BERLIN. Schulassistenzen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen künftig möglichst häufiger gemeinsam für mehrere Schülerinnen und Schüler organisiert werden. Die Bundesregierung verspricht sich davon einfachere Strukturen und will zugleich die stark gestiegenen Kosten der Kinder- und Jugendhilfe begrenzen. Sozialverbände warnen allerdings davor, dass aus der organisatorischen Vereinfachung eine Verschlechterung der individuellen Unterstützung werden könnte. Besonders für Kinder mit komplexeren Behinderungen sei eine gemeinsam organisierte Assistenz nicht ohne Weiteres geeignet.

Die Kritik richtet sich gegen die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) verantwortete Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die das Bundeskabinett gebilligt hat und die nun in den Bundestag geht. Die Bundesregierung will damit Hilfen schneller und passgenauer zu Familien bringen, kommunale Strukturen stärken und Bürokratie abbauen. Zugleich soll das Unterstützungssystem angesichts stark gestiegener Ausgaben finanzierbar bleiben.
Für Schulen ist dabei vor allem eine geplante Änderung bei den Assistenzleistungen relevant. Kinder und Jugendliche mit entsprechendem Hilfebedarf haben Anspruch auf Unterstützung beim Besuch einer Schule oder Kindertageseinrichtung. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen solche Leistungen möglichst als „Gruppenangebote“ für mehrere Kinder und Jugendliche erbracht werden.
Damit könnte die bisherige individuelle Schulbegleitung zumindest teilweise durch gemeinsam organisierte Unterstützungsangebote ersetzt werden. Der Entwurf spricht von „infrastrukturellen Angeboten“. Wo ein solches Angebot vor Ort nicht existiert, soll allerdings weiterhin ein individueller Anspruch auf Anleitung und Begleitung als Einzelfallhilfe bestehen.
„Für Eltern kann die Reform eine echte Entlastung sein, wenn Zuständigkeiten klarer werden und sie nicht mehr von einer Behörde zur nächsten geschickt werden“
An dieser Konstruktion entzündet sich die Kritik des Sozialverbands Deutschland (SoVD). „Besonders kritisch sehen wir die Möglichkeit, Schulassistenz stärker gemeinsam für mehrere Kinder zu organisieren“, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Grundsätzlich wendet sich der Verband dabei nicht gegen gemeinschaftlich organisierte Unterstützung. Für manche Kinder könne das Modell funktionieren, erklärte Engelmeier. Entscheidend sei jedoch der individuelle Unterstützungsbedarf. Für Kinder mit komplexeren Behinderungen sei ein solches Modell nicht geeignet.
Eine Schulbegleitung soll etwa dabei helfen, den Schulalltag zu strukturieren, Kommunikation zu ermöglichen oder eine kontinuierliche Teilnahme am Unterricht überhaupt erst zu gewährleisten. Die Frage ist, wie weit gemeinschaftliche Angebote reichen können, ohne den individuellen Bedarf aus dem Blick zu verlieren. Die Bundesregierung betont, dass genau dieser individuelle Anspruch erhalten bleiben soll. Prien erklärte, der Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bestehe „uneingeschränkt“ fort. Familien müssten sich auch künftig darauf verlassen können, die notwendige Unterstützung zu erhalten.
Die Ministerin verbindet diese Zusage allerdings ausdrücklich mit dem Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe finanziell auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. „Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist“, erklärte sie.
Der finanzielle Druck ist erheblich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gaben Bund, Länder und Gemeinden 2024 insgesamt 78,8 Milliarden Euro für die Kinder- und Jugendhilfe aus. Der größte Teil dieser Summe entfällt allerdings nicht auf Assistenzleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen: Rund zwei Drittel der Ausgaben gingen in die Kindertagesbetreuung, etwa ein weiteres Viertel in Hilfen zur Erziehung einschließlich der Unterbringung junger Menschen in Heimen, Wohngruppen oder Pflegefamilien.
Die Reform soll dennoch Einsparungen im Gesamtsystem ermöglichen. Nach den Berechnungen im Gesetzentwurf sollen die jährlichen Einsparungen ab 2028 zunächst rund 149 Millionen Euro betragen und anschließend steigen. Für 2036 werden Einsparungen von jährlich 1,3 Milliarden Euro erwartet.
Der SoVD unterstützt zwar das Ziel, die Strukturen für betroffene Familien einfacher zu machen. Gerade Eltern von Kindern mit Behinderungen müssen bislang häufig mit unterschiedlichen Behörden und Leistungsträgern klären, wer für welche Unterstützung zuständig ist. „Für Eltern kann die Reform eine echte Entlastung sein, wenn Zuständigkeiten klarer werden und sie nicht mehr von einer Behörde zur nächsten geschickt werden“, sagte Engelmeier.
Der Verband warnt jedoch davor, die Neuordnung vor allem unter finanziellen Gesichtspunkten zu betreiben. Sparziele dürften nicht im Mittelpunkt stehen. Aus Sicht der betroffenen Familien entscheidet sich die Qualität der Reform schließlich nicht daran, wie übersichtlich Zuständigkeiten auf dem Papier geregelt sind, sondern daran, ob die notwendige Unterstützung tatsächlich beim einzelnen Kind ankommt.
„Unterm Strich bleibt eine Verwaltungslogik, die an Akten und Zuständigkeiten denkt und an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht“
Schärfer noch fällt die Kritik des Paritätischen Gesamtverbands aus. Der Verband sieht in dem vorliegenden Entwurf keine Weiterentwicklung hin zu einer umfassend inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. „Unterm Strich bleibt eine Verwaltungslogik, die an Akten und Zuständigkeiten denkt und an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht“, erklärte der Verband. Die Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werde damit „komplett aufgegeben“.
Hinter dieser Kritik steht ein Reformvorhaben, das bereits seit Jahren diskutiert wird: Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen sollen möglichst unter einem gemeinsamen Dach organisiert werden. Bislang sind je nach Art der Behinderung unterschiedliche Leistungssysteme zuständig. Die geplante Reform soll die Verfahren vereinfachen und Kommunen unter anderem ermöglichen, Hilfen über einen zentralen Ansprechpartner für junge Menschen mit Behinderungen zu organisieren.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf bildet allerdings nur einen ersten Teil der geplanten Neuordnung. Gegenüber einer früheren Fassung wurde er nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur abgeschwächt und verkürzt. Weitere Änderungen sollen in einem späteren zweiten Reformteil folgen.
Für Schulen bleibt damit zunächst eine zentrale Frage offen: Wie gemeinschaftlich kann Schulassistenz organisiert werden, ohne dass daraus eine standardisierte Unterstützung für Kinder mit sehr unterschiedlichen Bedürfnissen wird? Die Bundesregierung verweist auf den fortbestehenden individuellen Rechtsanspruch. Für den SoVD wird sich die Reform genau daran messen lassen. „Für manche Kinder kann eine gemeinsame Inanspruchnahme von Assistenz funktionieren“, sagt Engelmeier – für Kinder mit komplexeren Behinderungen jedoch nicht. News4teachers / mit Material der dpa









