Gericht bestätigt: Spielhallen müssen Mindestabstand zu Schulen einhalten

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Spielhallen müssen nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Bremen einen Mindestabstand von 500 Metern zu bestimmten Schulen einhalten. Das Gericht bestätigte damit das Bremische Spielhallengesetz, wie das Oberverwaltungsgericht am Freitag mitteilte. Demnach bekommen Spielhallen keine Erlaubnis, wenn sie den Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen unterschreiten.

Spielhallen gelten nicht als gute Nachbarn für Schulen. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Mehrere Spielhallenbetreiberinnen halten die Vorschrift für verfassungswidrig und wendeten sich an das Verwaltungsgericht. Nachdem dieses den Argumenten der Spielhallenbetreiberinnen nicht gefolgt war, unterlagen sie nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht.

Die Einführung des Mindestabstands diene dem Kinder- und Jugendschutz, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Kinder und Jugendliche sollten nicht den Eindruck bekommen, dass die Angebote der Spielhallen eine unbedenkliche Freizeitbeschäftigung seien. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar. News4teachers

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