Tod eines Zweijährigen in einer Mini-Kita: Was geschah während der Mittagspause?

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GELSENKIRCHEN. Ein Zweijähriger stirbt in einer Mini-Kita, doch die juristische Aufarbeitung zieht sich hin. Im Prozess fehlen Dolmetscher, der Gerichtsmediziner ist inzwischen in Rente – und am Ende sorgt ein Schöffe mit seinen Urlaubsplänen für den vorzeitigen Abbruch.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Der Prozess begann – und war dann auch schon wieder zu Ende, vorerst jedenfalls. Foto: Shutterstock

Den Eltern fällt es sichtlich schwer, über den Tod ihres zweijährigen Sohnes zu sprechen. Knapp zwei Jahre ist es her, dass der Junge in einer Gelsenkirchener Mini-Kita erstickt ist. Am Freitag begann der Prozess gegen die beiden Tagesmütter, die laut Anklage ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollen. Doch eine Reihe organisatorischer Probleme und die Urlaubspläne eines ehrenamtlichen Richters ließen den Prozess nach zwei Stunden platzen. Im Oktober soll das Verfahren von vorn beginnen. Für die Eltern beginnt der aufreibende Auftritt vor Gericht dann von vorn.

Was genau damals während der Mittagspause in der Mini-Kita passierte, dazu haben die beiden 38 und 26 Jahre alten Tagesmütter vor Gericht geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Junge unten in einem Etagenbett lag und nicht schlafen konnte. Die beiden Tagesmütter hätten durch die geschlossene Tür von draußen sein Quengeln gehört, hätten aber trotzdem nicht nach ihm geschaut. Irgendwann wurde der Junge still. Die Tagesmütter hätten gedacht, er sei eingeschlafen.

Als sie eine Stunde später nach den Kindern schauten, war der Zweijährige erstickt. Den Ermittlungen zufolge hatte der Junge die nicht fest verankerte Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochgedrückt und wurde dann mit seinem Kopf unter der elf Kilo schweren Platte eingeklemmt. Wie das überhaupt möglich war, soll ein Gutachter in dem Prozess klären. Die Stadt Gelsenkirchen hat schon Konsequenzen gezogen: Die Holzbetten, die auch in einer anderen Kita im Einsatz waren, seien nach dem tödlichen Unglück besser verschraubt worden, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Verantwortlich für den Tod des Jungen sind nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft trotzdem die Tagesmütter. Hätten sie besser aufgepasst, hätten sie den Tod des Zweijährigen verhindern können, betonte der Staatsanwalt in seiner Anklage.

Die Kommunikation in der Kita muss schwierig gewesen sein. Das wäre auch dem Verfahren am Gelsenkirchener Amtsgericht fast zum Verhängnis geworden. Die Eltern des Zweijährigen sprechen nur Arabisch – weil das Gericht keinen Dolmetscher bestellt hatte, wäre der Prozess da schon fast vorbei gewesen. Eilig wurde ein Übersetzer herbeitelefoniert. Eine der Tagesmütter spricht nach Angaben ihres Anwalts so schlecht Deutsch, dass sie für Aussagen einen Spanisch-Dolmetscher brauche. Da die Frau aber ohnehin nichts sagen wollte, war das erstmal kein Problem.

Auch in der Kita war die Kommunikation zwischen Eltern und Tagesmüttern wohl kompliziert, wie bei den Zeugenaussagen der Eltern klar wurde. Oft seien Online-Übersetzer im Einsatz gewesen. Ob so alle wichtigen Informationen – etwa dass der Zweijährige eigentlich schon längst keinen Mittagsschlaf mehr machte – richtig ankamen, blieb offen.

Wie genau ihr Kind gestorben sei, wüssten die Eltern bis heute nicht, sagte ihre Anwältin. Aufklärung erhofften sie sich von der geplanten Aussage des Rechtsmediziners, der ihren Jungen damals obduziert hatte. Doch der kam nicht – er habe dem Gericht mitgeteilt, dass er inzwischen pensioniert sei und nicht kommen wolle, berichtete der Richter knapp. Sein schriftliches Gutachten müsse ausreichen und solle später verlesen werden.

Dann gab es eine kurze Pause. In der erzählte einer der beiden Schöffen, dass er im Mai in Urlaub sei. Bei den anderen Prozessbeteiligten gab es ungläubige Blicke, denn für Anfang Mai war der zweite und zugleich letzte Prozesstag geplant. Trotz einiger Ideen gab es keine Lösung. Ohne den ehrenamtlichen Richter konnte das Verfahren nicht weitergehen, ein Ersatztermin innerhalb der gesetzlichen Frist ließ sich nicht finden.

Der Prozess gegen die beiden Tagesmütter wurde daraufhin abgebrochen und soll im Oktober von vorne beginnen. Die Eltern des Opfers müssen dann noch einmal aussagen. Von Marc Herwig und Linda Henrich, dpa

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3 Kommentare
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Angelika Mauel
11 Monate zuvor

Die juristische Aufarbeitung wirft in mehreren Rechtsfällen Fragen danach auf, inwieweit die gegenseitige Kontrolle staatlicher Macht durch Prozessverschleppungen oder Verfahrenseinstellungen erheblich beeinträchtigt wurde – oder wird!.

Im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist es wichtig, dass auch durch Gerichtsprozesse offenkundig wird, wenn in der institutionellen Kinderbetreuung etwas wiederholt schiefläuft. Kommt es zu einer Häufung vermeidbarer Unfälle, muss notfalls der Gesetzgeber aktiv werden. Für Mini-Kitas gelten nicht alle Vorschriften, die für die Betriebserlaubnis einer Kita nötig sind.
Waren die angeklagten Frauen staatlich anerkannte Erzieherinnen oder eventuell nur kurz geschulte Kräfte der Tagespflege? Reichten ihre Sprachkenntnisse aus, sich untereinander und mit dem Eltern zu verständigen?

Derzeit gibt es (soweit ich weiß) kein Bundesland, in dem erklärt wurde, dass man darauf verzichten wird, Ungelernte ganz oder teilweise auf den Personalschlüssel anzurechnen.

Lakon
11 Monate zuvor

Dieser Artikel fasst kurz zusammen, wie es in Deutschland derzeit läuft.

Pälzer
11 Monate zuvor

Im Oktober also, wenn nicht wieder einer Urlaub hat. Und das Kind starb vor zwei Jahren …. Da bleibt einem das Wort „Rechtsstaat“ fast im Halse stecken.