sofort auf das Urteil des EuGH zu umfassenden Arbeitszeiterfassung berufen. Da interessiert so ein Quatsch wie “nicht messbar” nicht. Wird spannend, wenn dies Kollegen den Stift während der Abiturkorrekturen fallenlassen, weil ihre Arbeitszeit überschritten ist. Oder werden die dann komplett vom Unterricht freigestellt?

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Realist

Träum weiter:) Ich jedenfalls bin in rente bevor das umgesetzt wird.

ginny92
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Der größte Witz daran ist das das Kumi mit seinen Beschreibungen der Tätigkeit mit dafür sorgt das diese „nicht messbar“ sind.

Kanzler27
1 Jahr zuvor
Antwortet  ginny92

Ja aber das könnte ja jeder andere Arbeitgeber ja auch machen. Sieht ja fast so aus, dass es wirklich nur über Klagen geht. Armselig.

dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  ginny92

Der Witz ist, dass es keine Tätigkeitsbeschreibung aka Stellenbeschreibung gibt. Daran ist ja auch der Plan gescheitert, individuelle Zulagen zu gewähren. Das, was ERA in anderen Tarifbereichen regelt, ist im Bereich Schule vollkommen ungeregelt, weshalb es ehedem auch nur eine allgemeine Zulage gab.

ginny92
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Was alleine schon irrwitzig ist.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  dickebank

Es wird höchste Zeit, dass hier mal Struktur reinkommt. Der Lehrerberuf hat eben Homeoffice-Zeiten. Die werden in anderen Bereichen doch auch erfasst.

Streamer01
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Zu der nicht messbaren Arbeit gehören neben der häuslichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts u.a. die Teilnahme an Sprechtagen, Konferenzen, Schulveranstaltungen und Erledigung von Verwaltungsarbeit.”

Warum sollte das nicht messbar sein? Irre ich mich oder haben diese Dinge keinen Start- und Endzeitpunkt?

ginny92
1 Jahr zuvor
Antwortet  Streamer01

Messbar ist das in der Theorie schon nur dafür müsste auch geregelt sein was diese Tätigkeiten genau umfassen und wie lange diese höchstens dauern dürften. Das möchte man aber ganz bewusst nicht, weil dann blöderweise auffallen würde das x Aufgaben a gar nicht direkt aufgeführt werden und b in der vorgesehen Arbeitszeit von 41 Stunden gar nicht zu erledigen sind. Und ganz doof finden die Kumis das sie dann auch noch mehr Geld raus rücken müssen, weil Überstunden angehäuft werden würden. Nee nee Tod stellen und abwarten, dass wird schon vorbei gehen, es „geht schließlich um die Kinder“.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  ginny92

Würde es wirklich um die Kinder gehen, dann würde man für mehr Personal und eine bessere Ausstattung sorgen. Es geht nie um die Kinder, immer nur ums Einsparen.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Streamer01

Natürlich haben sie es. Würde man das alles erfassen, wäre das wohl für die meisten Lehrer mit ein Lohnerhöhung verbunden. Alles lässt man lieber alles “schön schwammig”. Dann kann man auch weiterhin behaupten, Lehrer sei ein gut bezahlter Halbtagsjob.

Last edited 1 Jahr zuvor by Grundschullehrer
dickebank
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Die wöchentliche Arbeitzeit im ÖD beträgt nur bei den Beamt*innen 41 Wochenstunden, die der Angestellten beträgt 38,5 Wochenstunden.
Lediglich im Schuldienst haben beide Gruppen die gleiche Deputatsverpflichtung.

Die niedrigere Wochenstundenzahl der Angestellten ist als Kompensation für das geringere Netto-Entgelt bei vergleichbaren Tätigkeiten anzusehen.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Marie

Wie messen denn Arbeitgeber das Homeoffice ihrer Mitarbeiter?

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Kanzler27

Das würde ich auch zu gern wissen.

Karl Heinz
1 Jahr zuvor

Es bleibt zu hoffen, dass die Klagen sehr gut vorbereitet werden und erfolgreich verlaufen.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Das wäre wichtig, denn auch in anderen BL liebäugelt man mit einem Vorgehen nach Sachsen-Anhaltischem Vorbild. Wenn die Landesregierung damit durchkommt, werden andere BL nachziehen und auch nochmal Stunden oben draufpacken.

Last edited 1 Jahr zuvor by Grundschullehrer
Adamo
1 Jahr zuvor

Die sollen sich mal nicht so anstellen! 1 Stunde mehr pro Woche, also in der Pflege ist sowas völlig normal! Die Stunde wird bezahlt und darauf kommt es an!
Wäre das unbezahlt, könnte ich die Wut verstehen, aber so?

Die Lehrer und Lehrerinnen sollten mal in der Pflege oder aufm Bau arbeiten. Oder im IT-Consulting!
Eine Stunde mehr Arbeit pro Woche!
Einfach lächerlich das so zu jammern!

Karl Heinz
1 Jahr zuvor
Antwortet  Adamo

Genau DIESE Argumentation sorgt doch für die Abwärts-Spirale:
“Regt euch mal nicht auf, uns geht es noch mieser…”
Gesellschafts-Limbo, es gibt Ansehen für die, die nichts haben…

Setzt euch lieber dafür ein, dass AUCH in der Pflege ordentliche Verhältnisse herrschen.

Grundschullehrer
1 Jahr zuvor
Antwortet  Adamo

Das darf aber nach dem neuen Gesetz zur Erfassung der Arbeitszeit nicht mehr sein und ist demnach auch in anderen Bereichen rechtswidrig. Deutschland wird nicht umsonst als das “Land der 700.000.000 unbezahlten Überstunden” bezeichnet. Hinzu kommt, dass bei Lehrkräften, je nach Untertichtsfach, Klassenstufe und Schulform, die eine Unterrichtsstunde mehr, pro Woche, zwei bis drei Mehrarbeitsstunden bedeutet. Dann reden wir von monatlich bis zu 12 Mehrarbeitsstunden. Das ist nicht hinnehmbar.

Last edited 1 Jahr zuvor by Grundschullehrer
Ureinwohner Nordost
1 Jahr zuvor

Viel zu spät.
Der Saftladen ist durchgelaufen.

Jetzt seht zu.

Ureinwohner Nordost
1 Jahr zuvor

Das Mindestmaß ist momentan das Maß.

Mehr gefällig?

Mehr Gehalt gefälligst.

Oder eben nichts.
Ende.