Kita-Qualität: Bund beschließt erneut Milliardenförderung (aber keine einheitlichen Standards)

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BERLIN. Weitere vier Milliarden Euro will die Bundesregierung den Ländern in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung stellen, um die Qualität der Betreuung in Kindertagesstätten zu verbessern. Dafür hat das Kabinett die Weiterentwicklung des sogenannten Kita-Qualitätsgesetzes beschlossen. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards soll es aber weiterhin nicht geben.

Erneut soll viel Geld an die Bundesländer fließen, um die Kita-Qualität zu verbessern. Foto: Shutterstock

Die Qualität der Betreuung an Kitas soll sich verbessern, dafür unterstützt der Bund die Länder, wie schon 2023 und 2024, auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt vier Milliarden Euro. Dieser Beschluss trotz knapper Kassen sei „ein starkes Signal für bessere Kita-Qualität in Deutschland“, so Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). „Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: Unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas.“

Sieben Handlungsfelder

Bundeseinheitliche Standards für die Kindertagesbetreuung legt das Gesetz – anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen – allerdings nicht fest. Stattdessen definiert es erneut für die Kita-Qualität bedeutsame Handlungsfelder, in die die Länder die Bundesmittel investieren dürfen:

  • Bedarfsgerechtes Angebot,
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel,
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte,
  • Stärkung der Leitung,
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung,
  • Förderung der sprachlichen Bildung sowie
  • Stärkung der Kindertagespflege.

Im Vergleich zum vorhergehenden Kita-Qualitätsgesetz entfallen damit drei der früheren Handlungsfelder: So kann das Geld nicht mehr für eine Verbesserung der räumlichen Gestaltung oder der Steuerung des Systems genutzt werden. Einschränkungen gibt es auch beim Punkt Beitragsentlastung. Für diesen Zweck dürfen Länder die Bundesmittel des Kita-Qualitätsgesetzes nur noch bis Ende 2025 einsetzen; sechs Monate länger, als der ursprüngliche Gesetzesentwurf vorgesehen hatte. Das Bundesfamilienministerium rechnet allerdings nicht damit, dass die Beiträge in Folge steigen werden. Der Anteil, den die Länder zur Beitragsentlastung nutzen, sei seit Jahren rückgängig. Aktuell werden demnach rund 15 Prozent dafür verwendet. Zudem bestehe die Möglichkeit, Landesmittel zur Beitragsentlastung zu verwenden.

Schwerpunkt: Fachpersonal gewinnen und halten

Ein klarer Fokus bei der Neuauflage des Gesetzes liege auf dem Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, so die Bundesfamilienministerin Paus. „Weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal. Und weil sich darauf aufbauend alle anderen wichtigen Handlungsfelder entwickeln lassen: zum Beispiel die bedarfsgerechte Betreuung, stärkere Sprachförderung oder eine bessere Betreuungsrelation. Diese Investitionen in die frühe Bildung, auf dem Weg zu einem verlässlichen, hochwertigen System bundesweit, sind zentral für den Bildungserfolg der Kinder.“ Der Bund führt daher die Vorgabe ein, dass jedes Land künftig mindestens eine Maßnahme in diesem Handlungsfeld ergreifen muss.

Lob aus den Bundesländern

Positives Feedback zur dritten Gesetzesauflage kommt unter anderem aus Mecklenburg-Vorpommern. „Es ist gut, dass die Bundesregierung ermöglicht, die Mittel aus dem Gesetz auch weiter zur Kita-Finanzierung der Eltern zu verwenden. Dafür hat sich Mecklenburg-Vorpommern immer eingesetzt. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung für die Familien und Kinder und Deutschland“, erklärt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Diese Unterstützung sei ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit, weil Bildung von Anfang an kostenfrei ist, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke). „Sie sichert Teilhabe und sorgt dafür, dass der Bildungserfolg der Kinder nicht abhängig vom Einkommen der Eltern ist.“

Auch Baden-Württemberg lobt den Kabinettsbeschluss. „Bei der Bildung kommt es auf den Anfang an. Daher ist jeder Euro, der in hochwertige Bildung und Betreuung unserer Kleinsten fließt, gut und nachhaltig“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) und fügt an: „Es ist deshalb ein wichtiges Signal, dass sich der Bund weiterhin am Ausbau der Kita-Qualität beteiligen wird und damit eine wichtige Investition in die Zukunft tätigt.“ Paus‘ Parteikollegin begrüßt zudem, „dass der Gesetzentwurf des Bundes die vielfältigen Ausgangslagen in den Ländern mit Augenmaß berücksichtigt“. Zu strenge bundesweite Standards würden weder den Kindern noch den Eltern helfen, „wenn derzeit vor Ort schlichtweg das Personal fehlt, um diese tatsächlich umzusetzen. Fehlende Fachkräfte sind in ganz Deutschland die Achillesferse beim Kita-Ausbau.“

Trotz fehlender bundeseinheitlicher Standards erwartet das Bundesfamilienministerium, dass sich die Angleichung der Kita-Qualität in Deutschland weiter beschleunigen werde. Das Gesetz sei „ein Zwischenschritt für die Entwicklung nationaler Bildungsstandards in Abstimmung mit den Ländern, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen“. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Der Bundestag muss zuvor allerdings noch zustimmen. News4teachers/mit Material der dpa

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2 Kommentare
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RainerZufall
29 Tage zuvor

Einfach eine optimistische Nachricht? Ich weiß nicht mehr mit sowas umzugehen 😀

A.M.
27 Tage zuvor

“Einheitliche Qualitätsstandards” werden wie schon lange üblich eher durch Absenkung ehemals geltender Standards erreicht als durch Verbesserungen, von denen Kinder und Erzieher etwas haben.
Welches Zertifikätchen soll es für möglichst ultrakurz geschulte Hilfskräfte denn geben?